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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Vereidigung von Frau Regina Kleff als Beigeordnete für das Sozialdezernat
- 3Entwurf Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2010Zur Vorlage · 2016/272 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/272 befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2010. Der Entwurf, der von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss zu erstellen, der die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung sowie der verselbständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Im vorliegenden Fall wurde eine Vollkonsolidierung lediglich für den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel vorgenommen, während auf die Einbeziehung weiterer Beteiligungen aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Finanzmanagement und der damit verbundenen Herausforderungen bei der Erstellung der Abschlüsse greift für die Jahre 2011 bis 2014 eine gesetzliche Erleichterungsregelung. Diese sieht vor, dass die Entwürfe durch den Bürgermeister bestätigt und zusammen mit dem geprüften Gesamtabschluss 2015 bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden können. Für das Jahr 2010 ist jedoch eine Vollprüfung sowie die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vorlage zur Kenntnis nimmt und den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist. Das vorliegende Ergebnis stellt bis zur endgültigen Prüfung durch das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein vorläufiges Ergebnis dar.
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- 4Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2017 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2016/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplanentwurf 2017 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur) mit entsprechenden Anpassungen zustimmen. Die Vorlage sieht vor, die Erstattungsleistungen der Stadt für den Teilbetrieb VII von ursprünglich 350.970 Euro auf 315.577 Euro zu reduzieren. Diese Anpassung ergibt sich aus den Vorgaben des Haushaltssanierungsplans für die Bereiche Grundsteuerangelegenheiten, betrieblicher und operativer Umweltschutz sowie die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters.
Für den Teilbetrieb IX ist eine Reduzierung der Erstattungsbeträge von 7.699.161 Euro auf 6.764.268 Euro vorgesehen, da die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Höchstbeträge als verbindlich gelten. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen dem EUV im Jahr 2017 zudem 480.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent aus dem Wirtschaftsplan zu finanzieren ist.
Des Weiteren ist die Bereitstellung von 150.000 Euro für die Entwicklung eines Konzepts zur Oberflächenentwässerung in Unterspredey geplant. Der hierfür erforderliche kommunale Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro soll aus dem Energiefonds finanziert werden. Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt jeweils nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.
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- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.09.2016Zur Vorlage · 2016/294 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 30. September 2016 weist für die Teilergebnishaushalte der Fachbereiche Verbesserungen in Höhe von insgesamt 2.577.214 Euro aus. In den entsprechenden Teilfinanzhaushalten werden für das Gesamtunternehmen Verbesserungen von 3.896.214 Euro prognostiziert.
In der allgemeinen Finanzwirtschaft zeigen sich wesentliche Verbesserungen durch Minderaufwendungen bei Zinsen für Liquiditätskredite, der Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie bei der Gewerbesteuererstattungszinsen. Dem stehen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer gegenüber. Gleichzeitig werden Mindererträge bei den Konzessionsabgaben sowie ein potenzieller Rückforderungsbedarf bei Konzessionszahlungen aus dem Strom- und Gasmarkt erwartet. Zudem sind Rückstellungen in Höhe von 1.319.000 Euro für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Konzessionszahlungen, der Verlustabdeckung der Forum GmbH sowie der Sanierung des ehemaligen Sportplatzes am Stadionmittelpunkt zu bilden.
In den weiteren Betriebsbereichen ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung Mehrerträge aus Gebühren und Erstattungen zu verzeichnen sind, verzeichnet die Produktgruppe für Recht Mehraufwendungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Im Bereich der Schulträgerschaft wird ein zusätzlicher Finanzbedarf bei den Schülerbeförderungskosten von 85.000 Euro prognostiziert, bedingt durch veränderte Fahrwege nach Schulschließungen. Bei den Leistungen für Flüchtlinge sind aufgrund geringerer Zuweisungszahlen Einsparungen gegenüber dem Nachtragshaushalt zu erwarten. Der Rat der Stadt wird angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 6Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/295 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/295 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach aktuellem Prognosestand zum 30. September 2016 einen erwarteten Verlust in Höhe von 912.610,00 € aus. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt eine Beteiligung von 52 % hält, wird auf den Quartalsbericht zum gleichen Stichtag verwiesen. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt seit Oktober 2011 durch Aufwandserstattung durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Im Rahmen der Gesellschaft wurden im September 2016 Luftbildaufnahmen beauftragt.
Die LEG Wohnen NRW, an der die Stadt mit 3 % beteiligt ist, verzeichnete im zweiten Quartal 2016 einen Bestand von 1.912 Wohnungen, wobei 70 Einheiten leer standen. Die Mietrückstände beliefen sich auf 221.707 €. Eine Dividendenausschüttung an die Stadt in Höhe von 3.681,30 € wurde beschlossen.
Für die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH liegen zum Berichtszeitpunkt keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen vor. Die Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (3,8 %) weist keine Änderungen gegenüber dem Vorbericht auf. Für die Sparkasse liegen keine aktuellen unterjährigen Informationen vor, weshalb der Jahresbericht 2015 als Grundlage dient.
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- 7Bestellung von 2 Arbeitnehmervertreter/innen in den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2016/303 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/303 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Bestellung von zwei Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftervertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Castrop-Rauxel zehn Mitglieder und die Sparkasse Vest Recklinghausen drei Mitglieder entsendet.
Grundlage für die Neubesetzung der zwei Arbeitnehmermandate ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Februar 2015. Nach der Neuregelung des § 108a GO NRW müssen Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten als Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Da diese Voraussetzung in der Vergangenheit nicht erfüllt war, wurde eine Neuwahl der Vertreter durchgeführt.
Die Beschäftigten des Unternehmens wählten am 8. November 2016 eine Vorschlagsliste für die zu besetzenden Mandate. Aus dieser Liste sollen durch den Rat der Stadt zwei Personen bestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von zwei Personen aus der durch die Wahl ermittelten Liste vor. Der Rat der Stadt hat zudem die Möglichkeit, die Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 8Interkommunales, integriertes Handlungskonzept (IHK) Emscherland 2020 der vier Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten und der Emschergenossenschaft (EGLV) hier: Beschluss für das 'IHK Emscherland 2020'Zur Vorlage · 2016/290 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das interkommunale, integrierte Handlungskonzept (IHK) „Emscherland 2020“ als strategisches Rahmenkonzept beschließen. Das Konzept basiert auf der Zusammenarbeit der Städte Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Herne und Herten sowie der Emschergenossenschaft. Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam um Mittel aus dem Förderaufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ zu bewerben. Zudem soll das Vorhaben die Erschließung von Fördermitteln aus weiteren Ressorts, wie etwa für Städtebau, Bildung und Wirtschaft, ermöglichen.
Das IHK dient als Grundlage, um die Projekte aus der ursprünglichen Bewerbung für eine Landesgartenschau zu qualifizieren und in einen neuen, gebietsübergreifenden Kontext zu setzen. Dabei werden bestehende Planungen räumlich erweitert und zu einer zusammenhängenden Förderkulisse gebündelt, die sich von administrativen Stadtgrenzen löst. Der Fokus liegt auf einem 18 Kilometer langen Abschnitt der Emscher zwischen den beteiligten Kommunen.
Die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter Wasser, Landschaft, Transformation sowie Wege zum Wasser. Ein Beispiel ist die geplante Gestaltung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks auf einer Fläche am Wasserkreuz im Bereich Recklinghausen/Castrop-Rauxel. Das Vorhaben nutzt die abschließende Phase des Emscher-Umbaus, um die ökologische Entwicklung der Gewässer mit der Stadt- und Freiraumentwicklung zu verknüpfen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 9Nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2017 hier: 'Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2016/299 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anmeldung des Projektes „Sprung über die Emscher – Wasserkreuz Castrop-Rauxel“ für den Projektaufruf 2017 der „Nationalen Projekte des Städtebaus“. Das Vorhaben umfasst die Bausteine eines Brückenbauwerks, eines Besucherschachtes sowie eines Platzes der Schichten. Die Anmeldung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Emschergenossenschaft aus Essen die Trägerschaft übernimmt und die Komplementärfinanzierung der einzelnen Projektbausteine sicherstellt.
Das geplante Brückenbauwerk soll als Fuß- und Radwegebrücke den Emscher-Park-Radweg mit dem Emscher-Weg verbinden und dabei die unterschiedlichen Ebenen des Wasserkreuzes, bestehend aus dem Rhein-Herne-Kanal und der Emscher, überqueren. Die Konstruktion muss für den Fuß- und Radverkehr sowie für Betriebsfahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3,5 Tonnen ausgelegt sein und ein ausreichendes Lichtraumprofil für den Schiffsverkehr gewährleisten. Ergänzend sollen ein Besucherschacht zur Inszenierung der unterirdischen Wasserstrukturen sowie ein Stadtteilpark als Naherholungsgebiet realisiert werden.
Die Emschergenossenschaft ist Eigentümerin der erforderlichen Flächen und würde als ausführende Stelle fungieren, während die Stadt Castrop-Rauxel die Rolle der einreichenden Kommune übernimmt. Die Kosten für das Projekt werden auf insgesamt rund 9,35 Millionen Euro für Bauleistungen sowie weitere Kosten für Wettbewerb und Planung geschätzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist für das Vorhaben nicht vorgesehen.
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- 10Besetzung Beirat 'wewole Stiftung e.V.' (vormals Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V.)Zur Vorlage · 2016/251 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/251 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung des Beirats der „wewole Stiftung e. V.“. Der Verein, ehemals bekannt als Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e. V., hat eine Umfirmierung und Neustrukturierung vollzogen. Durch die Zusammenführung der „wewole Werken GmbH“ und der „wewoll Wohnen GmbH“ unter dem Dach der neuen Stiftung wurde zudem eine haftungsrechtliche Anpassung für die bisherigen Vereinsvorstände sowie eine Namensänderung erreicht.
Im Zuge dieser Umstrukturierung wird der bisherige Vereinsvorstand durch ein Stiftungskuratorium ersetzt. Die Stadt Castrop-Rauxel ist in diesem Kuratorium durch den Bürgermeister oder eine von ihm benannte Person sowie durch den Fachbereichsleiter Soziales vertreten. Zur Erhöhung der Transparenz im politischen Raum soll das Kuratorium durch einen Beirat ergänzt werden. Dieser Beirat umfasst acht Mitglieder, wobei der Stadt Castrop-Rauxel zwei Sitze zustehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Personen als Mitglieder dieses Beirats zu bestellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neugründung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 11Umbesetzung in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH; Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat 1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH 2. Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2016/287 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/287 sieht eine Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH vor. Konkret betrifft dies die Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Rat der Stadt soll die bisherigen Mitglieder in diesen Gremien abberufen.
Hintergrund der Neubesetzung ist die Notwendigkeit einer strikten Trennung zwischen Ratsangelegenheiten und der Wahrnehmung von Aufgaben in den Aufsichtsgremien. Dies wird im Zusammenhang mit den anstehenden Entscheidungen zum Auslaufen der Konzessionsverträge für das Strom- und Gasnetz zum 31. Dezember 2019 als erforderlich erachtet. Eine zeitnahe Neubesetzung soll sicherstellen, dass der Entscheidungsprozess zur Neuvergabe der Konzessionen im Jahr 2017 eingeleitet werden kann.
Für den Aufsichtsrat ist vorgesehen, die eine Beigeordnete als Vertreterin gemäß den Vorgaben des Gesellschaftervertrages zu entsenden. Zudem sollen weitere Mitglieder für die Fraktionen der SPD, CDU und FWI sowie deren Stellvertreter gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht laut Beschlussgrundlage aus sieben Mitgliedern.
Zudem soll die Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung neu bestimmt werden. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Vertretung abzulösen und neue Vertreter sowie deren Stellvertreter zu wählen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Neubesetzung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Umbesetzung in den Aufsichtsgremien der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH Wechsel in der Geschäftsführung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2016/288 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/288 befasst sich mit der Neubesetzung der Geschäftsführung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers zum 1. Dezember 2016. Die Verwaltung informiert darüber, dass der bisherige Funktionsträger dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt hat, seine Tätigkeit zum genannten Zeitpunkt zu beenden.
Im Rahmen der Vorbereitungen für das Auslaufen der Konzessionsverträge für das Strom- und Gasnetz zum 31. Dezember 2019 wird eine zeitnahe Umbesetzung angestrebt. Ziel ist es, eine strikte Trennung zwischen Ratsangelegenheiten und der Wahrnehmung der Aufsichtsgremien zu gewährleisten, um den anstehenden Entscheidungsprozess zur Neuvergabe der Konzessionen im Jahr 2017 transparent einleiten zu können.
Gemäß dem bestehenden Gesellschaftervertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Gelsenwasser AG wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, wobei jeweils eine Person von der Stadt Castrop-Rauxel und eine von der Gelsenwasser AG gestellt wird. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer obliegt den Gesellschafterversammlungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine neue Person gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages als Geschäftsführer benennt. Die Umsetzung der Bestellung zum 1. Dezember 2016 soll durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 83 Absatz 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01/0687.789105 (Rückz. Investitionszu-wendung Bahnhofstraße 1. BA / K 28) in Höhe von 28.742,05 € und 54.01/0133.789105 (Rückz. Investitionszuwendung Bahnhofstraße 4. BA / K 28) in Höhe von 53.566,08 €.Zur Vorlage · 2016/292 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen einer Sitzungsvorlage die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2016 beschließen. Die Vorlage sieht eine Gesamtsumme von 82.308,13 Euro vor, die auf zwei verschiedene Buchungsstellen verteilt wird. Konkret geht es um 28.742,05 Euro für den ersten Bauabschnitt sowie 53.566,08 Euro für den vierten Bauabschnitt der Straßenausbaumaßnahme Bahnhofstraße (K 28).
Hintergrund der Maßnahme ist die Rückforderung von Landeszuweisungen durch die Bezirksregierung. Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme hatte der Kreis Recklinghausen vereinbarungsgemäß Landeszuweisungen beantragt. Die Bezirksregierung fordert nun anteilig zu Unrecht gezahlte Zuwendungen zurück, die der Stadt Castrop-Rauxel zugerechnet werden.
Die Deckung dieser Zahlungsverpflichtung soll durch Mehreinnahmen aus der Veräußerung von unbebautem Grundbesitz erfolgen. Obwohl die einzelnen Teilbeträge unter der in der Haushaltssatzung festgelegten Schwelle für erhebliche Haushaltsüberschreitungen liegen, wird die zusätzliche Mittelbereitstellung gemäß § 83 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW beantragt. Dies begründet die Verwaltung mit der Notwendigkeit der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs der Forderungen aus den verschiedenen Bauabschnitten. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.10.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 konsumtiver Aufwand „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“Zur Vorlage · 2016/297 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19. Oktober 2016. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße.
Nach einer vorangegangenen Ausschreibung und Submissionsrunde ergab sich ein Auftragswert von rund 230.000 Euro. Da der Rat der Stadt bereits im Juni 2016 Mittel in Höhe von 180.000 Euro bereitgestellt hatte, entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 50.000 Euro. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, um die Durchführung der Arbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen zeitnah zu ermöglichen.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die Maßnahmenliste zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ändern, indem die Deckenerneuerung und Straßenentwässerung in der Marienstraße (Zuwegung Friedhof Wittener Straße) entfällt. Die zusätzlichen 50.000 Euro für die Cottenburgstraße werden durch Mehrerträge aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 45.000 Euro sowie durch Minderaufwendungen bei der genannten Maßnahme in der Marienstraße in Höhe von 5.000 Euro gedeckt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch Zuwendungen gefördert, sodass der städtische Eigenanteil bei 23.000 Euro liegt.
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- 15Satzung der VolkshochschuleZur Vorlage · 2016/265 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/265 befasst sich mit einer Änderung der Satzung der Volkshochschule Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die beigefügte neue Fassung der Satzung beschließen.
Hintergrund der Anpassung ist die Zertifizierung nach dem Standard LQW (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung). Dieser Prozess sieht eine stetige Optimierung der internen Abläufe vor. Im Zuge der aktuellen Zertifizierung wurde das Leitbild der Volkshochschule überarbeitet, wobei der Fokus verstärkt auf Aspekte des Lernens gelegt wurde.
In der Folge wurde auch der Prozess der Programmplanung verändert. Anstelle des bisherigen partizipativen Programmplanungsworkshops treten nun ein Innovationsworkshop, ein Dozentenworkshop sowie eine Fachtagung. Diese strukturellen Änderungen betreffen konkret die Neufassung von Paragraph 7 der Satzung. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 16Honorarordnung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/266 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/266 befasst sich mit der Neufassung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel. Die Verwaltung legt hierzu eine überarbeitete Fassung vor, die eine Anpassung der Vergütungssätze vorsieht. Die letzte Änderung der Honorarordnung erfolgte im Jahr 2008.
Nach Angaben der Volkshochschule haben sich die Anforderungen an die Dozenten durch die regelmäßige Zertifizierung der Einrichtung sowie durch veränderte Kursstrukturen gewandelt. Die Planung, Vorbereitung und Evaluation von Veranstaltungen haben sich sowohl qualitativ als auch quantitativ verändert. Zudem erfordert die aktuelle Teilnehmerzusammensetzung der Kurse eine intensivere Vor- und Nachbereitung sowie einen steigenden Beratungsaufwand, der teilweise durch nebenamtliches Personal geleistet wird.
Die Anpassung der Honorare wird mit der Notwendigkeit begründet, die Wettbewerbsfähigkeit der Volkshochschule in der Emscher-Lippe-Region zu erhalten. Des Weiteren wird auf veränderte Finanzierungsbedingungen im Bereich der Drittmittel verwiesen, die eine Anpassung der Honorare in diesem Segment erforderlich machen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neue Honorarordnung verabschiedet. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt hat. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 17Verkaufsoffene Sonntage 2017; Konzept und Grundsatzbeschluss auf Grund des Beschlusses des OVG NRW vom 10.06.2016Zur Vorlage · 2016/263 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/263 befasst sich mit der Neugestaltung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die Anforderungen an den Anlassbezug und die räumliche Begrenzung von Ladenöffnungen präzierte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Sonntagsöffnung lediglich als Folge einer Veranstaltung dienen darf, die selbst einen erheblichen Besucherstrom anzieht.
Für die zukünftige Planung wird eine Anpassung der bisherigen Gebiete vorgeschlagen. Im südlich der A 42 gelegenen Stadtgebiet soll die Fläche auf die Altstadt begrenzt werden, wobei die Öffnungen auf den Frühlings- und Viktualienmarkt beschränkt und der Adventssonntag gestrichen werden sollen. Im Ortsteil Ickern soll die Fläche auf die Ickerner Straße und den Marktplatz begrenzt werden. Für den Bereich des Castrop-Parks und der Marsstraße in Habinghorst wird vorgeschlagen, keine verkaufsoffenen Sonntage mehr festzusetzen, da der Anlassbezug durch den dortigen Trödelmarkt als nicht ausreichend gegeben angesehen wird. Im östlichen Bereich von Habinghorst soll die Fläche auf die Lange Straße und den Postplatz begrenzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Grundsätze zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 18Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/269 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie für weitere brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für diese Änderung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG), welches das bisherige FSHG ersetzt hat.
Im Zuge dieser rechtlichen Neuerung wird die seit 2007 gültige Satzung über den Kostenersatz überarbeitet. Dabei werden neben der Anpassung an die neue gesetzliche Grundlage auch die Gebührenhöhen an aktuelle Kostensteigerungen angeglichen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Gebühren der Einzelpositionen von bisher 67,00 Euro auf 70,00 Euro pro Stunde anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundensatzes um etwa 4 Prozent.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich diese Anpassung in entsprechender Weise auf die Einnahmesituation auswirken wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur Satzung zur Kenntnis nimmt und die Anpassung beschließt. Die Entscheidung wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt behandelt. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne des Budgets wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 19Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung)Zur Vorlage · 2016/270 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/270 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für die Neufassung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG.
Im Zuge dieser rechtlichen Anpassung wurden auch die Berechnungshöhen der Gebühren an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst. Die Anhebung der einzelnen Positionen liegt im Vergleich zur bisherigen Satzung zwischen etwa 10 % und 14,7 %. Über den Zeitraum der letzten fünf Jahre ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Wert von 2 % bis 2,9 %. Die neuen Gebührensätze sollen für eine Dauer von drei Jahren gültig sein, bevor eine erneute Anpassung an die finanzielle Situation erfolgt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einnahmen aus den Entgelten um etwa 12 % gegenüber den bisherigen Werten steigen könnten. Da die Art, der Umfang und die Anzahl der berechenbaren Feuerwehrleistungen stark schwanken, ist eine präzise Bezifferelung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur neuen Feuerwehrsatzung zur Kenntnis nimmt und die Anpassung beschließt. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßige Berührung.
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- 20Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der Fortschreibung 2016Zur Vorlage · 2016/253 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/253 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung behandelt die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Mit diesem Dokument setzt die Verwaltung den im Jahr 2010 beschlossenen Auftrag um, das städtebauliche Entwicklungsmodell gemäß § 1 Abs. (6) Nr. 11 Baugesetzbuch in einem Turnus von spätestens fünf Jahren zu aktualisieren.
Die Erarbeitung der Fortschreibung erfolgte im Jahr 2015 durch ein externes Planungsbüro aus Dortmund. In einem Prozessbegleitenden Arbeitskreis, dem Vertreter der Fraktionen, der Fachverwaltung, der Industrie- und Handelskammer sowie ortsansässiger Werbegemeinschaften angehörten, wurden die Ergebnisse diskutiert. Zudem fand eine regionale Abstimmung mit Teilnehmern des Regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet statt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Aktualisierung umfassen eine flächendeckende Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes, die Überarbeitung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Aktualisierung der städtischen Sortimentsliste. Zudem wurden die städtischen Steuerungsgrundsätze an neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie die aktuelle Rechtsprechung und den Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans NRW, angepasst. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Konzepts, da dieses als Grundlage für die künftige verbindliche Bauleitplanung dient. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 21Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung WaltropZur Vorlage · 2016/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/284 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat für die Maßnahme im Bereich von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7+770,000 einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die aktuelle Trassenführung orientiert sich an der Planungsvariante „L“, welche im September 2008 vom Rat der Stadt abgelehnt wurde.
Das Bauvorhaben umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen auf dem Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie außerhalb der Stadtgrenzen. Innerhalb des Stadtgebiets sind die Ergänzung des Autobahnkreuzes DO-NW (A2/A45) sowie die Überführung der Siegenstraße über die A45 vorgesehen. Die Maßnahmen außerhalb des Stadtgebiets beinhalten unter anderem die Überführung von Brückenbauwerken über den Dortmund-Ems-Kanal und den Datteln-Hamm-Kanal, die Anlage von Knotenpunkten zur Verknüpfung mit der L645, der L511 und der K14 sowie den Neubau der B474n Ortsumgehung Waltrop. Zudem sind landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen und wasserwirtschaftliche Anpassungen geplant.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung beabsichtigt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens eine fachbezogene Stellungnahme abzugeben, um die im September 2008 beschlossenen Maßnahmen gegen den Bau der Straße auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet sowie die Prüfung rechtlicher Schritte fortzuführen. Der Ausschuss wird angehalten, das Vorgehen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 22Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/264 sieht eine Änderung der Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Die aktuell gültige Fassung der Satzung trat am 1. Januar 1987 in Kraft und wurde seither mehrfach überarbeitet, wobei die letzte Änderungssatzung im Jahr 2016 erfolgte.
Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen primär textliche Präzisierungen sowie die Korrektur von Rechtschreibfehlern innerhalb des Regelwerks. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Friedhofssatzung in der vorliegenden Fassung verabschiedet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) für die Sitzung am 17. November 2016 vorgelegt, mit einer anschließenden Entscheidung im Rat der Stadt am 24. November 2016.
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- 23Gebührenbedarfsberechnung 2017 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2016/275 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für das Friedhofswesen basiert auf dem Kalkulationsmodell der Kommunalagentur NRW. Die Kalkulation umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.717.489 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken, baulichen Anlagen sowie Fahrzeugen und Geräten, kalkulatorische Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie kalkulatorische Zinsen mit einem Satz von 6,5 Prozent.
Im Rahmen der Berechnung wird ein Grünwertanteil von 20,78 Prozent abgezogen. Dieser Anteil bezieht sich auf die Kosten der Friedhofsunterhaltung in Höhe von 1.257.053 Euro und entspricht einem Betrag von 261.216 Euro, da die Friedhofsflächen auch der Erholung der Allgemeinheit dienen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen für Kriegsgräber und den jüdischen Friedhof in die Kalkulation einbezogen.
Zur Deckung von Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2014 werden in der Berechnung für 2017 Verluste in Höhe von 17.811 Euro berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr 2016, in dem Gesamtkosten von 1.651.320 Euro kalkuliert wurden, ergibt sich für das Jahr 2017 eine Erhöhung der Kosten um etwa 66.169 Euro, was einem Anstieg von 4,00 Prozent entspricht. Die verbleibenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.420.784 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2017 festzulegen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 24Neubaumaßnahme Brücke Am BennertorZur Vorlage · 2016/286 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/286 befasst sich mit der Neubaumaßnahme der Brücke „Am Bennertor“. Nach der Demontage der ursprünglichen Brücke im Jahr 2014 ist ein Neubau geplant, der die Anforderungen der DB Netz AG an die Durchfahrtshöhe für eine mögliche Elektrifizierung der Strecke Dortmund–Herne sowie die Anforderungen der Stadt an eine barrierefreie Nutzung erfüllt.
Der Bericht der Verwaltung sieht vor, die vorhandenen Brückenpfeiler bzw. Auflager zu sichern. Die geplante Einrichtung von zwei Aufzügen an den Brückenenden wird nicht weiterverfolgt. Für das Jahr 2017 ist die Durchführung ergänzender Untersuchungen zur Standsicherheit in Form eines Baugrundgutachtens vorgesehen.
Ein Variantenvergleich der Baustoffe Stahlbeton, Stahl und Holz zeigt für einen Betrachtungszeitraum von 60 Jahren die Stahlbetonvariante als die wirtschaftlichste Lösung auf. Während die Herstellungskosten für eine Holzbrücke niedriger liegen, führen die höheren Erneuerungs- und Unterhaltskosten zu einer höheren Gesamtsumme im Vergleich zu Stahlbeton.
Die Kosten für den Brückenneubau haben sich seit 2013 von etwa 726.000 Euro auf über 1,0 Millionen Euro erhöht. Die Finanzierung des städtischen Anteils ist von einer Zuwendung der Bezirksregierung Münster abhängig, wobei eine Zusage frühestens für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt werden kann. Ein Kostenverteilungsschlüssel zwischen der Bahn und der Stadt wird auf 54 % zu 46 % geschätzt.
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- 24.aAntrag DIE LINKE vom 08.11.2016_Gestaltungswettbewerb BrückenneubauZur Vorlage · 2016/302 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/302 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2016. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs im Zusammenhang mit dem Neubau einer Brücke.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Erlass einer neuen Rechnungsprüfungsordnung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/227 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/227 des Rechnungsprüfungsausschusses sieht die Verabschiedung einer neuen Rechnungsprüfungsordnung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht die Neufassung der entsprechenden Ordnung gemäß der beigefügten Anlage vor.
Die aktuelle Fassung der Rechnungsprüfungsordnung ist seit dem 20. Dezember 2001 in Kraft. Eine Anpassung der Regelungen wird aufgrund verschiedener Veränderungen als notwendig dargestellt. Hierzu zählen insbesondere Änderungen bei relevanten gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Neuen Kommunalfinanzgesetz (NKF-Einführungsgesetz), der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Zudem ist das Außerkrafttreten der Gemeindekassenverordnung NRW als Grund für die Neugestaltung angeführt.
Neben den gesetzlichen Änderungen werden Veränderungen in den Organisationsstrukturen der Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel als wesentliche Faktoren für die Neufassung genannt. Da sich der Aufbau und die inhaltlichen Regelungen der neuen Ordnung grundlegend von der bisher geltenden Fassung unterscheiden, wurde bei der Erstellung des Entwurfs auf eine Gegenüberstellung in Form einer Synopse verzichtet. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 8. November 2016 und für den Rat der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen.
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- 26Erlass einer neuen Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/232 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/232 sieht die Neufassung der Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss legt dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vor, die beigefügte neue Fassung der Dienstanweisung gemäß Anlage 1 zu verabschieden.
Die aktuelle Fassung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt ist seit dem 3. September 1993 in Kraft. Laut Sachverhalt ist eine Anpassung aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen notwendig geworden. Die vorliegenden Änderungen werden als so umfangreich und grundlegend beschrieben, dass in der Vorlage auf eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Textfassungen verzichtet wird.
Die Neufassung der Dienstanweisung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 8. November 2016 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen.
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- 27Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2015Zur Vorlage · 2016/254.1 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/254.1 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat die Prüfung durchgeführt und schließt diese mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Der Prüfbericht bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Im Zuge der Prüfung wurden Korrekturbuchungen vorgenommen, die zu einer Erhöhung der Bilanzsumme auf 527.200.898,04 € führten. Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 5.267.809,39 € aus. In der Folge erhöht sich der auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisende, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf insgesamt 81.578.886,62 €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übernehmen, den Jahresabschluss in der Fassung vom 14.07.2016 festzustellen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der Rat der Stadt soll das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nehmen, den Jahresabschluss mit der genannten Bilanzsumme feststellen und ebenfalls die Entlastung des Bürgermeisters beschließen.
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- 28Erlass einer Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2016/280 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/280 befasst sich mit dem Erlass einer neuen Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Neufassung ist, dass sich die bisherigen Regelungen zum Verbot von Müllschleusen im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung als nicht rechtssicher erwiesen haben. Um die rechtliche Belastbarkeit der Satzung auch gegenüber höchstrichterlichen Verfahren zu gewährleisten, wurde eine Überarbeitung vorgenommen.
Im Zuge dieser Anpassung wurde die Satzung in ihrer Gesamtheit an die aktuelle Rechtsprechung sowie an die betrieblichen Erfordernisse des Abfallbetriebes angepasst. Die entsprechenden Änderungen sind in einer beigefügten Synopse gegenübergestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel der beigefügten Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die Billigung durch den Rat der Stadt vor der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 29Gührenbedarfsberechnung 2017 - Abfallentsorgung und Erlass einer Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und AbfallsatzungZur Vorlage · 2016/279 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/279 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2017 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.
Aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 geht hervor, dass sich der Preis pro Liter Abfall auf 1,87 Euro beläuft, verglichen mit 1,85 Euro im Vorjahr. Eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühr ist auf dieser Grundlage nicht vorgesehen. Dennoch ist die Verabschiedung einer neuen Gebührensatzung erforderlich, da im Zuge der Neufassung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung verschiedene Änderungen vorgenommen wurden. Eine beigefügte Synopse stellt die Änderungen gegenüber.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gebilligt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmt.
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- 30Gebührenbedarfsberechnung 2017 - Straßenreinigung und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/281 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/281 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Nach der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung belaufen sich die Gebühren für die Sommerreinigung im Jahr 2017 auf 4,34 Euro pro laufendem Meter, während die Gebühr für die Winterreinigung 1,59 Euro pro laufendem Meter beträgt. Damit bleiben die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Trotz der gleichbleibenden Gebührenwerte ist eine Anpassung der Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Kenntnis nimmt und der beigefügten ersten Änderungssatzung zustimmt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gebilligt werden. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 23. November 2016 und des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen.
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- 31Gebührenbedarfsberechnung 2017 - Wochenmärkte und Erlass einer Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/282 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 Veranstalter der Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, in Ickern und in Habinghorst.
Aufgrund von Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz in Castrop sowie dem Wegfall von Überschussvorträgen aus vergangenen Jahren sieht die Verwaltung eine Anpassung der Standgelder vor. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Gebühren um etwa 10 Prozent vor, wobei darauf verwiesen wird, dass die letzte Anpassung im Jahr 2001 stattfand.
Konkret sieht der Vorschlag vor, dass die Tagesgebühr für Propagandisten von 5,00 Euro auf 5,50 Euro steigt. Für Marktbeschicker in Ickern und Castrop ändern sich die Sätze bei markttäglicher Bezahlung von 2,95 Euro auf 3,25 Euro und bei halbjährlicher Verpflichtung mit monatlicher Vorauszahlung von 2,55 Euro auf 2,80 Euro. Auf dem Wochenmarkt in Habinghorst erhöht sich die Gebühr bei markttäglicher Bezahlung von 2,45 Euro auf 2,70 Euro und bei halbjährlicher Verpflichtung von 2,25 Euro auf 2,45 Euro. Für Markthändler, die alle Wochenmärkte beschicken, soll künftig ein günstigerer Gebührensatz gelten.
Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung zustimmen.
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- 32Erlass einer 9. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/283 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/283 sieht die Verabschiedung der 9. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat bereits beschlossene Änderung billigt.
Gegenstand der Anpassung ist die Tarifstelle für Kirmesveranstaltungen. Laut Sachverhalt ist eine Änderung der Entgelte notwendig, um gestiegene Kosten auszugleichen. Seit 2014 ist der EUV Veranstalter der Kirmessen im Stadtgebiet. Die Kostensteigerungen resultieren insbesondere aus erhöhten Anforderungen im Bereich der Hygiene, etwa bei der Trinkwasserversorgung der Schaustellerbetriebe, sowie aus Maßnahmen zur Verkehrssicherung, wie der Vollsperrung der Leonhardstraße.
Die vorliegende Anpassung sieht eine Erhöhung der Entgelte um bis zu 15 % vor. Als Beispiele für die neuen Tarife werden Kosten für einen Autoscooter, ein Kinderkarussell sowie einen Mandelwagen angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die letzte Anpassung im Jahr 2001 erfolgte. Ob nach den Kirmesveranstaltungen im Jahr 2017, die auf einer größeren Fläche stattfinden, eine weitere Anpassung erforderlich wird, bleibt offen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Änderung entstehen.
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- 33Umbesetzung der Vertretung des Caritasverbandes im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2016/248 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 24. November 2016 wird eine Umbesetzung der Vertretung des Caritasverbandes für die Stadt Castrop-Rauxel e. V. im Beirat für Menschen mit Behinderung zur Entscheidung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e. V. eine neue Besetzung für seine Mandate im Beirat festlegt. Dabei soll eine Person als ordentliches Mitglied in den Beirat entsandt werden. Zudem ist die Benennung einer stellvertretenden Vertretung vorgesehen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung weist darauf hin, dass diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt hat. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die personelle Zusammensetzung der Vertretung des genannten Verbandes innerhalb des Beirats für Menschen mit Behinderung.
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- 34Antrag DIE LINKE vom 08.11.2016_Gründung GutachterInnenbüro zur Erstellung von Planungen und GutachtenZur Vorlage · 2016/300 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/300 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2016. Gegenstand des Antrags ist die Gründung eines Gutachterbüros, welches mit der Erstellung von Planungen und Gutachten beauftragt werden soll.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen. In der vorliegenden Dokumentation wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Bezüglich der weiteren Auswirkungen wird auf den Sachverhalt verwiesen. Der Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für dieses Anliegen ist der Rat der Stadt.
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- 35Antrag DIE LINKE vom 08.11.2016_InvestitionsänderungenZur Vorlage · 2016/301 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/301 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2016. Gegenstand des Antrags sind Änderungen im Bereich der Investitionen.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 zur Beratung vorgesehen. In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat, jedoch Auswirkungen im Sachverhalt aufzeigt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 36Antrag der Janusz-Korczak-Gesamtschule vom 03.05.2016Zur Vorlage · 2016/166.1 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2016/166.1 befasst sich mit einem Antrag der Schulkonferenz der Janusz-Korczak-Gesamtschule vom 3. Mai 2016. Gegenstand des Antrags ist die teilweise Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11. Dezember 2014, welcher die Verlegung der Schule an den Standort Uferstraße vorsah.
Die Schulkonferenz begründet das Ersuchen damit, dass ein Verbleib am aktuellen Standort in der Waldenburger Straße zum gegenwärtigen Zeitpunkt schulorganisatorisch vertretbar sei. Für das Schuljahr 2017/2018 wird der Besuch des 10. Jahrgangs durch etwa 75 Schülerinnen und Schüler, einschließlich Seiteneinsteigern, erwartet. Eine längere Nutzung des jetzigen Standorts soll es ermöglichen, die Waldenburger Straße in die anstehende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gemäß § 80 des Schulgesetzes NRW einzubeziehen. Dabei sollen Faktoren wie Geburtenzahlen, Zuwanderung, Inklusion und die Verfügbarkeit von Schulraum berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag der Schulkonferenz zu entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieses Beschlusses gemäß § 81 des Schulgesetzes NRW bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die weiteren Inhalte des Ratsbeschlusses vom 11. Dezember 2014 bleiben von dieser Regelung unberührt. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 37Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.04.533455 (Aufwendungen für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge) in Höhe von 1.170.000 €Zur Vorlage · 2016/307 · Tischvorlage
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Im Rahmen einer Tischvorlage (Nummer 2016/307) wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.170.000 Euro beantragt. Die Maßnahme betrifft die Buchungsstelle für die Aufwendungen zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die Ausgaben für diesen Bereich im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 10. November 2016 bereits auf 1.323.000 Euro. Es wird mit einem Anstieg der Gesamtausgaben auf 1.800.000 Euro bis zum Ende des Haushaltsjahres gerechnet. Die beantragte Erhöhung des Haushaltsansatzes dient dazu, die bisher unter anderen Buchungsstellen verausgabten Mittel rückwirkend korrekt auf die vorgesehene Buchungsstelle umzubuchen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten zur Datenverarbeitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sowie der Anforderungen an die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Erhöhungen der Einnahmen auf der entsprechenden Buchungsstelle für die Erstattung von Aufwendungen durch das Land. Da die Kosten für die jugendhilferechtliche Versorgung durch das Land zurückerstattet werden, entstehen durch die Mittelübertragung keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt. Die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen gleichen sich in der Bilanz aus. Der Beschlussvorschlag sieht die Erhöhung der entsprechenden Werte im Ergebnis- und Finanzplan vor.
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- 38Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 14.11.2016; Gemeinsame Resolution IntegrationspauschaleZur Vorlage · 2016/305 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2016/305, die am 14. November 2016 erstellt wurde, befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FWI. Gegenstand der Vorlage ist eine gemeinsame Resolution zur sogenannten Integrationspauschale.
Die Vorlage wurde von den Vorsitzenden der CDU-Fraktion und der FWI-Fraktion eingereicht und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den detaillierten Inhalt der Resolution sowie die konkreten Forderungen des Antrags spezifiziert. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 39Antrag FDP Ratsfraktion vom 23.11.2016_Ausschussumbesetzung B3Zur Vorlage · 2016/309 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2016/309, eingereicht von der FDP-Fraktion, befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses B3. Der Antrag wurde am 23. November 2016 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die Details zur geplanten Ausschussbesetzung konkretisiert. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 40Anfragen der Ratsmitglieder
- 41Mitteilungen der Verwaltung
- 1Berufung und Abberufung von Rechnungsprüfern/innennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich