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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
- 3Zwölfte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/214 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die Verabschiedung der zwölften Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt wird gebeten, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.
Der Sachverhalt der Vorlage erläutert, dass die Änderung redaktioneller Natur ist. Konkret wird klargestellt, dass für Ratsmitglieder, denen aus ihrer Mandatstätigkeit keine ersichtlichen Nachteile entstanden sind, der jeweils gesetzlich festgelegte Mindestlohn als Ersatzverdienstausfall gezahlt wird.
Die Verwaltung gibt an, dass die vorliegende Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Dezember 2020 als Tagesordnungspunkt 3 vorbereitet.
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- 4Übertragung des öffentlichen Teils der Ratssitzungen im InternetZur Vorlage · 2020/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/215 des Rates der Stadt sieht vor, den öffentlichen Teil der Ratssitzungen ab dem Jahr 2021 als Live-Stream im Internet zu übertragen. Nach einer Einigung der Fraktionen im Ältestenrat soll das Projekt zunächst für eine Dauer von zwei Jahren umgesetzt werden. Die aufgezeichneten Videos sollen nach der jeweiligen Sitzung für einen Zeitraum von sieben Tagen zum Abruf bereitstehen. Die Details zur technischen und organisatorischen Umsetzung sind in einem beigefügten Konzept zum sogenannten RatsTV festgelegt.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Dienstleister mit der Durchführung gemäß dem vorliegenden Konzept zu betrauen. Sollte der Rat der Stadt den Vorschlag annehmen, ist eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse erforderlich, wofür eine gesonderte Vorlage erstellt wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind Sachaufwendungen in Höhe von jeweils 10.000 Euro für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen, was einem Gesamtaufwand von 20.000 Euro entspricht. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für den Nachtragshaushalt 2021 sowie für das Folgejahr angemeldet. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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- 5Neunte Änderungssatzung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2020/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/216 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die Verabschiedung der neunten Änderungssatzung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse vor. Der Rat der Stadt wird gebeten, die in der Anlage aufgeführte Änderung zu beschließen.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die in der Vorlage 2020/215 enthaltene Empfehlung der Verwaltung, den öffentlichen Teil der Ratssitzungen über das Internet zu übertragen. Damit die Umsetzung des sogenannten „Rats-TV“ rechtlich möglich ist, müssen die grundsätzlichen Regelungen hierzu in der Geschäftsordnung verankert werden. Das entsprechende Konzept zur Online-Übertragung der Sitzungen wurde in den Entwurf der vorliegenden Änderungssatzung eingearbeitet.
Die Verwaltung gibt an, dass die Neunte Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag wurde durch den Bürgermeister vorgelegt.
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- 6Bildung von AusschüssenZur Vorlage · 2020/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/193 des Rats der Stadt Castrop-Rauxel wird die Bildung und Zusammensetzung verschiedener Ausschüsse für die kommende Amtsperiode behandelt. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von acht Ausschüssen, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, drei Betriebsausschüsse sowie der Jugendhilfeausschuss, der Kommunalwahlausschuss und der Wahlprüfungsausschuss.
Hinsichtlich der personellen Besetzung sieht die Vorlage spezifische Regelungen vor. Der Haupt- und Finanzausschuss wird unter dem Vorsitz des Bürgermeisters geführt, wobei dessen Sitz nicht auf eine Fraktion angerechnet wird. Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, wobei neun Personen aus dem Rat oder als Experten in der Jugendhilfe gewählt werden und sechs weitere Mitglieder durch den Rat aus Vorschlägen der Träger der freien Jugendhilfe bestimmt werden. Für den Kommunalwahlausschuss wird eine Besetzung mit zehn Beisitzern und deren Stellvertretern vorgeschlagen, wobei der Bürgermeister den Vorsitz übernimmt.
Die Vorlage regelt zudem, dass die jeweils zuständigen Ausschüsse als Beschwerdeausschüsse im Sinne der Gemeindeordnung fungieren. Die Zuordnung der Bereichsaufgaben sowie die Zuständigkeitsordnung werden in separaten Nachreichungen ergänzt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausschusssitzungen Kosten für Sitzungsgelder, Fahrtkosten und Ersatz für Verdienstausfall anfallen, jedoch keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Bildung der Ausschüsse entstehen.
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- 6.1Antrag UBP vom 23.09.2020_Wiedereinrichtung und teilweise Neuausrichtung des BürgerausschussesZur Vorlage · 2020/230 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/230 befasst sich mit dem Antrag der UBP, den Bürgerausschuss in Castrop-Rauxel wieder einzurichten und diesen teilweise neu auszurichten. Der Antrag wurde am 23. September 2020 gestellt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Dezember 2020 vorgesehen.
Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der UBP eingebracht. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Umsetzung dieses Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Details zur konkreten Umsetzung und die genauen inhaltlichen Anpassungen der Neuausrichtung sind im Beschlussvorschlag, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist, enthalten. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 7Wahl der Mitglieder der unter TOP I. 6 gebildeten Ausschüsse (ausgenommen Jugendhilfeausschuss)Zur Vorlage · 2020/199 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/199 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für verschiedene Ausschüsse des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses. Der Rat der Stadt soll gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW die Besetzung der Gremien festlegen. Betroffen sind unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Kommunalwahlausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3.
Die Vorlage legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung fest. So ist für die Wahl ein einheitlicher Wahlvorschlag ausreichend, sofern sich die Ratsmitglieder darauf einigen. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Der Bürgermeister ist als gesetztes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen und fungiert im Kommunalwahlausschuss als Wahlleiter und Vorsitzender.
Die Besetzung der Ausschüsse muss das politische Spektrum des Rates widerspiegeln. In den Ausschüssen, mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreicht. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, können zudem Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger mit beratender Stimme benennen. Eine finanzielle Auswirkung der Vorlage wird nicht ausgewiesen.
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- 8Vertretung der AusschussmitgliederZur Vorlage · 2020/202 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/202 des Rates der Stadt befasst sich mit der Regelung zur Vertretung von Ausschussmitgliedern. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass jedes Ratsmitglied einer Fraktion die Möglichkeit haben soll, sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger zu vertreten. Eine Ausnahme bildet hierbei der Hauptausschuss, in dem ausschließlich Ratsmitglieder tätig sein dürfen.
Die Grundlage für diese Regelung bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach in Ausschüssen neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger bestellt werden können. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen nicht erreichen darf.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Sicherstellung der Beschlussfähigkeit der Gremien. Bei einer Vertretung durch Ratsmitglieder muss darauf geachtet werden, dass die Ausschüsse nur dann beschlussfähig sind, wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder die Anzahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger übersteigt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Regelung entstehen.
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- 9Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 2020/198 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/198 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Gemäß dieser Regelung können die Fraktionen die Ausschüsse, für die sie die Vorsitzenden beanspruchen, selbst benennen, sofern keine Einigung scheitert oder ein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder vorliegt. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach dem d’Hondt-Verfahren basierend auf der jeweiligen Fraktionsstärke.
Die Vorlage legt die Reihenfolge für den Zugriff auf die Ausschussvorsitze fest, die sich aus der aktuellen Stärke der Fraktionen ergibt. Die SPD, die CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen sind die größten Fraktionen im Rat. Die Zuteilung der Positionen für die Betriebsausschüsse 1 bis 3, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wahlprüfungsausschuss folgt einer festgelegten Abfolge, die die Fraktionsgrößen berücksichtigt. Ausgenommen von dieser Verteilung sind der Haupt- und Finanzausschuss, dessen Vorsitz durch den Bürgermeister geführt wird, sowie der Kommunalwahlausschuss, dessen Leitung durch die Wahlleitung erfolgt. Für den Jugendhilfeausschuss sieht die Regelung eine Wahl durch die stimmberechtigten Ausschussmitglieder vor. Die Bestimmungen zur Verteilung der stellvertretenden Vorsitzenden folgen dabei dem gleichen gesetzlichen Verfahren.
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- 10Benennung der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter/innenZur Vorlage · 2020/196 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/196 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreter für die kommenden Sitzungsperioden. Der Rat der Stadt soll in der Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Verteilung der Ausschussvorsitze entscheiden.
Gemäß der Regelung in § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW obliegt den Fraktionen die Aufgabe, die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der den jeweiligen Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder zu benennen. Dies betrifft insbesondere die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3 sowie den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss.
Von dieser Regelung zur Benennung durch die Fraktionen sind bestimmte Gremien ausgenommen. Der Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss obliegt gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW dem Bürgermeister. Der Kommunalwahlausschuss wird durch den Wahlleiter bzw. die Wahlleiterin geleitet, wobei diese Funktion mit der des Bürgermeisteramtes verknüpft ist. Für den Jugendhilfeausschuss ist vorgesehen, dass ein Ratsmitglied aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Beschlüsse keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben.
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- 11Wahl der Mitglieder des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2020/197 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Die Vorlage 2020/197 regelt die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie der Stellvertreter und der beratenden Mitglieder des Ausschusses gemäß den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG).
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden neun Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe gewählt. Die weiteren sechs stimmberechtigten Mitglieder werden aus den Vorschlägen der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe bestimmt. Die Verwaltung schlägt hierfür die Vertretungen der Arbeiterwohlfahrt, des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, des Caritasverbandes, des Paritätischen, des Evangelischen Jugendreferats sowie der Sportjugend im Stadtsportverband bzw. der Jugendfeuerwehr vor.
Zusätzlich sind beratende Mitglieder gemäß der Satzung für das Jugendamt des Ausschusses zuzugehörig. Die Vorlage listet Vertreter verschiedener Institutionen auf, darunter das Landgericht Dortmund, die Agentur für Arbeit Recklinghausen, die Bezirksregierung Münster, das Polizeipräsidium Recklinghausen, das Dekanat Emschertal Herne, der Evangelische Kirchenkreis Herne sowie der Jugendamtselternbeirat. Für jedes gewählte Mitglied ist eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder.
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- 12Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel "EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel" - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hier: Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel "EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel" - Anstalt des öffentlichen Rechts in § 4 und Besetzung des Verwaltungsrates für die Sitzungsperiode 2020 bis 2025Zur Vorlage · 2020/228 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 mit der Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts“. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die Satzung in § 4 anzupassen, um die Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die Sitzungsperiode 2020 bis 2025 neu zu regeln.
Ziel der Änderung ist es, die Anzahl der Mitglieder im Verwaltungsrat so festzulegen, dass das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2020 abgebildet wird. Dabei soll die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ungerade sein. Zudem soll die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder an die neue Wahlperiode des Rates der Stadt angeglichen werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung sowie den Auftrag an den Vorstand des EUV Stadtbetriebes, diese Anpassung umzusetzen und zu veröffentlichen. Der Rat soll zudem die Besetzung des Verwaltungsrates beschließen. Neben dem Bürgermeister, der den Vorsitz innehat, sollen weitere stimmberechtigte Mitglieder entsandt werden. Die Wahl der ersten und zweiten Stellvertretung des Vorsitzenden erfolgt durch den Rat aus dem Kreis der Mitglieder. Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates können aus dem Kreis der Ratsmitglieder oder der sachkundigen Bürger bestehen. Die Stadtbaurätin nimmt als beratendes Mitglied am Verwaltungsrat teil. Eine haushaltsmäßige Berührung der Änderung wird nicht angegeben.
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- 13Bestellung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Vertreter/innen in den am 13.09.2020 gewählten IntegrationsratZur Vorlage · 2020/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/194 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Besetzung des am 13. September 2020 gewählten Integrationsrats in Castrop-Rauxel. Gemäß § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird ein Integrationsrat gebildet, um die Mitwirkung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Willensbildungsprozess zu gewährleisten.
Neben den acht direkt gewählten Migrantenvertretern sieht die gesetzliche Grundlage vor, dass der Rat der Stadt aus seiner Mitte weitere Mitglieder benennt. Die Anzahl dieser durch den Rat zu bestimmenden Mitglieder darf die Zahl der gewählten Vertreter nicht überschreiten. Laut § 12 der Hauptsatzung ist diese Anzahl auf sechs Ratsmitglieder festgelegt. Die Vorlage sieht zudem die Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sechs Ratsmitglieder sowie deren Vertretungen in den Integrationsrat entsendet. Für die Umsetzung der Bestellung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen. Die Entscheidung über die konkrete personelle Besetzung der sechs ordentlichen Mitgliedsapole sowie der Vertretungen ist Gegenstand der Beratung im Rat der Stadt.
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- 14Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen; Wahl der DelegiertenZur Vorlage · 2020/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/195 wird die Benennung von Ratsmitgliedern als ständige Delegierte für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen behandelt. Die Konferenz wurde auf Beschluss des Vorstands des Städtetages Nordrhein-Westfalen im April 2006 als beratendes Gremium eingerichtet. Ziel dieser Institution ist es, die Perspektiven der Ratsmitglieder verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.
Gemäß der geltenden Regelungen stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, wobei die Besetzung ausschließlich durch Ratsmitglieder erfolgen muss. Bei der Auswahl der Delegierten sollen die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt berücksichtigt werden. Die inhaltliche Arbeit der Konferenz umfasst insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Beratung zu aktuellen kommunalpolitischen Themen. Die Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Städtetages, während die Leitung durch dessen Vorsitzende übernommen wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung von drei Ratsmitgliedern vor. Die Verwaltung gibt an, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 15Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (GKD RE): Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters und einer Stellvertretung für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 2020/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/189 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Besetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (GKD RE). Da die Stadt Castrop-Rauxel Mitglied dieses Zweckverbandes ist, ist sie gemäß der Verbandssatzung dazu verpflichtet, eine Vertretung sowie eine Stellvertretung für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet neben der Verbandssatzung das Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit. Dieses sieht vor, dass die vertretungsberechtigten Personen durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlzeit bestimmt werden. Die Auswahl kann dabei entweder aus den Mitgliedern des Rates oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds erfolgen.
Mit der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt der Beschlussvorschlag vorgelegt, eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie eine Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu bestellen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die konkreten Personen für diese Funktionen steht im Rahmen der Beratung im Rat anberaumt.
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- 16Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2020/190 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/190 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Besetzung des Aufsichtsrats der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder von der Stadt Castrop-Rauxel entsandt, drei Mitglieder von der Sparkasse Vest Recklinghausen ernannt und zwei Mitglieder durch die Belegschaft gewählt.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sind der Bürgermeister sowie der Stadtkämmerer als Mitglieder der Stadt Castrop-Rauxel bereits von Amts wegen im Aufsichtsrat vertreten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt zusätzlich weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat bestimmt. Die weiteren von der Stadt zu entsendenden Mitglieder werden durch den Rat der Stadt bestellt, während die restlichen Aufsichtsratsmitglieder gemäß der Gemeindeordnung NRW von den Ratsmitgliedern zu wählen sind.
Für die Umsetzung der Besetzung sind die Wahl der weiteren Vertreter sowie die Bestimmung von Stellvertretern vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personellen Besetzungsmaßnahmen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 17Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2020/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/206 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH. Die Stadt hat diese Gesellschaft gemeinsam mit der Sparkasse Vest Recklinghausen gegründet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen muss die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie beteiligt ist, durch eine vom Rat bestellte Person vertreten werden. Diese Regelung findet sich auch im Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH wieder, welcher vorsieht, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung aus einem vom Rat bestellten Mitglied bestehen muss.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung einer Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung vor. Die Vertretung ist dabei an die Beschlüsse des Rates der Stadt sowie seiner Ausschüsse gebunden und kann auf Beschluss des Rates jederzeit ihr Amt niederlegen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 3. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 18Entsendung von sechs Ratsmitgliedern in den Beirat der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2020/207 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Entsendung von sechs Ratsmitgliedern in den Beirat der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH. Die Grundlage für diese Besetzung bildet der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, der im Mai 2020 mit der Sparkasse Vest Recklinghausen geschlossen wurde.
Die Entwicklungsgesellschaft wurde zuvor auf Beschluss des Rates vom 4. Juli 2019 gegründet und wurde am 22. Mai 2020 in das Handelsregister eingetragen. Gemäß den Satzungsbestimmungen der Gesellschaft dient der Beirat dazu, die Gesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten. Dies umfasst insbesondere Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, die die Zustimmung der Stadt Castrop-Rauxel erfordern. Der Beirat fungiert dabei nicht als Beschlussorgan.
Die Zusammensetzung des Beirats sieht insgesamt acht Mitglieder vor. Davon entfallen sechs Positionen auf Mitglieder des Rates der Stadt, ein Mitglied wird von der Sparkasse Vest gestellt und ein weiteres Mitglied der Verwaltung steht mit beratender Stimme zur Verfügung. Die von der Stadt bestellten Ratsmitglieder sind dabei an die Weisungen des Rates gebunden. Für die Vertretung der Verwaltung wurde bereits ein Mitglied aus dem Vorstand des EUV in den Beirat berufen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung der sechs Ratsmitglieder sowie deren Stellvertreter vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entsendung werden nicht ausgewiesen.
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- 19Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die Wahlperiode 2020 - 2025Zur Vorlage · 2020/225 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2020/225 wird die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die kommende Wahlperiode 2020 bis 2025 behandelt. Grundlage für die Benennung ist der bestehende Gesellschaftervertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Gelsenwasser AG vom 3. Dezember 2013. Gemäß den Bestimmungen des § 10 dieses Vertrages ist vorgesehen, jeweils einen Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel sowie einen Vertreter der Gelsenwasser AG in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Da die bisherige Vertretung für die vorangegangene Wahlperiode durch einen Beschluss des Rates vom 24. November 2016 geregelt war, ist für den neuen Zeitraum die Wahl einer neuen Vertretung sowie einer persönlichen Stellvertretung erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person als Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel sowie einer Person als stellvertretenden Vertreter für die Gesellschafterversammlung vor. Die Verwaltung gibt an, dass diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Entscheidung über die personelle Besetzung wird im Rahmen der Ratssitzung am 3. Dezember 2020 behandelt.
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- 20Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die Wahlperiode 2020 bis 2025Zur Vorlage · 2020/226 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/226 des Rates der Stadt befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH für die Wahlperiode 2020 bis 2025. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 19. September 2013 setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen. Die Satzung der Stadtwerke sieht vor, dass neben einer Vertretung durch den Bürgermeister bzw. eine von diesem beauftragte Person der Stadt drei weitere Mitglieder durch den Rat der Stadt zu bestimmen sind.
Für die anstehende Wahlperiode ist die Wahl von drei Mitgliedern des Rates oder aus dem Kreis der sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter vorgesehen. Die Amtsdauer des Aufsichtsrats orientiert sich an der Wahlperiode des Rates der Stadt, wobei das bisherige Gremium bis zur Wahl des neuen Aufsichtsrats, spätestens jedoch für drei Monate nach Ende der Ratswahlperiode, im Amt verbleibt.
Das Verfahren zur Bestellung der Vertreter richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt werden, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorlage weist daraufم hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Besetzung entstehen.
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- 21Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbHZur Vorlage · 2020/208 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 3. Dezember 2020 steht die Benennung eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH auf der Tagesordnung. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/208 sieht vor, den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 50 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH zu wählen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung eines Vertreters durch den Rat ergibt sich aus § 113 Abs. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter vertreten wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hält einen Anteil von 3 % an der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die restlichen Anteile der Gesellschaft werden von der LEG NRW GmbH mit 94 % sowie von der Sparkasse Vest Recklinghausen mit 3 % gehalten. Mit der vorgeschlagenen Wahl des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 22Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)Zur Vorlage · 2020/209 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/209 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Dem Rat wird hiermit zur Kenntnis gegeben, dass der Bürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel aufgrund seines Amtes im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertritt.
Die Grundlage für diese Vertretung bildet der Gesellschaftervertrag der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß § 10 Abs. 4 Buchstabe a dieses Vertrages ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als festes Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden laut § 10 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Mit der Vorlage wird lediglich die Information über die amtsbedingte Vertretung im Gremium formalisiert. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang angezeigt.
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- 23Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für den Beirat der Uniper Wärme GmbH b) für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbHZur Vorlage · 2020/210 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/210 wird die Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel für zwei Gremien der Uniper Wärme GmbH behandelt. Der Rat der Stadt soll dabei zur Kenntnis nehmen, dass der Oberbürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel in ihrer Funktion als Amtsträger im Beirat der Uniper Wärme GmbH vertritt. Dieser Beirat setzt sich aus Vertretern des Preussen Elektra Konzerns, Vertretern von Großkunden sowie den Bürgermeistern der Städte Recklinghausen, Gelsenkirchen-Buer, Herne, Datteln, Gladbeck und Castrop-Rauxel zusammen.
Zudem wird die Besetzung eines Beratungsgremiums der Uniper Wärme GmbH thematisiert. Dieses Gremium dient dem jährlichen Informationsaustausch über die Situation sowie die Ausbaukapazitäten der Fernwärme. Gemäß der Vereinbarung mit der Uniper Wärme GmbH soll das Gremium aus der zuständigen Stadtbaurätin sowie drei weiteren Vertretern der Stadt bestehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin für dieses Beratungsgremium zu benennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ergibt sich aus § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 24Neuwahlen der Mitglieder der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen sowie Bestellung eines Vertreters für Herrn Bürgermeister Kravanja für die Verbandsversammlung des SparkassenzweckverbandesZur Vorlage · 2020/211 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2020/211 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel über die Neubesetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen informiert und zur Beschlussfassung gebeten.
Gemäß der Satzung des Sparkassenzweckverbandes entsendet die Stadt drei Mitglieder in die Verbandsversammlung. Ein Mitglied wird dabei durch den Bürgermeister bzw. eine von ihm vorgeschlagene Person gestellt. Die weiteren Mitglieder der Vertretung sind durch die Ratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit aus der Mitte des Rates zu wählen. Die Verbandsversammlung wiederum ist für die Wahl des Verwaltungsrats der Sparkasse Vest Recklinghausen zuständig.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Bestellung eines Vertreters für den Bürgermeister für die Verbandsversammlung vor. Während die Vertretung des Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der allgemeinen Vertretungsregelung üblicherweise durch den vom Rat bestellten allgemeinen Vertreter erfolgt, wurde seitens der Sparkasse Vest Recklinghausen die Benennung einer konkreten Person angefragt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer als Vertreter des Bürgermeisters für die Verbandsversammlung zu bestellen.
Für die beschlossenen Maßnahmen sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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- 25Entsendung eines Vertreters für die Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter HaftungZur Vorlage · 2020/212 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2020/212 wird die Bestellung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe – Gesellschaft zur Strukturverbesserung mit beschränkter Haftung behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe ist die Wahl eines Vertreters durch einen Mehrheitsbeschluss des Rates der Stadt erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu wählen. In dieser Funktion soll ein weiterer Vertreter die Stadt in der Versammlung repräsentieren. Die Vorlage verweist auf die rechtliche Grundlage nach § 113 Abs. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten wird.
Zuletzt wurde die Vertretung der Stadt in diesem Gremium durch den Bürgermeister wahrgenommen, wobei ein weiterer Vertreter die Funktion der Vertretung übernahm. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung der Vertretung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 26Benennung eines/einer Vertreter*in sowie eines/einer Stellvertreter*in der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V.Zur Vorlage · 2020/223 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Benennung einer Vertretung sowie einer Stellvertretung für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V. entscheiden. Die Vorlage mit der Nummer 2020/223 legt dar, dass die Mitgliederversammlung neben dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ein Organ des Vereins darstellt. Aus dieser Versammlung werden Mitglieder in den Verwaltungsrat des Westfälischen Landestheaters e.V. gewählt.
Gemäß der Satzung des Vereins besteht der Vorstand aus dem Hauptgemeindebeamten des Sitzortes des Vereins, wobei dessen allgemeiner Vertreter gleichzeitig als Vorstand fungiert. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats ohne Sitz und Stimme teil. Der Verwaltungsrat setzt sich unter anderem aus mindestens vier von der Mitgliederversammlung gewählten ordentlichen Mitgliedern sowie weiteren Persönlichkeiten zusammen.
Bisher wurde die Stadt Castrop-Rauxel in der Mitgliederversammlung durch ein Ratsmitglied sowie ein ehemaliges Ratsmitglied vertreten. Für die Dauer der neuen Wahlperiode ist nun die Neubesetzung der Positionen für die Vertretung und die Stellvertretung erforderlich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 27Besetzung Beirat "wewole Stiftung e.V." (vormals Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V.)Zur Vorlage · 2020/218 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/218 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Neubesetzung des Beirates der „wewole Stiftung e.V.“. Der Verein, der zuvor als Werkstätten für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e.V. bekannt war, hat durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafter eine Umfirmierung sowie eine Umstrukturierung vollzogen. Im Zuge dieser Neuausrichtung bildet die „wewole Stiftung e.V.“ nun den Überbau der „wewole Werken GmbH“ und der „wewole Wohnen GmbH“.
Im Rahmen der neuen Satzung wurde der bisherige Vereinsvorstand durch ein Stiftungskuratorium ersetzt. Die Zusammensetzung dieses Kuratoriums entspricht der Struktur des ehemaligen Vorstands. Die Stadt Castrop-Rauxel ist in diesem Gremium durch den Ersten Beigeordneten sowie die Beigeordnete Soziales vertreten.
Zur Erhöhung der Transparenz im politischen Raum soll das Kuratorium um einen Beirat ergänzt werden. Dieser Beirat ist mit acht Mitgliedern besetzt, wobei der Stadt Castrop-Rauxel zwei Sitze zustehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von zwei weiteren Personen als Mitglieder dieses Beirates vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 28Bestellung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für den Vorstand des Vereins "DROB - Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V".Zur Vorlage · 2020/229 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/229 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Neubesetzung eines Vertretungspostens im Vorstand des Vereins „DROB – Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V.“. Gemäß der Satzung des im Jahr 1971 gegründeten Vereins setzt sich der Vorstand unter anderem aus jeweils einem Vertreter der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop sowie einer vom Kreistag benannten Person und zwei Vertretern der ordentlichen Mitglieder zusammen. Die Aufgaben des Vorstands umfassen die Erledigung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Zudem ist der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Vereinseinrichtungen für die Erstellung einer Arbeitkonzeption zuständig. Die Vorstandstätigkeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, wobei belegte Aufwendungen erstattet werden.
Aufgrund der Kommunalwahl vom 13. September 2020 ist eine Neubestellung des Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Leitung der Sachgruppe Jugendförderung als Vertreterin der Stadt für den Vorstand des Vereins zu benennen. Die Bestellung soll für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gelten. Mit der Entscheidung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt verbunden.
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- 29Wahl einer Mediatorin / eines Mediators für den Ältestensrat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/219 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Wahl einer Mediatorin oder eines Mediators für den Ältestenrat entscheiden. Die Vorlage mit der Nummer 2020/219 dient dazu, die personelle Besetzung für die aktuelle Wahlperiode bis zum Jahr 2025 festzulegen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet eine am 27. September 2018 vom Rat beschlossene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse. Diese Änderung ermöglichte die Einrichtung des Ältestenrates. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist der Vorsitz im Ältestenrat durch eine Person in Form einer Mediation zu besetzen, die dem Rat der Stadt nicht angehört. Die Bestimmung dieser Funktion ist Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit des Ältestenrates.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte ist in der Vorlage vermerkt, dass die Wahl keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt hat. Über die Höhe einer etwaigen finanziellen Entschädigung für die gewählte Person wird der Ältestenrat eigenständig entscheiden. Die Vorlage wurde von der Verwaltung im Auftrag des Bürgermeisters erstellt.
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- 30Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2020 - Stand 30.09.2020 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/221 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/221 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2020 mit dem Stand vom 30. September 2020. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte bereits in der Sitzung vom 28. November 2019 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2020/2021 beschlossen. Die Genehmigung des Plans für das Jahr 2020 erfolgte durch eine Verfügung der Bezirksregierung Münster am 27. April 2020.
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 ergaben sich Änderungen bei den Berichterstattungsverfahren zum Stärkungspakt. Entgegen der Regelungen des Stärkungspaktgesetzes wurde der für das laufende Haushaltsjahr vorgesehene Bericht, der üblicherweise zum 30. Juni vorzulegen ist, durch einen Bericht zum 30. September 2020 ersetzt. Die Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die Bezirksregierung Münster erfolgte am 13. November 2020.
Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung Münster an das zuständige Landesministerium. Mit der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht sowie die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis gegeben. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht vorgesehen.
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Hauptdokument|20201113085207-0|20201113085212-0|20201113085217-0|20201113085220-0|20201113085231-0|20201113085258-0
- 31Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus AGORAZur Vorlage · 2020/217 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzung am 3. Dezember 2020 einen Beschluss zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus AGORA vorgelegt. Mit diesem Beschluss bekennt sich die Stadtverwaltung zum Mehrgenerationenhaus der Griechischen Gemeinde AGORA und integriert dieses in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels sowie zur sozialräumlichen Entwicklung.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Zeitraum von 2021 bis 2028. Dieses Programm zielt auf die soziale Daseinsvorsorge, die Sicherstellung der sozialen Infrastruktur sowie die Integration von Flüchtlingen ab. Eine Voraussetzung für die Förderung durch Bundesmittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr ist das Bekenntnis der kommunalen Vertretungskörperschaft zur Einbeziehung des Projekts in die kommunale Planung.
Die Stadt Castrop-Rauxel sieht eine Kofinanzierung des Projektes vor. Hierfür ist die Bereitstellung von jährlich 10.000 Euro aus kommunalen Mitteln über die gesamte Laufzeit des Programms vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich somit auf insgesamt 40.000 Euro an Sachaufwendungen für den Zeitraum von vier Jahren. Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes oder durch Einsparungen im Betrieb 2 bereitgestellt.
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- 32Antrag CDU Fraktion vom 19.11.2020_Digitale VorhabenlisteZur Vorlage · 2020/213 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/213 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 19. November 2020. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung einer digitalen Vorhabenliste.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Dezember 2020 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 19.11.2020 Einführung eines neuen Funknetzes - Einbindung des RatesZur Vorlage · 2020/205 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/205, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 19. November 2020. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines neuen Funknetzes sowie die damit verbundene Einbindung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Dezember 2020 als Tagesordnungspunkt vorbereitet. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die inhaltlichen Details zur technischen Umsetzung oder den genauen Modalitäten der Ratsbeteiligung werden im Sachverhalt der Anlage ausgeführt. Federführend für diese Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 34Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und FWI vom 19.11.2020 Beteiligung aller Fraktionen an öffentlichen UmsetzungsterminenZur Vorlage · 2020/204 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/204 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und FWI, der am 19. November 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Beteiligung aller Fraktionen an öffentlichen Umsetzungsterminen.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 3. Dezember 2020 zur Beratung vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 42Anfragen der Ratsmitglieder
- 43Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich