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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer BZur Vorlage · 2017/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 9. März 2017 liegt die Sitzungsvorlage 2017/063 zur Behandlung von Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B, die bereits zum 1. Januar 2016 von 625 auf 825 Prozentpunkte erfolgte.
Zwei Beschwerdeführer haben unter Berufung auf die Gemeindeordnung den Antrag gestellt, die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes rückgängig zu machen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die eingereichten Eingaben auf Musterschreiben basieren, die der Verwaltung bereits bekannt sind. Es wird zudem angeführt, dass der Rat der Stadt in der Vergangenheit bereits mehrfach ähnliche Beschwerden zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Anträge auf Rücknahme der Erhöhung mehrheitlich abgelehnt hat.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Grundsteueranhebung mit der angespannten finanziellen Lage der Stadt und dem Fehlen alternativer Maßnahmen zum Haushaltsausgleich. Auf Basis dieser Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt, die Beschwerden abzulehnen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen.
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- 3Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika Himmert für das Jahr 2016Zur Vorlage · 2017/006 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 9. März 2017 liegt die Sitzungsvorlage 2017/006 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist der Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Kalenderjahr 2016.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Bericht der Gleichstellungsbeauftragten förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 7. Dezember 2007Zur Vorlage · 2017/045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/045 behandelt die Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Anpassungen sind Änderungen in der Gemeindeordnung NRW sowie der Entschädigungsverordnung, die durch den Landtag NRW beschlossen wurden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Zusammensetzung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und deren Stellvertreter angepasst. Künftig erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Rates, mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses, eine zusätzliche Aufwandsentsädigung in Höhe des einfachen Satzes. Davon ausgenommen sind die Vorsitzenden von Beiräten sowie der Hauptverwaltungsbeamte in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptausschusses und des Kommunalwahlausschusses.
Für Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern erhöht sich die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende auf den dreifachen Satz. Die Entschädigung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende wird auf den 1,5-fachen Satz angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für den Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende gesenkt, wobei die aktuelle Ratszusammensetzung derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zur Folge hat.
Zudem wird die Regelung zur Verdienstausfallpauschale für Selbstständige konkretisiert. Der Nachweis des Verdienstausfalls soll künftig durch die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides sowie einer schriftlichen Erklärung über die Arbeitszeit erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen für den städtischen Haushalt hängen von der Anzahl der gestellten Anträge ab.
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- 5Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2017/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/040 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirlag Behörde der Bezirksregierung Münster.
Der Rat wird um die Beschlussfassung für verschiedene Übertragungen gebeten. Im Bereich der investiven Maßnahmen sollen Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 188.130,81 € sowie investive Auszahlungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 2.450.523,77 € übertragen werden. Zudem wird die Übertragung von 43.950,77 € für konsumtive Aufwendungen im Rahmen von Zukäufen zu Festwerten vorgeschlagen, da hierbei systembedingt ein Aufwand zu buchen ist. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 9.385,42 € sind Ausnahmen vorgesehen, die auf zweckgebundenen Spendenmitteln für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für das Demenz-Café basieren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung der Stadt Castrop-Rauxel ein strenger Maßstab bei der Prüfung von Projekten angelegt wird. Die Übertragungen im investiven Bereich berücksichtigen bereits laufende oder rechtlich notwendige Aufträge. Die Finanzierung der übertragenen Mittel erfolgt durch bereits vereinnahmte Zuwendungen oder steht durch Kreditermächtigungen zur Verfügung. Die Beschlüsse sind der Bezirksregierung Münster bis zum 31. März 2017 zuzuleiten.
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- 6Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter HaftungZur Vorlage · 2017/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Neuregelung der Vertretung der Stadt in der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung entscheiden. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird beantragt, eine Person als Stellvertreter für den Bürgermeister sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu benennen.
Die Grundlage für die bisherige Vertretung bildet ein Ratsbeschluss vom 29. Oktober 2015, mit dem der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in den genannten Gremien der Gesellschaft bestimmt wurde. Bisher wurde die Vertretung im Vertretungsfall durch zwei verschiedene Personen in den jeweiligen Gremien wahrgenommen.
Die Änderung der Vertretungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund einer formalen Trennung der Bereiche Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung innerhalb der Verwaltung. Durch diese strukturelle Anpassung soll zukünftig eine Person bevollmächtigt werden, das Stimmrecht der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft im Vertretungsfall auszuüben. Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 7Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Castrop-Rauxel zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2017/038 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/038 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung sieht den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen vor. Ziel der Vereinbarung ist die gemeinsame Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreisgebiet, um den Ausbau von Next Generation Access (NGA) mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s zu forcieren.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Recklinghausen vom November 2016. In diesem wurde vereinbart, für die förderfähigen Gebiete im Kreisgebiet einen gemeinsamen Antrag auf Infrastrukturförderung beim Bund zu stellen. Ein kreisweites Markterkundungsverfahren sowie ein Interessensbekundungsverfahren zur Ermittlung von Wirtschaftlichkeitslücken wurden bereits durchgeführt.
Die Unterzeichnung einer solchen Kooperationsvereinbarung ist eine zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung des Förderantrags durch den Bund. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Kreis, die Aufgaben für den Ausbau im Auftrag der beteiligten Kommunen zu übernehmen. Der vorliegende Entwurf der Vereinbarung basiert auf einem Muster des Breitbandbüros des Landes und wurde nach inhaltlicher Prüfung durch die Breitbandbeauftragten der Emscher-Lippe-Region fachlich befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit dem Abschluss der Vereinbarung zu beauftragen, sofern dadurch keine finanziellen Belastungen für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen.
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- 8Vergabe der städtischen Baugrundstücke an der Karlstraße in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/293 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/293 der Stabsstelle Stadtentwicklung sieht die Veräußerung städtischer Baugrundstücke an der Karlstraße in Castrop-Rauxel vor. Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 230 ist eine Fläche von insgesamt 1.724 Quadratmetern, aufgeteilt auf drei Grundstücke, für die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Die Flächen umfassen etwa 610, 643 und 471 Quadratmeter und sind über die Karlstraße erschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke im Rahmen eines Meistgebotsverfahrens zu vergeben, um die Chancengleichheit der bereits vorliegenden 36 Bewerber zu wahren. Als Mindestgebot wird ein Preis von 200 Euro pro Quadratmeter empfohlen. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Kanalanschlussbeträge sowie ökologische Ausgleichszahlungen in Höhe von circa 11 Euro pro Quadratmeter an. Die Bewerber müssen neben dem Gebot eine Wunschreihenfolge der Grundstücke angeben; bei identischer Gebotshöhe entscheidet das Losverfahren. Um Spekulationen zu unterbinden, ist eine Eigennutzung der Grundstücke über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Veräußerung im Meistgebotsverfahren beschließt. Die Einzelverkäufe sollen durch den Haupt- und Finanzausschuss über gesonderte Vorlagen entschieden werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für künftige Vergaben Verfahren zu entwickeln, die soziale, ökologische, wirtschaftliche und nachhaltige Kriterien berücksichtigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 8.1Antrag der Ratsfraktion Die Linke. vom 06.03.2017: Vergabe der städtischen Baugrundstücke an der Karlstraße.Zur Vorlage · 2017/073 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Datum vom 6. März 2017 einen Antrag zur Vergabe der städtischen Baugrundstücke an der Karlstraße gestellt. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2017/073 wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt, wobei die Sitzungen für den 9. März 2017 angesetzt waren.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine beigefügte Anlage, die die konkreten Details zur Vergabe der Grundstücke regelt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 9a) Bestellung zum Kämmerer der Stadt Castrop-Rauxel b) Bestellung zur / zum allgemeinen Vertreter / in des Bürgermeisters c) Änderung der DezernatsverteilungZur Vorlage · 2017/044 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Hauptverwaltung (Nummer 2017/044) befasst sich mit personellen und organisatorischen Änderungen in der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist der anstehende Ruhestand der bisherigen Kämmererin und Leiterin des Bereichs Finanzen zum 31. Mai 2017.
Der Rat der Stadt soll den bisherigen Beigeordneten zum Stadtkämmerer bestellen. Diese Bestellung soll zum 1. Juni 2017 erfolgen und umfasst die im Rahmen der Organfunktion vorgesehenen Befugnisse, wie etwa die Entscheidungsbefugnis über außer- und überplanmäßige Ausgaben sowie die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Eine Änderung der Besoldung durch diese Bestellung ist nicht vorgesehen.
Zudem sieht die Vorlage die Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters vor. Da durch den Ruhestand der bisherigen Ersten Beigeordneten die Position der allgemeinen Vertretung vakant wird, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Vorlage regelt zudem die Reihenfolge der Vertretung im Falle einer Verhinderung der allgemeinen Vertretung.
Im Zuge dieser personellen Veränderungen ist eine Änderung der Dezernatsverteilung vorgesehen. Nach der Bestellung des Kämmerers soll die Zuständigkeit für die Bereiche Hauptverwaltung, Finanzen und Stadtkasse neu geordnet werden. Dabei soll die Verantwortung für die Bereiche Finanzen und Stadtkasse auf den neu bestellten Kämmerer übertragen werden, während die Verantwortung für die Hauptverwaltung auf den Bürgermeister übergeht. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 10Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2017/015 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2017 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 143.295,17 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.
Die Grundlage für diesen Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe. Da die Stadt Castrop-Rauxel als letzter Dienstherr für die Berechnung und Zahlung der Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge zuständig ist, wurden für das Jahr 2016 monatliche Abschläge in Höhe von 392.076 Euro angewiesen. Nach dem vorliegenden Festsetzungsbescheid belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen für 2016 auf insgesamt 4.793.985,17 Euro. Da die geleisteten Abschläge lediglich 4.704.912,00 Euro umfassten, ergibt sich eine Differenz von 89.073,17 Euro. Zusammen mit einer weiteren Nachzahlung aus dem ersten Abschlag des Jahres 2017 in Höhe von 54.222,00 Euro entsteht ein Gesamtnachforderungsbetrag von 143.295,17 Euro.
Da die entsprechenden Haushaltsansätze für das Jahr 2016 bereits vollständig ausgeschöpft sind, muss der Mehraufwand durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen der Zusatzversorgung für Beschäftigte gedeckt werden. Da die Nachforderung sofort fällig ist und die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW beantragt.
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- 11Satzung für das Kinder- und JugendparlamentZur Vorlage · 2017/010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/010 sieht den Beschluss der neuen Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Castrop-Rauxel vor. Das Kinder- und Jugendparlament hat bereits am 7. Juli 2016 eine entsprechende Satzung verabschiedet. Ziel der neuen Regelungen ist es, eine feste Basis für die Arbeit des Gremiums zu schaffen und die Vertretung der Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt zu stärken.
Nach Angaben der Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments dient die Satzung als Grundlage für die Partizipation der jungen Generation und entspricht dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Durch das Regelwerk soll die Arbeit des Parlaments rechtlich abgesichert und in ihrer Struktur gefestigt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die formale Entscheidungskompetenz für den Beschluss der Satzung beim Rat der Stadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Einführung der Satzung erwartet.
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- 12Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von 92.803,34 €Zur Vorlage · 2017/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 92.803,34 Euro entscheiden. Die Vorlage betrifft die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung.
Hintergrund der Maßnahme sind Zuwendungen des Landesjugendamtes, die durch die Verwaltung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit weitergeleitet werden sollen. Diese umfassen zum einen einen Betrag von 5.833,34 Euro für die Nachmittagsbetreuung im zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 sowie weitere 86.970,00 Euro für Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sich auf den Zeitraum von Januar bis März 2017 beziehen.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da die Mittel für die Weiterleitung nach Eingang der Ist-Einzahlungen zur Verfügung gestellt werden, entstehen für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Kosten. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf null Euro. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschritten wird, ist für diese Mittelbereitstellung ein Beschluss des Rates erforderlich.
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- 13Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 27.01.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW beider Buchungsstelle 36.04.525300 "Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände"Zur Vorlage · 2017/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 27. Januar 2017 genehmigen, die eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016 vorsieht. Konkret geht es um die Buchungsstelle „Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände“, für die über den ursprünglichen Ansatz von 746.400 Euro hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 230.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Grundlage für diesen Mehraufwand sind rückwirkend geltend gemachte Kostenerstattungsansprüche anderer Städte gegenüber der Stadt Castrop-Rauxel im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Da die Stadt gesetzlich zur Zahlung dieser Erstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern verpflichtet ist, entstand ein unvorhersehbarer Bedarf. Eine erste zusätzliche Bereitstellung von 75.000 Euro war bereits im Oktober 2016 erfolgt.
Die Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 155.000 Euro erfolgt durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen. Dabei werden Mittel aus der Buchungsstelle für laufende Leistungen in der Heimerziehung in Höhe von 114.000 Euro sowie aus der Buchungsstelle für Erziehung in Tagesgruppen in Höhe von 41.000 Euro herangezogen. Während die Aufwendungen dem Haushaltsjahr 201<0xC2>6 zuzurechnen sind, erfolgt die tatsächliche Auszahlung der liquiden Mittel im Jahr 2017. Die Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied war notwendig, da die Auszahlung bereits im Januar 2017 erfolgen musste.
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- 14Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2017/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/042 befasst sich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen. Ziel der Planung ist es, die Wirtschaftlichkeit des Linienangebots zu erhöhen, die Produktivität zu verbessern und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen. Die Erarbeitung der Maßnahmen erfolgte durch ein beauftragtes Gutachterbüro in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, dem Vertreter der kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen sowie Behinderten-, Senioren- und Fahrgastverbände angehören.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahmenvorschläge der Nahverkehrsplan-Fortschreibung für das Stadtgebiet sowie deren Umsetzung zustimmen. Ein spezifischer Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Optimierung der Linienwege der Linien 237 und 481 im Rahmen eines Prüfauftrags zu untersuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung als Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Aufgabenträger weiterzureichen.
Die finanziellen Auswirkungen der Fortschreibung werden nicht durch die kommunalen Haushalte getragen, da die Mittel aus der Aufgabenträgerpauschale nach dem ÖPNV-Gesetz NRW bereitgestellt werden. Eine abschließende Bewertung der Kostenveränderungen im ÖPNV ist erst nach dem Beschluss des Kreistages möglich. Das förmliche Beteiligungsverfahren umfasst eine einmonatige Offenlage für die Öffentlichkeit sowie eine zweimonatige Beteiligung der beteiligten Institutionen und Verbände.
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- 15Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730001 „Deckenprogramm Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“.Zur Vorlage · 2017/049 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/049 behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Februar 2017 zur Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Jahr 2017. Gegenstand der Maßnahme ist das Deckenprogramm in der Schulstraße zwischen dem Eichenweg und der Buchenstraße.
Für die Fortführung der Baumaßnahme wird ein Betrag von 181.500 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.524730001 beantragend zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 183.652 Euro. Da die Maßnahme im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte und es sich um einen konsumtiven Aufwand handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert aus einer detaillierten Kalkulation, die Mehraufwendungen für die Entsorgung von PAK-haltigem Material sowie Hochofenschlacke, die Erneuerung von Anschlussleitungen sowie Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahndecke und die Verkehrssicherung umfasst.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 163.500 Euro sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 18.150 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das Kommunale Investitionsförderprogramm (KInvFöG) gefördert. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, um den Fortlauf der laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten.
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- 16Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01/0636.785800 „Barrierefreie Herrichtung Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“Zur Vorlage · 2017/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die barrierefreie Herrichtung der Schulstraße zwischen Eichenweg und Buchenstraße vor. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 118.300 Euro auf der entsprechenden Buchungsstelle beantragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 268.300 Euro.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus einer detaillierten Planung, nach der neben der Erneuerung des südlichen Gehwegs und der Zuwegung zum Friedhof nun auch der nördliche Gehweg instand gesetzt werden muss. Die Kosten für die Arbeiten umfassen unter anderem den Aufbruch und die Entsorgung, die Erneuerung der Entwässerung sowie die Wiederherstellung von Gehwegflächen, Einfassungen und Baumscheiben.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen für das Jahr 2017 erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 106.470 Euro aus Landesfördermitteln im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderauszahlungen in Höhe von 11.830 Euro aus dem Haushalt für ein Regenrückhaltebecken am Obercastroper Bach. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst im März 2017 stattfindet, die Maßnahme jedoch als laufendes Projekt fortgeführt werden muss, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom Oktober 2016 beantragt.
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- 17Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“Zur Vorlage · 2017/051 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Februar 2017 genehmigen, die die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Deckenprogramm der Länge Straße zwischen der Wartburgstraße und der B 235 vorsieht. Die Entscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, da eine kurzfristige Entscheidung im Rat aufgrund der laufenden Baumaßnahme erforderlich war.
Für das Haushaltsjahr 2017 werden auf der entsprechenden Buchungsstelle 200.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 180.000 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 20.000 Euro bei den Erstattungen an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Insgesamt belaufen sich die Mittelbereitstellungen für die Jahre 201<0xC2>6 und 2017 auf 227.113 Euro.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der Fortführung einer Maßnahme, die im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte. Neben noch offenen Beträgen aus dem ursprünglichen Auftrag sind Nachtragsangebote für Leistungen zur Grundwasserabsenkung sowie für die Entsorgung von schadstoffhaltigem Straßenaufbruch sowie erwartete Mengenmehrforderungen bei den Asphaltarbeiten als Gründe für den Mittelbedarf aufgeführt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das KInvFöG gefördert.
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- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“.Zur Vorlage · 2017/052 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 13. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, um zusätzliche außerplanmäßige Haushaltsmittel für die Deckensanierung der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße bereitzustellen. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 215.000 Euro beantragt. Da die im Jahr 2016 bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 230.000 Euro nicht ausreichten, um die Maßnahme abzuschließen, belaufen sich die Gesamtkosten nun auf 445.000 Euro.
Die Notwendigkeit der weiteren Mittel ergibt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren. Dazu gehören noch offene Zahlungen an die bauausführende Firma sowie Mehraufwendungen für die Anpassung von Grundstückszufahrten, Überwegabsenkungen und Einmündungen. Zudem fallen Kosten für die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien, den Einbau neuer Betonsteinrinnen, die Verfüllung von Tragschichten sowie die Installation taktiler Elemente für sehbehinderte Menschen an. Auch die verlängerte Bereitstellung der Verkehrssicherung über die Weihnachtszeit hinweg verursacht zusätzliche Aufwendungen.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 193.500 Euro aus Zuwendungen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 21.500 Euro bei Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Entscheidung wurde als Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet, da die laufende Baumaßnahme einen zeitnahen Beschluss erforderte.
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- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“Zur Vorlage · 2017/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 22. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 Euro für das Deckenprogramm der Straße Lange Straße im Bereich zwischen der Wartburgstraße und der B 235.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus unvorhergesehenen baulichen Gegebenheiten. Im Zuge der Arbeiten stellte sich heraus, dass die Tragschicht der Straße stellenweise unzureichend und ungleichmäßig ist, was bei einer Fortführung des ursprünglichen Plans zu Spurrillen und Absackungen im Busverkehr führen könnte. Zudem ist eine Verwendung des vorhandenen Baumaterials nicht möglich, da die Basaltpflastersteine Verunreinigungen aufweisen und eine spezielle Entsorgung erfordern. Zudem entsprachen die Erkenntnisse aus den Aushachtungsarbeiten nicht den ursprünglichen Annahmen des Baugrundgutachters.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 112.500 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 12.500 Euro bei den Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf 352.113,44 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch das Landesprogramm gefördert.
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- 20Externe Vergabe der Krankentransportleistung an Dritte gem. § 13 RettG NRWZur Vorlage · 2017/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/055 sieht die externe Vergabe von Krankentransportleistungen an Dritte gemäß § 13 RettG NRW vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Leistungen auszulagern, wobei der Umfang der Vergabe auf den Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Recklinghausen für die zweite Jahreshälfte 2017 Bezug nimmt.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit einem deutlichen Anstieg der Einsatzzahlen im Bereich des Krankentransports seit 2010. Da derzeit nur ein Krankentransportwagen für acht Stunden täglich vorgehalten wird, müssen vermehrt Rettungswagen für Krankenfahrten eingesetzt werden. Dies beeinträchtigt die Verfügbarkeit der Rettungsmittel für Notfälle und führt zu einer erhöhten Beanspruchung der Kapazitäten im Brandschutz. Zudem wird auf personelle Herausforderungen durch den Fachkräftemangel sowie Platzmangel auf der Feuerwache verwiesen. Eine interne Lösung würde die Schaffung von zehn neuen Stellen und die Anschaffung neuer Fahrzeuge erfordern.
Die externe Vergabe soll durch einen Auftragnehmer erfolgen, der die Leistung von einem eigenen Standort mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen im Auftrag der Stadt erbringt. Die Abrechnung der Krankentransporte soll weiterhin über die Stadt im Submissionsmodell erfolgen. Eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist vorgesehen. Das Vergabeverfahren soll im Rahmen der Bereichsausnahme nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wird im August 2017 nachgereicht; haushaltsmäßige Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.
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- 21Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und PersonaleinsatzZur Vorlage · 2017/054 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Neufassung der Gebührensatzung sowie des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die gesetzlichen Änderungen durch das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen sowie das Notfallsanitätergesetz.
Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellt und von der zuständigen Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Wesentliche Faktoren für die Neugestaltung der Tarife sind die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung von Notfallsanitätern sowie die Notwendigkeit, qualifizierte Praxisanleiter vorzuhalten. Zudem werden steigende Kosten bei der ärztlichen Versorgung angeführt, da für die Notarztbörse höhere Vergütungssätze anfallen. Im Bereich des Krankentransportdienstes wird ein erhöhter Personalaufwand durch den Wegfall des Zivildienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres konstatiert.
Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Recklinghausen sieht für Castrop-Rauxel den Bereitstellung von drei Rettungswagen, einem Krankentransportwagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug vor. Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiterhin vorgesehen. Ein schriftliches Einverständnis der Kostenträger steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus, wobei mündliche Zusagen bereits vorliegen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt werden als nicht negativ bewertet, da die benötigten Mittel durch die Erträge gedeckt sind.
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- 22Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2017/048 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/048 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2017 in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Verordnung beschließen, welche die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Vergleich zum Vorjahr von elf auf sechs reduziert und den Standort Castrop-Park als Verkaufsfläche streicht.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für den Verkauf freizugeben, sofern ein Anlass wie ein Markt oder ein Fest vorliegt. Die Verordnung legt fest, dass Verkaufsstellen nur im Rahmen dieser Veranstaltungen und in einem begrenzten Umfeld öffnen dürfen.
Für das Jahr 2017 sind spezifische Termine und Gebiete vorgesehen. In der Altstadt Castrop sind Öffnungen am 23. April und 15. Oktober (jeweils 13:00 bis 18:00 Uhr) anlässlich des Frühlingsmarktes und des Viktualienmarktes vorgesehen. Im Ortsteil Ickern ist eine Öffnung am 9. Juli (13:00 bis 18:00 Uhr) zum Familienfest geplant. Im Bereich Habinghorst (Lange Straße) sind Termine am 2. April, 2. Juli und 8. Oktober (jeweils 12:00 bis 17:00 Uhr) festgesetzt. Die Zeitregelung in der Lange Straße erfolgte in Abstimmung mit der lokalen Werbegemeinschaft. Verstöße gegen diese Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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- 23Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2017/043 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 229 im Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ beantragt. Das rund 0,7 Hektar große Areal im Stadtteil Schwerin soll durch die Errichtung von etwa 15 Einfamilienhäusern nachverdichtet werden. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, wobei ergänzende, wohnverträgliche Nutzungen wie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Ein im Nordosten des Gebiets geplanter Spielplatz soll nach der Errichtung durch den Investor an die Stadt übergeben werden.
Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig angepasst und der Plan aufgrund einer neuen Erschließungsplanung umbenannt. Die Erschließung soll über eine Verlängerung der Grimbergstraße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Zudem werden redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen.
Die Planung sieht vor, dass der Investor als Ausgleich für die notwendige Fällung von Bäumen 30 Ersatzpflanzungen vornimmt. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Konflikte mit geschützten Arten. Aufgrund von Schadstoffgehalten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem abgestimmten Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie für Fachgutachten werden vom Investor getragen.
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Hauptdokument|20170126154255|20170213131919|20170213131922|20170126154259|20170210140451|20170210140811|20170213131845|20170213131853|20170213131859|20170213131908|20170213131913
- 24Einführung des Kita-Navigators - Ein Online-Anmeldesystem für KiTas und perspektivisch OGSZur Vorlage · 2017/035 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/035 sieht die Einführung des Online-Anmeldesystems „KiTa-Navigator“ für das Kita-Jahr 2017/18 vor. Das System soll das bisherige Anmeldeverfahren mittels Kita-Karte ablösen. Die Software, die bereits in der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie in Recklinghausen im Einsatz ist, ermöglicht es Eltern, sich über das Angebot an Betreuungsplätzen in städtischen und freien Einrichtungen zu informieren und Vormerkungen direkt online vorzunehmen.
Durch die Nutzung des Portals sollen die Suche nach Betreuungsplätzen erleichtert und durch die Auswertung der Daten Informationen für die Jugendhilfeplanung gewonnen werden. Das System bietet Funktionen wie eine Umkreissuche, Bildergalerien und die Verwaltung von Wartelisten. Ein wesentlicher Aspekt ist die automatisierte Bereinigung von Vormerkungen, sobald ein Betreuungsvertrag zustande kommt, um eine Blockierung von Plätzen zu verhindern. Zudem soll der Verwaltungsaufwand in den Tageseinrichtungen durch die Kompatibilität mit bestehenden Programmen und Exportfunktionen reduziert werden.
Die technische Betreuung wird durch den Bereich 18 übernommen, während ein Fachadministrator aus dem Bereich 51 für den laufenden Betrieb zuständig ist. Die Kosten für die Anschaffung, Wartung und den Betrieb belaufen sich in der Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren auf insgesamt 47.058,00 Euro, wobei die jährlichen Sachaufwendungen zunächst 7.843,00 Euro betragen. Der geplante Echtbetrieb soll im September 2017 beginnen. Der Rat der Stadt soll die Anschaffung zur Kenntnis nehmen.
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- 25Neukonzeption der Wochenmärkte in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/047 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant eine Neukonzeptionierung der Wochenmärkte, da die aktuelle Festsetzung zum 31. März 2017 ausläuft. Der Rat der Stadt soll der Neukonzeption zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die Märkte gemäß § 69 der Gewerbeordnung neu festzusetzen.
Für den Wochenmarkt in der Castroper Altstadt sieht die Neukonzeption vor, den Standort in der Fußgängerzone beizubehalten. Dies folgt auf eine Umfrage, bei der etwa zwei Drittel der Teilnehmenden für diesen Standort stimmten. Die neue Festsetzung umfasst eine präzisere Definition der benötigten Flächengrößen sowie eine Anpassung der Standplatzierung an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag. Um die Infrastruktur zu verbessern, soll die bisher provisorische Stromversorgung durch stationäre Punkte ersetzt werden. Die Wasserversorgung erfolgt über einen neuen versenkbaren Wasserschacht am Reiterbrunnen.
Hinsichtlich der Marktverlegungen sind Anpassungen bei Sonderveranstaltungen wie „Castrop kocht über“ oder der Kirmes vorgesehen. So wird der Markt bei bestimmten Veranstaltungen in die Fußgängerzone verlegt oder auf den Boulevard angepasst. Auch die Berücksichtigung von Rettungswegen für die Feuerwehr ist Bestandteil der Planung, was unter anderem die Nutzung mobiler Marktstände in bestimmten Abschnitten vorsieht. Die Wochenmärkte in den Stadtteilen Ickern und Habringhorst sollen unverändert auf den bisherigen Flächen stattfinden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Neukonzeption wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20170215114355|20170215113717|20170308112208|20170214125255|20170214125341|20170214125431|20170214125522|20170214125653|20170302164146
- 25.1Ergänzungsantrag der Ratsfrkationen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 07.03.2017. Hier: Neukonzeption Wochenmärkte.Zur Vorlage · 2017/074 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/074 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 7. März 2017. Gegenstand des Antrags ist die Neukonzeption der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Verwaltungsrat (EUV) am 8. März 2017 sowie in den Rat der Stadt am 9. März 2017 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der inhaltliche Fokus der Fraktionen liegt auf der inhaltlichen Neugestaltung der Marktstrukturen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Sachstandsbericht zur aktuellen FlüchtlingssituationZur Vorlage · 2017/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/065 der Stadtverwaltung bietet einen Sachstandsbericht zur aktuellen Flüchtlingssituation in Castrop-Rauxel. Zum Stichtag 10. Februar 2017 leben in der Stadt 490 Asylbewerber, darunter 39 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sowie 176 Geduldete. Zudem sind 149 wohnungslose Personen in städtischen Unterkünften untergebracht.
Nach der Schließung der Groß-Notunterkunft in Habinghorst zum 31. Oktober 2016 wird mit einer erneuten Zuweisung von Menschen durch die Bezirksregierung Arnsberg gerechnet. Die Stadtverwaltung hat gegenüber der Bezirksregierung signalisiert, dass aufgrund vorhandener Kapazitäten eine Aufnahme von etwa 20 bis 30 Personen pro Woche möglich sei. Aktuell stehen in bestehenden Einrichtungen rund 200 Plätze zur Verfügung. Ergänzend dazu wurde ein Pavillon auf dem Gelände der Janusz-Korczak-Gesamtschule mit einer Kapazität von bis zu 118 Plätzen umgebaut. Zudem findet derzeit der Umbau der ehemaligen Grundschule an der Marienburger Straße statt, der bis Juli 201komplett abgeschlossen sein soll und bis zu 108 Plätze bieten wird. Die Kosten für den Umbau der Grundschule belaufen sich auf etwa 735.000 Euro.
Hinsichtlich der Sozialleistungen wird ein weiterer Anstieg der Fälle im SGB II-Bezug prognostiziert, da davon ausgegangen wird, dass etwa die Hälfte der derzeitigen Asylsuchenden in diesen Leistungsbereich wechselt. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 27Umbesetzung der Vertreter der Versehrtensportgemeinschaft Castrop-Rauxel im Beirat für Menschen mit BehinderungZur Vorlage · 2017/013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über eine Umbesetzung der Vertretung der Versehrtensportgemeinschaft Castrop-Rauxel im Beirat für Menschen mit Behinderung beraten. Die Entscheidung basiert auf einer Mitteilung des Vorstands der Versehrtensportgemeinschaft vom 16. Januar 2017.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll die personelle Besetzung der Vertretung im Beirat angepasst werden. Während die Vertretung der Versehrtensportgemeinschaft als ordentliches Mitglied weiterhin durch dieselbe Person besetzt bleibt, wird eine neue Stellvertreterin für diesen Sitz benannt. Mit der Umsetzung der Neubesetzung sind laut der vorliegenden Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel verbunden.
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- 28Umbesetzung der Vertreter des Caritasverbandes im SeniorenbeiratZur Vorlage · 2017/002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät im Rahmen der Sitzung am 9. März 2017 über eine Neubesetzung der Vertretung des Caritasverbandes für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. im Seniorenbeirat. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der Verband eine neue Person als ordentliches Mitglied in das Gremium entsendet. Zudem soll eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied benannt werden.
Mit der vorgeschlagenen Umbesetzung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die personelle Neugestaltung der Vertretung liegt beim Rat der Stadt. Die zuständige Beigeordnete für Soziales und der Bürgermeister haben den Beschlussvorschlag zur Vorlage gereicht.
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- 29Antrag FWI Fraktion vom 08.02.2017_Ausschussumbesetzung_Ausschuss für Bürgerbeteiligung und StadtteilentwicklungZur Vorlage · 2017/036 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/036, eingereicht von der Fraktion FWI, befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung. Der Antrag wurde am 8. Februar 2017 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neuregelung der Ausschussbesetzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 30Antrag SPD Ratsfraktion vom 20.02.2017; AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2017/018 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/018 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 20. Februar 2017 bezüglich der Neubesetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde im Rahmen der Vorbereitung für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgelegt.
Inhaltlich geht es um die Festlegung der Ausschussbesetzungen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Gremien ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 31Gemeinsamer Antrag SPD, Bündnis 90 Die Grünen, FDP Ratsfraktionen vom 20.02.2017_Einrichtung eines Runden UmwelttischesZur Vorlage · 2017/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2017/062 wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Einrichtung eines Runden Umwelttisches vorgelegt. Der Antrag wurde am 20. Februar 2017 von den beteiligten Fraktionen formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgesehen.
Die Vorlage enthält Informationen zur geplanten Maßnahme sowie zum Beschlussvorschlag, der in einer Anlage beigefügt ist. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Einrichtung des Runden Umwelttisches keine haushaltsmäßige Berührung zur Folge hat. Weitere Details zu den Auswirkungen auf den Haushalt werden auf den Sachverhalt verwiesen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 32Antrag CDU Ratsfraktion vom 22.02.2017_Resolution Offene Ganztagsschule (OGS)Zur Vorlage · 2017/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/066 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 22. Februar 2017. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution zum Thema der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Der Antrag wurde zur Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Inhalt des Beschlussvorschlags ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Antrag CDU Ratsfraktion vom 23.02.2017_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2017/069 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/069 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 23. Februar 2017 bezüglich der Besetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde im Rahmen der Vorbereitungen für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgelegt.
Inhaltlich geht es um die Neuregelung oder Anpassung der Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus der Vorlage geht hervor, dass die entsprechende Entscheidung über die Ausschussumbesetzungen im Rat der Stadt behandelt werden soll. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat, sodass keine finanziellen Folgen für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel entstehen. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 33.1Ergänzungsantrag der CDU Ratsfraktion vom 07.03.2017. Hier: Umbesetzung in den Ausschüssen.Zur Vorlage · 2017/075 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/075, die am 9. März 2017 im Rat der Stadt zur Beratung vorlag, behandelt einen Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 7. März 2017. Gegenstand des Antrags ist die Umbesetzung in den Ausschüssen der Stadt Castrop-Rauxel.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer separaten Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Gemeinsamer Antrag der Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel zur Gefährdung der Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die finanzielle Entwicklung in den Landesjugendplänen NRW und in dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/072 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2017/072 befasst sich mit der finanziellen Situation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt. Dieser thematisiert die Gefährdung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit durch die finanzielle Entwicklung in den Landesjugendplänen Nordrhein-Westfalens sowie im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt.
Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2015–2020 wurde eine pauschalisierte Finanzierung beschlossen, die den Status quo von 2015 fixiert und die Personalkosten ab 2016 jährlich um 1,5 Prozent erhöht. Laut Vorlage wiesen Vertreter der Träger bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass diese Form der Finanzierung nicht ausreicht und personelle Folgen nach sich zieht. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt konnte eine dynamische Finanzierung nicht fortgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine Erhöhung der Landespauschale für die Jugendförderung eine Reduzierung der Angebote droht.
Vertreter der Träger und der Verwaltung haben dazu eine gemeinsame Resolution verfasst, die über die Politik an die Landesregierung gerichtet werden soll. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2017 einstimmig beschlossen, sich die Stellungnahme der Freien Träger zu eigen zu machen. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht vor, diese Stellungnahme ebenfalls zu übernehmen und eine weitere Beratung in kommunalpolitischen, interkommunalen sowie landespolitischen Gremien zu veranlassen.
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- 35Antrag SPD Fraktion vom 01.03.2017, Ausschussumbesetzung AWEZur Vorlage · 2017/071 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2017/071, eingereicht von der SPD-Fraktion, befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses der Stadtwerke Castrop-Rauxel (AWE). Der Antrag wurde am 1. März 2017 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. März 2017 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Beantragung einer Neubesetzung innerhalb des genannten Ausschusses. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Details zur konkreten Umsetzung und die entsprechenden Beschlussformulierungen sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 36Anfragen der Ratsmitglieder
- 37Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich