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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 sowie Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2023 einschließlich der jeweiligen AnlagenZur Vorlage · 2022/343 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 15. Dezember 2022 wird der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2023 einschließlich der dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung dieser Haushaltsunterlagen.
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer werden den Entwurf des Haushalts 2023 im Zuge der Einbringungsreden mündlich erläutern. Die Unterlagen werden den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sondersitzung zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die erforderlichen Anpassungen im Stellenplan eine separate Vorlage durch den Bereich der Hauptverwaltung erstellt wird. Die vorliegende Sitzungsvorlage weist darauf hin, dass durch die bloße Kenntnisnahme der Entwürfe keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird.
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- 3Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum "Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte"Zur Vorlage · 2022/348 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, Castrop-Rauxel zum „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“ aufzunehmen. Das Bündnis umfasst aktuell 63 Städte und Kreise aus sieben Bundesländern und setzt sich für eine nachhaltige Finanzierung der kommunalen Ebene sowie die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der schwierigen Haushaltslage der Stadt, die durch langjährige Sanierungsbemühungen, negatives Eigenkapital und die Folgen der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges geprägt ist. Das Aktionsbündnis dient als Plattform für interkommunales Engagement, um die finanzielle Situation von Kommunen, insbesondere im Ruhrgebiet und der Emscher-Lippe-Zone, auf Bundes- und Landesebene zu thematisieren. Durch die Vernetzung verschiedener Kommunen sollen Aufmerksamkeit für die strukturellen Probleme der Finanzierung geschaffen und politische Entscheidungsträger erreicht werden.
Der Beitritt ist mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1.000 Euro verbunden, der für die Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen des Bündnisses verwendet wird. Im Haushaltsplan 2023 ist dieser Betrag als Sachaufwand vorgesehen. Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte für den Beitritt einleitet und den Rat über die erfolgreiche Umsetzung informiert.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 4Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept 2022 (Berichtsstichtag 30.09.2022)Zur Vorlage · 2022/340 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 über den Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2022 mit dem Berichtsstichtag 30. September 2022 in Kenntnis gesetzt. Der Beschluss sieht vor, diesen Bericht dem Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes ergibt sich aus der fortbestehenden bilanziellen Überschuldung der Stadt. Nach dem Ende der Regelungen des Stärkungspaktgesetzes zum 31. Dezember 2021 gelten für das Haushaltsjahr 2022 wieder die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Das vorliegende Konzept wurde bereits im Juli 2022 durch die Kommunalaufsicht genehmigt, wobei die Erstellung eines Berichts über Abweichungen der Haushaltswirtschaft sowie über die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zum Stichtag 30. September 2022 als Nebenbestimmung festgelegt wurde.
Die Verwaltung führt aus, dass der Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund noch unklarer Einnahmeentwicklungen erst nach der Berichterstattung im Rat an die Aufsichtsbehörde versandt wird. Aktuelle Prognosen zeigen eine Verschlechterung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um etwa 2,1 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz. Grund hierfür sind die Entlastungspakete I und II der Bundesregierung, die durch Maßnahmen wie die Energiepauschale und die Erhöhung von Steuerfreibeträgen zu einem Rückgang des Einkommensteueraufkommens geführt haben. Der Rat wurde bereits über aktuellere Finanzcontrollingwerte zum Stichtag 30. Oktober 2022 informiert.
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Hauptdokument|20221130170243-0|20221201093417-0|20221201093425-0|20221201093445-0
- 5Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2022/333 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/333 des Rates der Stadt befasst sich mit der Anpassung des Stellenplans für das Jahr 2023. Der Stellenplan dient als Grundlage für die Stellenbewirtschaftung der Stadt Castrop-Rauxel und weist die erforderlichen Stellen für Beamte sowie nicht nur vorübergehend beschäftigte Bedienstete aus. Für das Jahr 2023 ist eine Ausweitung auf insgesamt 1204,06 Stellen vorgesehen.
Im Rahmen der Neugestaltung werden rund 45,22 neue Stellen geschaffen. Davon entfallen etwa 20 Stellen auf den Bereich 37, um die Voraussetzungen für die Umsetzung des angepassten Rettungsdienstbedarfsplans zu erfüllen. Die Verwaltung führt an, dass diese Stellen zur Erfüllung neuer und aktueller Aufgaben notwendig sind. Gleichzeitig sind im Plan fünf Stellenabsenkungen vorgesehen. Veränderungen ergeben sich zudem durch tarifrechtliche Anpassungen, Rechtsänderungen sowie organisatorische Umstellungen, die zu Stellenanhebungen führen.
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich auf 2.221.636,37 Euro, wobei ein Teilbetrag von 844.782,46 Euro refinanziert ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Planung aufgrund der Haushaltslage ein Fokus auf das notwendige Minimum gelegt wurde. Zudem wird auf die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel und die Notwendigkeit von Wiederbesetzungsprüfungen verwiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Veränderungen zum Stellenplan 2023 zur Kenntnis nimmt, wobei bis zur Ratssitzung im Februar 2023 geringfügige Abweichungen möglich bleiben.
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Hauptdokument|20221215132644-0|20221215132644-1|20221215132645-2|20221215132645-3|20221215132645-4|20221215132645-5
- 6Änderungen im Umsatzsteuerrecht (Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz - UStG)Zur Vorlage · 2022/342 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Kenntnis gesetzt. Die Regelung, die eine spezifische Besteuerung von Leistungen ermöglicht, wird durch den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Jahr 2016 beschlossen, von ihrem Optionsrecht Gebrauch zu machen und die am 31. Dezember 2015 geltende Fassung des § 2b UStG anzuwenden. Eine vorherige Verlängerung erfolgte im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes bis zum Ende des Jahres 2022. Die nun vorgesehene weitere Fristverlängerung begründet der Gesetzesentwurf mit der Notwendigkeit, Rechtsunsicherheiten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu vermeiden und die Verwaltung angesichts aktueller Herausforderungen, wie der Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie personeller und finanzieller Engpässen, zu entlasten.
Da die bereits gegenüber dem Finanzamt Recklinghausen abgegebene Optionserklärung gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen auch für Leistungen im Zeitraum nach 2022 gilt, ist kein neuer konstitutiver Beschluss erforderlich, sofern die Stadt keine abweichende Entscheidung trifft. Die Verwaltung sieht in einer vorzeitigen Umstellung auf das neue Umsatzsteuerregime vor dem Jahr 2025 keine Vorteile für die Stadt.
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- 75. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2023Zur Vorlage · 2022/339 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 die fünfte Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Besteuerung von Tanzveranstaltungen über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt.
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung begründet die Verlängerung der Aussetzung mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die durch die Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges sowie mögliche weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprägt ist. Bereits im Jahr 2018 wurde eine befristete Aussetzung beschlossen, da die Erhebung dieser Steuer aufgrund der geringen Einnahmen, die zuvor maximal 6.000 Euro pro Jahr betrugen, im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde. Die Verwaltung empfiehlt, die Personalressourcen in der Finanzabteilung für andere Bereiche der Steuererhebung einzusetzen.
Die Änderung der Satzung tritt zum 1. Januar 202 nach der Beschlussfassung in Kraft und endet automatisch mit Ablauf des Jahres 2025. Sollten sich künftig Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Rentabilität oder ordnungspolitische Notwendigkeiten ergeben, kann die Besteuerung ab dem 1. Januar 2026 ohne erneute Satzungsänderung wieder aufgenommen werden. Die Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung sehen Mindererträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro für die Jahre 2023 bis 2025 vor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Änderung des Gesellschaftsvertrags der FORUM Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2022/346 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der FORUM Betriebsgesellschaft mbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die von der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft einer Anpassung der Regelung in § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags zustimmen.
Die aktuelle Regelung begrenzt die Verlustabdeckung durch die Stadt auf maximal 1.500.000 € pro Geschäftsjahr. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Höchstbetrag temporär auf 1.750.000 € zu erhöhen. Diese Erhöhung soll als Sicherungsmechanismus dienen, um auf mögliche wirtschaftliche Folgen des Ukraine-Krieges, wie etwa steigende Energiekosten, reagieren zu können. Der Zeitraum der Anpassung orientiert sich an den Bestimmungen des Kommunalhaushaltsrechts zur Isolierung von Corona- und Ukraine-Krieg-bedingten Schäden, was nach aktuellem Stand bis einschließlich 2026 vorgesehen ist.
Die Verwaltung betont, dass die FORUM GmbH weiterhin dazu angehalten ist, den Verlustausgleich so gering wie möglich zu halten und die bisherige Deckelung nach Möglichkeit nicht zu überschreiten. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde über das Vorhaben informiert und hat keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet. Nach der Beschlussfassung durch den Rat muss die Änderung der Kommunalaufsicht angezeigt und formal durch den Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung beschlossen und notariell beurkundet werden.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 9Zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/291 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/291 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Änderung der Satzung vom 17.12.2020 beschließen.
Die Anpassung betrifft die Tarifstellen 3.7.1 und 3.8 a) der bestehenden Satzung. Hintergrund der Änderung ist eine Mitteilung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung, wonach die Zeitgebühren für bauaufsichtliche Aufgaben aufgrund der aktualisierten Landesgebührensätze zum 01.01.2023 angepasst werden müssen. Da die Gebühren der Stadt auf vergleichbare Sachverhalte wie die Landesgebühren abzielen, wird eine Angleichung der Gebührenhöhe vorgeschlagen. Die letzte Anpassung der Tarifstelle 3.7.1 liegt mehrere Jahre zurück.
Hinsichtlich der Tarifstelle 3.8 a), die Leistungen mit einem Zeitaufwand von bis zu einer Stunde umfasst, wird eine Neuausrichtung vorgeschlagen. Ziel ist es, diesen Satz an die Zeitgebühr für eine Stunde anzulehnen, um den tatsächlichen Aufwand bei gewerblichen, planungsrechtlichen Abfragen besser abzubilden. Private Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden laut Vorlage weitgehend gebührenfrei bearbeitet. Die Änderung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung im Rat der Stadt ist für die Sitzungen am 24.11.2022 und am 15.12.2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 10Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2022/296 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/296 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Gemäß den vorliegenden Vorgaben des Oberbürgermeisters sowie den Ratsbeschlüssen vom 5. Juli 2018 und 29. November 2018 ist die Verwaltung dazu angehalten, über alle Beschlüsse zu berichten, die innerhalb der aktuellen Wahlperiode gefasst wurden und noch nicht vollständig umgesetzt sind.
Der vorliegende Sachverhalt dient dazu, den aktuellen Umsetzungsstand dieser noch nicht abgeschlossenen Beschlüsse darzustellen, wobei die entsprechenden Details in den Anlagen der Vorlage aufgeführt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Sachstand der noch nicht vollständig umgesetzten Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Vorlage festgestellt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Rates der Stadt am 24. November 2022 und am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 11Antrag der CDU-Fraktion vom 30.10.2022_Antrag zur Sanierung der Kabinen beim TuS HenrichenburgZur Vorlage · 2022/301 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/301 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 30. Oktober 2022. Gegenstand des Antrags ist die Sanierung der Kabinen beim Sportverein TuS Henrichenburg.
Der Antrag wurde im Bereich des Immobilien-Managements erstellt und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. November 2022 sowie in den Sitzungen des Rates der Stadt am 24. November 2022 und am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 12Umbesetzung der Vertretung des Sachkundigen Einwohners für den Verein "Rettet die alte Eiche"Zur Vorlage · 2022/341 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2022/341 wird eine Neubesetzung der Vertretung für den Verein „Rettet die alte Eiche“ im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz beantragt. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, eine neue persönliche Vertreterin für den Sachkundigen Einwohner zu entsenden.
Die Grundlage für die Besetzung der Sachkundigen Einwohner bildet die Ratssitzung vom 18. April 2021, in der die Vertreter für die aktuelle Legislaturperiode gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW bestimmt wurden. Bisher wurde der Verein „Rettet die alte Eiche“ durch eine Person vertreten, die ihr Mandat nun abgeben möchte. Als neue persönliche Vertreterin für den zuständigen Sachkundigen Einwohner wird eine Nachfolgerin vorgeschlagen.
Die entsprechende Änderung der personellen Vertretung wurde dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz bereits im Juni 2022 zur Kenntnis gegeben. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die formale Neubesetzung der Vertretung im Ausschuss geregelt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Berufung einer landwirtschaftliche Vertretung für den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz für die aktuelle WahlperiodeZur Vorlage · 2022/322 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berufung einer landwirtschaftlichen Vertretung für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz in der aktuellen Wahlperiode entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Vertreterin des landwirtschaftlichen Bereichs als beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Antrag der CDU-Fraktion vom 9. März 2022. In einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022 wurde bereits einstimmig beschlossen, die entsprechende Person als Vertretung für den landwirtschaftlichen Kreisverband in das Gremium zu berufen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14Planfeststellung "Geplante 380-kV-Einführung in die Umspannanlage Pöppinghausen" Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/344 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/344 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel zum Planfeststellungsverfahren bezüglich der geplanten Einführung der 380-kV-Ebene in die Umspannanlage Pöppinghausen. Ziel des Vorhabens ist die Umstellung der Stromversorgung vom 220-kV-Netz auf das 380-kV-Netz, um einem steigenden Strombedarf gerecht zu werden und die mittelfristige Abschaffung des 220-kV-Netzes zu begleiten. Dies erfordert Anpassungen der Höchstspannungsleitungen im Umfeld der Anlage.
Die Vorlage legt dar, dass die Stadt die aktuelle Planung kritisch bewertet. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass das förmliche Planfeststellungsverfahren lediglich die Änderungen der Leitungen umfasst, die Umstellung des Umspannwerks selbst jedoch nicht berücksichtigt. Zudem wird beanstandet, dass ein von einer Bürgerinitiative eingebrachter Alternativvorschlag, der eine Entlastung des Ortsteils ermöglichen könnte, nicht ausreichend geprüft wurde. Wissenschaftliche Gutachten, die der Vorlage beigefügt sind, bestätigen die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Alternative sowie Mängel in der aktuellen Verfahrensführung.
Der Rat der Stadt soll den vorliegenden Entwurf einer Stellungnahme beschließen und diesen der Bezirksregierung zustellen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Verfahren aufgrund der notwendigen Ergänzungen nicht genehmigungsreif ist und eine umfassende Änderung der Planung ein erneutes Planfeststellungsverfahren erforderlich macht. Die Vorlage basiert auf den vorangegangenen Beschlüssen des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sowie des Betriebsausschusses 3.
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Hauptdokument|20221208092323-0|20221130155712-1|20221130155714-2|20221208092319-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Finanzierung der Trägeranteile der Kita in modularer Bauweise am Stadtmittelpunkt als Dependance der integrativen Kita OskarstraßeZur Vorlage · 2022/345 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Übernahme der Trägeranteile für die modulare Kindertagesstätte am Stadtmittelpunkt beraten. Die Einrichtung wurde am 1. August 2022 als Dependance der integrativen Kita Oskarstraße eröffnet. Der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e. V. hat beantragt, dass die Stadt die Trägeranteile ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 vollständig übernimmt, da der Verband die Kosten für weitere Einrichtungen und Gruppen nicht aufbringen kann.
Der Trägeranteil beläuft sich gemäß der Kita-Finanzierungsverordnung auf 10,30 %. Der Betrieb der Kita startete zunächst mit zwei Gruppen in der Gruppenform III. Eine Erweiterung um zwei Gruppen der Gruppenform I ist vorgesehen, sofern das entsprechende Fachpersonal zur Verfügung steht.
Mit der Übernahme der Trägeranteile sind bei einer vollständigen Belegung der Betreuungsplätze jährliche Mehraufwendungen von etwa 77.000 Euro verbunden. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 entstehen aufgrund der aktuellen Belegung anteilige Kosten in Höhe von circa 15.848 Euro. Die Kalkulation für die Folgejahre basiert auf der Fortschreibungsrate des Kindergartenjahres 2022/2023. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung für die Produktgruppe zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 16Umbesetzung des B 2Zur Vorlage · 2022/347 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2022 wird über die Neubesetzung der Elternvertretung für den Betriebsausschuss 2 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen neuen Elternvertreter zu entsenden, um den Wegfall eines bisherigen Mitglieds auszugleichen.
Konkret wird vorgeschlagen, einen Elternvertreter als Ersatz für die bisherige Vertreterin in den Betriebsausschuss 2 zu entsenden. Ergänzend dazu soll eine Vertreterin ernannt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die Besetzung der Vertretung liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Auflösung des Bereiches 81 - Zentrum für Frau in Beruf und TechnikZur Vorlage · 2022/329 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Auflösung des Bereichs 81 beraten, der das Zentrum Frau in Beruf und Technik (ZFBT) umfasst. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, den Bereich aufzulösen und die Verwaltung mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu beauftragen.
Das ZFBT wurde 1994 gegründet und befasste sich mit der beruflichen Chancengleichheit von Frauen in Nordrhein-Westfalen mit regionalem Fokus auf den Emscher-Lippe-Raum. Die Einrichtung wurde durch das Land finanziert, wobei die Stadt Castrop-Rauxel die stellvertretende Leitung übernahm. Die Finanzierung sollte primär über öffentliche und privatwirtschaftliche Aufträge sowie Projekte aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln erfolgen, ohne eine institutionelle Sockelfinanzierung durch die Stadt.
Laut Sachverhalt konnte dieses Finanzierungsziel aufgrund veränderter Förderstrukturen nicht mehr erreicht werden. Insbesondere die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Förderung der Kompetenzzentren Frau & Beruf einzustellen, führte dazu, dass eine Weiterführung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) nach April 2022 nicht mehr möglich war. Da die inhaltlichen Schwerpunkte nicht mehr mit dem neuen operativen Programm des EFRE 2021–2027 übereinstimmen, entfällt die Finanzierung eines wesentlichen Teils der Stellen.
Die geschäftlichen Tätigkeiten des ZFBT wurden bereits eingestellt. Die Auflösung des Bereichs führt zur Beendigung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des steuerlich geführten Betriebes gewerblicher Art (BgA) und beendet die damit verbundene Steuerpflichtigkeit. Ein Beschluss ist erforderlich, um die steuerliche Abwicklung für das Jahr 2022 zu ermöglichen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 18Übergang des Bereiches 67 - Stadtgrün und Friedhofswesen - auf den EUV StadtbetriebZur Vorlage · 2022/338 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/338 sieht die Eingliederung des Bereichs 67, der für das Stadtgrün und das Friedhofswesen zuständig ist, in den EUV Stadtbetrieb vor. Ziel der Maßnahme ist es, die operativen Aufgaben sowie die Friedhofsverwaltung und das städtische Bestattungswesen als gebührenrechnende Einrichtung auf den EUV zu übertragen. Die Stadt behält dabei die Verantwortung für die strategische Grünflächenplanung, das Kleingartenwesen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll das Personal des Bereichs 67 zum nächstmöglichen Zeitpunkt direkt beim EUV beschäftigt werden. Für die Wahrnehmung der verbleibenden strategischen Aufgaben werden zwei Verwaltungsstellen bei der Stadt verbleiben, während eine Stelle für die Grünflächenpflege in Kindertagesstätten dem Bereich 56 zugeordnet wird. Durch den Übergang sollen Synergieeffekte, etwa im Bereich des Flottenmanagements, genutzt und die Effizienz der Aufgabenerledigung gesteigert werden.
Die Trägerschaft und Gebührenhoheit für die kommunalen Friedhöfe gehen auf den EUV über, der künftig auch für die entsprechenden Satzungen und Gebührenordnungen zuständig ist. Die Aufwendungen und Erträge der laufenden Bewirtschaftung werden aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert. Die Maßnahme soll für den städtischen Haushalt neutral gestaltet sein. Das Eigentum an den Friedhofsflächen und Anlagen verbleibt bei der Stadt. Die Verwaltung plant, die steuerlichen Konsequenzen der Maßnahme durch eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung prüfen zu lassen.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 19Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Wochenmärkte- und Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/323 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/323 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 sowie der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 als Veranstalter der Märkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst zuständig und erhebt von den Marktbeschickern Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der Inflation wird eine Erhöhung der Gebühren um etwa 10 % ab dem 1. Januar 2023 vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die anfallenden Aufwendungen durch die Marktstandsgebühren zu decken. Die vorgeschlagenen Sätze variieren je nach Standort und Verpflichtungsgrad der Marktbeschicker. So beträgt die Tagesgebühr für Propagandisten auf allen Märkten 6,70 Euro pro angefangenem laufendem Meter Verkaufsfront. Für andere Marktbeschicker liegen die Sätze in Ickern und Castrop zwischen 3,30 und 4,00 Euro, während sie in Habinghorst zwischen 2,90 und 3,30 Euro liegen, abhängig von der Bezahlweise und der Dauer der Verpflichtung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nimmt und den bereits vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes gefassten Beschluss zur Gebührensatzung bestätigt. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist diese Bestätigung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine Kommunikation der Gebührenerhöhung mit den Marktbeschickern ist vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 20Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Gewässerunterhaltung- und Beschluss über die Gebühren zur Umlage der Kosten der GewässerunterhaltungZur Vorlage · 2022/324 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/324 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich der Gewässerunterhaltung. Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW hat die Stadt Castrop-Rauxel die Gewässerunterhaltungsgebühr eingeführt, deren Erhebung durch den EUV Stadtbetrieb erfolgt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Gebühren für die Gewässerunterhaltung im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu lassen. Die Berechnung umfasst zudem die veranschlagte Umlageleistung der Emschergenossenschaft für die Unterhaltung der entsprechenden Gewässer. Zur Deckung der anfallenden Aufwendungen werden Gebühren in Höhe von 0,0476 Euro pro Quadratmeter für befestigte Flächen sowie 0,0017 Euro pro Quadratmeter für übrige Flächen vorgeschlagen.
Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb –AöR– liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung der Gebühren beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nehmen und den Beschluss des Verwaltungsrates vom 14. Dezember 2022 zur Gebührensatzung Gewässerunterhaltung bestätigen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 21Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)Zur Vorlage · 2022/325 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/325 befasst sich mit der Neufassung der Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums gemäß § 23 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Empfehlung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb folgen und die vorliegende Fassung der Entgeltordnung zum 01.01.2023 beschließen.
Die Änderung der Satzung ist notwendig, um einen Wortfehler in der aktuell gültigen Fassung zu korrigieren. Konkret soll im § 2 Absatz 1 des ersten Spiegelstrichs der Begriff „Gattungsvertrag“ durch die Bezeichnung „Gestattungsvertrag“ ersetzt werden, um Fehlinterpretationen der Regelung vorzubeugen. Im Zuge dieser Anpassung wird zudem ein Hinweis auf die Geschlechterneutralität in den Text aufgenommen.
Die Verwaltung gibt an, dass die Neufassung der Entgeltordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 14.12.2022 sowie des Rates der Stadt am 15.12.2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 22Erlass der Satzung über die Kreislaufwirtschaft- und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts-und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2022/326 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/326 befasst sich mit dem Erlass der neuen Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel. Der vorliegende Entwurf der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung wurde bereits vom Verwaltungsrat EUV beraten und soll nun dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, die Rechtsgrundlagen der Satzung zu aktualisieren. Neben der Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen wurden redaktionelle Änderungen am Text vorgenommen. Die Vorlage enthält zudem eine Synopse, welche die vorgenommenen Änderungen farblich hervorhebt, sowie den vollständigen Text der neuen Satzung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Neufassung der Satzung keine haushaltsmäßige Berührung zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrats EUV am 14. Dezember 2022 sowie des Rats der Stadt am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 23Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2023Zur Vorlage · 2022/327 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, für das Jahr 2023 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs beschlossene Satzung zu billigen und die dazugehörige Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Grundlage der Vorlage ist eine Anpassung des Gebührensatzes. Aufgrund gestiegener Kosten im Bereich der Unternehmerleistungen sowie der Verwaltungskosten wird ein neuer Satz von 81,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt vorgeschlagen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022, in dem der Satz 74,72 Euro betrug, ergibt sich eine Erhöhung durch die Veränderung der Netto-Unternehmerkosten von 37,00 Euro auf 42,00 Euro sowie einen leichten Anstieg der Verwaltungskosten. Die Abfuhrmenge für das Jahr 2023 wird auf dem Niveau des Vorjahres mit 85 Kubikmetern prognostiziert.
Von der Satzungsänderung sind 47 Grundstückseigentümer betroffen, deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und die auf die Entsorgungsleistung des EUV Stadtbetriebes angewiesen sind. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den in der Satzung festgelegten Gebührensatz. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Finanzen wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 24Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/331 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/331 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmen.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf der aktuellen Kostenentwicklung, die unter anderem durch die allgemeine Inflation sowie Veränderungen bei den Abgaben der Wasserverbände beeinflusst wird. Laut der vorliegenden Berechnung steigen die Beiträge zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband um 135.753 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zudem erhöht sich die Abwasserabgabe der Genossenschaften und Verbände um 58.179 Euro. Demgegenüber stehen sinkende Aufwendungen für Fremdarbeiten um 30.000 Euro sowie ein Anstieg der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen des Infrastrukturvermögens um 200.000 Euro.
Aufgrund dieser Entwicklungen ist eine Anpassung der Entwässerungsgebühren zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll von 2,81 Euro auf 2,85 Euro pro Kubikmeter steigen, was einer Erhöhung von 1,42 Prozent entspricht. Die Gebühr für die pflichtige Grundstücksfläche wird von 1,13 Euro auf 1,12 Euro pro Quadratmeter gesenkt, was einer Reduzierung von 0,88 Prozent entspricht. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 25Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschafts- und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/332 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Abfallentsorgung zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossene Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung bestätigen.
Die vorliegende Kalkulation sieht für das Jahr 2023 eine Gebühr von 2,30 Euro pro Liter Abfall vor. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 2,14 Euro. Als Gründe für diese Anpassung werden die Kostenentwicklung sowie die Auswirkungen der Inflation und die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt angeführt. Zudem ist in die Kalkulation ein Mehraufwand bei der Kreisentsorgungsgebühr in Höhe von 831.366 Euro eingepreist, was einer Steigerung von 23,49 Prozent entspricht.
Die Entscheidung über die Satzung obliegt dem Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb im Rahmen seines Aufgabenbereichs. Da die Satzung jedoch Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung enthält, ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Mittel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 26Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs-und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2022/334 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/334 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der entsprechenden Gebühren in Castrop-Rauxel.
Der Vorschlag sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr vor. Diese soll von bisher 4,57 Euro pro laufendem Meter auf 4,89 Euro pro laufendem Meter angehoben werden, was einer Steigerung von 7,00 % entspricht. Die Gebühr für den Fahrbahnwinterdienst soll hingegen unverändert bei 1,60 Euro pro laufendem Meter bleiben. Als Begründung für die Kalkulation wird auf die aktuelle Preisentwicklung am Energiemarkt sowie auf die allgemeine Inflation verwiesen.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die neue Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung jedoch der Zustimmung des Rates der Stadt. Der Rat der Stadt soll daher die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat beschlossene Straßenreinigungs- und Gebührensatzung bestätigen. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Mittel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Hauptdokument|20221125114147-0|20221125114147-1|20221213150528-1|20221213150528-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 27Erlass einer 12. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/349 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/349 behandelt die Einführung der 12. Änderungsentgeltordnung für die Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Verwaltungsrates vom 14. Dezember 2022 zu dieser Entgeltordnung bestätigen.
Grundlage für die Neufassung der Ordnung ist eine Überprüfung der bestehenden Preise. Dabei wurden die Entsorgungs- und Logistikkosten als Maßstab für eine Preisanpassung bei den verschiedenen Leistungsarten herangezogen. Zudem wurden für unterschiedliche Arten der Anlieferung separate Preise aufgeführt, um eine verursachergerechte Abrechnung zu ermöglichen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch eine grundsätzliche Bedeutung hat, ist gemäß der Satzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage dient somit der förmlichen Billigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderungen vor deren öffentlicher Bekanntmachung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 28Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH Hier Erweiterung des bestehenden Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH in § 7 Abs. 1; Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie § 8 Nr. 5Zur Vorlage · 2022/350 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Änderung des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund der Vorlage ist die Neuausrichtung der Stadtwerke zu einem vollumfänglichen Stadtwerk nach der Übernahme des Strom- und Gasnetzes sowie der erfolgreichen Konzessionsvergabe.
Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von bisher 10 auf 13 Personen zu erweitern. In diesem Zusammenhang soll die Anzahl der durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandten Mitglieder von bisher 4 auf 7 erhöht werden. Der Rat beschließt zudem, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat zu entsenden, womit die bisherige Vertretung durch die Erste Beigeordnete endet. Zusätzlich sollen drei weitere Mitglieder aus dem Rat sowie deren Stellvertreter für die Wahlperiode 2020–2025 bestimmt werden. Die Stadtbaurätin soll dem Aufsichtsrat mit beratender Stimme angehören. Zudem wird festgelegt, dass Fraktionen ohne das entsprechende Zählverfahren je ein Mitglied als persönlichen Gast ohne Stimmrecht entsenden können.
Ergänzend soll der Gesellschaftervertrag dahingehend angepasst werden, dass die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats künftig durch mindestens 7 Mitglieder hergestellt wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Erweiterung der Aufsichtspflichten eine Abstimmung mit der Mitgesellschafterin Gelsenwasser AG erfolgt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 29Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/352 · Tischvorlage
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Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel zur Beratung an. Gemäß den §§ 105 bis 107 des Strafvollzugsgesetzes dienen diese Beiräte dazu, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs aufweisen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden.
Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Der Beirat soll aus sechs Mitgliedern bestehen, wobei die Amtszeit der aktuellen Wahlperiode des Landtages entspricht. Da diese Periode neu beginnt, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder. Obwohl für die Benennung der Beiratsmitglieder in Justizvollzugsanstalten kreisangehöriger Gemeinden grundsätzlich der Kreistag zuständig ist, sieht eine Mitteilung des Oberkreisdirektors des Kreises Recklinghausen aus dem Jahr 1990 vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel über die Benennung entscheidet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung von sechs Personen vor. Die Liste umfasst zwei sachkundige Bürger, ein Mitglied des Landtags, die Erste Beigeordnete, einen ehemaligen Leiter der Agentur für Arbeit Castrop-Rauxel sowie einen evangelischen Pfarrer aus Castrop-Rauxel. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 30Weitere zusätzliche Mittelbereitstellung bei der Kontierung 5241000/50670/550101 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) für die Vollentschlammung des GondelteichesZur Vorlage · 2022/354 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine weitere Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Vollentschlammung des Gondelteichs entscheiden. Die vorliegende Tischvorlage sieht vor, über den bereits im September 2022 beschlossenen Betrag von 115.566 € hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 41.906,02 € zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind auf der Kontierung für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zu veranschlagen.
Hintergrund der Maßnahme ist eine laufende Kanalbaumaßnahme im Bereich der Unterfahrung des Gondelteichs durch die Stadtentwässerung (EUV). Im Zuge dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass eine vollständige Entschlammung des Teiches notwendig ist, da die letzte Maßnahme etwa 40 Jahre zurückliegt. Da die aktuelle Baustellensituation die Durchführung der Entschlammung begünstigt, wird eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 50 % angestrebt.
Nach Vorliegen der Schlussrechnung belaufen sich die Gesamtkosten für die Entschlammung auf 314.944,03 €. Der städtische Anteil an diesen Kosten beträgt somit 157.472,02 €. Da die bisherigen Mittel nicht ausreichen, ist die oben genannte zusätzliche Bereitstellung erforderlich. Die Deckung des Mittelbedarfs erfolgt durch Mehreinnahmen aus Erstattungen des Kreises SGB II. Die entsprechenden Anpassungen in den korrespondierenden Positionen des Finanzhaushalts sind vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 31Antrag CDU Ratsfraktion vom 13.12.2022_Ausschussumbesetzung RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · 2022/353 · Tischvorlage
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2022/353 einen Antrag gestellt, der im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt wurde. Gegenstand des Antrags, der am 13. Dezember 2022 eingereicht wurde, ist die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 zur Beratung vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag der Fraktion verweist auf eine entsprechende Anlage, die Details zur geplanten Ausschussbesetzung enthält. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 32Antrag FDP Fraktion vom 14.12.2022_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2022/356 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/356, eingereicht von der FDP-Fraktion, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 14. Dezember 2022 formuliert und war für die Beratung im Rat der Stadt am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung von Ausschussumbesetzungen. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 33'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Position 50560/360105/0511002 /ALT884 (Optimierung/ Einrichtung Großspielflächen)Zur Vorlage · 2022/351 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Projekt „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ gebeten. Konkret soll für das Haushaltsjahr 2022 eine Summe von 215.000 Euro auf der Position zur Optimierung und Einrichtung von Großspielflächen bereitgestellt werden. Die Deckung dieser investiven Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe aus einer anderen Position des Haushalts.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung der bestehenden Sport-, Bewegungs- und Erholungsflächen auf der Grünfläche am Hallenbad. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung und Erweiterung vorhandener Elemente wie des Kinderspielbereichs, des Bolzplatzes und des Beachvolleyballfeldes. Ein erster Umsetzungsschritt sieht die Ertüchtigung des Kinderspielplatzes vor, wofür kalkulatorische Kosten von etwa 250.000 Euro veranschlagt werden. Da dieser Bereich überwiegend auf nicht städtischem Grund liegt, ist eine korrekte Umbuchung der Mittel auf das Sachkonto für Bauten auf fremdem Grund und Boden erforderlich.
Die Finanzierung des Gesamtprojekts stützt sich auf bereits bereitgestellte Mittel aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 sowie auf Fördermittel aus dem „Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“, für die ein Förderbescheid der Bezirksregierung Münster vorliegt. Da die beantragte Mittelbereitstellung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Entscheidung des Rates erforderlich.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 34'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Position 50560/360105/0241006/ALT884 (Optimierung/ Einrichtung Großspielflächen)Zur Vorlage · 2022/357 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Bau eines Sport-, Spiel- und Bewegungsparks am Hallenbad gebeten. Die Vorlage sieht für das Haushaltsjahr 2022 eine Erhöhung der Mittel in Höhe von insgesamt 692.000 Euro vor.
Ein Teilbetrag von 610.000 Euro soll zur Überbrückung einer Finanzierungslücke genutzt werden. Hintergrund ist, dass die Zuwendungen aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ der Bezirksregierung Münster im Jahr 2022 nicht in der ursprünglich geplanten Höhe einfließen, sondern aufgrund eines festgelegten Bewilligungsrahmens zeitlich gestaffelt bereitgestellt werden. Die Stadt muss die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme vorfinanzieren, da die entsprechenden Einzahlungen aus der Förderung erst in den Folgejahren zwischen 2023 und 2026 erfolgen.
Zusätzlich werden 82.000 Euro für den Ausbau der Großspielflächen beantragt, um die durch die aktuelle Preisentwicklung gestiegenen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu decken. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen aus den Positionen für die Erhöhung der Einlage bei den Stadtwerken sowie für den Grunderwerb. Die Verwaltung gibt an, dass die Mittel für die ursprünglichen Zwecke nicht in voller Höhe benötigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme umfasst zudem die Erneuerung eines bestehenden Kinderspielbereichs.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 35Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)Zur Vorlage · 2022/358 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, die sogenannte Entwässerungssatzung, entscheiden. Die Vorlage liegt als Tischvorlage vor und basiert auf einem Beschluss des Verwaltungsrats des EUV Stadtbetrieb.
Gegenstand der Vorlage ist eine inhaltliche Ergänzung des § 13 Absatz 6 der Satzung. Ziel der Änderung ist die technische Klarstellung bezüglich der Materialien und der Ausführung von Anschlussleitungen. Konkret soll festgelegt werden, dass ein Schacht mit einem Durchmesser von mindestens DN 400 als Schacht mit offenem Durchfluss, also mit einem offenen Gerinne, einzubauen ist. Zudem wird die Vorgabe ergänzt, dass bei der Verwendung von Schächten ausschließlich Modelle nach DIN 4034 Teil 1 zu verwenden sind, da Schächte nach DIN 4034 Teil 2 lediglich für den Bau von Brunnen- und Sickeranlagen geeignet sind.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung des Rates zur vorliegenden Fassung der Entwässerungssatzung vor.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 36Anfragen der Ratsmitglieder
- 37Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungstelle 50670/550101/0221006/I0065_1.nicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich