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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- 3Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, FWI und DIE LINKE Hier: Bebauungsplan 245, Planbereich 'Wohnen an der Emscher'Zur Vorlage · 2019/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/121 befasst sich mit dem Bebauungsplan 245 für den Planbereich „Wohnen an der Emscher“. Der vorliegende Antrag wurde von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FWI und DIE LINKE gestellt.
Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Umweltausschuss am 25. Juni 2019, im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 27. Juni 2019 sowie im Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vor. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen.
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- 4Wahl eines / einer technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/140 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/140 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position des technischen Beigeordneten in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen technischen Beigeordneten zum 31. Juli 2019, da dieser die Regelaltersgrenze erreicht und auf eigenen Antrag aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Die Stelle ist als Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren konzipiert. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung nachgewiesen werden. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, dessen Frist verlängert wurde, sind insgesamt neun Bewerbungen eingegangen, wobei eine Bewerbung zurückgezogen wurde. Den Fraktionen wurden die Qualifikationen und beruflichen Werdegänge der Bewerber zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit bestand, Vorstellungsgespräche mit drei geeigneten Kandidaten zu führen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt eine Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes NRW wählt. Die Wahl erfolgt öffentlich und erfordert die Mehrheit der gültigen Stimmen. Die Besoldung sowie die monatliche Aufwandsentschädigung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Eingruppierungsverordnung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Personalbudget vorhanden; eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne der Vorlage liegt nicht vor.
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- 5Wiederwahl des 1. BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/135 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/135 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Wiederwahl des 1. Beigeordneten. Die aktuelle Wahlzeit des 1. Beigeordneten endet am 8. November 2019. Der betreffende Wahlbeamte hat erklärt, die Wiederwahl im Falle einer entsprechenden Entscheidung anzunehmen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ausscheiden aus dem Amt erfolgen, wobei auf eine vorherige Stellenausschreibung verzichtet werden kann. Der Rat der Stadt entscheidet über die Wiederwahl für eine Dauer von acht Jahren durch Abstimmung. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Wahl innerhalb eines Monats nach der Durchführung durch die Aufsichtsbehörde nicht beanstandet wird.
Hinsichtlich der Besoldung sieht die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit für Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 60.001 und 100.000 eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3 oder B4 des Landesbesoldungsgesetzes vor. Da der 1. Beigeordnete bereits eine Amtszeit in dieser Position absolviert hat, sieht der Beschlussvorschlag die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B4 vor. Eine entsprechende Planstelle wurde im Stellenplan 2019 eingerichtet. Die Wiederwahl soll mit Wirkung vom 9. November 2019 erfolgen. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel - StraßenordnungZur Vorlage · 2019/102 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Straßenordnung vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, die durch bisherige Änderungssatzungen schwer lesbare Verordnung in einer einheitlichen Fassung zusammenzuführen. Der Entwurf sieht zudem die Ablehnung eines Antrags zur Abschaffung der Mittagsruhe für Gartenarbeiten vor.
Zu den inhaltlichen Neuerungen gehört eine Konkretisierung des Verbots von aggressivem Betteln sowie von stillem Betteln unter Beteiligung von Kindern unter vierzehn Jahren. Für Haltestellenhäuschen wird eine neue Regelung eingeführt, die den Aufenthalt auf Personen beschränkt, die auf öffentliche Verkehrsmittel warten, und den Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Im Bereich der Tierhaltung wird ein Anleinzwang für bestimmte Grünanlagen wie den Stadtgarten oder den Volkspark Ickern festgelegt. Zudem werden Hundehalter verpflichtet, ausreichend Hundekotbeutel mitzuführen.
Im Bereich der Schädlingsbekämpfung werden die Pflichten zur Vermeidung von Ungezieferbefall, insbesondere durch Ratten, präzisiert. Die Verordnung enthält zudem allgemeine Ausnahmen von der Nachtruhe für die Silvesternacht sowie für den Rosenmontag. Die Regelungen zu gefährlichen Gegenständen wurden gestrafft, wobei die Nutzung von Asphalt- und Teerkochern vereinfacht wurde. Ein Verbot des Mitführens von Fackeln und anderen Beleuchtungskörpern mit offener Flamme in öffentlichen Straßen und Anlagen bleibt bestehen.
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Hauptdokument|20190605144031|20190605144052|20190605144110|20190619090736
- 7Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2018 Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2019/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/106 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2018. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen an den Rat der Stadt vorgesehen, sofern die Einkünfte einen Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder als Teil des öffentlichen Dienstes ausgeübt wurden, belaufen sich auf insgesamt 5.726,78 Euro. Davon entfallen 5.686,78 Euro auf Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklingen oder die Tätigkeit bei der Emschergenossenschaft. Da diese Beträge die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht keine Abführungspflicht der Vergütungen.
Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, beliefen sich auf 1.675,56 Euro. Diese umfassen unter anderem Mandate in der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Ein Teil dieser Beträge in Höhe von 925,56 Euro wurde bereits an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag von 750,00 Euro ist noch zu erstatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Vergütungen aus dem Jahr 2018 zur Kenntnis nimmt.
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- 8Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 14.05.2019Zur Vorlage · 2019/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/118 zum Finanzcontrolling mit Stand vom 14. Mai 2019 legt die finanziellen Entwicklungen der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel dar. Im Rahmen des ersten Finanzcontrollings für das Gesamtunternehmen wurden von den Fachbereichen Verschlechterungen in den Teilergebnisrechnungen in Höhe von insgesamt 4.964.196 € gemeldet. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten wurden Verschlechterungen in Höhe von 6.035.164 € prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die Erträge aus der allgemeinen Finanzwirtschaft. Hier zeigen sich Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 5.965.000 € sowie ein Rückgang beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer um 752.100 €. Dem stehen Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von etwa 1.674.377 € gegenüber, was unter anderem auf unbesetzte Stellen zurückzuführen ist.
Im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe werden erhebliche Mehraufwendungen prognostiziert. Die Produktgruppe Hilfen zur Erziehung weist einen prognostizierten Mehrbedarf von rund 3.326.000 € auf, bedingt durch steigende Fallzahlen bei der Eingliederungshilfe sowie erhöhte Kosten in der Heimerziehung. Zudem werden bei den Hilfen für Flüchtlinge Netto-Verschlechterungen von 742.000 € im Ergebnisplan erwartet. Weitere Veränderungen betreffen den Rettungsdienst, wo aufgrund verspäteter Gebührensatzungen Mindererträge von 1.217.485 € prognostiziert werden.
Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 4. Juli 2019 gebeten, den Unternehmensbericht sowie die durch den Stadtkämmerer ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis zu nehmen.
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Hauptdokument|20190617151839|20190617151849|20190617151912|20190617151922|20190617151935
- 9Antrag der Fraktionen B90 Die Grünen, FWI, DIE LINKE und FDP vom 07.06.2019_Haushaltssperre 2019Zur Vorlage · 2019/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/143 befasst sich mit dem Thema einer Haushaltssperre. Das Dokument wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und für die Beratungsfolge am 4. Juli 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschreibt die Notwendigkeit einer Entscheidung über eine Haushaltssperre. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Der vorliegende Text enthält keinen weiterführenden Sachverhalt zu den Gründen oder dem Umfang der geplanten Sperre. Als Beschlussvorschlag wird auf eine beigefügte Anlage verwiesen. Die Vorlage wurde von Vertretern verschiedener Fraktionen unterzeichnet. Federführend für dieses Anliegen ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 10Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2019 - Stand 31.03.2019 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2019/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/109 dient der Information des Rats der Stadt Castrop-Rauxel über den aktuellen Sachstand des Haushaltssanierungsplans 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht der Verwaltung zum Stand des 31. März 2019, welcher der Bezirksregierung Münster vorgelegt wurde.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 29. November 2018 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen. Dieser Plan wurde durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster am 29. März 2019 genehmigt.
Die rechtliche Grundlage für die Berichterstattung bildet das Stärkungspaktgesetz NRW. Gemäß den dortigen Bestimmungen ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens zum Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass ein Bericht zur Umsetzung des Plans im laufenden Haushaltsjahr zum Stand des 31. März erstellt und der Bezirksregierung bis spätestens 15. April vorgelegt werden muss. Dieser Bericht dient als wesentliche Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt wird mit der vorliegenden Vorlage über den Bericht sowie die dazugehörigen Anlagen, die bereits am 15. April 2019 der Bezirksregierung Münster übermittelt wurden, in Kenntnis gesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme des Sachstandsberichts vor.
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Hauptdokument|20190603155228|20190603155234|20190603155241|20190603155252|20190603155258|20190603155304|20190603155312|20190603155317|20190603155328
- 11Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018Zur Vorlage · 2019/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/141 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2018. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2018 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 1.363.835,75 Euro aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss festzustellen. In diesem Zusammenhang entscheidet der Rat zudem über die Verwendung des Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Nach der aktuellen Terminplanung soll der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14. November 2019 über das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2018 beschließen. Die abschließende Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss sowie die Entscheidung zur Entlastung des Bürgermeisters sind für die Ratssitzung am 28. November 2019 vorgesehen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 4. Juli 2019 erstellt.
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- 12Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses 2016Zur Vorlage · 2019/142 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/142 behandelt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Vorlage sowie die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis nehmen und den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen.
Die Verwaltung verweist auf eine gesetzliche Änderung durch das zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches eine Erleichterungsregelung bis zum 31.12.2021 vorsieht. Diese ermöglicht es, bei der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2018 die Abschlüsse der Vorjahre lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Für das Jahr 2016 greift diese Regelung jedoch nicht, da die Erstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH bereits fortgeschritten war und die ursprüngliche Beauftragung beibehalten wurde. Eine Prüfung durch das externe Büro sowie die anschließende Beschlussfassung im Rat sind für das Ende des Jahres 2019 vorgesehen.
Für die noch ausstehenden Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 beabsichtigt die Finanzverwaltung, die gesetzliche Erleichterungsregelung zu nutzen. Dies wird mit der anstehenden Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software sowie den begrenzten personellen Ressourcen begründet. Zudem wird auf die neue Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW hingewiesen, die ab dem Haushaltsjahr 2019 Anwendung finden kann. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
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- 13Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2019/147 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft mit dem Arbeitstitel ECAS GmbH beschließen. Die Stadt beabsichtigt, mit der Sparkasse Vest Recklinghausen als Partner zusammenzuarbeiten, um eine aktivere Rolle bei der Stadtentwicklung und dem Baugeschehen im Stadtgebiet einzunehmen. Die Stadt wird dabei die Mehrheitsgesellschafterin mit einer Stammeinlage von 13.000 Euro sein, während die Sparkasse als Minderheitsgesellschafterin mit 12.000 Euro beteiligt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags sowie eines Rahmenvertrags vor. Der Gesellschaftsvertrag wurde gegenüber einer früheren Fassung geringfügig modifiziert, um Empfehlungen der Kommunalaufsbehörde nach Abschluss des Anzeigeverfahrens Rechnung zu tragen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vorstand der Sparkasse Vest Recklinghausen zu schließen und die notarielle Gründung der Gesellschaft vorzunehmen.
Die Finanzierung der Stammeinlage ist im städtischen Haushalt durch eine Auszahlung in Höhe von 13.000 Euro vorgesehen. Während die Stadt das Verwertungsrisiko bei Projekten trägt und für etwaige Jahresfehlbeträge bis zu einer Grenze von 50.000 Euro aufkommt, liegen die Verwertungschancen der Gewinne primär bei der Stadt. Die Verwaltung ist zudem angewiesen, den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
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- 14-Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in der städtischen Entwicklungsgesellschaft (ECAS GmbH)Zur Vorlage · 2019/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/148 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der noch zu gründenden Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (Arbeitstitel: ECAS GmbH). Die Stadt beabsichtigt, gemeinsam mit der Sparkasse Vest Recklinghausen diese Gesellschaft zu gründen, wobei die Stadt Castrop-Rauxel als Mehrheitsgesellschafterin und die Sparkasse als Minderheitsgesellschafterin fungieren wird.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie den Bestimmungen im geplanten Gesellschaftsvertrag muss die Stadt in der Gesellschafterversammlung durch ein vom Rat bestelltes Mitglied vertreten werden. Diese Vertretung ist an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und kann auf Beschluss des Rates jederzeit zurücktreten.
Im Rahmen des Gründungsprozesses der ECAS GmbH ist die Bestimmung einer Geschäftsführung vorgesehen, welche durch die Gesellschafterversammlung berufen oder abberufen wird. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen, wird die Bestellung einer entsprechenden Person beantragt. Die Besetzung der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Beiratsmitglieder kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 15Haushaltsüberschreitungen 2018Zur Vorlage · 2019/150 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/150 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2018 unterjährig aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die gemäß § 83 GO NRW erfolgten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Haushaltssatzung wird zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen unterschieden. Überschreitungen über einem Schwellenwert von 75.000 Euro gelten als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche für die entsprechenden Vorgänge bereits im Jahr 2018 eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis für die Finanzierung innerhalb eines Betriebes bei den zuständigen Betriebsleitungen bzw. für die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft beim Kämmerer. Im Falle von Mehraufwendungen, die nicht innerhalb eines Betriebes finanziert werden können, entscheidet ebenfalls der Kämmerer, sofern die Zustimmung der Kommunalaufsicht vorliegt.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat jene Mittelbereitstellungen nachträglich zur Kenntnis zu geben, die unterhalb der genannten Schwellenwerte lagen und somit in der Entscheidungskompetenz der Verwaltung bzw. des Kämmerers lagen. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den Anlagen der Vorlage in die Kategorien konsumtive und investive Haushaltsüberschreitungen unterteilt. Über über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im Jahr 2018 keine Inanspruchnahmen verzeichnet.
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- 16Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbe-reichssatzung) Nr. 004 nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB Planbereich „Im Depot“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2019/117 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Außenbereichssatzung Nr. 004 für den Planbereich „Im Depot“ im Stadtteil Henrichenburg zu beschließen. Die Vorlage zur Entscheidung über die Stellungnahmen, redaktionellen Änderungen und den endgültigen Satzungsbeschluss liegt dem Rat der Stadt vor.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst eine Fläche von circa 2,6 Hektar am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes, begrenzt durch den Rhein-Herne-Kanal und die Stadtgrenze zu Waltrop. Im Vergleich zu früheren Planungsständen hat sich das Gebiet geringfügig verkleinert, da ein Flurstück, das der Bundeswasserstraße zugeordnet ist, aus dem Bereich herausgenommen wurde.
Die Planung basiert auf der rechtlichen Notwendigkeit, die bestehende Wohnbebauung in einem Bereich zu steuern, der zwar als Außenbereich gilt, aber durch angrenzende Wohngebiete auf Waltroper Seite geprägt ist. Ziel der Satzung ist es, eine moderate Erweiterung und Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur zu ermöglichen und gleichzeitig eine Zersiedelung des umliegenden Außenbereichs zu verhindern. Die Festsetzungen sehen eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in maximal eingeschossiger Bauweise vor, um den ländlichen Charakter der Siedlung zu wahren. Gewerbliche Nutzungen sind nicht vorgesehen, um Konflikte zu vermeiden.
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Anpassungen in die Satzung sowie die Begründung zu übernehmen. Durch die Planung entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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Hauptdokument|20190604100840|20190604100854|20190604100919|20190604100931|20190607101930|20190607101954|20190607102006|20190708102132
- 17Einrichtung eines Umlegungsausschusses und einer Geschäftsstelle hier: Organisatorische UmsetzungZur Vorlage · 2019/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Castrop-Rauxel plant die organisatorische Umsetzung eines Umlegungsausschusses sowie einer dazugehörigen Geschäftsstelle für das Jahr 2020. Nachdem der Rat der Stadt die Wiederaufnahme der Baulandumlegung bereits grundsätzlich genehmigt hat, soll nun die strukturelle Basis für die Durchführung der Verfahren geschaffen werden.
Der geplante Umlegungsausschuss soll mit fünf Mitgliedern besetzt werden, wobei die Zusammensetzung gesetzlichen Vorgaben folgt. Die Besetzung umfasst unter anderem Personen mit richterlicher oder höherer Verwaltungskompetenz, Fachkräfte aus dem vermessungstechnischen Bereich sowie Sachverständige für Grundstückswerte. Zwei Mitglieder des Ausschusses sollen dem Rat der Stadt angehören. Die Verwaltung ist beauftrag
igt, geeignete Personen zu identifizieren und die Besetzung im Vorfeld interfraktionell abzustimmen.
Die Geschäftsstelle soll im Bereich Vermessung und Geoinformation angesiedelt werden. Um die Aufgaben der Bodenordnung fachgerecht zu bewältigen, ist die Umwandlung einer bestehenden Stelle in eine Ingenieurstelle vorgesehen. Zudem sollen Mittel für spezialisierte Software, die zur Führung von Umlegungsverzeichnissen und -karten dient, sowie für die Erstausstattung der Geschäftsstelle eingeplant werden. Die finanzielle Planung sieht für die kommenden Jahre Personal- und Sachaufwendungen vor, wobei die langfristige Wirtschaftlichkeit durch erwartete Erträge aus den Umlegungsverfahren unterstützt werden soll.
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- 18Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke, FWI Hier: Energieberatung der Verbraucherzentrale über das Jahr 2020 hinaus sicherstellenZur Vorlage · 2019/131 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/131 befasst sich mit der Sicherstellung der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale über das Jahr 2020 hinaus. Der Antrag wurde von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke sowie der FWI gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Gremien Umweltausschuss, Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Der Beratungszyklus umfasst die Termine am 25. Juni, 27. Juni und 04. Juli 2019.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Der Beschlussvorschlag entspricht dem Inhalt des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 19Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen des 'Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/ Alianza del Clima e.V.', die sich aus der Mitgliedschaft für die Stadt Castrop-Rauxel ergeben.Zur Vorlage · 2019/052 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/052 des Rates der Stadt sieht die Neubenennung von Vertretern für die Teilnahme an den Sitzungen und Versammlungen des „Klimabündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/ Alianza del Clima e.V.“ vor. Die Stadt Castrop-Rauxel ist seit 1995 Mitglied in diesem Bündnis, was der Stadt ein Stimmrecht bei den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen einräumt.
Aufgrund personeller Veränderungen und der strategischen Ausrichtung im Bereich des Klimaschutzes schlägt die Verwaltung vor, die Klimaschutzkoordinatorin der Stadt sowie ein Vertreter der Verwaltung als neue Delegierte zu benennen. Diese sollen die Interessen der Stadt Castrop-Rauxel bei den anstehenden Gremiensitzungen des Klimabündnisses wahrnehmen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag war für die Sitzungen des Umweltausschusses am 25. Juni 2019 sowie des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen.
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- 20Antrag der SPD Ratsfraktion; Einsatz von Mülldetektiven im StadtgebietZur Vorlage · 2019/144 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/144 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion zum Einsatz von Mülldetektiven im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat EUV am 26. Juni 2019 sowie im Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Die weiteren Details zum Sachverhalt sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 21Antrag CDU Fraktion vom 18.06.2019 Ausweitung der Öffnungszeiten am AGR-HofZur Vorlage · 2019/152 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/152 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Juni 2019. Gegenstand des Antrags ist die Ausweitung der Öffnungszeiten am AGR-Hof.
Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat (EUV) am 26. Juni 2019 sowie im Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die geplante Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in einer Anlage zum Dokument enthalten.
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- 22Antrag CDU Fraktion vom 18.06.2019 Prüfauftrag kostenfreie Entsorgung am AGR-HofZur Vorlage · 2019/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/153 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Juni 2019. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag bezüglich einer kostenfreien Entsorgung am AGR-Hof.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat am 26. Juni 2019 sowie im Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Umsetzung des Antrags zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 23Aktionsprogramm 'Klimawandel' - Daten und FaktenübersichtZur Vorlage · 2019/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 4. Juli 2019 liegt die Sitzungsvorlage 2019/154 zur Kenntnisnahme eines Sachstandsberichts zum Aktionsprogramm Klimawandel vor. Der Bericht dient als Rückblick und Ausblick auf die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der Stadt.
Die Vorlage beschreibt, dass die Politik und die Verwaltung in Castrop-Rauxel das Thema Klimaschutz bereits seit mehreren Jahren in das kommunale Handeln integrieren. Dies geschieht durch verschiedene Projekte und Aktionen im Stadtgebiet sowie durch Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Fortführung sowie die stetige Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Klimawandel beschlossen. Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 23.1Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: BaulückenkatasterZur Vorlage · 2019/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/122 befasst sich mit dem Thema eines Baulückenkatasters im Bereich der Stadtplanung und Bauordnung. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
Der Inhalt der Vorlage sieht die Erstellung oder Nutzung eines Katasters vor, welches Informationen über Baulücken innerhalb des Stadtgebiets zusammenfasst. Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Gremien Umweltausschuss, Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Die Termine für die Beratungen sind auf den 25. Juni, den 27. Juni und den 4. Juli 2019 festgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Fassung direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 23.2Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und FWI Hier: Ermittlung von Ausgleichsflächen im StadtgebietZur Vorlage · 2019/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/128 befasst sich mit der Ermittlung von Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebiets von Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWI gemeinsam gestellt.
Das Anliegen zielt darauf ab, Flächen im Stadtgebiet zu identifizieren, die für ökologische Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können. Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Umweltausschuss am 25. Juni 2019, im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 27. Juni 2019 sowie im Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 23.3Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FWI Hier: GründachstrategieZur Vorlage · 2019/129 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/129 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWI zum Thema einer Gründachstrategie. Der Antrag wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorgesehen.
Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf der Einführung bzw. Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung von Gründächern. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Vorlage in den genannten Gremien vorbereitet, wobei die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im Rahmen der entsprechenden Ausschuss- und Ratssitzungen erfolgt.
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- 23.4Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: CO2-ReduktionsplanZur Vorlage · 2019/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/123 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema eines CO2-Reduktionsplans. Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Umweltausschusses am 25. Juni 2019, des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 27. Juni 2019 sowie des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgelegt.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 23.5Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: Pfandbecher für Coffee to goZur Vorlage · 2019/124 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/124 einen Antrag zum Thema Pfandbecher für Coffee-to-go-Getränke eingebracht. Das Dokument wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 25. Juni 2019 sowie in den Rat der Stadt am 4. Juli 2019 vorgelegt.
Der Antrag befasst sich mit der Einführung oder Regelung von Pfandsystemen für Einwegbecher im Bereich des Stadtbetriebs. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 23.6Resolution der Ratsfraktion DIE LINKE vom 12.06.2019_Ausrufung des Klimanotstands und der Einleitung sofortiger und ambitionierter Maßnahmen gegen die KlimakriseZur Vorlage · 2019/138 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat am 12. Juni 2019 eine Resolution vorgelegt, die im Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beratung ansteht. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 2019/138 ist die Ausrufung eines Klimanotstands sowie die Einleitung von sofortigen und ambitionierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise.
Die Sitzungsvorlage wurde von der Fraktionsvorsitzenden der Ratsfraktion DIE LINKE eingebracht. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung der Resolution keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 23.6.1Gemeinsamer Antrag SPD und CDU Fraktion vom 03.07.2019; Klimagerechte Stadtentwicklung in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/162 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel liegt die Tischvorlage 2019/162 zur Beratung vor. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 3. Juli 2019, der das Thema der klimagerechten Stadtentwicklung in der Stadt behandelt.
Der Antrag befasst sich mit der Ausrichtung der Stadtentwicklung an Klimaschutzaspekten. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Beschlussvorschlag in einer separaten Anlage enthalten ist. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat und somit keine direkte Berührung des Haushaltsplans darstellt. Die inhaltlichen Details zu den konkreten Maßnahmen oder Zielen der klimagerechten Stadtentwicklung sind im beigefügten Beschlussvorschlag spezifiziert. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 23.7Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hier: massiver Ausbau der Photovoltaik in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/156 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Tischvorlage 2019/156 einen Antrag für den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen in Castrop-Rauxel gestellt. Das Dokument wurde dem Umweltausschuss am 25. Juni 2019 sowie dem Rat der Stadt am 4. Juli 2019 zur Beratung vorgelegt.
Der Antrag zielt auf eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der Photovoltaik innerhalb des Stadtgebiets ab. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine direkte Berührung des Haushalts vorliegt. Der Beschlussvorschlag der Fraktion sieht die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Forderungen vor. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage als öffentlich eingestuft.
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- 24Ehrengaben für langjährige Ratsmitglieder
- 25Gleichstellungsplan 2019 bis 2023Zur Vorlage · 2019/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/145 der Hauptverwaltung sieht die Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum von 2019 bis 2023 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Plan gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgleichstellungsgesetzes beschließen. Dieser Plan löste den früheren Frauenförderplan ab, dessen Bezeichnung im Zuge der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 geändert wurde.
Der vorliegende Plan basiert auf einer Bestandsaufnahme sowie einer Analyse der Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung. Er enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Die inhaltliche Grundlage bildet die Entwicklung des ursprünglichen Frauenförderplans, der erstmals im Jahr 2001 beschlossen und in den Jahren 2004, 2007, 2010 und 2016 fortgeschrieben wurde.
Der Entwurf des Gleichstellungsplans wurde von der Hauptverwaltung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat hat dem Plan gemäß den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Für die Umsetzung des Plans sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen.
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- 26Antrag Bündnis 90 / Die Grünen_Barrierefreiheit von Wahllokalen vom 29.05.2019Zur Vorlage · 2019/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/115, die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebracht wurde, befasst sich mit der Barrierefreiheit von Wahllokalen. Der Antrag wurde am 29. Mai 2019 gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Sicherstellung der Barrierefreiheit in den Wahllokalen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag ist in einer separaten Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 27Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.06.2019_Übernahme des ICAN-Städteappels mit der Aufforderung an die Bundesregierung, dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten 'Abkommen zum Verbot von Atomwaffen' beizutretenZur Vorlage · 2019/137 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/137 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 12. Juni 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Übernahme des sogenannten ICAN-Städteappells.
Mit diesem Appell wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten Abkommen zum Verbot von Atomwaffen beizutreten. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 zur Beratung vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 28Antrag von der Fraktion Die Linke vom 13.06.2019_Ausschussnachbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2019/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/146 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Die Linke, der am 13. Juni 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 29Antrag CDU-Fraktion vom 18.06.2019_AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2019/151 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/151 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Juni 2019, der die Besetzung von Ausschüssen zum Gegenstand hat. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist als öffentlich eingestufte Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. Juli 2019 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage angeführt. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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- 30Maßnahmen aus den Förderprogrammen 'Kommunalinvestitionsförderungsgesetz' und 'Gute Schule 2020'; hier: Änderung der 'Fortgeschriebenen Gesamtmaßnahmenliste KInvFöG II-Programm' sowie Änderung der Arbeitsliste 'Gute Schule 2020'Zur Vorlage · 2019/160 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über Anpassungen in den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II) sowie des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ beraten. Im Zentrum der Vorlage steht die Umverteilung von Finanzierungswegen für IT-Maßnahmen an verschiedenen Schulen.
Aufgrund einer rechtlichen Bewertung der Bezirksregierung Münster, wonach die Einrichtung von W-LAN-Netzen an mehreren Schulen, darunter die Sekundarschule sowie verschiedene Grundschulen, nicht als Hauptmaßnahme im Sinne des KInvFöG II gilt, sollen diese Vorhaben aus der KInvFöG-Liste gestrichen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll stattdessen über das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Haushalt 2020 entsprechende Neuveranschlagungen vorzunehmen.
Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, die KInvFöG II-Liste um die Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) an der Wilhelmschule mit einem Bedarf von 400.000 Euro und der Lindenschule mit 600.000 Euro zu ergänzen.
In der Arbeitsliste für das Programm „Gute Schule 2020“ werden weitere Streichungen vorgenommen. So entfallen die Maßnahmen zum Ausbau der Förderschule sowie verschiedene Sanierungsvorhaben an der WBG-Schule und der Janusz-Korczak-Grundschule für das Jahr 2019. Die Verwaltung soll diese Projekte für das Jahr 2020 neu verplanen. Eine aktualisierte Fassung der Maßnahmenlisten wird dem Rat zur nächsten Sitzung im September vorliegen.
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- 31Zusätzliche Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2019 zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2 (KInvFöG II) und aus dem Landesprogramm 'Gute Schule 2020' sowie außerplanmäßige Bereitstellung von VerpflichtungsermächtigungenZur Vorlage · 2019/161 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2019/161 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Jahr 2019 sowie die Gewährung von Verpflichtungsermächtigungen für zwei Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen. Ziel der Maßnahmen ist die Errichtung von Pavillons in Modulbauweise für die Offene Ganztagesschule (OGS) der Lindenschule sowie der Wilhelmschule.
Für die Lindenschule werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) in Höhe von 270.000 Euro sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 30.000 Euro. Zusätzlich wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 beantragt.
Für die Wilhelmschule sieht der Vorschlag außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor, die durch Einzahlungen aus dem KInvFöG II (180.000 Euro) und dem Programm „Gute Schule 2020“ (20.000 Euro) gedeckt werden. Auch hier wird eine Verpflichtungsermächtigung über 300.000 Euro zu Lasten des Jahres 2020 beantragt.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit mit der zeitnahen Ausschreibung der Module zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der zeitlich befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel. Die Finanzierung der Auszahlungen erfolgt vollständig über Drittmittel, sodass keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Die Mittel für die Verpflichtungsermächtigungen werden durch eine Reduzierung vorhandener Mittel aus dem Haushalt 2019 für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule bereitgestellt.
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- 32Antrag FDP-Fraktion vom 01.07.2019; Auschussumbesetzung KommunalwahlausschussZur Vorlage · 2019/159 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 1. Juli 2019 eine Tischvorlage zur Beratung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung des Kommunalwahlausschusses.
Die Vorlage mit der Nummer 2019/159 wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag für die Sitzung des Rates am 4. Juli 2019 vorgesehen ist. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass der Vorgang keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 33Anfragen der Ratsmitglieder
- 34Mitteilungen der Verwaltung
- 1Zahlung eines Zuschussesnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich