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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zum Bürger*innenbudget der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020Zur Vorlage · 2023/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2023/055 wird eine zweite Änderung der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Castrop-Rauxel vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die Attraktivität des Budgets für Projekte im Stadtgebiet zu erhöhen. Seit der Einführung der Satzung im Jahr 2020 wurden Fördergelder in Höhe von etwa 100.000 Euro vergeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Reduzierung des bisher erforderlichen Eigenanteils von 25 Prozent. Die neue Regelung sieht eine Staffelung vor, um insbesondere kleinere Vorhaben zu unterstützen. Bei einer beantragten Fördersumme bis zu 2.000 Euro entfällt der Eigenanteil vollständig. Für Beträge zwischen 2.001 und 3.000 Euro beträgt der Eigenanteil 10 Prozent, bei Summen zwischen 3.001 und 4.000 Euro liegt er bei 15 Prozent und für Förderungen zwischen 4.001 und 5.000 Euro bei 20 Prozent.
Darüber hinaus wird die Antragsberechtigung für gemeinnützige Vereine erweitert. Diese können künftig auch Projekte beantragen, die primär den Mitgliedern des Vereins zugutekommen, wobei solche Anträge nachrangig behandelt werden. Zudem soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Das finanzielle Risiko bei einem vorzeitigen Start verbleibt dabei beim Antragsteller, da eine verbindliche Förderzusage erst mit der offiziellen Vergabe der Mittel erfolgt. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2022 Vorlage gem. § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2023/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/098 befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Kalenderjahr 2022 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten sowie die dafür erzielten Vergütungen zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung führt aus, dass Tätigkeiten in privaten Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, bei denen die Amtsträgerschaft eine Voraussetzung für die Berufung in das Gremium ist, dem Hauptamt zuzurechnen sind. Für solche Fälle besteht eine Erstattungspflicht der Vergütungen an die Stadtkasse. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, auf insgesamt 1.375,56 Euro. Davon wurden Vergütungen aus der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bereits direkt an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten, wofür ein entsprechender Bescheid gegen den Bürgermeister ergangen ist.
Zusätzlich wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst beliefen sich auf 5.253,39 Euro, während sonstige Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 80,00 Euro umfassten. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
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- 4Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße (B 235) / Klöcknerstraße Hier: Fortführung der weiteren Planungen im Rahmen der Beschaffungsvariante "Paketvergabe über den Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb)"Zur Vorlage · 2023/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/070 den Sachstandsbericht zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße / Klöcknerstraße zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wurde die Fortführung der Planungen unter der Beschaffungsvariante „Paketvergabe über den Lebenszyklus“ festgelegt. Diese umfasst die Bereiche Planung, Bau und Betrieb. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Vorbereitung der Unterlagen externe Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Technik und Recht einzuholen. Eine Entscheidung über die eigentliche Ausschreibung der Paketvergabe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Vorhaben basiert auf einem Grundsatzbeschluss vom Februar 2022 sowie einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die die Variante einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) als wirtschaftlich vorteilhaft identifiziert hat. Dabei verbleibt die Rolle der Bauherrin sowie das Eigentum an der Immobilie bei der Stadt Castrop-Rlausel, während die Grundstücksverantwortung bei einer städtischen Tochtergesellschaft liegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch die Stadt, wobei ein privater Partner die Bauzwischenfinanzierung übernimmt.
Hinsichtlich der Finanzierung werden Optionen wie die Refinanzierung über Krankenkassen sowie die Nutzung von Fördergeldern für energetische Maßnahmen geprüft. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben signalisiert, dass die notwendigen Kredite für dieses Spezialprojekt die Netto-Neuverschuldung nicht negativ beeinflussen dürften. Parallel zur Projektplanung laufen die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans 259, deren Abschluss bis Ende 2024 angestrebt wird.
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- 5Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat eine Neufassung der Hundesteuersatzung zur Vorlage gemacht, um die Satzung an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und bestehende Verwaltungsregelungen anzupassen. Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Anpassung der Terminologie im Bereich der Steuerermäßigung. Aufgrund der Einführung des Bürgergeldes durch den Deutschen Bundestag wurde der Verweis auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld in der Satzung durch den Begriff „Bürgergeld“ ersetzt.
Zudem soll eine bereits seit 2006 bestehende Regelung zur Förderung der Hundehaltung aus dem Tierheim Deininghauser Weg (Tierschutz Castrop-Rauxel e.V.) fest in die Satzung integriert werden. Anstatt eines bisher praktizierten Zuschusses wird künftig eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die aus dieser Einrichtung übernommen werden. Diese Änderung dient der Erhöhung der Transparenz und soll die administrative Abwicklung im Bereich Finanzen vereinfachen.
Der vorliegende Entwurf regelt zudem die Steuerbefreiungen für Blindenhunde, Assistenzhunde sowie für Hunde, die bei einem Zuzug in die Stadt bereits in einer anderen Gemeinde versteuert wurden. Die Satzung legt die jährlichen Steuersätze für die Haltung von einem, zwei oder mehr Hunden fest und definiert die Voraussetzungen für die Beantragung von Ermäßigungen sowie den Beginn und das Ende der Steuerpflicht. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 6Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2023/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/079 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2023. Die Verwaltung legt dem Rat verschiedene Beschlussvorschläge zur Umsetzung von investiven und konsumtiven Maßnahmen vor.
Im Bereich der investiven Maßnahmen wird die Übertragung von Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 5.865.784,39 Euro sowie von Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 7.065.809,48 Euro vorgeschlagen. Zudem wird eine Übertragung von 353.137,60 Euro für konsumtive Aufwendungen beantragt, die für die buchungssystematische Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus Vorjahren bzw. dem Jahr 2022 wird ein Betrag von 2.578.494,95 Euro zur Übertragung vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes strenge Maßstäbe für die Übertragung von Ermächtigungen gelten. Die Übertragungen im investiven Bereich beziehen sich auf bereits erteilte oder notwendige Aufträge, wobei Verzögerungen durch die Pandemie und die Ukrainekrise berücksichtigt wurden. Bei den konsumtiven Übertragungen handelt es sich um begründete Ausnahmen, etwa bei zweckgebundenen Mitteln aus Programmen wie dem DigitalPakt oder der Kinder- und Jugendarbeit. Die bereitgestellten Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2023 abgebildet, wirken sich jedoch im Rahmen der Finanzrechnung auf die liquiden Mittel aus.
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Hauptdokument|20230404071711-0|20230404071720-0|20230404071744-0
- 7Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife des RettungsdienstZur Vorlage · 2023/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung sowie der Gebührentarife für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. Mai 2023 beschließen. Die Grundlage für die Anpassung der Entgelte bildet eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023, die durch ein externes Beratungsunternehmen erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Die Beteiligung der Krankenkassen als Kostenträger erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen und ergab Einverständnis zu den Änderungen.
Die Anpassung der Gebühren ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel sowie die Zuweisung zusätzlicher einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen. In der Folge wurden zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Zudem werden die gestiegenen Einsatzzahlen sowie ein erhöhter Aufwand für die Ausbildung und Weiterbildung des Personals sowie gestiegene Kosten für Querschnittsleistungen der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Die finanzielle Auswirkung der Neufassung wird als haushaltsmäßig unbedenklich eingestuft, da die benötigten Mittel zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil im Ergebnisplan beläuft sich auf einen positiven Wert von 182.389,30 Euro, wobei die Gesamtaufwendungen mit rund 8,23 Millionen Euro den Erträgen von Dritten in Höhe von etwa 8,41 Millionen Euro gegenüberstehen. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung ist für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Hauptdokument|20230323085924-0|20230323085925-1|20230323085926-2|20230323085926-3|20230323085929-4|20230323085957-0|20230323090048-0
- 8ISEK Merklinde - Lückenschluss Grüne Acht und Lothringentrasse - Förderantrag im Programm "Förderung der Nahmobilität"Zur Vorlage · 2023/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Merklinde befasst sich die vorliegende Sitzungsvorlage mit dem Lückenschluss der Radwege „Grüne Acht“ und „Lothringentrasse“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der bestehenden Radwegeverbindung zwischen der Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe und der Wittener Straße sowie die Schaffung einer leistungsfähigen, überörtlichen Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
Die Verwaltung hat verschiedene Varianten für den Verlauf der Trasse geprüft. Der Rat der Stadt soll die Abwägung der Varianten für den Verlauf eines Fuß- und Radweges entlang der Lothringentrasse zur Kenntnis nehmen. Dabei wurde beschlossen, die Planungen der Varianten 4 und 4a, bezeichnet als „Schwatter Weg“, weiter auszuarbeiten. Hierbei sollen die Abstimmungsbedarfe bis zur Antragsfrist am 1. Juni geklärt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsinhalte für eine Förderung aus dem Programm „Förderung der Nahmobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Bei einer Zuteilung der Fördermittel soll die Umsetzung erfolgen. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Mittel und Eigenanteile im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 anmelden. Die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Ergebnisse der weiteren Ausarbeitung werden dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230329175407-0|20230329175442-0|20230329175517-0
- 9Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Bestehender Gestattungsvertrag von Mai 2000Zur Vorlage · 2023/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/086 befasst sich mit dem bestehenden Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel, der im Mai 2000 abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag berechtigt das Unternehmen, Fernheizleitungen im Stadtgebiet zu verlegen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Als Gegenleistung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen und Grundstücke zahlt die Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH jährlich ein Entgelt in Höhe von 1,5 % ihrer Nettoumsatzerlöse an die Stadt.
Der Vertrag ist regulär bis zum 30. April 2025 befristet und verlängert sich gemäß den Vereinbarungen automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern keine Kündigung mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Laufzeit erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag fristgerecht zum 30. April 2025 schriftlich zu kündigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Neupositionierung der Vertragsinhalte zu ermöglichen.
Hintergrund der Vorlage ist zudem die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Uniper sämtliche Fernwärmeaktivitäten in Deutschland und angrenzenden Auslandsmärkten veräußern muss. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt die Notwendigkeit einer Neubewertung des Vertrages im Kontext einer Dekarbonisierungsstrategie sowie eine mögliche Übernahme des Fernwärmenetzes. Die bestehenden Belieferungsverträge mit den Wärmeabnehmern bleiben von diesem Vorgang unberührt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Bürgermeister anzuweisen, die Kündigung auszusprechen sowie Gespräche über eine Fortführung der Fernwärme ab dem 1. Mai 2025 aufzunehmen.
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- 10Faire Charta Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 2023/069 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/069 sieht vor, dass der Bürgermeister die „Faire Charta Metropole Ruhr 2030“ für die Stadt Castrop-Rauxel unterzeichnet. Mit diesem Bekenntnis verpflichtet sich die Stadt zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Zielen des Fairen Handels sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits seit 2009 als Fairtrade Town zertifiziert und setzt bereits bei öffentlichen Sitzungen sowie bei Präsenten der Verwaltung auf fairen Kaffee und Blumen.
Die Charta beinhaltet konkrete Verpflichtungen für die öffentliche Beschaffung. Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen so gestaltet werden, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Kriterien des Fairen Handels durch Gütezeichen oder vergleichbare Nachweise belegt werden kann. Hierzu ist die Erfassung aller relevanten Produkte und die Identifizierung der zuständigen Einkaufseinrichtungen vorgesehen. Zudem soll die Stadt jährlich mindestens zwei Veranstaltungen zum Thema Fairer Handel oder Faire Beschaffung durchführen und die Öffentlichkeitsarbeit hierzu intensivieren.
Weitere Ziele der Charta umfassen die Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schulen und Kindertagesstätten sowie die Unterstützung kommunaler Einrichtungen bei deren Auszeichnung. Die Verwaltung plant zudem, eine zentrale Ansprechperson für das Thema zu benennen und die entsprechende Stelle mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Unterzeichnung der Charta zu beauftragen.
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- 11Antrag CDU Ratsfraktion vom 14.03.2023_Prüfauftrag Vermittlungsangebote für leerstehende LadenlokaleZur Vorlage · 2023/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag vom 14. März 2023 einen Prüfauftrag zur Untersuchung von Vermittlungsangeboten für leerstehende Ladenlokale in Castrop-Rauxel gestellt. Das Vorhaben ist als Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/062 klassifiziert und wird im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung beraten.
Der Antrag sieht vor, die Möglichkeiten einer Vermittlung von Gewerbeflächen zu prüfen, um die Leerstände in den Ladenlokalen der Stadt zu adressieren. Laut der vorliegenden Unterlagen sind durch die Umsetzung des Prüfauftrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Die Beratung der Vorlage ist für den 18. April 2023 im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge ist eine Behandlung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 19. April 2023 sowie im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 12Antrag CDU Ratsfraktion vom 14.03.2023_Prüfauftrag postalischer Versand von AusweisdokumentenZur Vorlage · 2023/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2023/067 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag bezüglich des postalischen Versands von Ausweisdokumenten beinhaltet. Der Antrag wurde am 14. März 2023 eingereicht.
Die Vorlage sieht eine Beratung in verschiedenen Gremien vor. Die erste Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung war für den 18. April 2023 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Betriebsausschuss 1 für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr am 19. April 2023. Eine weitere Besprechung im Rat der Stadt war für den 27. April 2023 vorgesehen, mit einer abschließenden Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 6. Juni 2023.
Nach Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch den Antrag zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 13Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_Interkommunale ZusammenarbeitZur Vorlage · 2023/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. März 2023 das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit in die politische Beratung eingebracht. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/065 dient als Grundlage für die weitere Behandlung in den zuständigen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Vorgang ist für eine Reihe von Ausschüssen und Gremien zur Beratung vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3. Zudem ist die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgesehen. Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung ist für den Juni 2023 angesetzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind durch den Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Vorbereitung der entsprechenden Sitzungstermine im Frühjahr und Sommer 2023 erstellt.
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- 14Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_Herrichtung des Weges zwischen Hagenstraße und Waldenburger StraßeZur Vorlage · 2023/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. März 2023 die Herrichtung des Weges zwischen der Hagenstraße und der Waldenburger Straße beantragt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/063 wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
Die Vorlage sieht vor, dass die baulichen Maßnahmen an dem genannten Wegabschnitt durchgeführt werden. Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag steht gemäß dem Beratungsplan für die Sitzung des Betriebsausschusses am 19. April 2023 und die anschließende Sitzung des Rates am 27. April 2023 an. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 15Antrag FWI Fraktion vom 08.03.2023_Umbenennung des Ausschusses für Generationen und InklusionZur Vorlage · 2023/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/078 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion FWI, der am 8. März 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Umbenennung des Ausschusses für Generationen und Inklusion.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Generationen und Inklusion am 19. April 2023, den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 20. April 2023 sowie den Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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- 16Antrag der SPD Ratsfraktion und BÜNDNIS90 / Die Grünen vom 03.04.2023 Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln in unserer StadtZur Vorlage · 2023/093 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/093 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen vom 3. April 2023. Gegenstand des Antrags ist die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 20. April 2023 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 27. April 2023 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 17Antrag FWI Ratsfraktion vom 10.03.2023_Prüfauftrag zur Suche einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines CampingplatzesZur Vorlage · 2023/090 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/090 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Ratsfraktion vom 10. März 2023. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur Suche nach einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines Campingplatzes in Castrop-Rauxel.
Der Vorgang wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport), den Rat der Stadt sowie den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung. Die Termine für diese Beratungen sind für den Zeitraum zwischen dem 18. April und dem 23. Mai 2023 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 18Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 29.03.2023_Defibrillatoren für Castrop-Rauxeler SportstättenZur Vorlage · 2023/080 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Gegenstand der Vorlage 2023/080 ist die Ausstattung der Castrop-Rauxeler Sportstätten mit Defibrillatoren.
Der Antrag wurde am 29. März 2023 erstellt und liegt zur Beratung vor. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 19Fortschreibung "Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2023/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/040 sieht die Fortführung des qualifizierten Mietspiegels für Castrop-Rauxel vor. Nachdem im Jahr 2021 erstmals ein solcher Mietspiegel erstellt wurde, soll dieser nun auf Basis des Verbraucherpreisindex aktualisiert werden. Die vorgesehene Gültigkeit der Fortschreibung erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2025.
Die Anpassung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren durch eine Stichprobe oder anhand der Entwicklung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland angepasst werden kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Fortschreibung nur einmalig möglich ist und nach insgesamt vier Jahren eine vollständige Neuerstellung des Mietspiegels erforderlich wird.
Für die Durchführung der Indexfortschreibung wurde die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt. Als Grundlage dient der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex, dessen Werte monatlich durch die Statistischen Ämter veröffentlicht werden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist ein Fortschreibungsfaktor von 9,5 % vorgesehen. Parallel zur inhaltlichen Anpassung der Daten wird auch die dazugehörige Mietspiegelbroschüre aktualisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortführung des Mietspiegels zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 20Bebauungsplan Nr. 261 "Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2023/053 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vorbereitet. Das rund 5,2 Hektar große Plangebiet liegt im Bereich des Hallenbads und einer öffentlichen Parkanlage westlich der Bahnhofstraße, verteilt auf die Stadtteile Castrop und Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bestehender Flächen zu einem multifunktionalen Sport- und Erholungsbereich.
Die Planung sieht vor, Teile des Areals als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit auszuweisen. Geplant sind unter anderem Anlagen für Korfball, Streetbasketball, eine Pumptrackstrecke sowie Parcours- oder Boulderanlagen, während bestehende Elemente wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld erhalten bleiben oder ökologisch aufgewertet werden. Weitere Bereiche werden als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Um die Wohnverhältnisse der angrenzenden Bebauung zu wahren, werden die Sportanlagen zentral im Plangebiet angeordnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung zu übernehmen. Der Bebauungsplan umfasst zudem Regelungen zur Sicherung des Bestandsgebäudes des Hallenbads sowie zur Dachbegrünung. Als Ausgleichsmaßnahme für die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft ist die Anlage eines Waldrandgürtels und einer Mähwiese vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine schädlichen Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 21Aktueller Sachstandsbericht (März 2023) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2023/073 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/073 des Betriebsausschusses 3 informiert über den aktuellen Sachstand zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs an der Oberen Münsterstraße im Bereich Bahnhof Süd. Grundlage der Vorlage ist die Umsetzung einer Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973 und 1974. Die DB Netz AG strebt die Umsetzung an und hat die Gespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel intensiviert.
Seit März 2022 wurden verschiedene Meilensteine erreicht. Dazu gehört die Beauftragung eines Planungsbüros mit einer konzeptionellen Variantenprüfung für eine barrierefreie Querung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Prüfung der grundsätzlichen Beseitigung des Bahnübergangs. Im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie Bundestagsabgeordneten wurde die Notwendigkeit einer erneuten Variantenprüfung bestätigt. Seit Ende 2022 fanden zudem Abstimmungen zwischen der Stadtverwaltung, dem Oberbürgermeister und der DB Netz AG statt, um den Sachstand und verschiedene Prüfvarianten zu erörtern.
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass das beauftragte Planungsbüro auf Basis einer Bestandsaufnahme weitere Prüfvarianten entwickelt. Ein wesentlicher Schritt ist die Klärung der Lage der Bahnsteige durch die DB Netz AG und die DB Station&Service, da diese Informationen die Auswahl der Varianten beeinflussen können. Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2023 eine Vorzugsvariante auszuarbeiten, zu beschließen und mit der Deutschen Bahn abzustimmen. Nach der Klärung der Rahmenbedingungen und der öffentlichen Information soll eine konkrete Objektplanung erfolgen sowie eine Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn geschlossen werden.
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- 22Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_FahrradleasingZur Vorlage · 2023/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 13. März 2023 einen Antrag zum Thema Fahrradleasing eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/064 liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18. April 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 23Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 02.04.2023_Baumpflanzprogramm für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/092 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Stadtgrün und Friedhofswesen. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines Baum-Pflanzprogramms für die Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde am 2. April 2023 von den beteiligten Fraktionen gestellt. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 18. April 2023 sowie im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Programms keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 24Teilnahme am RVR-Rollout Klimafit/Energiesparhaus Ruhr/Bilanz Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2023/057 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/057 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme an der Ausbau-Initiative „Solarmetropole Ruhr/Klimafit“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel bereits im November 2021 die Teilnahme beschlossen hatte, wird nun die Fortsetzung des Bausteins „Energiesparhaus Ruhr“ für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Im Rahmen des bisherigen Rollouts wurden im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter die Förderung von Balkon-Steck-Photovoltaikanlagen sowie Förderungen für PV-Anlagen in Unternehmen. Zudem wurde eine Solarbank im Stadtgarten installiert und ein kreisweiter Solarstammtisch durchgeführt. Für das Jahr 2023 sind weitere 14 Förderungen für Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern in Höhe von jeweils 300 Euro vorgesehen, die nach den Osterferien starten sollen. Ergänzend dazu sind weitere Online-Solarstammtische sowie das Projekt „Cinema del Sol“ geplant.
Der neue Baustein „Energiesparhaus Ruhr“ konzentriert sich auf die Themen Energieeffizienz und Gebäudesanierung. Für die Teilnahme im Jahr 2024 ist eine jährliche Bereitstellung von 2.500 Euro durch die Kommune erforderlich, wobei die Mittel über den EUV bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Entscheidung zur weiteren Teilnahme am genannten Baustein empfehlen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 25Änderung der KommunalunternehmenssatzungZur Vorlage · 2023/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/042 sieht eine Neufassung der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR vor. Der Rat der Stadt soll die Änderung der Satzung beschließen.
Hintergrund der Vorlage ist eine vorherige Änderung der Satzung, die am 31. März 2022 beschlossen wurde. In dieser damaligen Änderung wurden die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing aus dem Anstaltszweck des EUV Stadtbetriebs gestrichen. Die Begründung für diesen Schritt war, dass diese Aufgaben künftig in den Zuständigkeitsbereich der sich in Gründung befindenden Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH fallen sollten.
Die Kommunalaufsicht des Kreises hat nun auf die Bestimmungen der Satzung verwiesen, wonach eine Beteiligung des EUV an anderen Unternehmen nur zulässig ist, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Da der EUV durch die Beteiligung an der genannten GmbH weiterhin Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing wahrnimmt, wird die Wiederaufnahme dieser beiden Punkte in den Anstaltszweck gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung angestrebt. Die Neufassung der Satzung soll diese Anforderungen erfüllen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 26MitmachStadt und Neukonzeption des AusschussesZur Vorlage · 2023/051 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/051 sieht eine grundlegende Umstrukturierung der Ausschusslandschaft in Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung in einen Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport umwandeln. Während die baulichen und finanziellen Zuständigkeiten beim Betriebsausschuss 3 verbleiben, sollen sportbezogene Themen künftig im neuen Ausschuss vorberaten. Ziel der Neukonzeption ist es, die Interessen des Ehrenamts und des organisierten Sports, der unter anderem den Stadtsportverband umfasst, stärker zu repräsentieren.
Der neue Ausschuss soll verstärkt in den Stadtteilen stattfinden und die Möglichkeit bieten, dass Vereine als Gastgeber fungieren. Zudem sollen neue Beteiligungsformen wie eine Anfragenbox für Bürger sowie die Übernahme der Aufgabe des Bürgerbudgetbeirates etabliert werden. Die Besetzung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren, wobei der Stadtsportverband sowie Vertreter von Stadtteilvereinen und des KiJuPa als beratende Mitglieder teilnehmen.
Parallel dazu wird die Ausarbeitung eines Instrumentenkoffers für die MitmachStadt beauftragt. Dieser soll verschiedene Formate wie Onlinebeteiligungen, Umfragen, Videokonferenzen und Workshops umfassen, um die Partizipation im politischen Beratungsprozess zu fördern. Zudem wird der Rat der Stadt angehalten, das Amt des ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten abzuschaffen, da dessen Aufgaben durch bestehende Verwaltungsangebote wie den Mängelmelder in der CAS App bereits abgedeckt werden.
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- 27Auflösung, Neubildung und Besetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2023/094 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2023/094 wird dem Rat der Stadt ein Beschluss zur Umstrukturierung der Ausschusslandschaft vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung aufzulösen. Im Gegenzug soll der Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport neu gebildet werden.
Die Neukonzeption des neuen Ausschusses beinhaltet eine Erweiterung der inhaltlichen Aufgaben sowie eine Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Zu den geplanten Funktionen gehören die Beratung und Entscheidung über reguläre Tagesordnungspunkte sowie die Übernahme der Aufgabe des Bürgerbudgetbeirates. Ein fester Bestandteil der Sitzungen soll die Information zum Bürgerbudget sein. Zudem ist ein halbjährlicher Bericht zu Bürgeranliegen innerhalb der Verwaltung sowie ein Bericht zur Ehrenamtskarte vorgesehen.
Die Sitzungsmodalitäten sollen so gestaltet werden, dass die Tagungsorte nach Möglichkeit in unterschiedlichen Stadtteilen stattfinden und bei Vereinen durchgeführt werden können. Hierbei sollen Vertreter von Verbänden oder Experten eingeladen werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinsvertreter ist ein Rederecht außerhalb der Einwohnerfragestunde sowie eine Anfragenbox vorgesehen.
Die Besetzung des neuen Ausschusses soll nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgen, wobei Fraktionen ohne Sitz beratend teilnehmen. Als beratende Mitglieder sind zudem der Stadtsportverband, Vertreter der Stadtteilvereine und des KiJuPa benannt. Die Fraktionen sollen die Ausschussvorsitze gemäß den gesetzlichen Vorgaben neu benennen.
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Hauptdokument|20230403105755-0|20230403103246-0|20230403110322-0
- 28Außerplanmäßige Mittelbereitstellung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9) nach § 83 GO bei der Position "Abgang Zuwendung Land - Einzelmaßnahme" zur späteren VerwendungZur Vorlage · 2023/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den finanziellen Ausgleich im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes G9 beschließen. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium, die den Schulträgern einen Ausgleich für investive Kosten bei der Schaffung und Ausstattung von Schulraum ermöglicht.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Mittel in Höhe von 222.399,29 Euro beziehungsweise 444.798,58 Euro bereitzustellen. Diese Beträge wurden bereits durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zugesprochen und die entsprechenden Zahlungen sind bereits erfolgt. Da die endgültige Verwendung der Mittel innerhalb des Jahres 202läufig noch nicht abschließend geklärt werden konnte, wurden die Beträge zunächst als erhaltene Anzahlung verbucht.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf der Abgangsposition für Einzelmaßnahmen im Bereich Schule. Die Deckung des außerplanmäßigen Bedarfs wird durch entsprechende Mehreinzahlungen auf dem Sachkonto für den Zugang von Zuwendungen des Landes sichergestellt. Der Vorgang ist haushaltsneutral, da die anfallenden Abschreibungen in Folgejahren durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert werden. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 29Festsetzung der Wochenmärkte für die Zeit vom 01.04.2023 - 31.03.2025Zur Vorlage · 2023/101 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Sitzungsvorlage die Festsetzung der Wochenmärkte für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2025 zur Kenntnis genommen. Die Neufestsetzung basiert auf den Vorgaben der Gewerbeordnung und dient der Sicherung der Einstandspflicht des Veranstalters, was insbesondere die Existenzgrundlage der Markthändler sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln absichert.
Als Veranstalter fungiert der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die Märkte finden an den bisherigen Standorten in den Stadtteilen Castrop, Habinghorst und Ickern statt. Konkret sind der Marktplatz in der Castroper Altstadt, der Marktplatz im Ortsteil Ickern sowie der Postplatz in Habinghorst als Veranstaltungsorte vorgesehen. Die zeitlichen Regelungen sehen für die Castroper Altstadt Märkte an Dienstagen, Donnerstagen und Samstagen vor, in Ickern an Dienstagen und Freitagen sowie in Habinghorst an Mittwochen und Samstagen.
Die regulären Öffnungszeiten liegen zwischen 7:30 Uhr und 13:00 Uhr, mit einer Ausnahme für den Samstag in der Castroper Altstadt bis 13:30 Uhr. An Heiligabend endet der Marktbetrieb bereits um 12:00 Uhr. Die Vorlage sieht zudem Regelungen für punktuelle Marktverlegungen sowie Anpassungen anlässlich spezifischer Veranstaltungen wie dem Frühlingsmarkt oder dem Viktualienmarkt vor. Eine haushaltsmäßige Berührung der Festsetzung wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20230406103450-0|20230406103450-1|20230406103450-2
- 30Halbjahresbericht Städtepartnerschaften 2. HJ 2022Zur Vorlage · 2023/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/013 der Stabsstelle Städtepartnerschaften befasst sich mit dem Halbjahresbericht zu den Städtepartnerschaften für das zweite Halbjahr 2022. Der Bericht wurde vom Bürgermeister vorgelegt und dient der Information des Rats der Stadt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht über die Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich der Städtepartnerschaften für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die inhaltliche Ausarbeitung des Berichts ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Rats der Stadt am 16. Februar 2023 sowie am 27. April 2023 vorgesehen.
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- 31Antrag DIE FRAKTION vom 11.04.2023_Umstellung der Fahrtkostenpauschale der Ratsmitglieder auf das 49 €-TicketZur Vorlage · 2023/102 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/102 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE FRAKTION vom 11. April 2023. Gegenstand des Antrags ist die Umstellung der Fahrtkostenpauschale für die Ratsmitglieder auf das sogenannte 49-Euro-Ticket.
Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 zur Beratung vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch diese geplante Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 32Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2023/075 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 27. April 2023 über eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Gegenstand der Vorlage 2023/075 ist die Neubesetzung des Sitzplatzes für die Vertretung der Polizei als ordentliches Mitglied mit beratender Stimme.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Ausschusses bilden die Paragrafen 4 und 5 des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Paragraph 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Diese Regelungen schreiben vor, dass neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern weitere Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören, wozu auch eine Vertretung der Polizei zählt.
Da das bisherige Mitglied der Polizei nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung steht, hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Nachfolge benannt. Die neue Besetzung erfolgt durch eine Kriminaloberkommissarin der Polizeiwache Castrop-Rauxel. Die persönliche Stellvertretung für diesen Sitz bleibt von der Änderung unberührt. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 33Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.04.2023_Ausschussumbestzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2023/103 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/103 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12. April 2023. Gegenstand des Antrags ist eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeleitet und ist als öffentlicher Vorgang gekennzeichnet. Die Vorlage liegt als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 vor. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der konkrete Inhalt der vorgeschlagenen Umbesetzung sowie die Details zum Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 34Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2023/100 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/100 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten dient der Berichterstattung über den aktuellen Umsetzungsstand von Ratsbeschlüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß den vorliegenden Vorgaben aus den Ratsbeschlüssen vom 5. Juli 2018 und 29. November 2018 ist die Verwaltung dazu verpflichtet, über alle Beschlüsse der aktuellen Wahlperiode zu informieren, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Darstellung des Sachstands der noch ausstehenden Maßnahmen in den entsprechenden Anlagen. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt gebeten, den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Erste Beigeordnete hat die Vorlage im Auftrag der zuständigen Behördenleitung zur Beratung im Rat am 27. April 2023 vorgelegt.
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- 35Antrag CDU Ratsfraktion vom 16.04.2023_Drinklichkeitsantrag WohnbebauungZur Vorlage · 2023/105 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2023/105 einen Antrag eingereicht, der sich mit der Fragestellung der Wohnbebauung befasst. Der Antrag wurde am 16. April 2023 formuliert und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. April 2023 sowie im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage des Dokuments zu entnehmen. Die Federführung für dieses Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 36Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/106 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird eine Tischvorlage zur Neufassung der Hauptsatzung sowie zu zwei Änderungssatzungen zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein formeller Fehler in einem baurechtlichen Verfahren. Bei der Offenlegung eines Bebauungsplan-Entwurfes wurde die Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, da die Anforderungen an die ortsübliche Bekanntmachung gemäß der geltenden Hauptsatzung nicht fehlerfrei erfüllt wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bekanntmachung der Offenlage zeitlich vor der Veröffentlichung der Neufassung der Hauptsatzung vom 25. November 2021 erfolgte. Da eine fehlerhafte Bekanntmachung einer Offenlage nicht rückwirkend geheilt werden kann, ist eine rechtssichere Grundlage für die Bekanntmachungsform erforderlich. Um den Mangel zu beheben und die Rechtswirksamkeit der Verfahrensschritte sicherzustellen, wird vorgeschlagen, die Neufassung der Hauptsatzung vom 6. Dezember 2007 sowie die ersten und zweiten Änderungssatzungen von 2009 und 2011 erneut zu beschließen.
Durch die erneute Zustimmung mit Rückwirkung sollen die Satzungen in Kraft gesetzt werden, um die bestehende Praxis rechtlich abzusichern und die Wirksamkeit der Ortsrechtsetzung zu gewährleisten. Der Beschluss sieht vor, dass die Neufassung der Hauptsatzung rückwirkend zum 15. Dezember 2007 und die Änderungssatzungen rückwirkend zu den jeweiligen Daten im Dezember 2009 beziehungsweise Dezember 2011 in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht angegeben.
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Hauptdokument|20230425083210-0|20230425083211-0|20230425083213-0
- 37Antrag CDU Ratsfraktion vom 23.04.2023_Ideenwerkstatt AltstadtZur Vorlage · 2023/109 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2023/109 einen Antrag eingereicht, der sich auf die Einrichtung einer sogenannten Ideenwerkstatt für die Altstadt bezieht. Der Antrag wurde am 23. April 2023 formuliert und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Ideenwerkstatt ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für diese Tischvorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Zuge der Beschaffung von Präsentationstechnik für Schulen im Rahmen des Digitalpakts.Zur Vorlage · 2023/110 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000,00 Euro informiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Betrag auf der Haushaltsposition für die Beschaffung von Präsentationstechnik für Schulen im Rahmen des Digitalpakts bereitzustellen. Die erforderlichen Deckungsmittel sollen von einer anderen Haushaltsposition im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) entnommen werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Verwendung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2021, die im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2023 übertragen wurden. Da es sich um zweckgebundene Fördermittel handelt, war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung im Jahr 2021 nicht absehbar, welche Endgeräte an den Schulstandorten in welcher Höhe benötigt werden würden. Während ursprünglich ein Teil der Mittel für geringwertige Wirtschaftsgüter vorgesehen war, müssen die Beschaffungen nun größtenteils aus dem investiven Budget bezahlt werden.
Durch die Umverteilung der Mittel entsteht keine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt und es ergeben sich keine Änderungen bei den Abschreibungen. Da durch die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschritten wird, ist gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Castrop-Rauxel die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 39Antrag SPD Ratsfraktion vom 25.04.2023_Ausschussumbesetzung JugendhilfeausschussZur Vorlage · 2023/115 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/115, eingereicht von der SPD-Fraktion, befasst sich mit der Besetzung des Jugendhilfeausschusses. Der Antrag wurde am 25. April 2023 formuliert und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 40Sachstandsbericht zum Europa-Kunstwerk im Rahmen von "2022/2023: 60 Jahre Europastadt Castrop-Rauxel"Zur Vorlage · 2023/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 1 am 19. April 2023 wurde ein Sachstandsbericht zum Europa-Kunstwerk vorgelegt. Das Projekt steht im Zusammenhang mit dem Jubiläum „2022/2023: 60 Jahre Europastadt Castrop-Rauxel“, welches an die Auszeichnung der Stadt durch den Europarat im Zeitraum 1962/1963 erinnert.
Die Verwaltung schlug die Errichtung eines dauerhaften Kunstwerks im öffentlichen Raum vor, das durch eine erklärende Tafel ergänzt werden soll. Zur Ermittlung der Akzeptanz wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt, bei der fünf verschiedene Optionen zur Auswahl standen. Das Ergebnis der Abstimmung ergab für den dreidimensionalen Schriftzug „#casloveseu klein“ aus Beton mit einer Höhe von 45 cm die meisten Ja-Stimmen. Die geschätzten Kosten für die Herstellung, Anlieferung sowie die Statik, das Fundament und die Montage belaufen sich auf insgesamt etwa 14.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Als Aufstellungsort ist der Bereich des neuen Hallenbad-Spielplatzes vorgesehen, wobei die Verwaltung eine spezifische Option empfiehlt, um eine hohe Sichtbarkeit zu gewährleisten. Die Enthüllung des Kunstwerks ist vorläufig zeitnah zum 13. Oktober geplant, sofern die Materialverfügbarkeit und die Bauarbeiten am Spielplatz dies zulassen. Die Finanzierung der Auftragsarbeit soll durch lokale Sponsoren erfolgen, wobei bereits Gespräche hierzu geführt werden und eine Zusage der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel vorliegt. Es entstehen keine außerplanmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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- 41Anfragen der Ratsmitglieder
- 42Mitteilungen der Verwaltung
- 1Sachstandsbericht zu einem Streitverfahrennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich