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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 07.06.2021Zur Vorlage · 2021/185 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 24. Juni 2021 wird über einen Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW beraten. Der Antrag, der per E-Mail am 7. Juni 2021 eingegangen ist, fordert die Bereitstellung digital abonnierbarer Kalender für die Sitzungen des Rates und der verschiedenen Ausschüsse.
Der Antragsteller schlägt vor, mindestens einen Sammelkalender anzubieten, wobei eine individuelle Abonnierbarkeit nach einzelnen Gremien bevorzugt wird. Zur technischen Umsetzung wird die Nutzung freier, standardisierter Datenformate wie „iCalendar“ empfohlen, um die Interoperabilität zu gewährleisten und Abhängigkeiten von Drittanbietern zu vermeiden.
Als Begründung wird angeführt, dass der derzeitige Kalender lediglich über das Ratsinformationssystem einsehbar ist. Zwar lassen sich einzelne Termine im ICS-Format exportieren, ein Abonnement des gesamten Kalenders sei jedoch nach Angaben des Antragstellers nicht möglich. Die Einführung eines abonnierbaren Kalenders würde es sowohl Ratsmitgliedern als auch der Öffentlichkeit ermöglichen, die Sitzungstermine direkt in private oder berufliche Kalenderprogramme wie Outlook oder Thunderbird zu integrieren und so eine bessere Terminabstimmung zu ermöglichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Antrag zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage ausgewiesen.
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- 3Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2021/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll entscheiden, für das Haushaltsjahr 2020 die sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW in Anspruch zu nehmen. Damit wird beantragt, auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes zu verzichten.
Die rechtliche Grundlage erlaubt diesen Verzicht, sofern mindestens zwei von drei gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung stellt fest, dass die Kriterien für eine Befreiung vorliegen. Zum einen machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche, konkret des EUV Stadtbetrieb AöR, weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zum anderen liegt die Bilanzsumme dieser Aufgabenbereiche ebenfalls deutlich unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Da diese beiden Voraussetzungen nach Einschätzung der Verwaltung auch für das Jahr 2020 aufgrund gefestigter Prognosen Bestand haben, ist eine weitere Prüfung der dritten Option, die eine Bilanzsumme unter 1,5 Milliarden Euro, nicht erforderlich.
Obwohl die Jahresabschlüsse für 2020 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, wird die Entscheidung bis zur gesetzlichen Frist am 30. September 2021 angestrebt. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat gegenüber dem beabsichtigten Vorgehen keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung entsteht stattdessen die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts für den Rat.
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Hauptdokument|20210602080348-0|20210602080354-0|20210602080358-0|20210618085033-0
- 4Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/170 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf wurde dem Betriebsausschuss 1 zur Beratung vorgelegt.
Die Anpassung der Satzung ist durch das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG erforderlich geworden. Laut der Verwaltung ist eine jährliche Überarbeitung der Regelungen notwendig, um auf Veränderungen bei den Einsatzstundenpauschalen reagieren zu können. Diese Änderungen ergeben sich unter anderem aus Kostensteigerungen bei der Besoldung sowie bei den Treibstoffpreisen und sollen zudem den Verschleiß der Einsatzmittel berücksichtigen. Die neuen Gebührensätze sind jeweils für die Dauer eines Jahres befristet und werden nach Ablauf dieser Frist erneut an die finanzielle Situation angepasst.
Bei der Festsetzung der Minutensätze für den Fahrzeugbetrieb wurden die Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren als Grundlage verwendet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen bei etwa 2 % der bisherigen Entgelte liegen könnten, weist jedoch darauf hin, dass eine präzise Bezifferelung aufgrund der Schwankungen bei Art, Umfang und Anzahl der Feuerwehrleistungen nicht möglich ist. Der Rat der Stadt soll den vorliegenden Entwurf als Satzung beschließen.
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- 5Stärkung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/175 befasst sich mit Maßnahmen zur Stärkung des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen in Castrop-Rauxel infolge der COVID-19-Pandemie. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie gemäß der Sondernutzungssatzung vom 03.03.2020 für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 auszusetzen. Die Verwaltung geht dabei von Mindererträgen im unteren fünfstelligen Bereich aus.
Zudem wird vorgeschlagen, die Erhebung von Parkgebühren in der Altstadt sowie in den Nebenzentren für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 einzuschränken. Konkret soll das kostenfreie Parken freitags ab 15.00 Uhr und samstags ganztägig ermöglicht werden, um die Attraktivität des stationären Einzelhandels zu fördern. Hierbei wird mit Mindererträgen von etwa 60.000 Euro gerechnet.
Die Vorlage nimmt zudem den Sachverhalt bezüglich der Gespräche mit dem Kreis Recklinghausen als zuständigem Träger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Kenntnis. Des Weiteren soll der Bericht der Verwaltung des Runden Tisches „Handel. Gastronomie. Dienstleistung. Stadtteile“ vom 22.06.2021 zur Kenntnis genommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft zu entwickeln und dem Rat in der nächsten Sitzung darüber zu berichten.
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- 5.1Antrag CDU Fraktion vom 09.06.2021_Kostenlose Erweiterung der AußengastronomieflächeZur Vorlage · 2021/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/187 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 9. Juni 2021. Gegenstand des Antrags ist die kostenlose Erweiterung von Außengastronomieflächen.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 5.2Antrag CDU Fraktion vom 09.06.2021_Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 UhrZur Vorlage · 2021/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/188 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen Antrag der CDU-Fraktion vom 9. Juni 2021. Gegenstand des Antrags ist die Regelung zur Öffnung der Außengastronomie in Castrop-Rauxel, wobei eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24.00 Uhr angestrebt wird.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021 zur Beratung ansteht. Die Verwaltung hat in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Entscheidung über die Umsetzung der beantragten Änderungen liegt beim Rat der Stadt.
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- 6Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2021 - Extra Zeit zum Lernen -Zur Vorlage · 2021/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/153 enthält einen Antrag der FDP-Fraktion vom 19. Mai 2021 mit dem Titel „Extra Zeit zum Lernen“. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 17. Juni 2021 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 24. Juni 2021 vorgelegt.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die im vorliegenden Textabschnitt nicht detailliert ausgeführt wird. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 7Berufung beratender Mitglieder des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Sooziales und Bildung)Zur Vorlage · 2021/177 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Berufung beratender Mitglieder für den Betriebsausschuss 2, der für die Bereiche Familie, Jugend, Soziales und Bildung zuständig ist. Die Vorlage sieht vor, zwei Personen aus dem Kinder- und Jugendparlament als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu berufen.
Der Vorschlag geht vom Betriebsausschuss 2 selbst aus. Im Rahmen dieser Neubesetzung ist vorgesehen, dass eine Person des Kinder- und Jugendparlaments die Vertretung einer anderen übernimmt. Konkret ist die Berufung von zwei Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments vorgesehen, wobei für den ersten Fall eine Vertretung durch eine weitere Person und für den zweiten Fall ebenfalls eine Vertretung durch eine Person aus dem Jugendparlament vorgesehen ist.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag legt dem Rat der Stadt die formale Berufung der im Sachverhalt genannten Personen als beratende Mitglieder des Betriebsausschusses 2 vor.
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- 8Erstattung der Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis April 2021Zur Vorlage · 2021/184 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis April 2021 in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Offenen Ganztagsschule zu erstatten. Hintergrund der Entscheidung ist, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus viele Kinder in diesem Zeitraum zu Hause betreut wurden, wodurch die Verpflegungsleistungen in den Einrichtungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Die Erstattung umfasst alle Eltern, deren Kinder in Einrichtungen betreut werden, in denen die Stadt die Essensentgelte selbst erhebt. Da die bestehenden Entgeltordnungen keine Grundlage für einen generellen Verzicht auf diese Gebühren bieten, wird die Stadtverwaltung die bereits gezahlten Entgelte für den genannten Zeitraum zurückzahlen.
Durch diesen Vorgang wird mit einem Minderertrag von etwa 288.000 Euro gerechnet. Die Vorlage zur Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 weist darauf hin, dass die Maßnahme dazu dient, die finanzielle Belastung der Familien in der Phase der verstärkten häuslichen Betreuung auszugleichen.
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- 8.1Erstattung der Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis Juni 2021Zur Vorlage · 2021/184.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verpflegungsentgelte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Offenen Ganztagsschule für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2021 zu erstatten. Hintergrund der Entscheidung ist, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie viele Kinder zu Hause betreut wurden, wodurch die Verpflegungsleistungen in den Einrichtungen nicht in Anspruch genommen wurden. Die Erstattung richtet sich an alle Eltern, für die die Stadt die Essensentgelte erhoben hat.
Da die bestehenden Entgeltordnungen keinen direkten Verzicht auf diese Gebühren vorsehen, wird die Stadtverwaltung die bereits gezahlten Entgelte für den genannten Zeitraum zurückerstatten. Durch diesen Schritt ist für den Zeitraum von Februar bis Juni 2021 mit einem Minderertrag von etwa 480.000 Euro zu rechnen. Zusammen mit dem bereits im Februar beschlossenen Verzicht auf die Entgelte für den Monat Januar 2021 belaufen sich die erwarteten Mindererträge für das Jahr 2021 auf rund 576.000 Euro.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Haushaltsverschlechterung im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes beim Jahresabschluss 2021 zu isolieren. Eine Abfinanzierung der Kosten ist nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen ab dem Haushaltsjahr 2025 vorgesehen und würde sich bei einem angenommenen Zeitraum von 50 Jahren auf jährlich 11.520 Euro belaufen.
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- 8.2(Teil-)Erlass der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021Zur Vorlage · 2021/195 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2021/195 wurde ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vollständig auszusetzen und für die Monate März bis Mai 2021 hälftig zu reduzieren. Diese Maßnahme betrifft die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Offenen Ganztagsschule.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen generellen Erlass ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsieht, basiert die Regelung auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge werden zwischen dem Land und den Kommunen jeweils zur Hälfte getragen. Die Umsetzung durch die Stadtverwaltung erfolgt durch teilweise Verrechnung und teilweise Erstattung der Monatsbeiträge.
Für die Stadt Castrop-Rauxel wird bei den betroffenen Monaten mit einem Minderertrag von etwa 219.000 Euro gerechnet. In Verbindung mit dem bereits beschlossenen Verzicht auf die Beiträge für Januar 2021 belaufen sich die erwarteten Mindererträge für das Jahr 2021 auf rund 306.000 Euro. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Haushaltsauswirkungen im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes beim Jahresabschluss 2021 zu isolieren. Eine entsprechende Abfinanzierung ist nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab dem Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.
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- 9Bebauungsplan Nr. 98 „Quer-, Georg-, Hugostraße“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 98 „Quer-, Georg-, Hugostraße“Zur Vorlage · 2021/022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 „Quer-, Georg-, Hugostraße“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde am 22. Juni 1978 gefasst. Ziel der damaligen Planung war die geordnete städtebauliche Entwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie die Verbesserung der Infrastruktur und des Ortsbilds.
Das betroffene Gebiet befindet sich im Ortsteil Habinghorst, südlich der Römerstraße und östlich der Henrichenburger Straße (B 235). Die Grenzen des etwa 11,5 Hektar großen Geltungsbereichs werden im Westen durch die Henrichenburger Straße, im Norden durch die Römerstraße, im Osten durch die Kampstraße und im Süden durch die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke entlang der Lange Straße definiert.
Seit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Da für den Bereich derzeit keine Nachverdichtung der bestehenden Blockinnenbereiche vorgesehen ist, kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung weiterhin über die Regelungen des § 34 BauGB erfolgen. Ein spezifisches Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht für das Plangebiet aktuell nicht, weshalb die Einstellung des Verfahrens durch die Aufhebung des Beschlusses vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 „Mühlenhof“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Mühlenhof“Zur Vorlage · 2021/023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Mühlenhof“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern im Ortsteil Castrop, begrenzt durch die Mühlenstraße im Süden, den Marktplatz im Osten, die Fußgängerzone Am Markt im Norden sowie die Münsterstraße im Westen.
Der Betriebsausschuss 3 hatte im Mai 2000 dem Antrag eines Vorhabenträgers zugestimmt, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel des Vorhabens war die Schließung von Baulücken an der Mühlengasse und der Münsterstraße durch eine Blockrandbebauung sowie die Errichtung einer Markthalle mit Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohnflächen sowie einer Tiefgarage. Seit dem Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt, da die Entwicklung des Gebiets nach den Regelungen des Baugesetzbuches erfolgt ist.
Ein wesentlicher Grund für die Einstellung des Verfahrens ist die Überlagerung des Planbereichs durch den Bebauungsplan Nr. 242 „Südliche Altstadt“. Dieser dient der Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie dem Erhalt der Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen. Da durch bereits umgesetzte Projekte und das fortgeschrittene Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 242 kein Planerfordernis für den Bebauungsplan Nr. 14 mehr besteht, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 11Beschluss des KlimaanpassungskonzeptesZur Vorlage · 2021/151 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Klimaanpassungskonzept einschließlich der darin enthaltenen Schlüsselmaßnahmen beschließen. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch die Stadt sowie den EUV Stadtbetrieb in Zusammenarbeit mit einer externen Planungsgemeinschaft. Die Finanzierung der Erarbeitung setzt sich zu 70 Prozent aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zusammen, während der verbleibende Anteil von 30 Prozent aus dem städtischen Energiefonds gedeckt wird.
Das Konzept dient der vorsorgenden Planung, um die Auswirkungen des Klimawandels in den Bereichen Infrastruktur-, Stadt- und Freiraumplanung zu mindern. Die in der Vorlage enthaltenen Schlüsselmaßnahmen sind in vier Handlungsstrategien gegliedert: weitergehende Analysen und Untersuchungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, die Verstetigung im Verwaltungshandeln sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung. Ziel ist es, Strategien für bereits beobachtete und zukünftige Klimaveränderungen zu entwickeln und private Eigentümer für Anpassungsmaßnahmen zu sensibilisieren.
Ein Rahmenplan identifiziert zudem Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich Hitzeentwicklung oder Überflutungsgefahren, sowie Flächen, die für den thermischen Komfort im Siedlungskörper relevant sind, wie etwa Kaltluftproduktionsflächen oder Luftleitbahnen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von den verfügbaren personellen Ressourcen auf strategischer Ebene abhängig. Die Vorlage wurde nach der Einbringung im April 2021 ohne Änderungen in die Beratungsfolge aufgenommen.
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- 1212. Änderung des Flächennutzungsplans „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/152 sieht die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vor. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar im Stadtzentrum von Castrop-Rauxel, angrenzend an das Hallenbad und eine öffentliche Parkanlage. Das Gebiet erstreckt sich über die Stadtteile Castrop und Rauxel und wird durch die Bahnhofstraße im Osten sowie das Waldgebiet „Castroper Holz“ im Nordwesten begrenzt.
Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung bestehender Spiel- und Sportflächen zu einem multifunktionalen Park für verschiedene Altersgruppen. Neben vorhandenen Elementen wie einem Bolzplatz und einem Beachvolleyballfeld sollen neue Angebote wie ein Pumptrack, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld realisiert werden. Die Planung basiert auf einem Konzept, das Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261 durchgeführt. Dabei soll geprüft werden, ob die Flächen weiterhin als öffentliche Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen bleiben oder als Sonderbauflächen festgesetzt werden müssen. Die Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freianlagenplanung zu schaffen und Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren zu vermeiden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 13Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und FassadenbegrünungenZur Vorlage · 2021/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/156 befasst sich mit der Einführung von Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung in Castrop-Rauxel. Grundlage ist das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches finanzielle Hilfen zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, durch Begrünung, Verdunstung und Kühlung dem urbanen Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und den städtischen Grünflächenanteil zu erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Förderrichtlinien sowie eine räumliche Gebietsabgrenzung für die Maßnahmen zu verabschieden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Richtlinien nach der Zuweisung der Landesmittel im Amtsblatt zu veröffentlichen und die Umsetzung des Projekts einzuleiten. Die Förderung ist auf einen festgelegten Geltungsbereich beschränkt, der sich aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt sowie dem Quartier der energetischen Sanierung „Links und rechts der Emscher“ ableitet.
Gefördert werden freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Bei Dachbegrünungen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Grad förderfähig. Die Zuschüsse decken bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höchstbeträge je nach Art der Begrünung zwischen 500 Euro und 5.000 Euro variieren. Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte von Wohn-, Misch- und Gewerbegebäuden. Eine Förderung rein gewerblicher Gebäude ist nur möglich, wenn eine begünstigende Wirkung auf angrenzende Wohnbereiche vorliegt.
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- 14Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbereichssatzung) Nr. 005 nach § 35 Abs. 6 BauGB „Waltroper Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Das etwa 5,2 Hektar große Gebiet liegt im Bereich der Hebewerkstraße bis zur Stadtgrenze zu Waltrop und umfasst eine bestehende Splittersiedlung. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und dient dazu, die vorhandene Wohnbebauung sowie kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe rechtlich abzusichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Struktur zu sichern und die Änderung oder Erneuerung vorhandener Gebäude zu ermöglichen, ohne eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich zu bewirken. Durch die Festsetzung von Baufeldern und Baugrenzen soll eine moderate Erweiterung innerhalb des Bestands ermöglicht werden, während eine weitere Zersiedelung des Außenbereichs verhindert werden soll. Die Bebauung ist in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, wobei die maximale Gebäudehöhe am bestehenden Charakter orientiert ist.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Auf Bedenken des Umweltverbandes wurde reagiert, indem die Baugrenzen enger am Bestand ausgerichtet wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der Begründung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf Personalkosten der Verwaltung; eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20210525101623-0|20210528102410-0|20210525110643-0|20210525112702-0|20210525135003-0|20210525134602-0|20210525133136-0
- 15Bebauungsplan Nr. 263 "Gewerbebrache Hermecke" - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 263 „Gewerbebrache Hermecke“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung voranzutreiben und die abschließende Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu treffen. Das etwa zwei Hektar große Areal im Ortsteil Behringhausen umfasst die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co. KG.
Ziel der Planung ist die Umwandlung der bisher gewerblich genutzten Fläche in ein Wohngebiet. Die Grundstückseigentümerin hat die Stadt mit dem Wunsch nach einer Wohnbebauung kontaktiert, um der Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Geplant ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, das eine Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Konzeptidee sieht etwa 35 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und etwa 40 Wohneinheiten im Bereich der Einfamilienhäuser vor. Dabei wird ein energetischer Standard nach KfW 40 oder höher angestrebt.
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für notwendige Fachgutachten werden vom Investor getragen. Die verkehrliche Erschließung soll über die ehemalige Betriebszufahrt zur Bladenhorster Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die umweltbezogenen Auswirkungen sowie die Bodenqualität untersucht, da im Rahmen einer Altlasten-Untersuchung punktuelle Belastungen festgestellt wurden. Das Verfahren folgt dem Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch.
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- 15.1Antrag DIE LINKE vom 09.06.2021_ Sozialer Wohnraum im Bauprojekt Gewerbebrache Hermecke , Bebauungsplan Nr.263Zur Vorlage · 2021/186 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/186 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 9. Juni 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Schaffung von sozialem Wohnraum im Rahmen des Bauprojekts auf der Gewerbebrache Hermecke, welches durch den Bebauungsplan Nr. 263 geregelt wird.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Entscheidungsgrundlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 16Bebauungsplan Nr. 245H "Am Emscherufer" - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/166 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/166 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berücksichtigung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB, redaktionelle Änderungen sowie den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen.
Der räumliche Geltungsbereich unterteilt sich in drei Bereiche. Teilbereich 1 umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst zwischen der Emscher, der Heerstraße und der Wartburgstraße. Die Teilbereiche 2 und 3 liegen östlich von Pöppinghausen am Rhein-Herne-Kanal und umfassen knapp 2,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen, die als Ausgleichsräume dienen sollen.
Die Aufstellung des Plans erfolgt aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauland und der geringen Siedlungsflächenreserven in der Stadt. Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Dabei wurden Anpassungen vorgenommen, um unter anderem den Erhalt einer Eiche, aktuelle Anforderungen an den Schallschutz sowie ökologische Vorgaben zur Energieversorgung und zur Lage der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Stadtgebiets zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen zur Umsetzung der Planinhalte sind vertraglich gesichert.
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Hauptdokument|20210531092351-8|20210531092356-9|20210531092356-10|20210531092400-11|20210531092401-12|20210531092402-13|20210531092403-14|20210531092414-15|20210531092415-16|20210531092415-17|20210531092339-0|20210531092418-18|20210531092420-19|20210531092421-20|20210531092339-1|20210531092339-2|20210531092342-3|20210531092345-4|20210531092346-5|20210531092850-0|20210531092347-7
- 16.1Antrag Die LINKE vom 11.06.2021_Wildschutz zum BPlan 245HZur Vorlage · 2021/194 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/194, eingereicht von der Fraktion DIE LINKE am 11. Juni 2021, befasst sich mit dem Thema Wildschutz im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 245H. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und war für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bildet die Forderung der Fraktion nach Berücksichtigung von Wildschutzmaßnahmen im Rahmen der Planung des genannten Bebauungsplans. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 17Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2021/150 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/150 des Jugendhilfeausschusses sieht die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gemäß der Satzung für das Jugendamt sowie den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist der Rat der Stadt befugt, nach Bedarf weitere sachkundige Personen als beratende Mitglieder zu wählen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die Ernennung von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft 3 (AG 3) sowie des Kreisgesundheitsamtes. Für die AG 3 werden ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertreterin vorgeschlagen. Zudem ist vorgesehen, die Besetzung durch das Kreisgesundheitsamt fortzuführen, wobei hier ebenfalls ein ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertreterin benannt werden. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Rückmeldungen der beteiligten Institutionen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personellen Ergänzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Mitglieder liegt beim Rat der Stadt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Juni 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.
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- 18Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren in Castrop - RauxelZur Vorlage · 2021/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Weitergabe eines weiteren Kontingents in Höhe von 20.166 € an den bestehenden Familienzentrumsverbund „Stark in Ickern“ beschließen. Die Mittel stammen aus einem Zuweisungskontingent des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.
Die Förderung dient dazu, die Funktionen von Tageseinrichtungen als Knotenpunkte in einem Netzwerk zu stärken, um Familien vor Ort Beratung, Informationen und Hilfe in verschiedenen Lebensphasen anzubieten. Bei der Auswahl der Einrichtungen sollen vorrangig Gebiete mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko berücksichtigt werden.
Die Entscheidung für den Verbund „Stark in Ickern“ basiert auf einer Empfehlung der Steuerungsgruppe FamZ aus dem Mai 2021. Begründet wird die Zuweisung unter anderem durch die Erweiterung der Kita am Meisenweg in den Verbund zum 1. August 2021, was zu einem höheren Organisationsaufwand führt. Zudem umfasst der Verbund zukünftig mindestens vier Einrichtungen und deckt einen Stadtteil mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ab.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über entsprechende Zuweisungen und Zuschüsse des Landes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert sind und keine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Eigenanteile besteht, da die Kosten durch die Landesmittel gedeckt werden. Dem Land ist der Beschluss über die Mittelvergabe mitzuteilen.
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Hauptdokument|20210526103636-0|20210526103645-0|20210526103651-0
- 19Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Castrop-Rauxel 2022 - 2026Zur Vorlage · 2021/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2022 bis 2026 beschließen. Das Dokument dient als Planungs- und Steuerungsinstrument für die lokale Kinder- und Jugendarbeit und basiert auf Abstimmungen zwischen der Verwaltung, der Politik sowie den freien Trägern. Ziel des Plans ist die finanzielle Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Optimierung des bestehenden Systems.
Im Rahmen der Planung wurde ein kommunales Gesamtkonzept für die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie ein gemeinsames Leitbild entwickelt. Um die Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten, ist eine Umverteilung vorhandener Mittel vorgesehen. Die Förderung für den Meeting Point sowie die Einrichtung der Falken soll zum 1. Januar 2022 eingestellt werden. Die daraus resultierenden Mittel sollen zur Deckung der Förderung freier Träger nach einer neuen Fördersystematik sowie zur Schaffung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,3 Vollzeitäquivalenten für das Jugendzentrum D-Town verwendet werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 werden als weitestgehend haushaltsneutral beschrieben. Während für das Jahr 2021 keine Mehraufwendungen gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz entstehen, sind ab dem Jahr 2022 teilweise Umverteilungen zugunsten städtischer Personalaufwendungen vorgesehen. Die Refinanzierung steigender Aufwendungen ab 2023 soll unter anderem durch die jährliche Anpassung der Strukturförderung des Landes erfolgen.
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- 19.1Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 23.06.2021 Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 20Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2021/183 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/183 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel regelt die Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt ist für den Ausschuss neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch eine Vertretung der Polizei zu benennen. Zudem ist für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung mit beratender Stimme zu wählen.
Auf Basis der Mitteilung des Polizeipräsidiums Recklinghausen sieht der Beschlussvorschlag vor, einen Kriminalhauptkommissar der Polizeiwache Castrop-Rauxel als ordentliches Mitglied in den Ausschuss zu berufen. Diese Person bekleidete zuvor die Funktion der Stellvertretung. Als neuer persönlicher Stellvertreter soll ein weiterer Kriminalhauptkommissar der örtlichen Polizeiwache in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Die Neubesetzung der Positionen hat laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung dieses Beschlusses zuständig.
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- 21Benennung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss Generationen und InklusionZur Vorlage · 2021/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/168 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die Benennung der Schriftführung für den Ausschuss für Generationen und Inklusion. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu fertigen. Die Gestaltung dieser Niederschrift erfolgt durch eine vom Ausschuss zu bestellende Person.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss für Generationen und Inklusion zu benennen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse. Nach den geltenden Regelungen ist die Niederschrift der Ausschusssitzungen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Generationen und Inklusion am 9. Juni 2021 sowie in den Rat der Stadt am 24. Juni 2021 vorgelegt. Es entstehen durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 22Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 25.05.2021_Antrag zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/162 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten vom 25. Mai 2021 behandelt einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebiets.
Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Entscheidung über die Benennung der genannten Verkehrsflächen liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt.
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- 22.1Antrag UBP Fraktion vom 21.06.2021; Änderungsantrag zu TOP I.22 der Ratssitzung am 24.06.2021 Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/198 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/198 befasst sich mit einem Antrag der UBP-Fraktion vom 21. Juni 2021. Gegenstand der Vorlage ist ein Änderungsantrag zu einem bestehenden Tagesordnungspunkt der Ratssitzung am 24. Juni 2021.
Der inhaltliche Fokus des Antrags liegt auf der Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebiets von Castrop-Rauxel. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Rat der Stadt vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Besetzung Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung; Benennung von Mitgliedern aus dem Kinder- und JugendparlamentZur Vorlage · 2021/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/178 des Rates der Stadt befasst sich mit der Neubesetzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung durch Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments. Gemäß der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments besteht die Möglichkeit, Vertreter für die Gremien der Stadt zu bestellen, um die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Castrop-Rauxel zu vertreten.
Nach intern durchgeführten Neuwahlen im Kinder- und Jugendparlament wird vorgeschlagen, zwei Mitglieder als ordentliche, ständig beratende Mitglieder in den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung zu berufen. Zudem sollen zwei weitere Mitglieder als Stellvertreter für diesen Ausschuss benannt werden. Die Vorlage sieht vor, dass die Besetzung ohne haushaltsmäßige Auswirkungen erfolgt. Der Beschlussvorschlag wurde von der Beigeordneten für Soziales vorgelegt, um die personelle Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments in dem genannten Ausschuss zu aktualisieren.
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- 24Gemeinsamer_Antrag_FWI_Fraktion_Linke_vom 31.05.2021_Antrag_KlimaschutzZur Vorlage · 2021/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/173, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FWI und Die Linke zum Thema Klimaschutz. Der Antrag wurde am 31. Mai 2021 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021 vorgesehen.
In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur inhaltlichen Behandlung des Antrags ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für dieses Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 24.1Gemeinsamer Antrag SPD Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2021; Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel vor 2040Zur Vorlage · 2021/193 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben am 10. Juni 2021 einen gemeinsamen Antrag eingereicht, der die Erstellung eines Konzepts für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel vor dem Jahr 2040 vorsieht. Die Vorlage mit der Nummer 2021/193 wurde als Tischvorlage für die Beratungsfolgen im Umweltausschuss am 15. Juni 2021 sowie im Rat der Stadt am 24. Juni 2021 vorbereitet.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Konzepterstellung ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 24.2Antrag CDU Fraktion vom 22.06.2021; Ergänzungsantrag zum Klimaschutz unter TOP I.24 (Sitzungsvorlage 2021/173)Zur Vorlage · 2021/199 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/199 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 22. Juni 2021. Es handelt sich dabei um einen Ergänzungsantrag zum Thema Klimaschutz, der im Zusammenhang mit der Sitzungsvorlage 2021/173 unter dem Tagesordnungspunkt I.24 behandelt wird.
Der Antrag wurde im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten, die im vorliegenden Text nicht separat aufgeführt ist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Antrag UBP-Fraktion vom 06.06.2021_Bepflanzung der BushaltestellendächerZur Vorlage · 2021/176 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/176, eingereicht durch die UBP-Fraktion am 6. Juni 2021, befasst sich mit der Bepflanzung von Bushaltestellendächern in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und war für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an den Überdachungen von Bushaltestellen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine direkte Berührung des Haushalts festgestellt wurde. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Ausschuss für Generationen und InklusionZur Vorlage · 2021/197 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Tischvorlage 2021/197 zur Beratung an. Gegenstand des Antrags ist die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Ausschuss für Generationen und Inklusion.
Der Vorschlag basiert auf einer Empfehlung des Ausschusses für Generationen und Inklusion selbst. Die Vorlage sieht vor, Vertreter verschiedener Organisationen und Arbeitsgruppen als beratende Mitglieder in das Gremium zu berufen. Konkret umfasst dies die Benennung von Vertretern der Arbeitsgruppe Wohlfahrt, des evangelischen Johanneswerks sowie des Evangelischen Krankenhauses. Zudem sollen Personen für den Arbeitskreis Generationenfreundliche Kommune, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und die Vereinssportgemeinschaft Castrop-Rauxel e.V. in den Ausschuss berufen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die im Sachverhalt aufgeführten Personen als beratende Mitglieder des Ausschusses für Generationen und Inklusion beruft. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die personelle Erweiterung der beratenden Mitglieder liegt beim Rat der Stadt.
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- 27Verlängerung der Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Begegnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.09.2021Zur Vorlage · 2021/196 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Im Rahmen dieser Maßnahme werden für unmittelbar und erheblich betroffene Unternehmen bereits fällige Gewerbesteuern auf Antrag bis zu diesem Datum zinslos gestundet. Zudem können Unternehmen Anträge auf die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
Bei der Prüfung dieser Anträge wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Es ist kein detaillierter Nachweis der Schäden erforderlich; ein glaubhafter Vortrag einer erheblichen Härte genügt. Als betroffene Betriebe gelten insbesondere solche, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen waren, sowie Unternehmen mit Auftragsrückgängen. Die Verwaltung strebt eine bevorzugte und zeitnahe Bearbeitung der Anträge an, wobei die Unterlagen digital oder in Papierform eingereicht werden können.
Für die Vergnügungssteuer, die Wettbürosteuer sowie die Steuer auf sexuelle Vergnügungen werden während behördlich angeordneter Schließungen keine Mahnungen oder Verspätungszuschläge festgesetzt. Bei der Grundsteuer findet das vereinfachte Verfahren nicht an; hier sind Stundungen nur bei hinreichender Begründung möglich.
Ab dem 1. Oktober 202läufig sollen bei einer unveränderten oder verbesserten Pandemielage wieder die regulären Verfahren mit entsprechenden Nachweispflichten gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, die wirtschaftliche Lage weiterhin zu beobachten und dem Rat zu einer Sitzung im Oktober eine neue Beschlussempfehlung vorzulegen.
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- 28Antrag der CDU-Fraktion vom 22.06.2021_Dringlichkeitsantrag zur Verhinderung von großen MüllansammlungenZur Vorlage · 2021/201 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Tischvorlage 2021/201 einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der im Rat der Stadt am 24. Juni 2021 behandelt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Vermeidung von größeren Müllansammlungen im Stadtgebiet.
Der Antrag wurde als Dringlichkeitsantrag formuliert und bezieht sich auf die Problematik der Müllentsorgung bzw. der Entstehung von Abfällen im öffentlichen Raum. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der beantragten Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahmen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 29Antrag vom 23.06.2021 von der FDP Fraktion_EcosoilZur Vorlage · 2021/202 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/202, eingereicht von der FDP-Fraktion, liegt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beratung vor. Der Antrag wurde am 23. Juni 2021 formuliert und ist für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 29.1Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2021_Dringlichkeitsantrag Prüfung des Klageweges gegen die Ansiedlung der Firma „Ecosoil“ in Bochum GertheZur Vorlage · 2021/203 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 24. Juni 2021 wurde eine Tischvorlage zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurde, befasst sich mit der Prüfung eines möglichen Klageweges.
Gegenstand der Anfrage ist die Ansiedlung des Unternehmens „Ecosoil“ im Bochumer Ortsteil Gerthe. Die Fraktionen beantragen im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags eine rechtliche Untersuchung der Möglichkeiten, gegen dieses Vorhaben juristisch vorzugehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel zu erwarten. Die Entscheidung über den weiteren Fortgang der Prüfung obliegt dem Rat der Stadt.
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- 30Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 213.900,00 € bei Kostenträger 214302 (Offene Ganztagsschule) aus der Förderung Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2021/200 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 informiert. Es geht um eine Gesamtsumme von 213.900,00 Euro für den Bereich der offenen Ganztagsschule. Die Mittel dienen dem beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzierung setzt sich aus einer Zuwendung der Bezirksregierung Münster in Höhe von 181.815,00 Euro sowie einem städtischen Eigenanteil von 32.085,00 Euro zusammen. Die Zuwendung deckt 85 Prozent der Gesamtkosten ab. Die Mittel sind für Investitionen in Aufenthaltsbereiche, Küchen- und Sanitärbereiche sowie Außenflächen vorgesehen, einschließlich der Kosten für Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme.
Die Aufteilung der Mittel erfolgt auf verschiedene Sachkonten. Ein Betrag von 158.200,00 Euro ist für Gebäude, Aufbauten und den Betrieb der Schule vorgesehen, während 55.700,00 Euro der Betriebs- und Geschäftsausstattung zugewiesen werden.
Die Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs erfolgt zum einen durch Mehreinzahlungen aus der Landeszuwendung und zum anderen durch Minderauszahlungen im Bereich der Förderschulen. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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- 31Anfragen der Ratsmitglieder
- 32Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land NRW (LPVG NW)nicht öffentlich
- 2Stundung über 144.879,27nicht öffentlich
- 3Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Ankauf von Ausgleichsflächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplanes Nr. 245 H "Am Emscherufer"nicht öffentlich
- 4Rechtsstreit AGR ./. Stadt Castrop-Rauxel Sachstandsbericht zum Urteil vom 10./11.12.2020 VG Gelsenkirchennicht öffentlich
- 5Vergabe der Wegenutzungs-Leitungsrechte für das Strom- und das Gasnetz (Strom- und Gaskonzession) im Stadtgebiet Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 6Bestehender Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH; Erweiterung § 2 "Gegenstand des Unternehmens"nicht öffentlich
- 7Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 8Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich