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Tagesordnung
- 1Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/268 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/268 befasst sich mit der Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates als stellvertretende Schriftführerin zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften werden von einer durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer gefertigt. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls, welches vom Ausschussvorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Für die Umsetzung der Benennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2017 sowie im Rat der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Stellenplan 2018Zur Vorlage · 2017/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/233 zum Stellenplan 2018 sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 899,66 auf 918,25 vor. Der Entwurf umfasst verschiedene personelle Veränderungen, die durch die Verwaltung zur Entscheidung für den Rat der Stadt vorgelegt wurden.
Die fiktiven Jahreskosten des Stellenplanentwurfs belaufen sich auf 1.456.710 Euro, wovon 667.894 Euro refinanziert sind. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören Stelleneinsparungen in Höhe von 408.075 Euro sowie neue Stellen und Stellenausweitungen mit einem Volumen von 1.603.155 Euro, wovon 504.085 Euro refinanziert werden. Diese Erweiterungen resultieren unter anderem aus dem Bedarf an IT-Unterstützung in Schulen, neuen gesetzlichen Vorschriften, der Entwicklung des Rettungsdienstbedarfsplans sowie steigenden Fallzahlen im Jobcenter und im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Weitere Anpassungen betreffen die Neubewertungen durch die neue Entgeltordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Stellenanhebungen aufgrund der Qualifikation von Notfallsanitätern. Zudem sind Veränderungen im Reinigungsbereich aufgrund der Umsetzung der DIN 77400 sowie tarifrechtliche Anpassungen vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Refinanzierung unter anderem durch Erstattungen der Krankenkassen und durch Synergieeffekte erfolgt. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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- 4Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2017/234 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/234 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen des übergeordneten Plans für den Zeitraum 2012 bis 2021. Der Entwurf zur Fortschreibung wurde am 28. September 2017 eingebracht und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2018 inklusive der beigefügten Änderungen verabschiedet. Darüber hinaus wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die in der Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterzuführen. Sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale durch die entsprechenden Untersuchungen ermittelt wurden, sollen diese Ergebnisse in die weitere Fortschreibung des Haushaltsplans einfließen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die detaillierte Darstellung des Sachverhalts in der beigefügten Anlage enthalten ist. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird im Bereich der finanziellen Auswirkungen nicht angegeben, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die zuständige Verwaltung ist für die Umsetzung der Prüfaufträge und die Berücksichtigung der ermittelten Potenziale verantwortlich.
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- 5Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 nebst AnlagenZur Vorlage · 2017/240 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/240 behandelt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2018 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 28. September 2017 sowie einem Veränderungsdienst, der Anpassungen in den Ertrags- und Aufwandsarten sowie den Einzahlungs- und Auszahlungsarten dokumentiert. Die Vorlage umfasst zudem den Haushaltssanierungsplan gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie den Stellenplan.
Im Ergebnisplan des Haushaltsplans 2018 werden ordentliche Erträge in Höhe von rund 212,5 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von etwa 208,1 Millionen Euro ausgewiesen, was zu einem ordentlichen Ergebnis von rund 4,36 Millionen Euro führt. Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von rund 206,8 Millionen Euro gegenüber Auszahlungen von etwa 207,5 Millionen Euro gestellt.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehören die Umverteilung von Personalaufwendungen, die ergebnisneutral erfolgt, sowie die Anpassung der bilanziellen Abschreibungen aufgrund voraussichtlicher Vermögenszugänge. Zudem wurde die interne Leistungsverrechnung, unter anderem für das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Bewirtschaftung von Sitzungsräumen, aktualisiert. Der Rat soll zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Maßnahmenliste des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ beschließen.
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Hauptdokument|20171116083639|20171116083644|20171116083650|20171116083653
- 6Haushaltsplanung für die Jahre 2018 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020"des LandesZur Vorlage · 2017/254 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Die Verwaltung führt zu den einzelnen Programmen detaillierte Ausführungen aus. Im Rahmen des Programms KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen ist. Die aktuelle Liste der Maßnahmen weist eine Überzeichnung von etwa 1,66 Millionen Euro auf, was bedeutet, dass für die vollständige Umsetzung zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich wären.
Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet der Stadt Kreditkontingente in Höhe von jährlich rund 2,43 Millionen Euro an, wobei die Tilgung und Zinsen durch das Land übernommen werden. Ein Teil dieser Mittel soll zur Deckung der Eigenanteile für das Programm KInvFöG II genutzt werden. Durch die Einbindung der Maßnahmen aus dem KInvFöG II in die Planung sind im Programm „Gute Schule 2020“ Mittel in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro frei geworden.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Basierend auf einem Beschluss der Landesregierung stehen der Stadt hierfür Mittel in Höhe von insgesamt rund 7,33 Millionen Euro inklusive des Eigenanteils zur Verfügung. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der neuen Arbeitsliste aufgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmenlisten einem ständigen Monitoring unterliegen und künftige Änderungen möglich sind.
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- 7Haushaltsüberschreitungen 2016Zur Vorlage · 2017/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/200 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2016 unterjährig aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen. Der Rat der Stadt soll die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) förmlich zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 gelten Überschreitungen ab einem Betrag von 75.000 Euro als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche bereits im entsprechenden Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis bei den zuständigen Betriebsleitungen oder dem Stadtkämmerer, sofern die Mittel innerhalb des Betriebes finanziert werden können oder die Kommunalaufsicht zustimmt.
Die in den Anlagen der Vorlage aufgeführten Mittelüberschreitungen betreffen zusätzliche Mittelbereitstellungen, über die der Rat aufgrund der geltenden Schwellenwerte nicht vorab selbst entscheiden musste. Die nachträgliche Information des Rates erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 Abs. 2 GO NRW. Darüber hinaus wird festgehalten, dass im Jahr 2016 keine über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 GO NRW in Anspruch genommen wurden. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2017 sowie des Rates der Stadt am 30. November 2017 zur Beratung vorgelegt.
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- 8Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.10.2017Zur Vorlage · 2017/190 · Sitzungsvorlage
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Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Oktober 2017 weist für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.850.587 Euro aus. Dem gegenüber stehen prognostizierte Verschlechterungen in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten in Höhe von 845.976 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Haushalt 2017 sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung ausgeglichen abgeschlossen werden kann.
Im Bereich der Aufwendungen für Personal und Versorgungsleistungen wird aktuell eine Verschlechterung von 1.864.720 Euro erwartet. Einzelne Produktgruppen der Unternehmenszentrale zeigen unterschiedliche Entwicklungen: Während bei den Reisekosten für Integrationsbeauftragte Minderaufwendungen zu erwarten sind, führen die Neufassung der Entschädigungsverordnung sowie Änderungen der Hauptsatzung zu Mehraufwendungen bei den kommunalpolitischen Gremien. Im Bereich der Informationstechnik sind aufgrund einer Softwareumstellung Mehraufwendungen von 55.000 Euro verzeichnet.
Im Bereich Betrieb 1 werden in der Produktgruppe Finanzmanagement und Rechnungswesen Verbesserungen von 180.700 Euro im Ergebnisplan prognostiziert, unter anderem durch Stundungszinsen aus der Gewerbesteuer. In der Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ergibt sich eine prognostizierte Verbesserung der Teilergebnisrechnung von 3.706.218 Euro. Dies resultiert unter anderem aus Erstattungsleistungen und höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer, während gleichzeitig Mindererträge bei der Grundsteuer B und bei Landeszuweisungen zu verzeichnen sind. Zudem wird die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen für Schulen sowie die Auflösung einer Rückstellung für Pflegefamilien erwartet.
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- 9Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/251 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/251 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt wird gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach dem Prognosestand vom 30. September 2017 eine Verringerung des erwarteten Verlustes von 898.804,80 € auf 740.704,80 € auf. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (EMW), an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, bezieht sich die Berichterstattung auf den Lagebericht zum 31. Dezember 2016. Die Gesellschaft nutzt zur Deckung ihrer Aufwendungen seit Oktober 2011 eine Erstattungsregelung durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH.
Für die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt mit 3 % beteiligt ist, zeigt der Vergleich zwischen dem ersten und zweiten Quartal 2017 eine Reduzierung der Leerstände von 99 auf 84 Wohneinheiten. Die Mietrückstände beliefen sich im zweiten Quartal auf 216.480 €. Eine Dividendenausschüttung für die Stadt in Höhe von 3.681,30 € wurde beschlossen.
Bei der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH sowie den Stadtwerken Castrop-Rauxel GmbH sowie der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH sind für den Berichtszeitraum keine wesentlichen Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber den vorangegangenen Berichten festzustellen.
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- 10Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der investiven Buchungsstelle 61.01/0172.782100 (Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken)Zur Vorlage · 2017/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beantragt beim Rat der Stadt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.115.000 Euro für die Buchungsstelle zum Erwerb von Grundstücken. Die beantragten Mittel sollen für den Ankauf von Flächen in der Gemarkung Castrop, Flur 18, im Bereich Pallasstraße und Briloner Straße verwendet werden. Ziel des Grundstückserwerbs ist es, die Grundlage für die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses sowie einer zusätzlichen Tageseinrichtung für Kinder zu schaffen. Der gesamte Auszahlungsbedarf für den Erwerb, einschließlich Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer und Notargebühren, wird auf maximal 1.150.000 Euro geschätzt.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel soll durch zwei Quellen sichergestellt werden. Zum einen werden Mehreinzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG I) erwartet. Zum anderen ist die Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von insgesamt 615.000 Euro bei verschiedenen investiven Vorhaben vorgesehen. Zu diesen Positionen gehören unter anderem die Deckenerneuerung am Westring, Arbeiten am Rondell Lönsstraße, der Endausbau des Scheitensbergs sowie der barrierefreie Umbau des Bahnhof Süd.
Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als unabweisbar. Da die Mittelbereitstellung rechtlich als geringfügig eingestuft wird, besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung. Eine Entscheidung über den eigentlichen Kaufvertrag wird in einem separaten Verfahren herbeigeführt.
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- 11Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.04.525300 (Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände)Zur Vorlage · 2017/218 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/218 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.04.525300, welche Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Die Stadt Castrop-Rauxel ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Kostenerstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern zu begleichen.
Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der ursprüngliche Ansatz auf 746.400 Euro. Durch die Verrechnung von Forderungen aus dem zweiten Halbjahr 2016 entstand im Januar 2017 eine Sperre in Höhe von 199.625 Euro, wodurch die verfügbaren Mittel auf 546.775 Euro sanken. Da dieser Betrag bereits im August 2017 aufgebraucht war, erfolgte zuvor eine interne Mittelübertragung von 75.000 Euro.
Für das restliche Kalenderjahr wird ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von 175.000 Euro prognostiziert, was einen neuen Gesamtbedarf von 796.775 Euro zur Folge hat. Da die Summe der Mittelverschiebungen die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Der beantragte Betrag soll durch Minderausgaben bei der Buchungsstelle für sozialpädagogische Familienhilfe in Höhe von 175.000 Euro gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 gesichert.
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- 12Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.10.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)Zur Vorlage · 2017/242 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/242 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 25. Oktober 2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 belief sich auf 840.000 Euro. Aufgrund aktueller Hochrechnungen wird ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 295.000 Euro veranschlagt, um den Gesamtausgabebedarf von etwa 1.135.000 Euro bis zum Jahresende zu decken. Ein Teilbetrag von 75.000 Euro wurde bereits Anfang Oktober 2017 bereitgestellt. Die verbleibenden 220.000 Euro müssen nun ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, was die Genehmigung durch den Rat erforderlich macht.
Die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche. Die Mittelbereitstellung dient der Deckung von Aufwendungen im Bereich der Tagespflege, insbesondere für Zahlungen an Tagesmütter und -väter sowie für die Kosten der Koordinatorin für Tagespflege. Da die Auszahlung noch im November 2017 erfolgen muss, der Rat jedoch erst Ende November erneut zusammenkommt, wurde die Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit getroffen.
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- 13Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden am Adalbert-Stifter-Gymnasium und Kulturplatz LeoZur Vorlage · 2017/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/238 des Immobilienmanagements sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden am Adalbert-Stifter-Gymnasium sowie am Kulturplatz Leo vor. Hintergrund sind aktuelle Vorkommnisse auf dem Schulhofgelände und im Umfeld der genannten Flächen.
Der Beschlussvorschlag an den Rat sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung zweier spezifischer Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen. Zum einen sollen die Zufahrten zur Leonhardstraße zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durch zwei elektromechanisch gesteuerte Polleranlagen gesperrt werden. Dabei bleibt der Durchgang für Fußgänger und Radfahrer sowie die Durchfahrt für Rettungsdienste, die Feuerwehr und die Polizei weiterhin gewährleistet. Zum anderen sollen im hinteren Bereich des Schulhofes des Adalbert-Stifter-Gymnasiums, im Bereich der Zugänge zur Viktoriastraße und Schillerstraße, Zaun- und Toranlagen zur Sicherung errichtet werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf einen Gesamtauszahlungsbedarf von 80.000 Euro, wobei die Kosten für die Polleranlage mit 45.000 Euro und die Zaunanlage mit 35.000 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Haushalt für den Bildungscampus Süd erfolgen. Weitere Maßnahmen, wie die Verbesserung der Beleuchtung am Schulgebäude und auf dem Kulturplatz Leo sowie der Einsatz eines privaten mobilen Wachdienstes, wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung. Die Abstimmung der Maßnahmen erfolgte in gemeinsamen Ortsterminen mit dem Ordnungsamt, der Schulverwaltung, dem Grünflächenamt sowie der EUV.
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Hauptdokument|20171108133424|20171108133454|20171108133510|20171108133521|20171108133529|20171108133540
- 14Gebührenbedarfsberechnung 2018 "Friedhofswesen"Zur Vorlage · 2017/227 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/227 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2018. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüfte Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2018 belaufen sich auf 1.773.075 Euro, was einer Steigerung von etwa 3,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den wesentlichen Kostenpositionen zählen Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen. In der Berechnung wurde die Restunterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 16.530 Euro berücksichtigt, während eine Teilüberdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 16.377 Euro zur Gebührenstabilisierung eingearbeitet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug des Grünwertanteils. Da Friedhöfe auch als Erholungsflächen dienen, werden 20,78 Prozent der Kosten der Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Dies entspricht einem Betrag von voraussichtlich 270.142 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2018 zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2018 beschließt. Die zuständige Fachabteilung führt in der Kalkulation zudem die Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 Prozent auf.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berufung und Entsendung von Vertretungen des Stadtsportverbandes als sachkundige Einwohner in den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) entscheiden. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Rates vom 21. September 2017, der die Einbindung eines gewählten Vertreters des Stadtsportverbandes in das Gremium vorsah.
Der Stadtsportverband hat für diese Funktion einen Vertreter sowie eine stellvertretende Vertreterin vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass die vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohner in den Betriebsausschuss berufen werden, wobei die zweite Person im Verhinderungsfall die Vertretung übernimmt.
Die Maßnahme hat laut der Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag steht zur Beratung im Betriebsausschuss 3 am 23. November 2017 sowie zur abschließenden Beschlussfassung im Rat der Stadt am 30. November 2017 an.
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- 16Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2010Zur Vorlage · 2017/224.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/224.1 befasst sich mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum Stichtag 31.12.2010. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Abschluss sowie den Gesamtlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns vermittelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, das Ergebnis der Prüfung zu übernehmen und den Gesamtabschluss 2010 in der Fassung vom 17.10.2017 mit einer Bilanzsumme von 584.183.583,06 € festzustellen. Zudem wird die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters für diesen Zeitraum empfohlen.
Der Rat der Stadt soll das Prüfungsergebnis zur Kenntnis nehmen und den Gesamtabschluss mit der genannten Bilanzsumme förmlich feststellen. Im Haushaltsjahr 2010 wurde im Konzern ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.122.141,14 € ausgewiesen. Trotz der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage verbleibt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.083.267,37 €. Der Rat wird zudem angehalten, dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für den Gesamtabschluss 2010 zu erteilen.
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- 17Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2015Zur Vorlage · 2017/225.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/225.1 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum Stichtag 31.12.2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat die Prüfung des Abschlusses sowie des Gesamtlageberichtes durchgeführt und mit einem uneingeschränlichen Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns vermitteln und der Lagebericht die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, das Ergebnis der Prüfung zu übernehmen und dem Rat der Stadt die Feststellung des Gesamtabschlusses 2015 in der Fassung vom 19.10.2017 mit einer Bilanzsumme von 652.807.065,18 € zu empfehlen. Zudem wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt soll das Prüfungsergebnis zur Kenntnis nehmen und den Abschluss förmlich feststellen. Im Haushaltsjahr 2015 wurde im Konzern ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.293.047,11 € erwirtschaftet, wodurch sich der in der Gesamtbilanz ausgewiesene, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 83.826.110,71 € erhöht. Die Ratsmitglieder sollen zudem über die Entlastung des Bürgermeisters entscheiden.
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- 18Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2017/220.1 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/220.1 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2016. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster hat die Prüfung des Abschlusses, einschließlich Anhang und Lagebericht, durchgeführt und mit einem uneingeschräntes Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Prüfung ergab keine Einwendungen und bestätigte, dass der Abschluss den gesetzlichen sowie ortsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, das Ergebnis der Prüfung zu übernehmen und dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der Fassung vom 18. Oktober 2017 zu empfehlen. Die Bilanzsumme beläuft sich dabei auf 520.461.083,76 Euro. Zudem wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister vorgeschlagen.
Für den Rat der Stadt sieht die Vorlage vor, das Prüfungsergebnis zur Kenntnis zu nehmen und den Jahresabschluss förmlich festzustellen. Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.171.432,07 Euro erwirtschaftet. Dieser Betrag reduziert den auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf insgesamt 80.224.387,83 Euro. Der Rat soll zudem über die Entlastung des Bürgermeisters für das betreffende Haushaltsjahr entscheiden.
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- 19Erlass einer 10. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/244 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die 10. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vom Verwaltungsrat bereits beschlossene Änderung der Entgeltordnung zu billigen.
Die Grundlage für die Vorlage ist eine Überprüfung der Gebühren auf dem Recyclinghof. Laut Sachverhalt wurden die Entgelte für bestimmte Leistungen längere Zeit nicht angepasst. Eine Untersuchung der Preise für Pauschalen und Verwiegung unter Berücksichtigung der Entsorgungs- und Logistikkosten ergab die Notwendigkeit einer Preisanpassung für die Leistungsarten 1.1.1, 1.1.4, 5.1.5.1, 5.2.6, 5.2.7 und 5.2.8.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung jedoch der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die Billigung durch den Rat der Stadt vor der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 29. November 2017 sowie des Rates der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen.
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- 20Gebührenbedarfsberechnung 2018 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/245 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/245 der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 im Bereich der Stadtentwässerung sowie den Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Rat der Stadt soll dem vom Verwaltungsrat beschlossenen Erlass der Satzung zustimmen.
Die Grundlage für die Vorlage ist eine Berechnung des Bedarfs, aus der hervorgeht, dass die Beiträge zur Emschergenossenschaft um 5,22 Prozent und die Abwasserabgabe um etwa 13 Prozent gestiegen sind. Zudem sind Personalkosten, unter anderem durch tarifliche Lohnerhöhungen, angefallen, während der Frischwasserverbrauch um rund 90.000 Kubikmeter gesunken ist.
Aufgrund dieser Entwicklungen sieht der Vorstand eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2018 vor. Die Schmutzwassergebühr soll von 2,39 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2015 auf 2,48 Euro im Jahr 2018 steigen, was einer Erhöhung von 3,8 Prozent entspricht. Die Niederschlagswassergebühr soll sich von 1,12 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2015 auf 1,13 Euro im Jahr 2018 verändern, was einer Steigerung von 0,9 Prozent entspricht.
Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel (EUV) ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen zuständig. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, bedarf der Beschluss der Zustimmung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann.
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- 21Gebührenbedarfsberechnung 2018 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/246 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/246 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Die vorliegende Berechnung der Gebührenbedarfe für das Jahr 2018 weist einen Preis von 1,89 Euro pro Liter Abfall aus. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Preis von 1,87 Euro kalkuliert wurde, entspricht dies einer Steigerung von etwa zwei Prozent. Als Ursachen für diese Entwicklung werden unter anderem gestiegene Kosten für Kfz-Reparaturen sowie eine Erhöhung der Personalkosten angeführt. Diesen Kosten stehen erwartete Einnahmeausfälle, beispielsweise aus Gebührenausständen der Vorjahre, gegenüber.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel für den Erlass von Satzungen im Rahmen seines Aufgabenbereichs zuständig. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 29. November 2017 und des Rates der Stadt am 30. November 2017 zur Beratung vorgesehen.
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- 22Erlass einer Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2017/248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/248 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel zur neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung vor. Der Rat soll den Entwurf billigen, der zuvor bereits vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossen wurde.
Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da Änderungen der Gewerbeabfallverordnung eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen erfordern. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen wurden im Zuge der Überarbeitung auch kleinere redaktionelle Änderungen am Text vorgenommen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da es sich jedoch um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung handelt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderungen im Text durch Fettdruck hervorgehoben und entfallende Textpassagen durchgestrichen sind. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Neufassung festgestellt.
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- 23Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2017/252 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 30. November 2017 liegt ein Antrag zur Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses vor. Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer Neuwahl des Jugendamtselternbeirats.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Ebenso soll ein stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden. Die vorgeschlagenen Personen lösen die bisherigen Mitglieder in diesen Funktionen ab.
Die Entscheidung über die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer h dieser Satzung obliegt die Wahl neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Rat der Stadt. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage ergeben sich aus dieser personellen Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 24Gemeinsamer Antrag der CDU und FWI-Fraktion vom 10.11.2017; Zusammenhalt in Vielfalt - 15 Thesen zur kulturellen IntegrationZur Vorlage · 2017/249 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/249 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FWI-Fraktion vom 10. November 2017. Gegenstand des Antrags ist das Thema „Zusammenhalt in Vielfalt - 15 Thesen zur kulturellen Integration“.
Der Antrag ist für die Beratungsfolgen im Integrationsrat am 29. November 2017 sowie im Rat der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine beigefügte Anlage, welche die konkreten inhaltlichen Thesen zur kulturellen Integration umfasst. Die Vorlage wurde von den Vorsitzenden der beteiligten Fraktionen unterzeichnet.
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- 25Gemeinsamer Antrag der CDU und FWI-Fraktion vom 10.11.2017; Struktur und Arbeit des IntegrationsratesZur Vorlage · 2017/250 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/250 befasst sich mit der Struktur und der Arbeitsweise des Integrationsrates in Castrop-Rauxel. Der gemeinsame Antrag der CDU- und der FWI-Fraktion, der am 10. November 2017 gestellt wurde, dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die organisatorischen Rahmenbedingungen des Integrationsrates. Die Verwaltung gibt an, dass die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Vorschläge keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Regelung der Struktur und der Arbeit des Gremiums ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Antrag SPD-Fraktion vom 14.11.2017; AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2017/255 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/255 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 14. November 2017, der die Neubesetzung von Ausschüssen zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung eingebracht und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Ausschussumbesetzungen ist somit ohne finanzielle Verpflichtungen für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Verfahren ist der Rat der Stadt.
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- 27Antrag SPD, Bündnis90 Die Grünen, FDP Ratsfraktionen vom 14.11.2017 "Charta der Vielfalt"Zur Vorlage · 2017/256 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/256, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema „Charta der Vielfalt“. Der Antrag wurde von den betreffenden Fraktionsvorsitzenden am 14. November 2017 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 28Antrag CDU-Fraktion vom 16.11.2017; Erstellung eines Konzepts für einen "Interaktiver Haushalt" auf der städtischen HomepageZur Vorlage · 2017/261 · Tischvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 16. November 2017 den Antrag gestellt, ein Konzept für einen „Interaktiven Haushalt“ auf der städtischen Homepage zu erstellen. Das Vorhaben sieht vor, die Haushaltsplanung der Stadt Castrop-Rauxel über die digitale Internetpräsenz der Kommune zugänglich und interaktiv zu gestalten.
Die Vorlage wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. November 2017 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Vorhabens ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für die Behandlung des Antrags liegt beim Rat der Stadt.
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- 29Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 21.41.524100 (Schülerbeförderungskosten)Zur Vorlage · 2017/262 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2017/262 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle der Schülerbeförderungskosten im Haushaltsjahr 2017.
Aufgrund eines Anstiegs der Anzahl anspruchsberechtigter Schüler hat sich der Aufwand für die Schülerbeförderung erhöht. Die Buchungsstelle umfasst unter anderem Zahlungen an die Verkehrsunternehmen DSW 21 und HCR für Schoko-Tickets sowie Kosten für den Schülerspezialverkehr, etwa für Fahrten zur Hans-Christian-Andersen-Schule. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.400.000 Euro lag, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung bis zum Jahresende auf 1.530.000 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 130.000 Euro.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 130.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Da die Auszahlungen bereits Ende November 2017 erfolgen mussten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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- 30Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.03.533920 (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)Zur Vorlage · 2017/263 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2017/263 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.03.533920, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abdeckt.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017, die zu einer Erweiterung des Leistungsspektrums und damit zu einem erhöhten Ausgabebedarf geführt hat. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.200.000 Euro lag, belaufen sich die aktuellen Hochrechnungen bis zum Jahresende auf etwa 1.300.000 Euro. Um diesen Mehraufwand von 100.000 Euro zu decken, sollen Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 36.01.531905, welche Zuschüsse an übrige Bereiche umfasst, herangezogen werden.
Da die erforderliche Auszahlung aufgrund eines Rechenlaufs bereits zum 24. November 2017 erfolgen musste, der Rat der Stadt jedoch erst am 30. November 2017 wieder tagte, wurde die Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Finanzierung des Mehraufwandes ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 sichergestellt.
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- 31Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 25.04.543934 - Geschäftsaufwendungen Honorarkräfte-Zur Vorlage · 2017/267 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2017/267 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 139.000 Euro vor. Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel umfasst die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Buchungsstelle 25.04.543934, welche die Geschäftsaufwendungen für Honorarkräfte abdeckt.
Hintergrund der Anfrage ist ein gestiegener Bedarf an Honorarmitteln, der aus einer Zunahme der Anzahl von Integrationskursen im Jahr 2017 resultiert. Während für diese Buchungsstelle bereits eine Erhöhung um 75.000 Euro vorgenommen wurde, sind nun weitere 64.000 Euro erforderlich.
Die Finanzierung des zusätzlichen Bedarfs von 64.000 Euro soll durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge auf der Buchungsstelle 25.04.414905, welche Zuweisungen und Zuschüsse aus anderen Bereichen (Bamf) umfasst, sichergestellt werden. Die entsprechende Mittelübertragung im Finanzplan wurde zeitgleich durchgeführt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme im Ergebnisplan und Finanzplan belaufen sich auf insgesamt 139.000 Euro, wobei dieser Betrag durch Erträge sowie Einzahlungen von Dritten gedeckt wird, sodass kein städtischer Eigenanteil entsteht.
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- 32Förderschule mit den Förderschwerpunkten "Lernen" und "Emotionale und soziale Entwicklung" als Verbund ab 01.08.2018Zur Vorlage · 2017/264 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Erweiterung der Martin-Luther-King-Schule um den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ beschließen. Die Neugestaltung der Schule als Verbundschule ist zum 01.08.2018 vorgesehen, sofern die Zustimmung der Bezirksregierung Münster sowie die entsprechenden Beschlüsse der Städte Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop vorliegen.
Die Schule wird zunächst an den Standorten Bahnhofstraße 266 und Uferstraße 36 in Castrop-Rauxel verortet. Ein weiterer Prozess soll die Etablierung eines Teilstandortes in Oer-Erkenschwick sowie eine mögliche Erweiterung um den Förderschwerpunkt „Sprache“ prüfen. Hierzu wird ein bedarfsorientiertes Raum- und Fachkonzept unter fachlicher Beratung der Bezirksregierung erarbeitet.
Die Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den vier beteiligten Städten. Diese regelt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sowie die Übernahme der anfallenden Kosten durch die jeweilige Heimatkommune. Die Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der damit verbundenen Inklusion an allgemeinbildenden Schulen. Da in den Nachbarstädten bereits Auflösungsbeschlüsse für entsprechende Förderschulen gefasst wurden, soll die Martin-Luther-King-Schule als gemeinsames Angebot fortgeführt werden. Die Hans-Christian-Andersen-Schule bleibt von dieser Neuregelung unberührt.
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- 33Mittelbereitstellung für die Sanierung/Revitalisierung Ascheplatz Stadion an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2017/266 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung und Revitalisierung des Ascheplatzes am Stadion an der Bahnhofstraße beraten. Gegenstand der Tischvorlage 2017/266 ist die Bereitstellung von 95.136 Euro auf der Buchungsstelle 11.14/0825.785710.
Hintergrund der Maßnahme ist die Fertigstellung des Neubaus der Lagerhalle und Probebühnen durch das Westfälische Landestheater (WLT) am Europaplatz. Im Rahmen eines Bodenmanagementkonzeptes und der Auflagen der Unteren Bodenschutzbehörde ist eine Sanierung der Fläche sowie eine Versiegelung mit einer wasserundurchlässigen Oberfläche erforderlich. Die Baumaßnahme umfasst sowohl städtische Flächen als auch das Erbbaugrundstück des WLT.
Nach einer gemeinsamen Ausschreibung ergaben sich Kosten in Höhe von insgesamt 767.690,97 Euro, aufgeteilt in zwei Lose. Während das erste Los den städtischen Teil des Nebenplatzes umfasst, beinhaltet das zweite Los die Fläche des WLT. Das WLT hat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 95.136 Euro für den Bauabschnitt zugesagt, die noch im Jahr 2017 an die Stadt zu leisten ist. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Einzahlung dieser Investitionszuwendung des WLT auf die entsprechende Buchungsstelle. Eine Belastung zukünftiger Haushalte wird nicht erwartet, da die anfallenden Abschreibungen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgeglichen werden.
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- 34Anfragen der Ratsmitglieder
- 35Mitteilungen der Verwaltung
- 1Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für eine Nachzahlungsverpflichtung aus einem Grundstückskaufvertragnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich