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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 24.07.2023_Straßenname "An der alten Eiche"Zur Vorlage · 2023/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/179 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der am 24. Juli 2023 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Benennung einer Straße unter dem Namen „An der alten Eiche“.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 24. August 2023 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 23. November 2023 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 3Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/153 sieht die Verabschiedung eines Entwurfs zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt.
Die Anpassung der Satzung ist durch das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG erforderlich geworden. Laut Sachverhalt ist eine jährliche Überarbeitung der Satzung notwendig, um auf Kostensteigerungen, etwa bei der Besoldung oder bei Treibstoffen, reagieren zu können. Zudem soll die jährliche Anpassung dazu dienen, den Verschleiß der Einsatzmittel zu berücksichtigen. Die neuen Gebühren sind auf eine Dauer von einem Jahr befristet, bevor eine erneute Anpassung an die finanzielle Situation erfolgt.
Bei der Festsetzung der Minutensätze für den Einsatz von Fahrzeugen wurden die Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren als Grundlage verwendet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Veränderungen im Bereich von etwa 2 % der bisherigen Entgelte liegen könnten, weist jedoch darauf hin, dass eine präzise Bezifferelung aufgrund der Schwankungen bei Art, Umfang und Anzahl der Feuerwehrleistungen nicht möglich ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Planung vorhanden.
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- 4Neuabschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 01.01.2024Zur Vorlage · 2023/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Neuabschluss eines Vertrages mit dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 1. Januar 2024. Gegenstand der Vorlage 2023/176 ist die Festlegung eines pauschalen jährlichen Zuschusses in Höhe von 120.000 Euro. Damit soll die finanzielle Grundlage für den Betrieb des örtlichen Tierheims gesichert werden.
Der Verein betreibt das Tierheim und erhält bisher auf Basis einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 Zuschüsse für die Aufnahme von Fundtieren sowie für ordnungsbehördlich beschlagnahmte Tiere. Zudem werden Kosten für Tierarztleistungen und die Tierrettung übernommen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen der Stadt auf rund 85.000 Euro. Die neue Regelung sieht eine Erhöhung der pauschalen Zuwendung vor, um der Kostenentwicklung und den Tierzahlen Rechnung zu tragen.
Neben der Erhöhung der Pauschale umfasst der neue Vertrag Anpassungen der Vertragsinhalte, um die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner zu präzisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Ein Bestandteil der Vereinbarung ist zudem die Sicherstellung der kurzfristigen Unterbringung beschlagnahmter Tiere durch das permanente Freihalten eines Zwingers. Die Verwaltung wurde beauftragt, den abgestimmten Vertrag abzuschließen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 und die Folgejahre vorgesehen.
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- 5Fahrradabstellanlagen RathausZur Vorlage · 2023/160 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen in der Tiefgarage des Rathauses beschließen. Die Maßnahme dient der Verbesserung des ruhenden Radverkehrs sowie der Förderung klimafreundlicher Mobilität für Beschäftigte der Stadtverwaltung und Besuchende. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie 4.2.5 C zur Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs als Förderantrag anzumelden und bei Erhalt der Mittel umzusetzen.
Das Vorhaben sieht den Ersatz veralteter und beschädigter Fahrradbügel durch FGSV-konforme Anlehnbügel sowie die Schaffung zusätzlicher, wettergeschützter und diebstahlsichere Stellplätze vor. In den Blöcken A, C und E der Tiefgarage sollen neue Sammelradabstellanlagen entstehen, wobei die Standorte in den Blöcken C und E durch Umzäunungen und Schließanlagen gesichert werden sollen. Für Besuchende werden zudem neue Abstellmöglichkeiten in den Blöcken B und E geschaffen. Insgesamt sollen etwa 47 Stellplätze für Beschäftigte und 13 Stellplätze für Besuchende bereitgestellt werden.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf insgesamt 70.000 Euro. Die Finanzierung ist so geplant, dass 65 Prozent, also 45.500 Euro, aus Fördermitteln gedeckt werden, während der städtische Eigenanteil 35 Prozent, entsprechend 24.500 Euro, beträgt. Die notwendigen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 6Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2023/161 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll darüber entscheiden, die „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes beantragt. Die gesetzliche Grundlage erlaubt diesen Verzicht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach Angaben der Verwaltung liegen mindestens zwei der erforderlichen Kriterien vor. Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche, in diesem Fall der EUV Stadtbetrieb AöR, weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zweitens liegt die Bilanzsumme der einzubeziehenden Aufgabenbereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Auch die dritte Option, dass die Summe der Bilanzwerte aller Beteiligten den Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro nicht überschreitet, ist laut der Einschätzung der Verwaltung erfüllt.
Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, stützt sich die Begründung auf Entwürfe und geprüfte Abschlüsse aus den Vorjahren. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die finanziellen Verhältnisse für das Jahr 2022 nicht wesentlich verändert haben werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts bestehen, um den Rat über die Beteiligungen der Stadt zu informieren.
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Hauptdokument|20230619095307-0|20230619095311-0|20230619095317-0|20230619095319-0
- 7Vorläufiger Beteiligungsbericht 2023 (Stand 01.08.2023)Zur Vorlage · 2023/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/162 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem vorläufigen Beteiligungsbericht der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2023 (Stand 01.08.2023). Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Situation nach den Änderungen der kommunal-haushaltsrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Castrop-Rauxel seit dem Haushaltsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses bzw. eines Gesamtlageberichtes absieht, besteht gemäß der Gemeindeordnung die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichts. Da die finalen Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 noch nicht alle abschließend vorliegen, können die formalen Berichte für diesen Zeitraum erst nach deren Beschluss erstellt werden.
Um dem Rat dennoch eine aktuelle Information über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zu ermöglichen, legt die Verwaltung nun jährlich einen vorläufigen Bericht vor. Für den Bericht 2023 wurden bei bestimmten Beteiligungen, wie der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung, der GeWo – Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH, der d-NRW AöR, der Dortmunder Volksbank eG und der Sparkasse Vest Recklinghausen, die Jahresabschlüsse 2022 herangezogen. Bei weiteren Beteiligungen wurden die Daten aus dem Jahr 2021 verwendet. Zudem enthält der Bericht Rückmeldungen zum Geschäftsverlauf des ersten Halbjahres 2023 für Beteiligungen, bei denen die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt.
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- 8Vergabe der Mittel aus dem Bürger*innenbudget 2023Zur Vorlage · 2023/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt hat die Vergabe der Mittel aus dem Bürger*innenbudget für das Jahr 2023 beschlossen. Die Vorlage umfasst die Bewilligung von insgesamt 23 Projekten, die verschiedene Bereiche wie Sport, Bildung, Kultur und soziale Angebote abdecken. Die Summe der beantragten Mittel beläuft sich auf einen Bedarf von 68.620,03 Euro, wobei das Budget für 2023 aufgrund von Überzeichnungen und Rückzahlungen um 3.620,03 Euro über die ursprüngliche Festsetzung von 65.000 Euro hinaus erweitert wurde.
Unter den bewilligten Vorhaben befinden sich unter anderem Projekte zur Aufwertung von Begegnungsstätten, die Anschaffung von Spielgeräten für Schulen sowie die Förderung von Vereinsinfrastruktur, wie etwa Fahrradständer oder Spielplatzausbau. Die Liste der Zuwendungsempfänger umfasst neben Sportvereinen auch Kirchengemeinden, Kleingartenvereine, Bildungszentren und soziale Einrichtungen.
Der Bürgerbudgetbeirat hat im Rahmen der Beratung zwei Anträge nicht zur Bewilligung vorgeschlagen und einen Antrag auf Ausbau eines Spielplatzes gekürzt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt als konsumtiver Zuschuss im laufenden Haushaltsjahr, wobei die Erstellung der Förderbescheide der offiziellen Haushaltsgenehmigung vorbehalten bleibt. Bei Projekten, die Investitionen auf städtischem Grund und Boden beinhalten, geht das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen auf die Zuwendungsempfänger über.
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Hauptdokument|20230810094734-0|20230810094738-10|20230810094739-11|20230810094739-12|20230810094739-13|20230810094740-14|20230810094740-15|20230810094741-16|20230810094741-17|20230810094741-18|20230810094735-1|20230810094742-19|20230810094742-20|20230810094742-21|20230810094743-22|20230810094743-23|20230810094743-24|20230814131352-0|20230821152134-0|20230822150325-0|20230810094735-2|20230810094736-3|20230810094736-4|20230810094736-5|20230810094737-6|20230810094737-7|20230810094737-8
- 9Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO beim Kostenträger 360201 (offene pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) für das Bundesprogramm "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"Zur Vorlage · 2023/174 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 Euro beschließen. Diese Mittel sind für den Bereich der offenen pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorgesehen und dienen der Weiterleitung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Das Programm zielt darauf ab, Projekte in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit zu fördern und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Angebote lokaler Organisationen zu stärken.
Die Grundlage für die Bereitstellung ist ein Bescheid der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH vom 14. Februar 2023, über den das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Zuwendungen zur Durchführung des Programms bewilligt hat. Die Mittel sind an einen durchführenden Träger weiterzuleiten. Bisher wurden bereits Teilbeträge in Höhe von insgesamt 74.500 Euro abgerufen und weitergeleitet; für den Zeitraum bis zum 15. November 2023 ist die Bereitstellung der restlichen 75.500 Euro geplant.
Der Mehraufwand im Ergebnisplan wird durch entsprechende Mehrerträge aus den Zuwendungen und Zuschüssen des Bundes gedeckt, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung bewertet die Bereitstellung der Mittel als notwendig und unabweisbar.
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- 10Antrag CDU Fraktion vom 31.07.2023_Verlegung GlascontainerZur Vorlage · 2023/189 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/189 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 31. Juli 2023, der die Verlegung von Glascontainern zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 24. August 2023 vorgelegt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 11Anfrage CDU Fraktion vom 31.07.2023_Anfrage FlüchtlingsunterkunftZur Vorlage · 2023/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/188 befasst sich mit einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 31. Juli 2023 zum Thema Flüchtlingsunterkunft. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 16. August 2023 sowie für die anschließende Beratung im Rat der Stadt am 24. August 2023.
Inhaltlich geht es um die Beantwortung von Fragen der Fraktion zur Situation der Flüchtlingsunterkunft. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 12Antrag CDU Fraktion vom 31.07.2023_Personelle Kapazitäten Kommunaler OrdnungsdienstZur Vorlage · 2023/190 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/190 befasst sich mit der Anfrage der CDU-Fraktion zu den personellen Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes. Der Antrag wurde am 31. Juli 2023 eingereicht und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags konzentriert sich auf die personelle Ausstattung der zuständigen Stelle für den Ordnungsdienst. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 13Antrag CDU Fraktion vom 31.07.2023_Sicherheitskooperation RuhrZur Vorlage · 2023/191 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/191 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 31. Juli 2023 zum Thema Sicherheitskooperation Ruhr. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 24. August 2023 vorgelegt.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Beantragung der Sicherheitskooperation ist in der Anlage zum Dokument enthalten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 14Antrag der FDP-Fraktion vom 31.07.2023_Aufhebung der Straßenzuweisung bei Bewohnerparkausweisen in der AltstadtZur Vorlage · 2023/195 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 31. Juli 2023 einen Antrag eingebracht, der die Aufhebung der Straßenzuweisung bei Bewohnerparkausweisen in der Altstadt zum Gegenstand hat. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/195 wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 16. August 2023 sowie für den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
Der Antrag befasst sich mit der Ordnungspolitik im Bereich der Parkraumverwaltung. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 15Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 31.07.2023_Aufbringen von Radfahrer-PiktogrammenZur Vorlage · 2023/197 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/197 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Juli 2023 zur Aufbringung von Radfahrer-Piktogrammen im Stadtgebiet. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 24. August 2023 vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Maßnahme, Piktogramme für Radfahrer auf den Straßenmarkierungen zu ergänzen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine finanzielle Berührung des Haushalts vorliegt. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Maßnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 16Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 31.07.2023_ Anbringung sog. "freier Rechtsabbieger" für den Radverkehr im StadtgebietZur Vorlage · 2023/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/198 enthält einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Juli 2023. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung sogenannter freier Rechtsabbieger für den Radverkehr innerhalb des Stadtgebiets von Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 24. August 2023 vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der geplanten Änderungen im Radverkehr ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 17Antrag der CDU-Fraktion vom 31.07.23_Entgeltfreies ParkenZur Vorlage · 2023/200 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 31. Juli 2023 das Thema des entgeltfreien Parkens zur Beratung vorgelegt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/200 wurde von der Stabsstelle Digitale Transformation erstellt und ist für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, des Betriebsausschusses 1 sowie des Rates der Stadt vorgesehen.
Der Antrag befasst sich mit der Frage der Gebührenstruktur beim Parken. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die detaillierten Auswirkungen auf den Haushalt werden im Sachverhalt der Vorlage ausgeführt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Anlage des Dokuments zu entnehmen. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für den 15. August 2023 im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung angesetzt.
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- 18Antrag der FWI-Fraktion vom 01.08.2023_Mobile SitzbänkeZur Vorlage · 2023/201 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/201 befasst sich mit dem Antrag der FWI-Fraktion zum Thema mobile Sitzbänke. Der Antrag wurde am 1. August 2023 eingereicht und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 16. August 2023 vor, gefolgt von einer Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 17. August 2023 sowie im Rat der Stadt am 24. August 2023.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zum Inhalt des Antrags ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 1.
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- 19Antrag SPD Ratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023_Prüfauftrag "Mehr Demokratieförderung durch Formen der Mitbestimmung an weiterführenden Schulen"Zur Vorlage · 2023/208 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/208 befasst sich mit einem Prüfauftrag, der von der Ratsfraktion SPD und der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 3. August 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Untersuchung von Möglichkeiten zur Förderung der Demokratie an weiterführenden Schulen durch verschiedene Formen der Mitbestimmung.
Der Antrag sieht vor, die bestehenden Strukturen und potenziellen Erweiterungen der Mitwirkungsmöglichkeiten an den entsprechenden Bildungseinrichtungen zu prüfen. Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen eingereicht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) in der Sitzung am 17. August 2023 sowie für den Rat der Stadt in der Sitzung am 24. August 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 20Grundstücksgeschäfte der ECAS GmbH - Entwicklung der Fläche "Schillerstraße"Zur Vorlage · 2023/168 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/168 befasst sich mit der geplanten Entwicklung des Grundstücks in der Schillerstraße durch die ECAS GmbH. Im Rahmen einer Konzeptvergabe soll die Fläche zu wohnbaulichen Zwecken vermarktet werden. Ziel des Verfahrens ist es, die Wohnraumversorgung in Castrop-Rauxel qualitativ und quantitativ zu verbessern. Dabei erfolgt die Vergabe nicht primär über das höchste Gebot, sondern anhand einer Bewertungsmatrix, die städtebauliche, architektonische, ökologische und ökonomische Kriterien berücksichtigt.
Die städtebaulichen Vorgaben sehen die Errichtung eines Wohngebäudes mit drei Vollgeschossen vor, das nach dem KfW-55-Standard sowie barrierearm ausgestattet sein soll. Architektonische Parameter umfassen eine klare Formsprache mit hellen Putzflächen und einem Mindestanteil von 20 % Holzverschalung sowie Flach- oder Pultdächer. Ökologische Aspekte wie eine Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche sind fester Bestandteil der Kriterien, wobei ökologische Ansätze mit 25 % in der Bewertung gewichtet werden. Zudem sollen Stellplätze für Pkw und Fahrräder witterungsgeschützt und ohne Beeinträchtigung des Vorgartens realisiert werden.
Die wirtschaftliche Kalkulation der Verwaltung geht davon aus, dass die Vermarktung für die ECAS GmbH wirtschaftlich tragbar ist. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 1.645.000 Euro, während die Grunderwerbskosten inklusive Nebenkosten bei circa 202.000 Euro liegen. Für potenzielle Investoren wird eine Gewinnspanne von etwa 5 bis 10 % der investierten Mittel prognostiziert. Eine endgültige Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks bedarf eines separaten Beschlusses des Rates.
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Hauptdokument|20230724161033-0|20230725092605-0|20230725092609-0|20230725092611-0|20230725092614-0|20230725145654-0|20230725145656-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 21Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 4) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2023/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Vorkaufsrechtssatzung 4 zu verabschieden. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Stadt befugt, für bestimmte Flächen im Stadtteil Rauxel ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Anspruch zu nehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Rauxel, Flur 5 und Flur 2 ein, die sich zwischen der Habinghorster Straße, der A 42 und der Grutholzallee befinden. Die betroffenen Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und grenzen unter anderem an das Landschaftsschutzgebiet „Grutholz und Beerenbruch“.
Der Anlass für die Satzung ist die geplante Entwicklung der sogenannten Potenzialfläche Ost. Diese Fläche ist als Teil des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Stadtmittelpunkt für die Neuentwicklung zu einem nutzungsgemischten Quartier vorgesehen. Da die Flächen derzeit in Privatbesitz sind, dient das Vorkaufsrecht dazu, die städtebauliche Entwicklung abzusichern und zu verhindern, dass Grundstücksverkäufe an Dritte die geplanten Maßnahmen behindern. Durch das Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, bei Veräußerungen einzugreifen und die Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten.
Die Verwaltung gibt an, dass die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht. Ein finanzieller Aufwand entsteht erst im Falle einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie in den Betriebsausschuss 3 vorgelegt und soll im Rat der Stadt beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 22Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 "Bergarbeitersiedlung Schwerin" hier: Beschluss über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB und § 89 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauO NRWZur Vorlage · 2023/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Neuaufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Nr. 1 „Bergarbeitersiedlung Schwerin“ vor. Die Neufassung ersetzt die bestehende Satzung aus dem Jahr 2001. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 4,1 Hektar großes Gebiet im Ortsteil Schwerin, welches Teile der Funkestraße, der Schweriner Straße sowie der Grimbergstraße und angrenzende Grundstücke einschließt.
Die Neugestaltung der Satzung erfolgt, um die Anforderungen an moderne energetische Gebäudesanierungen zu berücksichtigen. Während die ursprüngliche Fassung primär auf den Erhalt der Baukultur fokussierte, integriert die neue Satzung nun auch Vorgaben zur Gestaltung sowie Regelungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen. Ziel der Planung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild der ehemaligen Bergarbeitersiedlung der Zeche Graf Schwerin I/II zu wahren. Da die Gebäude nach der Privatisierung in Einzelbesitz übergegangen sind, dient die Satzung als Instrument zur städtebaulichen Koordination, um den Charakter des Ensembles zu sichern und eine Zersplitterung des Ortsbildes zu verhindern.
Durch die Ermöglichung regenerativer Energien sollen zudem die Treibhausgasemissionen langfristig gesenkt werden, was die Satzung mit den kommunalen Klimazielen und dem Klimapaket in Einklang bringt. Die Umsetzung der Satzung verursacht keine haushaltsmäßigen Kosten für die Stadt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|20230710112309-0|20230720173711-0|20230714090235-0
Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 23Ausstattung städtischer Sportanlagen mit DefibrillatorenZur Vorlage · 2023/177 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die flächendeckende Ausstattung städtischer Sportstätten mit Defibrillatoren. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom April 2023 wurde eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Geräte durchgeführt und eine Prioritätenliste erstellt. Ziel ist es, alle städtischen Sportstätten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mit der medizinischen Notfallausrüstung zu versehen.
Der Umsetzungsprozess sieht eine gestaffelte Vorgehensweise vor. Im ersten Schritt sollen im Jahr 2024 die Sportplätze ausgestattet werden, wofür ein Budget von 15.000 Euro vorgesehen ist. In den darauffolgenden Jahren, 2025 und 2026, folgt die Ausstattung der Sporthallen mit jeweils weiteren 15.000 Euro pro Jahr. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt über die Sportpauschale.
Die Planung berücksichtigt die Nutzungshäufigkeit und die jeweiligen Sportarten der Einrichtungen. Während für einige Standorte bereits Geräte vorhanden sind oder ein Austausch im Rahmen der Neubeschaffung geplant ist, umfasst die Liste der Neuausstattungen zahlreiche Sportplätze, Turnhallen und Gymnastikräume. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt, wobei die Umsetzung vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses erfolgt.
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- 24Sachstandsbericht (Juli 2023) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2023/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/181 enthält einen Sachstandsbericht zum aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs „Obere Münsterstraße“/ Bahnhof Süd. Grundlage der Maßnahmen ist eine Kreuzungsvereinbarung aus den Jahren 1973/1974. Die DB Netz AG strebt die Umsetzung der Vereinbarung an und hat die Abstimmungsprozesse mit der Stadt Castrop-Rauxel sowie dem EUV Stadtbetrieb intensiviert.
Im Rahmen einer systematischen Variantenuntersuchung wurde ein alternatives Planungskonzept für eine barrierefreie Querung des Fuß- und Radverkehrs entwickelt. Eine Unter- oder Überführung für den motorisierten Individualverkehr wird aufgrund der räumlichen Auswirkungen im Bestand als nicht umsetzbar eingestuft. Die Untersuchung konzentriert sich daher auf zwei Prüfvarianten, die beide auf Rampenkonstruktionen basieren, wobei eine Radfahrrampe aufgrund der Platzverhältnisse nicht realisierbar ist.
Die erste Prüfvariante sieht eine Brückenkonstruktion westlich des aktuellen Bahnübergangs vor, was eine Verlegung der Bahnsteige nach Osten erfordern würde. Die Machbarkeit dieser Variante wird durch eine Untersuchung der DB Station & Service im zweiten Halbjahr 2024 geprüft. Die zweite Prüfvariante sieht eine Querung an der Stelle des heutigen Bahnübergangs vor, wobei die Rampen gewunden verlaufen. In beiden Varianten könnten ergänzende Aufzugsanlagen zur Verkürzung der Wegstrecke installiert werden, deren Kosten jedoch nach aktuellem Stand von der Stadt zu tragen wären. Der Rat der Stadt soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 25Anfrage CDU Fraktion vom 31.07.2023_Sachstand RathaussanierungZur Vorlage · 2023/192 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/192 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Sanierung des Rathauses in Castrop-Rauxel. Die Vorlage wurde von der CDU-Fraktion am 31. Juli 2023 eingereicht und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien.
Der Vorgang ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. August 2023 sowie im Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung einer Anfrage der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion bezüglich des Fortschritts und des aktuellen Status der geplanten Rathaussanierung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die weiteren Details zum Sachverhalt und die entsprechenden Beschlussvorschläge sind in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3.
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- 26Antrag der Fraktion Die Linke vom 31.07.2023_Prüfauftrag: Durch Straßenlärm >60db(A) belastete WohngebäudeZur Vorlage · 2023/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/193 befasst sich mit einem Prüfauftrag, der von der Fraktion Die Linke am 31. Juli 2023 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Untersuchung von Wohngebäuden, die einer Straßenlärmbelastung von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie in den Rat der Stadt Castrop-Rauxel eingebracht. Die Beratungsfolge sieht eine Sitzung im Betriebsausschuss am 17. August 2023 und eine anschließende Sitzung im Rat am 24. August 2023 vor.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 27Antrag der FDP-Fraktion vom 31.07.2023_Ersatz des Basaltpflasters durch Strukturasphalt in der AltstadtZur Vorlage · 2023/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2023/194 den Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung eines Austauschs der Bodenbeläge in der Altstadt zu beauftragen. Konkret geht es um die Untersuchung, ob das dort vorhandene Basaltpflaster durch Strukturasphalt ersetzt werden kann.
Der Antrag wurde am 31. Juli 2023 eingereicht und ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 16. August 2023 sowie für den Betriebsausschuss 3 am 17. August 2023 und den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Durchführung einer Prüfung durch die zuständige Verwaltung vor.
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- 28Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 31.07.2023_Umgestaltung des Einmündungsbereiches Ecke Stadtgarten/ BeethovenstraßeZur Vorlage · 2023/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/196 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 31. Juli 2023. Gegenstand des Antrags ist die Gestaltung des Einmündungsbereiches an der Ecke Stadtgarten und Beethovenstraße.
Der Vorgang ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 15. August 2023, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktionen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 29Antrag der FDP-Fraktion vom 31.07.2023_Baumneupflanzungen mit Befreiung von den Regelungen der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2023/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 31. Juli 2023 einen Antrag eingebracht, der sich auf Baumneupflanzungen sowie eine Befreiung von den Regelungen der Baumschutzsatzung bezieht. Die Vorlage mit der Nummer 2023/202 ist für die Beratungsfolge in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 15. August 2023, den Betriebsausschuss 3 am 17. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an dem eingereichten Antrag der Fraktion. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 für die Bereiche Planen, Bauen und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 30Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2023_Umgestaltung des EngelsburgplatzesZur Vorlage · 2023/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 1. August 2023 einen Antrag zur Umgestaltung des Engelsburgplatzes eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/204 liegt zur Beratung vor.
Der Vorgang ist für eine Beratungsfolge vorgesehen, die im August 2023 über den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) bis hin zum Rat der Stadt führt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
- 31Aufnahme der "wewole Stiftung" als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Generationen, Inklusion und DiversitätZur Vorlage · 2023/184 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/184 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe sieht die Aufnahme der wewole Stiftung als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt.
Die wewole Stiftung beabsichtigt, eine Vertretung in das Gremium zu entsenden, um die Arbeit des Ausschusses durch die Einbringung von Fachkompetenz zu unterstützen. Zur Stiftung zählen verschiedene Fachgesellschaften, darunter die wewole WERKEN, die Werkstatt für Menschen mit Behinderung, sowie die wewole WOHNEN mit Angeboten der Eingliederungshilfe. Die Teilangebote dieser Fachgesellschaften werden sowohl in Herne als auch in Castrop-Rauxel betrieben.
Für die Vertretung innerhalb des Ausschusses ist eine Person sowie eine Vertretung für den Verhinderungsfall vorgesehen. Mit der Aufnahme der Stiftung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Generationen, Inklusion und Diversität am 16. August 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
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- 32Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 31.07.2023_ 10 Bänke für CastropZur Vorlage · 2023/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/203 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 31. Juli 2023. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von zehn Bänken für die Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 16. August 2023 sowie im Rat der Stadt am 24. August 2023. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
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- 33DigitalisierungskonzeptZur Vorlage · 2023/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/182 der Stabsstelle Digitale Transformation legt ein neues Digitalisierungskonzept für die Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung vom 23. Juni 2022 mit der Erarbeitung dieses Konzepts beauftragt. Das vorliegende Dokument dient als Grundlage für die strategische digitale Transformation der Stadt und umfasst eine Vision, strategische Digitalisierungsziele sowie verschiedene Handlungsfelder. Zudem werden darin konkrete Digitalisierungsmaßnahmen als mögliche zukünftige Projekte vorgeschlagen.
Das Konzept sieht vor, die Inhalte im nächsten Schritt durch einen partizipativen Prozess weiterzuentwickeln. An diesem Prozess sollen die Bürgerinnen und Bürger, die lokale Gewerbetreibenden sowie Fachkräfte aus der Verwaltung beteiligt werden. Zudem sollen die politischen Fachausschüsse, die von den jeweiligen strategischen Zielen betroffen sind, in die Weiterentwicklung einbezogen werden.
Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt, das beigefügte Konzept sowie die beschriebene Vorgehensweise zur partizipativen Weiterentwicklung zu beschließen. Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 15. August 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. August 2023 vorgesehen.
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- 34Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei Kostenträger 113201 (Betriebsmanagement Betrieb 2) aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen "Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut"; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 06.07.2023Zur Vorlage · 2023/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 6. Juli 2023 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 152.182,65 Euro im Bereich des Betriebsmanagements.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem „Stärkungspakt NRW“. Diese Mittel dienen der finanziellen Unterstützung zur Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur, der Anpassung an einen erhöhten Bedarf sowie der Finanzierung von Programmen für Einzelfallhilfen. Da die Förderfähigkeit der verschiedenen Sachverhalte erst im Juni 2023 durch ergänzende Informationen des zuständigen Ministeriums abschließend geklärt werden konnte, liegen nun Bedarfsanmeldungen verschiedener Träger von Wohlfahrtsverbänden vor, die die Summe von 152.182,65 Euro beanspruchen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt über eine Weiterleitungsvereinbarung an die Träger. Der daraus resultierende überplanmäßige Aufwand wird durch entsprechende Mehreinnahlagen aus der bereits verauslagten Landesleistung gedeckt, sodass für den städtischen Haushalt kein Eigenanteil entsteht. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird und die Mittel zweckgebunden bis zum 31. Dezember 2023 zu verwenden sind, wurde die Dringlichkeitsentscheidung als notwendig und unabweisbar eingestuft. Die Genehmigung durch den Rat ist aufgrund der Haushaltsüberschreitung erforderlich.
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- 35Benennung der zu entsendenden Vertretungen des Blinden- und Sehbehindertenverein Recklinghausen im Ausschuss für Generationen, Inklusion und DiversitätZur Vorlage · 2023/185 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/185 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe befasst sich mit der Benennung von Vertretungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Recklinghausen für den Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität.
Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 15. Juni 2023, durch den der Blinden- und Sehbehindertenverein Recklinghausen in den genannten Ausschuss aufgenommen wurde. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird nun die personelle Besetzung der Vertretung festgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als primäre Vertretung des Vereins in den Ausschuss zu entsenden. Zudem soll eine weitere Person als Stellvertretung für den Fall einer Verhinderung benannt werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt am 24. August 2023 vorgelegt.
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- 36Umbesetzung der Vereinssportgemeinschaft Castrop-Rauxel e.V. im Ausschuss für Generationen, Inklusion und DiversitätZur Vorlage · 2023/186 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 24. August 2023 über eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2023/186 ist der Austausch der durch die Vereinssportgemeinschaft Castrop-Rauxel e.V. entsandten Vertretungen in diesem Gremium.
Die Verwaltung legt dar, dass die Vereinssportgemeinschaft aufgrund personeller Wechsel eine Neubesetzung der Vertretungsposten beantragt hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als Stellvertreterin für den Fall einer Verhinderung in den Ausschuss zu entsenden. Mit der Umsetzung der Umbesetzung sind laut der vorliegenden Unterlagen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 37Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Ortsteile Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde und Frohlinde)Zur Vorlage · 2023/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 24. August 2023 über die Neubesetzung des Schiedsamtes für den Bezirk 4 beraten. Der Bezirk umfasst die Ortsteile Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde und Frohlinde.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson aus dem Amt. Die am 25. Juni 2020 gewählte Person hat beim zuständigen Amtsgericht ein Gesuch auf Entlassung aus dem Schiedsamt gestellt, welches vom Gericht bewilligt wurde.
Als Nachfolger wurde ein Bewerber vorgeschlagen, dessen Wahl durch den Rat erfolgen soll. Ein Beigeordneter hat die Eignung des Bewerbers für das Ehrenamt unter Berücksichtigung der erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen befürwortet. Der Bewerber hat sein Einverständnis zur Übernahme des Amtes bereits schriftlich erklärt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bewerber für eine Wahlperiode von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Bezirk 4 zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 38Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Neubau Quertrakt Fridtjof-Nansen-RealschuleZur Vorlage · 2023/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/206 des Rates der Stadt befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung für den Neubau des Quertraktes der Fridtjof-Nansen-Realschule. Die Entscheidung wurde von der Ersten Beigeordneten und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen.
Der Bau des Quertraktes begann im Jahr 2020. Die ursprüngliche Kostenschätzung und der im Haushaltsplan 2020 beschlossene Ansatz in Höhe von 3.027.172 Euro können nach aktuellen Erkenntnissen nicht eingehalten werden. Grund hierfür sind Preissteigerungen sowie notwendige Nachträge, die zu einem weiteren Mittelbedarf von 100.000 Euro führen. Nach neuesten Berechnungen belaufen sich die Gesamtkosten für die bauliche Fertigstellung auf 3.926.172 Euro, was einer Steigerung von etwa 30 Prozent gegenüber der ursprünglichen Schätzung entspricht. Die vorhandenen Haushaltsmittel aus den Förderprogrammen KinFöG II und Gute Schule 2020 sind trotz früherer Aufstockungen nicht ausreichend, um die aktuellen Kosten zu decken.
Der zusätzliche Bedarf von 100.000 Euro soll durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus dem Projekt Neubau Klassenraum Cottensburger Schule auf derselben Buchungsstelle gedeckt werden. Die Bereitstellung der Mittel wurde als unabweisbar und dringend eingestuft, um Bauverzögerungen in der abschließenden Bauphase zu vermeiden. Die Entscheidung ist dem Rat in der Sitzung am 24. August 2023 zur Genehmigung vorzulegen.
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- 39Antrag der FDP-Fraktion vom 14.06.2023_GrundsteuerreformZur Vorlage · 2023/157 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2023/157 einen Antrag zur Grundsteuerreform vorgelegt. Das Dokument wurde am 14. Juni 2023 erstellt und war für die Beratungsfolgen im Rat der Stadt am 15. Juni 2023 sowie am 24. August 2023 vorgesehen.
Der Antrag befasst sich inhaltlich mit der Umsetzung der Grundsteuerreform. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Federführend für das Verfahren ist der Rat der Stadt.
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- 39.1Antrag der FWI-Fraktion vom 24.08.2023_Ergänzung GrundsteuerreformZur Vorlage · 2023/213 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/213, eingereicht von der FWI-Fraktion, befasst sich mit einer Ergänzung zur Grundsteuerreform. Der Antrag wurde am 24. August 2023 erstellt und dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf der Ergänzung der bestehenden Informationen oder Maßnahmen im Kontext der Grundsteuerreform. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 40Anfragen der Ratsmitglieder
- 41Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich