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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Änderungen zum Stellenplan 2020/2021
- 3Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für die Jahre 2020 und 2021
- 4Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 nebst Anlagen
- 4.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 nebst AnlagenZur Vorlage · 2019/280.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2019/280.1 des Rats der Stadt Castrop-Rauxel dient der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Der Beschlussvorschlag basiert auf dem am 26. September 2019 eingebrachten Entwurf und berücksichtigt redaktionelle Änderungen, die sich aus den Anlagen 1 bis 3 ergeben.
Die vorliegende Ergänzung zur ursprünglichen Ratsvorlage 2019/280 enthält Anpassungen in der Haushaltssatzung. In § 5 wurde der nachrichtliche Ausweis für Maßnahmen aus dem Schuldendiensthilfegesetz NRW – „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2020 auf 2.373.300 Euro korrigiert. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Investitionsdringlichkeitsliste oder die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans, da der Betrag dort bereits korrekt hinterlegt war. Zudem wurde in § 6 die Jahresangabe „2020“ bei den Steuerhebesätzen entfernt, um die Gültigkeit für die Jahre 2020 und 2021 zu verdeutlichen. Diese redaktionellen Anpassungen beeinflussen weder das Ergebnis noch den Finanzplan oder das Rechnungsergebnis.
Der Haushaltsplan umfasst zudem die Fortführung des Haushaltssanierungsplans gemäß § 6 Stärkungspaktgesetz NRW sowie den bereits beschlossenen Stellenplan als Anlage. Des Weiteren wird die Investitions-Dringlichkeitsliste für die Haushalfsjahre 2020 und 2021 beschlossen, wobei die Liste 4 die Maßnahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2020 umfasst.
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- 4.2Antrag SPD vom 24.09.2019_800_Jahre_IckernZur Vorlage · 2019/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/261 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 24. September 2019, der die Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen von Ickern zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt eingebracht.
Nach den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die inhaltliche Ausgestaltung und die weiteren Details werden im zugehörigen Sachverhalt sowie im Beschlussvorschlag, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist, erläutert. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. November 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4.3Antrag FWI und CDU vom 03.11.2019_Bürgerbudget
- 4.3.1Antrag SPD, CDU und FWI Ratsfraktionen vom 26.11.2019_BürgerbudgetZur Vorlage · 2019/305 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/305 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FWI zum Thema Bürgerbudget. Der Antrag wurde am 26. November 2019 von den beteiligten Fraktionen gestellt.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4.4Antrag der FDP-Fraktion Hier: Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum H2-Netzwerk-Ruhr e. V.Zur Vorlage · 2019/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/274 den Antrag gestellt, dass die Stadt Castrop-Rauxel dem H2-Netzwerk-Ruhr e. V. beitritt. Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch diesen Beitritt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag entspricht dem Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Behandlung in den entsprechenden Gremien im November 2019 vorbereitet.
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- 4.5Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Vorbericht zum HaushaltsplanZur Vorlage · 2019/304 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/304 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25. November 2019. Gegenstand der Vorlage ist ein Vorbericht zum Haushaltsplan.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt eingebracht, wobei die Sitzungen für den 26. und 28. November 2019 vorgesehen waren. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4.6Antrag Bündnis 90 / Die Grünen_Strategischer UmweltschutzZur Vorlage · 2019/303 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/303, eingereicht von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, befasst sich mit dem Thema strategischer Umweltschutz. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie im Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4.7Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Förderung des Soziales ArbeitsmarktesZur Vorlage · 2019/301 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/301 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am 25. November 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Förderung des sozialen Arbeitsmarktes.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2019 sowie in den Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument.
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- 4.8Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2019_Gesundes EssenZur Vorlage · 2019/302 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. November 2019 sowie für die anschließende Ratssitzung am 28. November 2019 eine Tischvorlage mit dem Titel „Gesundes Essen“ vorgelegt. Der Antrag wurde am 25. November 2019 formuliert.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zum inhaltlichen Sachverhalt sowie der konkrete Beschlussvorschlag sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 5Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
- 6Neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel
- 71. Änderungsentgeltordnung vom 28.11.2019 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2019/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/266 sieht die Verabschiedung der ersten Änderungsentgeltordnung zur Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern vor. Die bestehende Entgeltordnung vom 1. Januar 2013 ermöglicht Vereinen, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Pauschalabrechnung pro Mitglied oder einer Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Bisher diente eine Grundlage von 40 Wochen pro Kalenderjahr als Basis für die Abrechnung, wobei unverschuldete Nutzungsausfälle, wie etwa durch Baumaßnahmen, nachträglich verrechnet wurden. Durch die Einführung eines EDV-Sportstättenprogramms im Jahr 2019 kann die Abrechnung nun automatisiert erfolgen. Das Programm berücksichtigt dabei Ferien, Feiertage sowie Sportstättensperrungen, um die tatsächlich in Anspruch genommenen Zeiten zu ermitteln.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderung keine Veränderungen des Haushaltsansatzes zu erwarten sind. Während bei der Pauschalregelung durch die Berücksichtigung von Feiertagen lediglich Mindereinnahmen entstehen können, entstehen durch die Abrechnung von Feriennutzern potenzielle Mehreinnahmen. Zudem wird durch den Wegfall der manuellen Abrechnung ein geringerer Verwaltungsaufwand prognostiziert. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 8Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtmittelpunkt (ISEK) hier: Beschluss des KonzeptesZur Vorlage · 2019/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Stadtmittelpunkt (ISEK Stadtmittelpunkt) beschließen. Nachdem das Konzept dem Rat bereits im September 2019 zur Kenntnis gegeben wurde, erfolgte eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus diesen Gesprächen ergab sich kein Änderungsbedarf, sodass das Konzept nun in beschlussreifer Form vorliegt.
Parallel dazu hat die Verwaltung einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Auf Empfehlung des Fördergebers wird zunächst eine vorbereitende Planungsmaßnahme für das Jahr 2020 angestrebt. Diese umfasst eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Wohnungsbaupotentialen auf der sogenannten Potentialfläche Ost sowie eine Strukturanalyse des Verwaltungsstandortes. Ziel der Studien ist es, Informationen über eine mögliche durchmischte Wohnbebauung und eine Neustrukturierung des Verwaltungs- und Kulturzentrums zu gewinnen, um eine Belebung des Stadtmittelpunkts zu unterstützen.
Der Antrag auf Städtebauförderung wurde fristgerecht eingereicht. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 320.000 Euro. Davon entfallen 256.000 Euro auf Erträge von Dritten, sodass der städtische Eigenanteil 64.000 Euro beträgt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe vorgesehen.
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- 9MitmachStadt Castrop-Rauxel
- 9.1Gemeinsamer Antrag von FDP, Die Linke und CDU Fraktionen vom 26.11.2019_„MitmachStadt“Zur Vorlage · 2019/306 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2019/306 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und CDU zum Projekt „Mit-machStadt“. Der Antrag wurde am 26. November 2019 vorgelegt und war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Initiative „Mit-machStadt“. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine direkte Berührung des Haushalts angegeben wurde. Die Details zu den inhaltlichen Auswirkungen sind in der dem Antrag beigefügten Anlage aufgeführt. Der Beschlussvorschlag verweist für die genaue Ausgestaltung auf diese Anlage. Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen eingereicht.
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- 10Europafest 2020
- 11Haushaltsplanung für die Jahre 2020 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des Landes
- 12Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 30.10.2019
- 13Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel
- 14Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 353.635,56 € bei der Buchungsstelle 61.01/0233.791400 (Tilgung von Krediten vom sonstigen öffentlichen Bereich)
- 15Übernahme der Trägeranteile für die neue Kindertageseinrichtung „Castroper Holz“Zur Vorlage · 2019/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Trägeranteile für die neue Kindertagesstätte „Rasselbande Castroper Holz“ zu übernehmen. Die Einrichtung in der Holzstraße 171 wird voraussichtlich im Mai 2020 den Betrieb aufnehmen und bietet 75 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht an. Die geplante Übernahme umfasst 7 % der Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020.
Die Rasselbande gGmbH, die als sonstiger Träger nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes eine Förderung von derzeit 91 % der Betriebskosten erhält, hat einen Zuschuss beantragt. Da der gesetzlich vorgesehene Trägeranteil gemäß Kinderbildungsgesetz 9 % beträgt, ist der Träger selbst in der Lage, die verbleibenden 2 % zu finanzieren.
Die finanzielle Belastung für die Stadt beläuft sich auf 47.478,34 € pro Kindergartenjahr, wobei die Kosten für das Jahr 2020 aufgrund des späteren Betriebsbeginn im Mai anteilig 28.964,70 € betragen. Die Kostenentwicklung für die Folgejahre wird auf 48.839,26 € für das Jahr 2021 geschätzt. Die zusätzlichen Trägeranteile wurden bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt. Als Vergleich wird angeführt, dass die Stadt bereits für eine weitere Einrichtung des gleichen Trägers 7 % der Betriebskosten übernimmt.
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- 16Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) und 36.04.533515 (Laufende Kosten für den gemeinsamen Unterhalt von Müttern, Vätern und Kindern) sowie weitere außerplanmäßige Mehrauszahlung bei der Buchungsstelle des Finanzhaushaltes 36.04.725320 (Erstattungen aus Rückstellungen)
- 17Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Standesamt der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2019/257 die Einführung der Zweiten Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Standesamtes zum 1. Januar 2020. Ziel der Neuregelung ist eine Differenzierung der Gebühren für Eheschließungen sowie die Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage durch den Einsatz eines Traupools und neuer Trauorte sollen die bestehenden Tarifstellen konkretisiert werden. Dabei werden die Gebühren nach Ort und Zeit festgesetzt. So ist für Trauungen an Ambientetrauorten am Freitag oder Samstag eine Gebühr von 200 Euro vorgesehen, während Termine im Rathaus oder Bürgerhaus mit 100 Euro berechnet werden. Für Sondertermine außerhalb der regulären Zeiten wird eine neue Auffangtarifstelle in Höhe von 500 Euro eingeführt. Diese Regelung dient dazu, die Kosten für den Betrieb des Rathauses am Samstag zu steuern und gleichzeitig besondere Wünsche abzudecken.
Zudem sieht die Satzung Anpassungen im Bereich der Urkundenausstellung vor. Infolge der EU-Apostillen-Verordnung wird eine Gebühr von 10 Euro für die Bereitstellung von mehrsprachigen Übersetzungshilfen eingeführt. Des Weiteren wird eine neue Tarifstelle für die Prüfung von Heimatstaatenentscheidungen mit einer Gebühr von 30 Euro aufgenommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die neuen Gebühren für die Übersetzungshilfen und die Prüfung von Entscheidungen keine bezifferbaren Einnahmen zur Folge haben werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der laufenden Planung wird für die Änderung der Gebührenstruktur nicht angegeben.
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- 18Neufassung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Castrop-Rauxel (Sondernutzungssatzung)Zur Vorlage · 2019/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2019/259 eine Neufassung der Sondernutzungssatzung zur Beschlussfassung vor. Ziel der Neufassung ist die Regelung von Erlaubnissen und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in Castrop-Rauxel.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Unterstellung von Werbe- und Warenauslagen unter eine Genehmigungspflicht, da die Anzahl solcher Nutzungen gestiegen ist. Zudem wird die Wahlwerbung in einem eigenen Paragrafen behandelt, was der Verwaltung ermöglicht, flexibel auf Besonderheiten einzelner Wahlen zu reagieren. Für Sondernutzungen gilt künftig die Klarstellung, dass Genehmigungen maximal für das laufende Jahr erteilt werden und für Zeiträume über den Jahreswechsel hinaus ein neuer Antrag erforderlich ist.
Im Bereich der Gebühren sieht die Neufassung vor, dass bei temporären Erweiterungen der Außengastronomie eine tagesgenaue Berechnung möglich ist. Zudem wird geregelt, dass für die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zur Deckung des Prüfungsaufwands erhoben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine Zoneneinteilung zwischen der Altstadt und dem übrigen Stadtgebiet zu verzichten. Die neuen Gebührentarife enthalten zudem Festlegungen zu Mindestgebühren und gestaffelten Verwaltungsgebühren. Neue Tarifstellen wurden für den Boulevard in der Altstadt und den Kulturplatz Leo eingeführt, wobei für den Kulturplatz Leo keine Sondernutzungsgebühr vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20191031064612|20200303090030-0|20190611102256|20200131115907-0
- 19Ermittlung des Bedarfs eines erweiterten Schulangebotes im Norden der Stadt / weitere ElternbefragungZur Vorlage · 2019/296 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2019/296 befasst sich mit der Ermittlung des Bedarfs für ein erweitertes Schulangebot im Norden von Castrop-Rauxel sowie einer weiteren Elternbefragung. Da eine geplante Kooperation mit der Stadt Waltrop zur regional abgestimmten Schulentwicklungsplanung zum Schuljahr 2020/2021 aufgrund unterschiedlicher Beschlussreife nicht realisiert werden kann, besteht weiterhin die Absicht, die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet dauerhaft in Castrop-Rauxel zu beschulen. Hierfür steht im Norden der Stadt Schulraum zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung eine zweite Elternbefragung durchzuführen. Diese soll unter anderem klären, ob ab dem Schuljahr 2021/2022 ein eigenständiger Gesamtschulstandort an der Waldenburger Straße gewünscht wird. Sollte die Befragung ergeben, dass die Gründung einer eigenständigen Gesamtschule oder eines Teilstandortes aussichtsreich erscheint, sollen die Willy-Brandt-Gesamtschule und die Fridtjof-Nansen-Realschule in der Jahrgangsstufe 5 auf jeweils vier Züge begrenzt werden.
Für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2021 soll im Falle einer Nicht-Gründung neuer Standorte bei einem Anmeldeüberhang die Bildung von Mehrklassen bei der Bezirksregierung beantragt werden, sofern die Kapazitäten der Willy-Brandt-Gesamtschule überschritten werden. Ziel der Maßnahmen ist es, auf Basis einer belastbaren Aussage zum Elternwillen auf den bestehenden Handlungsbedarf bei der Schaffung zusätzlicher Schulplätze zu reagieren.
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- 20Aufstellung einer Gründachstrategie - Entscheidung über das Rahmenkonzept - Auftrag an den EUV zur Erarbeitung eines Flyers zum Thema Dachbegrünung für eine verbesserte Information und BeratungZur Vorlage · 2019/241 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Sitzungsvorlage zur Aufstellung einer Gründachstrategie vor. Das Vorhaben basiert auf einem interfraktionellen Antrag vom Juni 2019 und dient der Förderung von Dachbegrünungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Die Strategie ist in die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ eingebettet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Pflicht zur Begrünung von Flach- und flachgeneigten Dächern als Maßnahme zum Klimaschutz, zur Niederschlagswasserrückhaltung und zur Stadtgestaltung in die Abwägung einzubeziehen. Zudem soll die Prüfung einer Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen erfolgen. Bei der Erstellung von quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten sollen Dachbegrünungen einbezogen und gefördert werden.
Zur Information der Öffentlichkeit soll die Beratung zu Kosten, Vorteilen und Fördermöglichkeiten intensiviert werden. Hierzu wird die Erarbeitung eines Flyers durch den Europäischen Unterbaurat beauftragt. Bei öffentlichen Bauvorhaben mit Flachdächern, einschließlich der Rathaussanierung, ist eine Gründachgestaltung zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Vorlage führt ökologische Vorteile wie die Entlastung der Kanalisation, die Verbesserung der Luftqualität und die Anpassung an den Klimawandel an. Zudem wird die Reduzierung von Kompensationsaufwand im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung als Ziel genannt.
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- 21Übertragung des Namensgebungsrecht für städtische SportstättenZur Vorlage · 2019/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/269 befasst sich mit der Übertragung von Namensgebungsrechten für städtische Sportstätten. Hintergrund des Antrags ist die Anfrage eines ansässigen Sportvereins, die Namensrechte der genutzten Sportstätte zu vermarkten, um Einnahmen für den Verein zu generieren. Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der Anlagen ist, hält sie die entsprechenden Rechte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung ermächtigt, die Übertragung dieser Namensrechte an Sportvereine vertraglich zu regeln. Die Verwaltung schlägt hierfür einen Kriterienkatalog vor. Eine Übertragung soll für Vereine möglich sein, die einen Pachtvertrag mit der Stadt abgeschlossen haben und eigenständig für die Unterhaltung der Sportstätte verantwortlich sind.
Die Namensgebung unterliegt inhaltlichen Beschränkungen: Namen oder Marken von Tabakwaren, Suchtmitteln sowie jugendgefährdenden oder sittenwidrigen Produkten sind ausgeschlossen. Ebenso ist eine Benennung nach politischen, religiösen oder weltanschaulichen Organisationen nicht zulässig. Die vertragliche Regelung der Namensrechte ist an die Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages gebunden.
Die Vereine erhalten das Recht, Verhandlungen mit Sponsoren zur Vermarktung zu führen. Sobald ein Sponsor gefunden wurde, muss die Stadt über die beabsichtigte Namensgebung informiert werden und der Sponsoringvertrag offenliegen. Die aus der Vermarktung resultierenden Einnahmen dürfen ausschließlich der Unterhaltung der jeweiligen Sportstätte zugutekommen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 22Stellplatzsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/270 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/270 befasst sich mit der Einführung einer neuen Stellplatzsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Satzung ist es, die Anforderungen an die Herstellung und Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei der Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen verbindlich festzulegen. Da die Landesbauordnung NRW lediglich eine allgemeine Herstellungspflicht vorsieht, ohne Details zu Qualität und Quantität zu definieren, ermöglicht die Bauordnung den Kommunen, eigene Regelungen auf Basis der örtlichen Verkehrsverhältnisse zu treffen.
Der Entwurf der Verwaltung wurde nach Beratungen in einem interfraktionellen Arbeitskreis überarbeitet, um die spezifischen Kennzahlen und Inhalte detaillierter abzustimmen. Die Satzung legt die erforderliche Anzahl an Kfz- und Fahrradstellplätzen je nach Nutzungsart fest und definiert Anforderungen an die Lage sowie die Ausgestaltung, unter anderem hinsichtlich der Wetterfestigkeit und der Barrierefreiheit. Zudem sollen Vorkehrungen für die Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Lademöglichkeiten getroffen werden.
Die Regelung sieht vor, dass die Bereitstellung der Stellplätze auf den privaten Flächen der Grundstückseigentümer zu erfolgen hat, um den öffentlichen Raum nicht durch Parksuchverkehr zu beanspruchen. Durch die eindeutige Festlegung sollen zudem Planungssicherheit für Investoren geschaffen und die gleichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gewährleistet werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 23Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beschließen. Die Vorlage 2019/271 basiert auf der Landesbauordnung NRW 2018, welche Kommunen dazu ermächtigt, die Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder durch eine Zahlung an die Kommune zu ermöglichen. Diese Zahlungen sind zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs oder zur Umsetzung von Mobilitätskonzepten verwendet werden.
Die neue Satzung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1996, die aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr anwendbar ist. Im Rahmen der Erarbeitung wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis eingesetzt, der die Inhalte und die Höhe der Ablösebeträge beraten hat. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anpassungen in den aktuellen Entwurf eingearbeitet. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum ersten Entwurf der Verwaltung ist, dass die Ablösung von Radstellplätzen künftig ausschließlich in der Gebietszone I, der Innenstadt, möglich sein soll. Zudem wurde die Berechnung der Ablösebeträge überarbeitet.
Die Einführung der Satzung hat keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt, da die Einnahmen zweckgebunden bleiben und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung der Stadt eine zusätzliche Handlungsoption bietet, um die Verkehrswende zu fördern und durch den Verzicht auf die bauliche Herstellung von Stellplätzen den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
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Hauptdokument|20191104111827-2|20191107085444|20191113083850
- 24Antrag FWI Fraktion vom 22.10.2019: Einrichtung von Basketball Käfigen/Plätzen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/255 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/255 der FWI Fraktion vom 22. Oktober 2019 befasst sich mit der Einrichtung von Basketball-Käfigen bzw. Basketball-Plätzen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzungsfolge für den Jugendhilfeausschuss, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt im November 2019 zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzung dieses Antrags zu beauftragen. Es soll untersucht werden, inwieweit die Schaffung solcher Sportflächen realisierbar ist. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise und die konkrete Umsetzung der Basketball-Plätze obliegt den zuständigen Gremien nach Abschluss der behördlichen Prüfung.
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- 25Erlass einer Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)Zur Vorlage · 2019/283 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/283 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Neugestaltung ist eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung legt dar, dass die Anpassungen der Entwässerungssatzung aufgrund der veränderten Rechtslage notwendig geworden sind. Bei der Erstellung der neuen Fassung orientiert sich der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel weitestgehend an der Mustersatzung der Kommunalagentur NRW sowie an der aktuellen Rechtsprechung. Die inhaltlichen Änderungen sind umfangreich und werden in einer beigefügten Synopse detailliert gegenübergestellt.
Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich der Erlassung von Satzungen besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Neufassung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 26Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) und GebührenbedarfsberechnungZur Vorlage · 2019/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/284 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2020 sowie dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen zuständig.
Nach Angaben der Verwaltung sind derzeit 56 Grundstückseigentümer von der Gebührensatzung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Die zu entsorgenden Schlammmengen sind in den letzten vier Jahren im Durchschnitt leicht angestiegen. Während die Verwaltungskosten unverändert geblieben sind, stiegen die Unternehmerkosten von 20,00 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2019 auf 30,00 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2020 (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Daraus resultiert für das Jahr 2020 ein Gebührensatz von 72,16 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt, verglichen mit 62,26 Euro im Vorjahr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsrechnung 2020 zur Kenntnis nimmt und die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen billigt. Die Entscheidung über die Satzung unterliegt dem Weisungsrecht des Rates gemäß der Satzung des Kommunalunternehmens.
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- 27Gebührensatzung für die WochenmärkteZur Vorlage · 2019/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/285 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der EUV Stadtbetrieb, der seit 2014 die Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst veranstaltet, plant eine Anpassung der Marktstandgelder.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Notwendigkeit, die mit dem Betrieb der Märkte anfallenden Kosten zu decken. Dies ergibt sich aus den Ergebnissen der Rechnungsprüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Standgelder um etwa 10 Prozent vor. Als Begründung wird angeführt, dass die letzte Anpassung der Gebühren im Jahr 2017 stattgefunden hat. Die Details der einzelnen Erhöhungen sind in einer beigefügten Synopse aufgeführt.
Der Verwaltungsrat hat die neue Gebührensatzung bereits beschlossen. Da die Entscheidung jedoch eine grundsätzliche Bedeutung hat, bedarf die Satzung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates der Stadt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung billigt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 28Änderung der WochenmarktsatzungZur Vorlage · 2019/286 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/286 sieht eine Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Verwaltungsrat EUV Stadtbetrieb hat hierzu eine Neufassung der Satzung beschlossen, die dem Rat der Stadt zur Billigung vorgelegt wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Einführung von Umweltschutzmaßnahmen ab dem Jahr 2020. Künftig soll die Ausgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr in Plastik-Einweggeschirr sowie die Herausgabe von Kunststofftüten durch die Marktteilnehmer untersagt werden. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden.
Des Weiteren wird die Regelung zur Nutzung der Standplätze angepasst, um den Wochenmarkt als Begegnungsstätte zu fördern. Während das Verteilen von Werbematerial und Gegenständen bisher weitgehend untersagt war, sollen nun politische Parteien, Bürgerinitiativen, Vereine, Interessenverbände sowie die ansässige Kaufmannschaft die Möglichkeit erhalten, Standplätze für soziale, kulturelle, sportliche oder gesellschaftspolitische Zwecke zu beantragen. Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Marktaufsicht, wobei die Interessen des Marktes gewahrt bleiben müssen und Markthändler Vorrang haben. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Standplatzes besteht nicht. Zudem wird das bisherige Mitführverbot von Tieren aus der Satzung gestrichen.
Die Änderung der Satzung hat laut Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 29Änderung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2019/287 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/287 sieht eine Änderung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Neufassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmen.
Die Anpassungen der Satzung sind zum einen auf die Errichtung des Bringhofs Ickern zurückzuführen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen im Katalog der Abfallartenschlüssel vorgenommen. Die wesentlichen Neuerungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da der Verwaltungsrat der Weisung des Rates der Stadt unterliegt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Änderung entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 27. November 2019 sowie des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
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- 30Gebührenbedarfsberechnung 2020 -Abfallentsorgung-Zur Vorlage · 2019/288 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/288 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2020. Auf Grundlage der vorliegenden Berechnungen wird im Beschlussvorschlag dargelegt, dass eine Änderung oder Erhöhung der Gebühren für die Abfallentsorgung nicht erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen und die Beibehaltung der bestehenden Gebührensätze bestätigen. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat des EUV am 27. November 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 31Gebührenbedarfsberechnung 2020 - Straßenreinigung und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/289 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/289 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Laut der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Erhöhung oder Änderung der Gebühren für die Straßenreinigung nicht erforderlich. Dennoch ist eine Anpassung der bestehenden Satzung notwendig, da die Reinigungsklasse für einen Abschnitt der Grutholzstraße, beginnend bei der Kreuzung Briloner Straße / Iserlohner Straße bis zum Ende der Straße, geändert wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2020 zur Kenntnis nimmt und die beigefügte erste Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschließt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch eine grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 27. November 2019 und des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
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- 32Gebührenbedarfsberechnung 2020 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/290 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/290 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung im Jahr 2020. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen wird dargelegt, dass eine Anpassung oder Erhöhung der bestehenden Gebühren für die Stadtentwässerung nicht erforderlich ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt. Damit wird gleichzeitig bestätigt, dass die Gebühren für die Stadtentwässerung unverändert bleiben. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage war für den Verwaltungsrat des EUV am 27. November 2019 sowie für den Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
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- 33Erlass einer 11. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/293 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die 11. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes billigen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf eine bereits vom Verwaltungsrat beschlossene Neuregelung.
Die Grundlage für die Vorlage ist eine Überprüfung der Preise für Pauschalen und Verwiegung. Dabei wurden ausschließlich die Entsorgungs- und Logistikkosten berücksichtigt. Laut Sachverhalt wurde eine Preisanpassung bei den entsprechenden Leistungsarten als notwendig erachtet. Zudem ist eine Erhöhung der Standgelder und Umlagen vorgesehen, um die seit der letzten Anpassung im Jahr 2016 gestiegenen Aufwendungen auszugleichen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung jedoch der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die Billigung durch den Rat der Stadt vor der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 34Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2019/236.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2016 befasst sich mit der abschließenden Bewertung der Konzernbilanz für das betreffende Haushaltsjahr. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie des Gesamtlageberichtes durchgeführt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns vermittelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das Ergebnis der externen Prüfung und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss 2016 in der Fassung vom 7. Mai 2019 mit einer Bilanzsumme von 644.702.349,41 € festzustellen. Im Konzern wurde für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.097.229,82 € erwirtschaftet. In der Gesamtbilanz beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 82.471.923,27 €.
Zudem wird dem Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2016 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der Rat der Stadt soll die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis nehmen, den Abschluss förmlich feststellen und ebenfalls die Entlastung des Bürgermeisters beschließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Abschluss nach der Feststellung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen ist.
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- 35Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2018Zur Vorlage · 2019/225.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/225.1 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2018. Die durch die WRG Audit GmbH durchgeführte Prüfung ergab keinen Anlass zu Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben.
Im Rahmen der Prüfung kam es zu Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Die Bilanzsumme erhöht sich durch Korrekturen und Umbuchungen von 532.410.120,18 € auf 532.734.298,19 €. Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2018 beläuft sich auf einen Überschuss von 829.831,85 €. In der Bilanz wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag mit 78.964.552,99 € ausgewiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Prüfbericht zu übernehmen und dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses in der vorliegenden Fassung sowie die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters zu empfehlen. Der Rat der Stadt soll das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nehmen, den Jahresabschluss mit der genannten Bilanzsumme feststellen und die Entlastung des Bürgermeisters beschließen. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 36Antrag DIE LINKE vom 07.11.2019_Verbot des Verkaufs von städtischen GrundstückenZur Vorlage · 2019/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/282 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 7. November 2019 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist ein Verbot des Verkaufs von städtischen Grundstücken.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorbereitet. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Entscheidung im Rat verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 37Antrag DIE LINKE vom 04.11.2019_ Soziale WohnraumversorgungZur Vorlage · 2019/268 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/268, eingereicht von der Fraktion DIE LINKE am 4. November 2019, befasst sich mit der sozialen Wohnraumversorgung in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags konzentriert sich auf die Thematik der sozialen Wohnraumversorgung. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die detaillierten Auswirkungen auf die städtischen Finanzen oder andere Bereiche werden im Sachverhalt des Antrags ausgeführt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2019/292 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 28. November 2019 wird eine Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer Neuwahl des Jugendamtselternbeirats.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel obliegt die Wahl neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Rat der Stadt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als ordentliches beratendes Mitglied sowie einen weiteren Vertreter als stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium zu berufen. Die neuen Mitglieder lösen die bisherigen Vertreter in diesen Funktionen ab.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die personelle Zusammensetzung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss.
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- 39Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 61.01.54392020 (Beratungsleistungen Konzessionsverträge) in Höhe von 91.810,35 €.Zur Vorlage · 2019/297 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2019/297 sieht eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 91.810,35 € für die Buchungsstelle der Beratungsleistungen bei Konzessionsverträgen und der Straßenbeleuchtung vor. Der ursprüngliche Haushaltsansatz für diesen Bereich belief sich auf 130.000 €, während die vorliegenden Auszahlungsanordnungen des Europäischen Unternehmers (EUV) an Beratungsfirmen nun insgesamt 221.810,35 € ausweisen.
Da die Überschreitung den Schwellenwert von 75.000 € überschreitet, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die bisherigen Mehraufwendungen wurden durch überplanmäßige Mittelbereitstellungen der Kämmerei gedeckt, jedoch erfordert der aktuelle Bedarf nun einen Ratsbeschluss. Es besteht die Möglichkeit, dass durch rechtliche Schritte unterlegener Mitbewerber weitere Aufwendungen für externe Beratungsleistungen entstehen können, wobei eine Prognose für das restliche Jahr 2019 nicht möglich ist. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden entsprechende Mittel bereits nach dem Grundsatz der vorsichtigen Haushaltsführung eingeplant.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus anderen Haushaltsposten. Konkret werden 25.988,11 € aus der Buchungsstelle zur Umstellung des Umsatzsteuergesetzes sowie 65.822,24 € aus dem Bereich der Zinsen für Kassenkredite herangezogen. Die Vorlage wurde als Tischvorlage eingereicht, da die Informationen über den weiteren Mittelbedarf erst nach dem Versand der regulären Unterlagen für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat bekannt wurden.
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- 40Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei der Buchungsstelle 54.01/0609.785800 "Sanierungsprogramm ZOB Altstadt"Zur Vorlage · 2019/298 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2019/298 wird dem Rat der Stadt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 170.000 Euro für das Sanierungsprogramm des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in der Altstadt vorgeschlagen. Die Maßnahme dient der Anpassung der bereits im November 2018 beschlossenen Finanzmittel für die grundhafte Sanierung des ZOB.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus der Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Aufgrund gestiegener Marktpreise und eines erhöhten Aufwands für die Baustellenorganisation werden die Kosten für die Maßnahme nun mit insgesamt 330.000 Euro kalkuliert. Die ursprüngliche Kalkulation belief sich auf 160.000 Euro. Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt zu 90 Prozent aus Fördermitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil steigt dabei von 16.000 Euro auf 33.000 Euro.
Die Deckung der zusätzlichen 170.000 Euro setzt sich aus zwei Quellen zusammen: 153.000 Euro stammen aus zusätzlichen Einzahlungen der Fördermittel des KInvFöG, während die restlichen 17.000 Euro durch Minderauszahlungen aus dem Projekt Neubau einer Abbiegespur am Altstadtring bereitgestellt werden, welches im Jahr 2019 nicht mehr ausgeführt wird. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist erfolgt, die Submission ist für den 4. Dezember 2019 angesetzt, wobei ein Baubeginn noch im Jahr 2019 vorgesehen ist.
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- 41Anfragen der Ratsmitglieder
- 42Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich