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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2016 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2015/301 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/301 behandelt die Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2016 des EUV (Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Der Beschlussvorschlag sieht Anpassungen der geplanten Erstattungsleistungen durch die Stadt Castrop-Rauxel vor.
Im Teilbetrieb VII sollen die Erstattungen für Dienstleistungen, die die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfassen, von 334.170 € auf 312.285 € reduziert werden. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Für den Teilbetrieb IX ist eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 7.471.337 € auf 6.764.268 € vorgesehen, da die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgeschriebenen Höchstbeträge maßgeblich sind. Zudem werden dem EUV 300.000 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Grafweg in Schwerin zur Verfügung gestellt. Für Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stehen im Jahr 2016 insgesamt 530.000 € zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent zu berücksichtigen ist.
Die Vorlage führt zudem verschiedene geplante Investitionen für das Jahr 2016 auf, darunter die Brücke Am Bennertor, die Neugestaltung des Marktplatzes Castrop sowie diverse barrierefreie Anpassungen an Bushaltestellen und Straßenbauarbeiten. Die Gesamtsumme der aufgeführten Einzelmaßnahmen beläuft sich auf 3.354.300 €.
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- 3Beschlussfassung der 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2016Zur Vorlage · 2015/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen Beschlussvorschlag zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung vor. Kern der Vorlage ist die Anhebung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 15 auf 17 Prozent, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Durch die Erhöhung werden für das Jahr 2016 zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 100.000 Euro erwartet. Die Verwaltung führt zudem an, dass die Gerätedichte in Castrop-Rauxel mit etwa 227 Einwohnern pro Geldspielautomat über dem Durchschnitt der untersuchten Vergleichsstädte liegt. Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass in Städten wie Dorsten oder Recklinghausen bereits Sätze von 16 Prozent gelten, während andere Städte wie Oberhausen oder Münster Sätze von 19 Prozent festgesetzt haben.
Neben der steuerlichen Anpassung sieht die Vorlage redaktionelle Änderungen in verschiedenen Paragrafen der Satzung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2017 aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit einem Rückgang der Steuereinnahmen aus Automatenbesteuerung um mindestens 30 Prozent zu rechnen ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 4Übernahme von nicht gedeckten Kosten aufgrund von Unterbelegung in der AWO Kindertageseinrichtung Westheide durch die Stadt Castrop-Rauxel im Kita-Jahr 2016/2017Zur Vorlage · 2015/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant, die nicht gedeckten Kosten der AWO Kindertageseinrichtung Westheide für das Kita-Jahr 2016/2017 zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt rund 24.431 Euro vor. Dieser Betrag setzt sich aus 10.180 Euro für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2016 und 14.251 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2017 zusammen.
Die Notwendigkeit der Übernahme ergibt sich aus einer Unterbelegung der Einrichtung. Da die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren am Standort Westheide nicht mehr erfüllt werden können, sinken die Anmeldezahlen. Für eine wirtschaftliche Refinanzierung der Betriebskosten gemäß Kinderbildungsgesetz wäre eine Belegung von 22 bis 23 Plätzen erforderlich; voraussichtlich werden im kommenden Jahr jedoch nur 15 Kinder die Einrichtung besuchen. Der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen hat mitgeteilt, dass die Finanzierung der Betriebskosten aufgrund dieser Differenz nicht eigenständig gesichert werden kann.
Parallel dazu finden Abstimmungsprozesse zwischen der AWO und dem Jugendamt über die künftige Entwicklung des Standorts statt. Es wird geprüft, eine zweigruppige Kindertageseinrichtung als Ersatz für die aktuelle Einrichtung im südlichen Bereich der Stadt zu schaffen. Die Auswahl eines neuen Standorts erfolgt derzeit ergebnisoffen unter Berücksichtigung der stadtweiten Bedarfe. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen.
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- 5Gebührenbedarfsberechnung 2016 "Friedhofswesen"Zur Vorlage · 2015/298 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für das Friedhofswesen in Castrop-Rauxel liegt zur Beratung vor. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt strukturelle Veränderungen im Bereich der Friedhofsflächen. Aufgrund rückläufiger Belegungszahlen sind die Schließung der Trauerhallen in Pöppinghausen und Henrichenburg sowie die Stilllegung von 17 der 26 Leichenzellen in Castrop-Rauxel vorgesehen. Diese Maßnahmen führen zu geringeren kalkulatorischen Kosten und Zinsen.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2016 werden auf 1.651.320 Euro beziffert, was einer Reduzierung der Vorjahreskosten um rund 5,90 % entspricht. In die Berechnung fließen verschiedene Kostenarten ein, darunter Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden und Fahrzeugen sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Ein Anteil von 20,78 % der Friedhofsunterhaltung wird als Grünwertanteil für die allgemeine Nutzung als Erholungsfläche vom gebührenrelevanten Betrag abgezogen. Zudem wird ein Verlust aus dem Jahr 2012 in Höhe von 212.562 Euro zur Deckung berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die durchschnittliche Kostensteigerung der Bestattungs- und Nutzungsgebühren von 3,04 % zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2016 beschlossen.
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Hauptdokument|20151105161229|20151105161458|20151105161242|20151105161352|20151105161406|20151105161416|20151105161424|20151105161430|20151105161436|20151105161449
- 6Änderungen zum Stellenplan 2016Zur Vorlage · 2015/296 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/296 behandelt die geplanten Änderungen zum Stellenplan für das Jahr 2016. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen gemäß den beigefügten Anlagen verabschiedet.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich die Summe der vollzeitverrechneten Planstellen von 790,406 auf 806,1922. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen personellen Anpassungen. So werden 11,6036 Stellen aufgrund gestiegener Fallzahlen eingerichtet oder erweitert, während 13,0904 Stellen wegfallen. Letztere resultieren aus Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sowie dem Wegfall von kw-Vermerken und Parallelstellen im Rahmen der Altersteilzeit. Zudem werden 14 Stellen im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst neu eingerichtet, basierend auf einem Ratsbeschluss vom März 201s5. Weitere Änderungen ergeben sich aus organisatorischen, gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen sowie der Anhebung von vier Stellen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu einem Mehraufwand bei den fiktiven Jahreskosten in Höhe von 868.300 Euro, wobei 821.805 Euro refinanziert werden. Die Kostenentwicklung umfasst unter anderem Einsparungen bei Stellen sowie Kosten für neue Stellen im Bereich der Altersteilzeit und des Brandschutzes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Großteil der Veränderungen bereits im Haushalt 2016 enthalten ist. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 7Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2015/288 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/288 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für den Zeitraum 2012 bis 2021 mit Fokus auf das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf zur Fortschreibung wurde am 1. Oktober 2015 eingebracht und liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Fortschreibung für das Jahr 2016 nebst den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Änderungen verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil der Anlagen ist die geplante Einrichtung einer Beigeordnetenstelle für soziale Angelegenheiten.
Zudem wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, die in Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiter umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die weitere Entwicklung des Haushaltssanierungsplanes einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt wurden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne einer direkten Budgetveränderung zur Folge hat, sondern die in den Anlagen beschriebenen Sachverhalte maßgeblich sind. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. November 2015 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 26. November 2015 vorgesehen.
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- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 nebst AnlagenZur Vorlage · 2015/299 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/299 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2016 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 1. Oktober 2015 sowie auf einem Veränderungsdienst, der Anpassungen in den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen dokumentiert. Während der Zeitraum der öffentlichen Auslegung keine Einwendungen der Bürger oder Abgabepflichtigen hervorbrachte, wurden die Haushaltsansätze durch den Veränderungsdienst aktualisiert.
Der Rat wird angehalten, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 einschließlich der Anlagen zu beschließen. Bestandteil des Plans sind zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW sowie der bereits beschlossene Stellenplan. Des Weiteren wird die Verabschiedung einer Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2016 vorgeschlagen.
Im Ergebnisplan zeigen sich Veränderungen bei den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, wodurch sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 5.420.567 Euro erhöht. Bei den Personalaufwendungen wurden Anpassungen vorgenommen, die unter anderem gesetzliche Änderungen bei den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder sowie die Besetzung einer Stelle im Sozialdezernat berücksichtigen. Auch die bilanziellen Abschreibungen wurden aufgrund voraussichtlicher Vermögenszugänge angepasst. Im Finanzplan verringert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zukäufe zu Festwerten im Jahr 2016 über die Allgemeine Investitionspauschale refinanziert werden können.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 9Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/300 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/300 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel und wird dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht umfasst die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf 996.910,00 € gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, wird durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH finanziert. Im Bereich der Grundwassersanierung ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorbericht.
Die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt 3 % hält, verzeichnet im dritten Quartal 2015 eine Anzahl von 74 leer stehenden Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von 214.012 €. Die Stadt hat dort 52 Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Für die Stadt Castrop-Rauxel wurde eine Dividende von 3.681,30 € beschlossen.
Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zeigen für das erste Halbjahr 2015 keine Abweichungen von den Planansätzen. Die WiN Emscher-Lippe GmbH, an der die Stadt 3,8 % hält, weist für das Jahr 2014 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Die Gesellschaft führt verschiedene Projekte wie die Regionalagentur Emscher-Lippe und die Weiterentwicklung des Chemieatlas durch, die durch Zuwendungen gefördert werden.
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- 10Bereitstellung von 360.000,-- Euro für das Haushaltsjahr 2015 bei der Buchungsstelle 36.01.531905 Zuschüsse an übrige Bereiche (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung)Zur Vorlage · 2015/308 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beantragt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2015/308 eine überplanmäßige Bereitstellung von 360.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015. Die Mittel sind für die Buchungsstelle 36.01.531905 vorgesehen, welche Zuschüsse an andere Bereiche zur Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung umfasst.
Der Bedarf ergibt sich aus einem prognostizierten Finanzierungsmehrbedarf, der sich aufgrund tatsächlicher Nachmeldungen von zuvor geschätzten 295.000 Euro auf nun 360.000 Euro erhöht hat. Als Ursache für den gestiegenen Aufwand werden die seit dem 1. August 2015 geltende Planungsgarantie gemäß § 21 e Kinderbildungsgesetz (KIBiz) für Träger von Kindertageseinrichtungen, die Einrichtung zusätzlicher Gruppen sowie weitere Förderangebote angeführt. Eine endgültige Feststellung des Bedarfs war erst nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Nachmeldetermin zum 1. November 2015 möglich.
Die Deckung dieser Haushaltsmittelüberschreitung soll durch zwei Maßnahmen im Ergebnisplan erfolgen: Zum einen durch Mehrerträge in Höhe von 64.607 Euro bei den Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen sowie zum anderen durch Minderaufwendungen in Höhe von 295.393 Euro bei den laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung. Die entsprechende Anpassung der Buchungsstellen im Finanzplan ist im Beschlussvorschlag vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 11Ernennung des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Ernennung des neuen Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Wehrführers aus dem Dienst zum 30. November 2015, da dieser die Altersgrenze erreicht hat.
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird der Brandamtsrat zum neuen Wehrführer ernannt. Er soll die Leitung der Feuerwehr für eine Dauer von sechs Jahren übernehmen. Ebenfalls vorgeschlagen wird die Ernennung des Brandamtmanns zum stellvertretenden Wehrführer für eine sechsjährige Amtszeit. Während die persönliche Eignung für beide Positionen bestätigt wird, erfüllt der vorgeschlagene stellvertretende Wehrführer die fachlichen Voraussetzungen nach Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist.
Im Vorfeld der Entscheidung fand am 28. Oktober 2015 eine Anhörung der Einsatzabteilungen der Feuerwehr statt, in die der Kreisbrandmeister die aktive Wehr eingeladen hatte. Die vorgeschlagene Besetzung basiert auf dem Ergebnis dieser Anhörung. Die Neubesetzung der Funktionen erfolgt gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen. Mit der Ernennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss und anschließend im Rat der Stadt behandelt.
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- 12Öffnung der Fußgängerzone für den RadverkehrZur Vorlage · 2015/292 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/292 befasst sich mit der Fortführung der Regelung zur Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr in Castrop-Rauxel. Nachdem der Rat der Stadt und der Betriebsausschuss 1 im Frühjahr 2015 beschlossen hatten, das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern von einer zeitlich begrenzten Regelung auf eine ganztägige Freigabe umzustellen, war eine sechsmonatige Erprobungsphase vorgesehen. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits im April 2015 angepasst.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die aktuelle Regelung bis auf Weiteres beizubehalten. Als Grundlage für diesen Vorschlag dienen die Rückmeldungen der örtlichen Polizei, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sowie des Unternehmens CASConcept. Alle angefragten Stellen sprachen sich in Stellungnahmen für die Beibehaltung der jetzigen Regelung aus. Ergänzend dazu hat die Verwaltung Beobachtungen und Zählungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Zahl der durchfahrenden Radfahrer nach der Freigabe zugenommen hat, während keine nennenswerten Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern registriert wurden.
Demgegenüber steht eine schriftliche Stellungnahme des Arbeitskreises Bürgerfreundliche Altstadt, der sich gegen die ganztägige Freigabe ausspricht. In der Begründung werden die Geschwindigkeit der Radfahrer sowie das häufige Benutzen der Klingel angeführt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Beibehaltung der Regelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Beibehaltung der Regelung liegt dem Betriebsausschuss 1 zur Beratung vor.
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Hauptdokument|20151104081712|20151104081718|20151104081726|20151104081731
- 13Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung von Waren zum Wochenmarkt im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel -Wochenmarktverordnung- vom 26.11.2015Zur Vorlage · 2015/293 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/293 befasst sich mit der Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung von Waren zum Wochenmarkt im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der neuen Wochenmarktverordnung ist es, die rechtliche Grundlage für das Warenangebot auf den lokalen Wochenmärkten zu festigen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die bisherige Marktordnung vom 23. Dezember 1991 nach einer Laufzeit von 20 Jahren Ende 2011 ihre Gültigkeit verloren hat. Die neue Verordnung nutzt die Ermächtigungsgrundlage des § 67 der Gewerbeordnung, um die Zulassung von Waren des täglichen Bedarfs zu regeln und somit ein vielfältiges Angebot sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Aufgaben für die Durchführung von Wochenmärkten und Kirmessen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag vom EUV wahrgenommen.
Während die vorliegende Verordnung die Zulassung der Warenarten regelt, sollen die organisatorischen Abläufe der Wochenmärkte in einer separaten Marktsatzung festgelegt werden. Diese Satzung ist im Verwaltungsrat des EUV für den 25. November 2015 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 die Wochenmarktverordnung zur Kenntnis nimmt und deren Verabschiedung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel in der Sitzung am 26. November 2015 empfiehlt. Finanzielle Auswirkungen durch die Verordnung werden nicht erwartet.
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- 14Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich: „Marktplatz und südliche Innenstadt“ Hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2015/243 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/243 der Verwaltung sieht den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 242 vor. Dieser Plan umfasst den Bereich „Marktplatz und südliche Innenstadt“. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. November 2015 sowie für den Rat der Stadt am 26. November 2015 vorbereitet.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 ist die Aufwertung der Innenstadt sowie der Schutz und die Stärkung der Funktionsfähigkeit des Hauptversorgungszentrums der Altstadt. Die Planung soll einen Image- und Funktionsverlust der Innenstadt verhindern, der durch bodenrechtliche Spannungen oder die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entstehen könnte. Damit unterstützt die Aufstellung die Umsetzung des stadtweiten Zentren- und Einzelhandelskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes.
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung der Veränderungssperre als Satzung gemäß den §§ 14 und 16 BauGB vor. Eine solche Sperre ist nach Angaben der Verwaltung notwendig, da die aktuelle planungsrechtliche Lage die Zulassung von Vorhaben ermöglichen würde, welche die Durchführung der geplanten Bebauungsplanung unmöglich machen oder wesentlich erschweren könnten. Die Veränderungssperre dient somit der Sicherung des Planungsprozesses. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Beirat für Kunst und Stadtgestaltung hier: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und StadtgestaltungZur Vorlage · 2015/282 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/282 regelt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Entschädigungen gemäß § 8 der Beiratssatzung neu festlegen, wobei die Regelung der Sitzungsentschädigung rückwirkend zum 1. Januar 2015 wirksam werden soll.
Die Neuregelung sieht vor, die Entgelthöhe an den bisherigen Entschädigungen für den Umlegungsausschuss zu orientieren und die Abrechnung zu pauschalieren. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für die individuelle Berechnung von Sitzungsentschädigungen und Fahrtkosten zu reduzieren. Laut Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine erhöhten finanziellen Anforderungen für den Haushalt.
Für den Vorsitzenden des Beirats ist eine jährliche Pauschale von 1.000 Euro zuzüglich einer Sitzungspauschale vorgesehen. Der stellvertretende Vorsitzende erhält 500 Euro pro Jahr sowie eine Sitzungspauschale. Für die externen Fachmitglieder und die sachkundigen Bürger wird eine Sitzungspauschale in Höhe von 120 Euro pro Sitzung vorgeschlagen. Für die Fraktionsmitglieder ist kein Entgelt vorgesehen, da deren Aufgaben bereits durch die allgemeinen Fraktionszuschüsse abgedeckt sind. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung soll ohne gesonderte Rechnungsstellung nach der letzten Sitzung des Jahres für das gesamte zurückliegende Kalenderjahr erfolgen.
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- 16Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/297 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/297 befasst sich mit der geplanten Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Januar 1987 in Kraft und wurde seither mehrfach überarbeitet.
Die vorliegenden Änderungen konzentrieren sich primär auf die Regelungen zum Umgang mit Hunden auf den städtischen Friedhofsflächen. Ein weiterer Punkt, der die sarglose Bestattung betrifft, wurde in der vorliegenden Vorlage vorerst zurückgestellt. Hintergrund für diesen Rückzug ist die laufende Erarbeitung einer kreisweiten Lösung sowie einer entsprechenden Handlungsanweisung durch das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen.
Zusätzlich sind redaktionelle Anpassungen in den Paragrafen 16 und 22 vorgesehen, um eine fehlende Nummerierung zu ergänzen. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 17Erlass einer Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2015/305 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/305 sieht die Verabschiedung einer angepassten Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der beigefügten Fassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmen.
Die Anpassungen der Satzung umfassen sowohl redaktionelle Änderungen als auch inhaltliche Neuregelungen. Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist das Verbot der Verwendung von Müllschleusen. Zudem wurden Bestimmungen zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung von Müllbehältern sowie Regelungen zur Gebührenpflicht im Falle von Fehlbefüllungen in den Text aufgenommen.
Der Prozess folgt den Vorgaben der Kommunalunternehmenssatzung. Demnach liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereichs beim Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich des Erlasses von Satzungen besitzt, ist die Billigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung durch den Rat der Stadt vor der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 18Erlass einer Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel - Wochenmarktsatzung -Zur Vorlage · 2015/290 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/290 befasst sich mit der Einführung einer neuen Wochenmarktsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen der Aufgabenübertragung an den EUV Stadtbetrieb zum 1. Januar 2014, die unter anderem die Bearbeitung einschlägiger Satzungen umfasst, wurde eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Regelungen vorgenommen. Die bisherige Marktordnung vom Dezember 1991 ist bereits im Jahr 2011 ausgelaufen.
Das Ziel der Neuregelung besteht darin, die ordnungsbehördliche Verordnung auf die zwingend erforderlichen Bestimmungen zu beschränken. Alle weiteren Regelungen sollen künftig in der neuen Marktsatzung festgehalten werden. Die neue Satzung enthält unter anderem erweiterte Bestimmungen zur Reinigung des Marktplatzes sowie Regelungen zur Haftung des Veranstalters, zur Zuteilung von Standplätzen und zur Zulassung einzelner Markthändler. Zudem werden Vorgaben zu Absagen von Veranstaltungen, zum Auf- und Abbau, zum Verhalten auf dem Marktplatz sowie zur Beleuchtung und Stromversorgung ergänzt.
Der Verwaltungsrat ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung für den Erlass von Satzungen im übertragenen Aufgabenbereich zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich des Erlasses von Satzungen besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 19Gebührenbedarfsberechnung 2016 - Straßenreinigung und Erlass einer Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 2015/304 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/304 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Laut der vorliegenden Kalkulation sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung, insbesondere bei Löhnen und Kfz-Reparaturen, gestiegen. Dies führt zu einer Anpassung der Gebühren für die Sommerreinigung auf 4,34 Euro pro laufendem Meter, was einer Steigerung von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Gebühr für die Winterreinigung beläuft sich auf 1,59 Euro pro laufendem Meter und bleibt damit stabil.
Zusätzlich zur Gebührenanpassung wurde das Straßenverzeichnis in der Anlage 2 der Satzung überarbeitet, um die Zuordnung von Straßen zu den jeweiligen Reinigungsklassen neu zu regeln. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung für den Erlass solcher Satzungen zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich der Satzungserlassung besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung durch den Rat der Stadt zu billigen, bevor eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Kenntnis nimmt und der beigefügten Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmt.
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Hauptdokument|20151106083141|20151106081156|20151106081402|20151109150644
- 20Erlass einer 8. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/303 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die 8. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes billigen. Der Beschlussvorschlag folgt auf eine bereits im Verwaltungsrat gefasste Entscheidung.
Die Anpassung des Entgelttarifs ist laut Vorlage notwendig, um den Reklamekostenanteil zu erhöhen. Damit sollen die Werbungskosten gedeckt werden, die im Rahmen von Kirmesveranstaltungen anfallen. Zudem sieht die Neuregelung die Aufnahme eines Tarifs für den Einsatz von Marktmeister bei verschiedenen Sonderveranstaltungen, wie etwa Trödelmärkten, vor. Die anfallenden Personalkosten für die Marktmeister werden dem EUV Stadtbetrieb von der Stadt Castrop-Rauxel in Rechnung gestellt.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte beim Verwaltungsrat. Da die Änderungen jedoch Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, ist die Zustimmung des Rates erforderlich, bevor die Änderungsentgeltordnung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Anpassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 21Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Castrop-Rauxel 2015 - 2020Zur Vorlage · 2015/279 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel legt mit der Sitzungsvorlage 2015/279 den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2015 bis 2020 vor. Der Plan basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW. Ziel der Vorlage ist die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, um die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung durch das Land nicht ausreicht, um den aktuellen Standard der Jugendarbeit zu halten. Im Rahmen der Planung wurden die Finanzbedarfe für Einrichtungen in freier Trägerschaft angepasst. Während sich die Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendzentren im Jahr 2015 noch nach der bisherigen Systematik unter Berücksichtigung von Sachkostensteigerungen und Personalkosten richten, ist ab dem Jahr 2016 eine jährliche Anpassung der Personalkosten um 1,5 Prozent vorgesehen. Sonstige Förderungen bleiben unverändert.
Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 205.000 Euro. Für die Jahre 2016 bis 2020 sieht die Planung steigende Sachaufwendungen vor, die von 451.400 Euro im Jahr 2016 bis auf 467.650 Euro im Jahr 2020 ansteigen. Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen soll durch die Entfallung einer Konsolidierungsmaßnahme sowie durch Minderaufwendungen bei anderen Buchungsstellen erfolgen. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert, sofern die entsprechenden Veränderungen im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat umgesetzt werden.
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- 22Beschluss über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Castrop-Rauxel vom 13.09. und 27.09.2015 sowie Feststellung der Gültigkeit der WahlZur Vorlage · 2015/280 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/280 des Wahlprüfungsausschusses befasst sich mit der Prüfung von zwei Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Castrop-Rauxel, die am 13.09. und 27.09.2015 stattfand. Die vorliegenden Einsprüche wurden von Wahlberechtigten fristgerecht eingereicht.
Der erste Einspruch rührte von der Behauptung her, dass ein Bewerber aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung zur Nichtzulassung hätte kandidieren können, was das Gesamtergebnis beeinflusst hätte. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass die Nichtzulassung des Bewerbers aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften durch den Kommunalwahlausschuss und das Kreiswahlamt bereits rechtmäßig bestätigt wurde. Da keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden, wird dieser Einspruch als unbegründet eingestuft.
Der zweite Einspruch bezog sich auf den Verdacht einer fehlerhaften Stimmenzuordnung im Stimmbezirk 14.1, da die Ergebnisse zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl stark voneinander abwichen. Die Prüfung ergab, dass ein solcher Fehler für das Gesamtergebnis nicht wahlerheblich ist, da der Vorsprung des gewählten Bürgermeisters im gesamten Wahlgebiet mit 689 Stimmen im ersten Wahlgang bzw. 1.055 Stimmen in der Stichwahl deutlich über den Differenzen in dem fraglichen Stimmbezirk liegt.
Auf Basis der Vorprüfung wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Einsprüche als unbegründet zurückzuweisen und die Gültigkeit der Wahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes festzustellen.
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- 23Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei den Buchungsstellen 31.04.533805 -lfd. Hilfen Asylbewerber Typ A- 31.04.523717 -Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude Asylbewerber- und 31.04.783200 -Auszahlung für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens unter 410 € hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2015/302 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 2. November 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Hintergrund ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für verschiedene Buchungsstellen im Bereich Soziales.
Ein wesentlicher Teil der Mittel in Höhe von 400.000 Euro ist für die laufenden Hilfen für Asylbewerber vorgesehen. Grund hierfür ist der Anstieg der Zuweisungen von 214 auf 730 Personen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2015 sowie die Erwartung weiterer wöchentlicher Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Zusätzliche 300.000 Euro werden für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden benötigt, die als Unterkünfte genutzt werden, darunter die Turnhallen in Dingen und der Friedrich-Harkortschule sowie das Jugendzentrum Deininghausen. Diese Mittel dienen unter anderem der Finanzierung von Sicherheitsdiensten, Reinigungsleistungen und Verpflegung sowie der Deckung erwarteter Heiz- und Betriebskosten. Die Deckung dieser 700.000 Euro erfolgt über die Position der Zinsen für Kassenkredite.
Des Weiteren werden 50.000 Euro für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens beantragt, um unter anderem Wohnungen in der Briloner Straße und das Jugendzentrum Deininghausen mit Möbeln und Haushaltsgeräten wie Betten, Herden und Waschmaschinen auszustatten. Die Finanzierung dieser Investition ist durch Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz gesichert. Da die Haushaltsüberschreitungen die Grenze von 75.000 Euro überschreiten, ist die Entscheidung des Rates erforderlich.
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- 24Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FDP vom 11.11.2015 hier: Öffnung der Busspur an der der Herner Straße für den IndividualverkehrZur Vorlage · 2015/309 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/309 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 11. November 2015. Gegenstand der Vorlage ist die mögliche Öffnung der Busspur an der Herner Straße für den Individualverkehr.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr sowie in den Rat der Stadt eingebracht. Die entsprechenden Sitzungstermine waren für den 18. November 2015 beziehungsweise den 26. November 2015 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für den Umbau des Pavillons der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zu einer FlüchtlingsunterkunftZur Vorlage · 2015/311 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2015/311 sieht die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Umbau des Pavillons der ehemaligen Grundschule Marienburger Straße zu einer Flüchtlingsunterkunft vor. Der Verwaltungsvorstand hat bereits am 9. November 2015 beschlossen, das Objekt für die Aufnahme von Flüchtlingen bis spätestens März 2016 umzubauen und herzurichten.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Bereitstellung von insgesamt 130.000 Euro. Davon entfallen 109.300 Euro auf den investiven Teil der baulichen Maßnahmen sowie 3.300 Euro auf den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem werden 17.400 Euro für konsumtive Aufwendungen im Bereich der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch verschiedene Haushaltspositionen, darunter investive Mehrauszahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Minderauszahlungen bei der Tilgung von Krediten sowie Erstattungen vom Land. Ein Teil der investiven Kosten in Höhe von 65.515,73 Euro soll aus Mitteln gedeckt werden, die im Rahmen des Jahresabschlusses bereitgestellt werden.
Da das Gesamtvolumen der Maßnahme den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, wird dem Rat die Entscheidung über die gesamte Maßnahme zur Vorlage gebracht. Für bereits erfolgte Bereitstellungen durch die Stadtkämmerin wird eine nachträgliche Zustimmung beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 26Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Produktgruppe 31.04 (Hilfen für Flüchtlinge) gem. § 83 GO NRWZur Vorlage · 2015/310 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Produktgruppe 31.04 (Hilfen für Flüchtlinge) beraten. Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Zuweisungszahlen durch die Bezirksregierung Arnsberg. Laut Statistik stieg die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber von 689 Personen am 31. Oktober 2015 auf 837 Personen im Zeitraum bis zum 18. November 2015.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Aufstockung verschiedener Buchungsstellen vor. Für die laufenden Hilfen für Asylbewerber werden 200.000 Euro zusätzlich benötigt. Im Bereich der Krankenhilfe sind Erhöhungen von 340.000 Euro für die Buchungsstelle 31.04.533825 sowie 100.000 Euro für die Buchungsstelle 31.04.533835 vorgesehen. Zur Unterhaltung von Grundstücken und die Bewirtschaftung von Gebäuden, wie etwa der Turnhalle Dingen oder der Friedrich-Harkort-Schule, werden Mittel in Höhe von 122.000 Euro, 89.266,49 Euro sowie 200.000 Euro beantragt. Zudem wird eine Erhöhung des Finanzplans um 100.000 Euro sowie die Bereitstellung von 40.000 Euro für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens vorgeschlagen.
Die Deckung der konsumtiven Mittel erfolgt durch erhöhte Landeszuweisungen nach dem Flüchtlings-Aufnahme-Gesetz. Die Finanzierung der investiven Mittel ist im Rahmen des Jahresabschlusses vorgesehen.
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- 27Anfragen der Ratsmitglieder
- 28Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich