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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FWI und FDP vom 28.01.2024_Antrag auf Rücknahme der rechtswidrigen Verwaltungsakte nach § 130 Abgebordnung (AO) für die Abwassergebühren der Jahre 2021 und 2022Zur Vorlage · 2024/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/049 wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FWI behandelt, der für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen ist. Der Antrag befasst sich mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, die auf der Grundlage von § 130 der Abgabenordnung (AO) im Zusammenhang mit der Abgebordnung von Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt sind. Die Antragsteller bezeichnen diese Verwaltungsakte als rechtswidrig.
Die Vorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten weist darauf hin, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die Details der geforderten Maßnahmen konkretisiert. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Rat der Stadt.
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- 3Bürgeranträge gemäß §24 GO NRW _ Rückerstattung der Abwassergebühren für die Jahr 2021 und 2022Zur Vorlage · 2024/033 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 wird über einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand des Antrags ist die Rückerstattung von Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung anweist, die für die genannten Jahre zu viel berechneten Gebühren aus den Abwassergebührenbescheiden an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen. Diese Rückerstattung soll ungeachtet der bereits eingetretenen Bestandskraft der entsprechenden Bescheide erfolgen.
Die Vorlage, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, gibt an, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Rückzahlung wird im Rahmen der Beratung des Rats der Stadt getroffen.
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- 4Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vom 28.12.2023 _ Ordnen des Parkens an der Clemensstraße durch Beschilderung und MarkierungZur Vorlage · 2024/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 wird ein Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) behandelt. Der Antrag, der bereits am 28. Dezember 2023 eingereicht wurde, befasst sich mit der Parkplatzsituation in der Clemensstraße.
Konkret wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Ordnung des Parkens in diesem Bereich beantragt. Dies soll durch die Anbringung von Beschilderungen sowie durch Bodenmarkierungen erfolgen. Die Vorlage zur Sitzung 2024/032 weist darauf hin, dass die Entscheidung über diesen Antrag auch im Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist, beraten wird.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung der beantragten Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Beantwortung des Antrags ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 5Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vom 28.12.2023_Entsiegelung und Bepflanzung der Nebenanlagen der ClemensstraßeZur Vorlage · 2024/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/031 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der am 28. Dezember 2023 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Entsiegelung sowie die anschließende Bepflanzung der Nebenanlagen an der Clemensstraße in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag sowie die detaillierte Darlegung des Sachverhalts sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt.
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- 6Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform zum 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 wird ein Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 behandelt. Die Verwaltung legt hierzu einen mündlichen Bericht vor, der über die aktuellen Entwicklungen und den derzeitigen Stand der Umsetzung informiert.
Als Grundlage für die Informationen dient zudem ein Vorbericht des Städtetages NRW, der auf eine Sondertagung des Finanzausschusses des Städtetages NRW vom 31. Januar 2024 Bezug nimmt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den mündlichen Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Grundsteuerreform zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage wurde von der Verwaltung am 13. Februar 2024 digital mitgezeichnet. Aus Sicht der Finanzverwaltung ergeben sich durch diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 6.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/ Die Grünen vom 27.02.2024_Resolution: Lastenverschiebung bei der Grundsteuer zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken verhindern - Land muss handeln!Zur Vorlage · 2024/059 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 liegt die Tischvorlage 2024/059 zur Beratung vor. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 27. Februar 2024.
Der Inhalt des Antrags ist als Resolution formuliert. Ziel der Vorlage ist es, eine Lastenverschiebung bei der Grundsteuer zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken zu verhindern. Die Antragsteller fordern in diesem Zusammenhang ein Handeln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Antrags zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf die beigefügte Anlage des Antrags.
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- 7Zustimmung zum Wirtschaftsplan des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2024/001 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2024 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, für zwei spezifische Teilbetriebe zustimmen. Die Vorlage 2024/001 betrifft die Bereiche Dienstleistungen sowie Straßeninfrastruktur. Gemäß der Satzung des Kommunalunternehmens bedürfen Kalkulationsgrundlagen von Teilbetrieben, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sind Erstattungsleistungen in Höhe von insgesamt 324.616 Euro veranschlagt. Diese umfassen die Fahrbereitschaft für die Verwaltungsführung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz. Die Verwaltung erkennt die vom EUV kalkulierten Beträge in voller Höhe an. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
Für den Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – sieht der Wirtschaftsplan Erstattungsleistungen in Höhe von 6.904.841 Euro vor. Diese Leistungen werden auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbracht. Auch dieser veranschlagte Betrag wird von der Stadt in voller Höhe anerkannt. Investitionen des EUV sind dabei auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2024 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 8Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 2024/039 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 29. Februar 2024 über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 beraten. Die Vorlage regelt die Fortführung von Mitteln aus Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der geltenden Kommunalhaushaltsverordnung NRW und des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes.
Der Beschlussvorschlag umfasst vier Kernpunkte. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von rund 4,35 Millionen Euro vor. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2023 in Höhe von etwa 12,84 Millionen Euro übernommen werden. In diesem Betrag sind zweckgebundene Zuweisungen von Bund und Land für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für den Belastungsausgleich enthalten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Übertragung von 604.058,14 Euro für konsumtive Aufwendungen, die systembedingt durch Zukäufe zu Festwerten entstehen. Schließlich wird die Übertragung von etwa 1,43 Millionen Euro für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen beantragt. Diese Ausnahmen basieren auf der Verpflichtung, zweckgebundene Mittel, wie etwa aus dem Programm „Gute Schule 2020“ oder dem DigitalPakt, entsprechend ihrer Herkunft zu verwenden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Überschuldung der Stadt ein strenger Maßstab bei der Prüfung dieser Übertragungen angelegt wird.
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Hauptdokument|20240214174627-0|20240214174631-1|20240214174635-2
- 8.1Ergänzungsvorlage zur Vorlage 2024/039 "Beschluss über die Übertragung von Haushalts-ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024"Zur Vorlage · 2024/054 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2024/054 dient als Ergänzung zur Ratsvorlage 2024/039 und befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Korrektur einer fehlerhaften Ausweisung im Bereich der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde in der ursprünglichen Vorlage der Bedarf für den Bereich Schule, konkret für die Position „Digitalpakt und Gute Schule Grundschulen“, um 27.671,95 Euro zu niedrig ausgewiesen. Infolgedessen soll der Rat die Übertragung von Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen sowie für die entsprechenden Auszahlungen aus Vorjahren und aus dem Haushalfsjahr 2023 auf das Jahr 2024 auf jeweils 1.462.485,49 Euro anpassen.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Beschlüsse zur weiteren Übertragung von investiven Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 4.351.141,06 Euro sowie die Übertragung von Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2023 in Höhe von 12.844.127,68 Euro. Zudem wird die Übertragung von Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen in Höhe von 604.058,14 Euro beantragt, die für die buchungssystematische Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Die übrigen Positionen der ursprünglichen Vorlage bleiben von dieser Korrektur unberührt.
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- 9Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2023 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2024/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/027 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2023 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes NRW. Der Rat der Stadt soll die ausgeübten Nebentätigkeiten sowie die dafür erzielten Vergütungen zur Kenntnis nehmen.
Die Prüfung der Vorlage unterscheidet zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung ausgeübt wurden, sind dem Hauptamt zuzurechnen und müssen vollständig erstattet werden. Für das Jahr 2023 belaufen sich diese Einkünfte auf insgesamt 2.201,12 Euro. Davon wurden Beträge aus Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bereits direkt an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 1.350 Euro ist noch zu erstatten, wogegen der Bürgermeister Einspruch eingelegt hat.
Zudem wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Einkünfte aus der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest sowie im Rat der Emschergenossenschaft belaufen sich auf 4.333,39 Euro beziehungsweise 80,00 Euro. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Weitere Nebentätigkeiten, etwa im Aufsichtsrat der Straßenbahn Castrop-Rauxel GmbH oder im Beirat der Uniper Wärme GmbH, wurden ebenfalls dokumentiert. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht.
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- 10Weitere außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 83 GO aus den Landes- und Bundeszuwendungen zur Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2023Zur Vorlage · 2024/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 22. Dezember 2023 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die weitere außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von insgesamt 1.785.536,49 Euro. Diese Mittel stammen aus Landes- und Bundeszuweisungen, die zur Beteiligung der Kommunen an den Kosten für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete dienen.
Die Summe setzt sich aus einem Landesanteil in Höhe von 1.523.019,73 Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sowie einem Bundesanteil in Höhe von 262.516,76 Euro zusammen. Letzterer dient der Beteiligung an den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie der Digitalisierung der Ausländerbehörden.
Da die endgültige Verwendung der Beträge im Jahr 2023 noch nicht abschließend geklärt werden konnte, wurden die Mittel zunächst als Anzahlung verbucht. Die vorliegende Vorlage sieht nun die Bereitstellung auf den entsprechenden Abgangspositionen vor, um eine spätere Auszahlung im Folgejahr über eine Ermächtigungsübertragung zu ermöglichen. Der Vorgang ist haushaltsneutral, da die Mittelbereitstellung die entsprechenden Erträge aus den Zuwendungen widerspiegelt. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 überschritten wurde, war die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 11Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO beim Kostenträger 310402 (Verwaltung und Betrieb von Einrichtungen für Asylbewerber, Geduldete und Obdachlose) aus dem Sondervermögen des Landes zur "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine"; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2023Zur Vorlage · 2024/020 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 14. Dezember 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Diese Entscheidung betrifft die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.581.294,01 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Sondervermögen des Landes zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Mittel sind dem Kostenträger für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen für Flüchtlinge, Geduldete und Obdachlose zuzuweisen.
Die Zweckbindung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Münster sieht die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten vor. Da der Erwerb von Bestandsimmobilien im Stadtgebiet aufgrund unwirtschaftlicher Kaufangebote nicht realisiert werden konnte, wurde eine alternative Lösung entwickelt. Diese sieht die Errichtung modularer Bauelemente auf einem Grundstück des EUV Stadtbetrieb an der Klötermstraße / B 235 vor.
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der bereitgestellten Mittel die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung und Errichtung dieser Bauelemente umzusetzen. Ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt und dem EUV Stadtbetrieb wurde bereits Ende Dezember 2023 abgeschlossen, um die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen und eine Rückzahlung der Fördermittel zu vermeiden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig aus den zugewiesenen Landesmitteln, wodurch kein Nachtragshaushaltsplan erforderlich ist.
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- 12Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Sondernutzungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ziel der Überarbeitung ist es, rechtliche und begriffliche Klarstellungen herbeizuführen sowie die Gebührentarife an die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Lebenswirklichkeit anzupassen. Dabei wurden Gebührentarife teilweise gesenkt, um die Attraktivität für die Wirtschaft und die Bürgerschaft zu erhöhen.
Inhaltlich sieht die Neufassung vor, Werbefahrzeuge und Anhänger im öffentlichen Raum auszuschließen und Werbung auf das eigene Geschäftslokal zu beschränken, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden. Die Anzeigepflicht für Sondernutzungen unterhalb der Erlaubnisschwelle wurde konkretisiert. Zudem wurde die Dauer von Sondernutzungserlaubnissen auf maximal drei Jahre festgelegt und ein Widerrufsvorbehalt für die Verwaltung eingefügt.
Bei den Gebühren wurden verschiedene Tarifstellen angepasst oder neu definiert. So werden nun zwischen gewerblichen und privaten Erlaubnisnehmern unterschieden, wobei die Gebühren für Private reduziert werden sollen. Bestimmte Sondernutzungen, wie etwa Straßenmusik, werden von der Sondernutzungsgebühr befreit, um eine Überwachung der Einhaltung von Auflagen zu ermöglichen. Auch städtische Veranstaltungen und bestimmte Arten von Veranstaltungen sind von der Gebühr befreit. Die Neufassung umfasst zudem die Aufnahme von Verkaufsautomaten in die Tarifstruktur und die Streichung des Lambertusplatzes aus der Liste der Sondernutzungsorte.
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- 13Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2024/014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 zu verabschieden. Die Regelung sieht vor, dass Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen im Rahmen von Veranstaltungen für die Dauer von jeweils fünf Stunden, beginnend um 13:00 Uhr, geöffnet werden dürfen.
Die Planung für 2024 umfasst mehrere Termine in verschiedenen Stadtteilen. In der Altstadt sind für den 30. Juni 2024 ein Beach-Sommerfest sowie für den 20. Oktober 2024 ein Herbst- und Mittelaltermarkt vorgesehen. In Ickern ist am 25. August 202<0xC2>4 ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen eines Familienfestes geplant. In Habinghorst sind für den 03. März, den 07. Juli und den 06. Oktober 2024 Termine für ein Frühlings-, Sommer- und Erntedankfest vorgesehen. Zudem ist für den 08. September 2024 ein Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde angesetzt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass eine ursprüngliche Terminkollision zwischen dem Erntedankfest und dem Mittelaltermarkt im Oktober durch eine zeitliche Verschiebung des Mittelaltermarktes auf den 20. Oktober gelöst wurde, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Öffnung bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermöglicht. Die notwendigen Anhörungen der zuständigen Verbände und Institutionen werden im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Die Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeit ausgelegt.
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- 14Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/022 befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten und alle fünf Jahre einen Brandschutzbedarfsplan unter Beteiligung der Feuerwehr zu erstellen und fortzuschreiben. Zur Erarbeitung des Plans wurde das externe Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH hinzugezogen, welches auf Basis einer Bestandsaufnahme Empfehlungen für das Schutzniveau im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung formuliert hat.
Der Plan bestätigt das bisherige Schutzziel für das Stadtgebiet. Die Kernstruktur der Feuerwehr soll beibehalten werden, wobei die Standortverlagerung der Hauptwache eine wesentliche Änderung darstellt. Durch den Neubau der Hauptwache an der Klöcknerstraße sowie die damit verbundene Verlagerung des Löschzuges Habinghorst soll die Erreichbarkeit im Stadtgebiet verbessert und zeitgemäße Arbeits- sowie Ausbildungsstätten geschaffen werden. Zudem ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Castrop vorgesehen.
Für die ehrenamtlichen Kräfte wird das Ziel verfolgt, die aktuelle Stärke und Qualifikation beizubehalten bzw. durch Mitgliederwerbung auszubauen. Die Unterstützung der Jugendfeuerwehr als Nachwuchsgewinnung bleibt ein Bestandteil der Planung. Die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen soll konsequent fortgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur Kenntnis nimmt, den Brandschutzbedarfsplan beschließt und die Verwaltung mit der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen beauftragt.
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- 15Antrag der Die FRAKTION-Fraktion vom 07.02.2024_Erhöhung der Parkgebühren für SUVZur Vorlage · 2024/035 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Die FRAKTION hat mit der Sitzungsvorlage Nummer 2024/035 einen Antrag gestellt, der eine Erhöhung der Parkgebühren für SUVs vorsieht. Der Antrag wurde am 7. Februar 2024 eingereicht und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der inhaltliche Fokus des Antrags liegt auf der Anpassung der Gebührensätze für eine spezifische Fahrzeugkategorie im Bereich der Ordnungswesen-Gebühren. Ein detaillierter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 16Antrag der FWI-Fraktion vom 19.01.2024_Prüfauftrag zur Aufstellung einer autarken ToilettenanlageZur Vorlage · 2024/015 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/015 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion vom 19. Januar 2024. Gegenstand der Vorlage ist ein Prüfauftrag zur Aufstellung einer autarken Toilettenanlage.
Der Antrag ist für die kommenden Sitzungsperioden im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität, im Betriebsausschuss 2 sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Die Beratung im Jugendhilfeausschuss ist für den 8. Februar 2024 angesetzt, gefolgt von weiteren Beratungsstufen in den zuständigen Gremien bis Ende Februar 2024.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag sowie die detaillierten Erläuterungen zum Sachverhalt sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Jugendhilfeausschuss.
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Hauptdokument|20240123091627-0|20240124094926-0|20240124094929-0|20240124151243-0
- 17Umbesetzung Betriebsausschuss 02Zur Vorlage · 2024/034 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/034 befasst sich mit der Umbesetzung des Betriebsausschusses 02 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung). Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt eine Änderung der personellen Zusammensetzung des Ausschusses beschließt.
Konkret ist die Neubesetzung des Sitzplatzes für die Schulpflegschaft der Grundschulen Castrop-Rauxel vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied der Schulpflegschaft als festes Mitglied für den Ausschuss zu benennen sowie eine Vertretung für diesen Sitz zu bestimmen.
Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten erstellt und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 2 am 22. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese personelle Änderung festgestellt.
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- 18Lärmaktionsplanung der 4. Stufe Hier: Entwurf Lärmaktionsplan 4. StufeZur Vorlage · 2024/002 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/002 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der 4. Stufe wurde die Lärmkartierung der Straßenwege für Städte in Nordrhein-Westfalen, die keine Ballungsräume sind, durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt. Diese Kartierung umfasst Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr, während Kommunal- und Kreisstraßen nicht berücksichtigt wurden.
Nachdem bereits im Zeitraum vom 22. November bis zum 21. Dezember 2023 eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattgefunden hat, soll nun eine weitere Phase der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2024 durchgeführt werden. In dieser Phase können Anregungen und Einwendungen beim EUV Stadtbetrieb eingereicht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen soll der endgültige Lärmaktionsplan erstellt und im Juni der Ausschussrunde vorgestellt werden, um anschließend die Berichterstattung über die Bezirksregierung an die Europäische Union einzuleiten. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 1913. Änderung des Flächennutzungsplans "Wohngebiet Dingen" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2024/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 13. Änderung des Flächennutzungsplans für das Wohngebiet Dingen. Das etwa 0,7 Hektar große Areal im Ortsteil Dingen umfasst Teile des ehemaligen Zechenstandortes Graf Schwerin 3/4 und soll als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist es, die Wohnbebauung im Stadtteil langfristig zu stärken und eine flächensparende Siedlungsentwicklung durch die Nachnutzung einer Brachfläche zu ermöglichen.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern im Zentrum sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern an den Rändern vor. Die Gebäudehöhe soll sich von der Mitte zum Rand hin verringern. Im Rahmen der Planung ist zudem die Schaffung eines Waldsaums sowie der Erhalt zweier erhaltenswerter Platanen vorgesehen. Ein Ausgleich für den Eingriff in Waldflächen soll durch eine Aufforstung in der Nähe des Gebiets erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange, unter anderem vom Kreis Recklinghausen, dem Regionalverband Ruhr und dem Landesbetrieb Wald und Holz, geprüft. Diese enthielten Hinweise zu Themen wie Entwässerung, Bodenschutz, Bergbau und der Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Fassung der Änderung feststellen, die Begründung sowie den Umweltbericht billigen und die Verwaltung beauftragen, die Unterlagen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen.
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Hauptdokument|20240130092043-0|20240130092043-1|20240130092044-2|20240130092050-3|20240130092052-4|20240130092054-5|20240131122002-0
- 204. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2024/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das seit Februar 2021 ruhende Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) fortzuführen. Ziel der Änderung ist die Aufhebung von zwei im aktuellen FNP dargestellten Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen. Diese befinden sich im Stadtteil Henrichenburg (nördlich von Becklem) sowie im Bereich Westhofsches Feld (Stadtteil Schwerin/Dingen).
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass die bisherigen Flächen auf einem rechtlich nicht belastbaren Auswahlkonzept beruhen. Durch die Aufhebung der Konzentrationsflächen sollen die planungsrechtlichen Verhältnisse wieder geklärt werden. Da die Stadtverwaltung keine geeigneten neuen Flächen für Windkonzentrationsflächen im Stadtgebiet identifiziert hat, ist keine Neudarstellung solcher Zonen vorgesehen. Durch die Änderung unterliegen Windkraftanlagen im Außenbereich künftig wieder der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Die Zulässigkeit einzelner Anlagen muss künftig im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung von Immissionsschutz, Artenschutz und Rücksichtnahme geprüft werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie an der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Zudem wird die Feststellung der 4. FNP-Änderung beantragt und die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20240125115947-0|20240125120026-0|20240125120045-0|20240125120051-0|20240125120058-0|20240129112306-0|20240125120110-0|20240125120123-0
- 21Sofortprogramm Innenstadt - Städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt Hier: Einbringung des EndberichtesZur Vorlage · 2024/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Endbericht zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt von Castrop-Rauxel zur politischen Beratung eingebracht. Die Vorlage ist Teil eines Programms zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen, für das die Stadt Fördermittel erhalten hat. Im Auftrag eines Planungsbüros wurde ein Rahmenplan entwickelt, der als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung des Gebiets dienen soll.
Der Prozess umfasste Bestandsanalysen, eine Parkraumerhebung sowie eine verkehrsräumliche Betrachtung. Dabei wurden verschiedene Entwicklungsvarianten geprüft und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Verwaltung und der lokalen Akteure bewertet. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Möglichkeiten für den Hochbunker, wobei ein Abriss aufgrund der Kosten und der zu erwartenden Emissionen als nicht darstellbar bewertet wurde.
Die vorliegende Vorzugsvariante sieht verschiedene bauliche und funktionale Anpassungen vor. Geplant ist die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Herner Straße, der Parkflächen bündelt und durch Angebote wie Radstationen und Car-Sharing ergänzt. Der Hochbunker soll durch eine Wohnnutzung aufgestockt und für gastronomische sowie kulturelle Zwecke geöffnet werden, ergänzt durch Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen. Für das Postareal ist eine neue Blockrandbebauung mit gemischter Nutzung vorgesehen. Zudem soll die Parkfläche „Im Ohr“ in eine Grünfläche umgewandelt werden. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll modernisiert und an neue Anforderungen angepasst werden. Der Rat der Stadt soll den Endbericht sowie die ergänzenden Berichte zum Hochbunker und zur Parkraumerhebung zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20240131164743-0|20240131123213-0|20240131123218-2|20240201085628-0
- 22Antrag der FDP Fraktion vom 16.01.2024 "Barrierefreie Umgestaltung der Altglascontainer im Stadtgebiet"Zur Vorlage · 2024/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit einem Antrag vom 16. Januar 2024 die barrierefreie Umgestaltung der Altglascontainer im Stadtgebiet Castrop-Rauxels angestrebt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/009 wurde der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe zugeordnet.
Der Antrag wurde zur Beratung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität vorgelegt, der für die Sitzung am 21. Februar 2024 angesetzt war. Im Anschluss ist eine Beratung im Rat der Stadt für den 29. Februar 2024 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 23Antrag der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU und FWI vom 09.02.2024_Beitritt zur "Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus"Zur Vorlage · 2024/041 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU und FWI haben mit Datum vom 9. Februar 2024 einen Antrag zur Beratung vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“.
Die Sitzungsvorlage ist für die Beratungsfolge im Integrationsrat am 28. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen. Der Antrag wurde von den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen unterzeichnet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die weiteren Details zum Sachverhalt und zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 24Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2024_DemokratieförderungZur Vorlage · 2024/045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/045 der CDU-Fraktion befasst sich mit dem Thema der Demokratieförderung in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 12. Februar 2024 formuliert und liegt der Stabsstelle Ratsangelegenheiten vor.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Integrationsrat am 28. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Beantragung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da das Vorhaben keine direkte Berührung des Haushalts aufweist. Der konkrete Inhalt des Beschlussvorschlags ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 25Gemeinsamer Antrag CDU Fraktion und FDP Fraktion vom 15.01.2024_Umgang mit PressemitteilungenZur Vorlage · 2024/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/004 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 15. Januar 2024. Gegenstand des Antrags ist der Umgang mit Pressemitteilungen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt eingereicht. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 27. Februar 2024 vorgesehen, während die Sitzung im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 stattfinden soll.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag ist in einer separaten Anlage dokumentiert. Federführend für das Verfahren ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 26Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90 / Die Grünen vom 13.02.2024_ Resolution gegen die kleinteilige Entwicklung des NewParksZur Vorlage · 2024/048 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/048, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 13. Februar 2024. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution, die sich gegen die kleinteilige Entwicklung des NewParks richtet.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag sowie die detaillierte Begründung des Sachverhalts sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Rat der Stadt.
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- 27Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2024/046 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/046 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Der Inhalt der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Sachstand der Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nimmt, die zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diese Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und dient der Information über den Fortschritt der Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen im Rat.
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- 28Halbjahresbericht Städtepartnerschaften 2. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 2024/047 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/047 der Stabsstelle Städtepartnerschaften dient der Information des Rats der Stadt über den Halbjahresbericht der Städtepartnerschaften für das zweite Halbjahr 2023. Der Bericht wurde vom Bürgermeister vorgelegt und ist für die Sitzung des Rats am 29. Februar 2024 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich der Städtepartnerschaften für das betreffende Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Sachverhalt bezieht sich auf die entsprechenden Anlagen, die den detaillierten Inhalt des Berichts umfassen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 29Antrag der SPD-Fraktion vom 12.02.2024_AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2024/044 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/044, die von der SPD-Fraktion am 12. Februar 2024 gestellt wurde, befasst sich mit der Besetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch dieses Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 30Gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2024_Aktivitäten nach Befragung der Einzelhändler*innen der AltstadtZur Vorlage · 2024/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/050 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Februar 2024. Gegenstand der Vorlage sind verschiedene Aktivitäten, die als Reaktion auf eine vorangegangene Befragung der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in der Altstadt von Castrop-Rauxel vorgeschlagen werden.
Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 eingebracht. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 31Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2024/051 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht eine Neubesetzung der Vertretungen aus dem Kinder- und Jugendparlament im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung an. Die Vorlage 2024/051 regelt die personellen Änderungen in diesem Gremium, da die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter für die entsprechenden Funktionen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, die personelle Zusammensetzung der beratenden Mitglieder neu zu ordnen. Während ein ordentliches Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments unverändert bleibt, werden die Positionen der persönlichen Stellvertretungen sowie die Position des ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme neu besetzt. Die Neubesetzung umfasst eine neue persönliche Stellvertretung für das ordentliche Mitglied, ein neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme sowie eine neue persönliche Stellvertretung für dieses neue Mitglied.
Die Neubesetzung erfolgt gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel, die vorsieht, dass sachkundige Bürger vom Rat der Stadt zu wählen sind. Die Vorlage weist darauf hin, dass diese Umbesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Rat der Stadt berät über diesen Vorschlag in der Sitzung am 29. Februar 2024.
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- 32Bestellung von Frau Notburga Henke als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Klima- und UmweltschutzZur Vorlage · 2024/058 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Bestellung eines beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zur Beschlussfassung an. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2024/058 basiert auf der Mitteilung eines Ratsmitglieds, das die Zugehörigkeit zu diesem spezifischen Ausschuss in beratender Funktion anstrebt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 58 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem der Ausschüsse als beratendes Mitglied anzugehören. Dieser Anspruch gilt sowohl für fraktionslose als auch für fraktionsangehörige Mitglieder des Rates. Sobald ein Ratsmitglied gegenüber dem Rat erklärt, in welchem Ausschuss es als beratendes Mitglied tätig sein möchte, ist das Gremium an diese Erklärung gebunden und muss die Bestellung vornehmen.
Mit der vorliegenden Vorlage wird der Rat gebeten, die Bestellung des Ratsmitglieds als beratendes Mitglied im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz förmlich zu beschließen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung erwartet. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Anfragen der Ratsmitglieder
- 33.1Anfrage der FDP Ratsfraktion vom 16.01.2024_Mobile BlitzerZur Vorlage · 2024/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/006 eine Anfrage zum Thema mobile Blitzer in Castrop-Rauxel eingebracht. Die Vorlage, die am 16. Januar 2024 erstellt wurde, ist als öffentliches Dokument für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 unter der Tagesordnungspunktnummer 25 vorgesehen.
Der Inhalt der Anfrage bezieht sich auf den Einsatz mobiler Geschwindigkeitskontrollen. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 33.2Anfrage der FDP Ratsfraktion vom 19.01.2024_EhrenamtskarteZur Vorlage · 2024/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/011 eine Anfrage zum Thema Ehrenamtskarte gestellt. Das Dokument wurde am 19. Januar 2024 erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. Februar 2024 als Tagesordnungspunkt 26 vorgesehen.
Die Anfrage befasst sich mit der Einführung oder dem Status der Ehrenamtskarte in der Stadt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Beantwortung der Anfrage ist als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 33.3Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.01.2024_Datumsangaben in VerwaltungsschreibenZur Vorlage · 2024/019 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/019 eine Anfrage zum Thema Datumsangaben in Verwaltungsschreiben gestellt. Der Antrag wurde am 25. Januar 2024 eingereicht und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Anfrage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die Details zur weiteren Vorgehensweise oder zur Beantwortung der Anfrage enthält. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 33.4Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.01.2024 - Bericht über die geplanten Marktplatzsperrungen für Veranstaltungen in 2024Zur Vorlage · 2024/008 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/008 befasst sich mit einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 16. Januar 2024. Gegenstand der Anfrage ist ein Bericht über die für das Jahr 2024 geplanten Marktplatzsperrungen im Rahmen von Veranstaltungen.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 20. Februar 2024 sowie für die anschließende Beratung im Rat der Stadt am 29. Februar 2024. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Sachverhalt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 33.5Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.01.2024 - Digitales HändlerportalZur Vorlage · 2024/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/012 befasst sich mit einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 15. Januar 2024 zum Thema eines digitalen Händlerportals. Der Gegenstand der Anfrage ist die Untersuchung bzw. Information zu einem solchen Portal.
Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 20. Februar 2024 sowie im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 vorgesehen. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung ist für die Bearbeitung zuständig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt.
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- 33.6Anfrage der UBP-Fraktion vom 08.02.2024_Demonstration "gegen rechts" am 18.01.2024 und "Bündnis für Demokratie"Zur Vorlage · 2024/057 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2024/057, die im Rat der Stadt am 29. Februar 2024 behandelt wurde, befasst sich mit einer Anfrage der UBP-Fraktion vom 8. Februar 2024. Gegenstand der Anfrage sind die Demonstration „gegen rechts“ vom 18. Januar 2024 sowie die Aktivitäten des „Bündnis für Demokratie“.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Anfrage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage angeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Mitteilungen der Verwaltung
- 1Beschluss einer unbefristeten Niederschlagung von Gewerbesteuernnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich