Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Gebäudeensemble Forum Stadtmittelpunkt sowie ISEK Stadtmittelpunkt - Weiterentwicklung der Maßnahme "Rathaus der Bürgerschaft" (vormals "BürgerRatHaus") sowie Antrag zum Städtebauförderprogramm 2023Zur Vorlage · 2022/235 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat sich mit der Weiterentwicklung des Stadtmittelpunktes befasst, wobei die Sitzungsvorlage 2022/235 zwei wesentliche Bereiche umfasst. Im ersten Teil geht es um das Gebäudeensemble am Forum Stadtmittelpunkt. Der Rat nahm die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros PSPC zur Kenntnis, welche die grundhafte Sanierung des Komplexes über einen Zeitraum von 25 Jahren als wirtschaftlich vorteilhafter gegenüber einer reinen Erhaltung im Ist-Zustand ausweist. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung einen Vorschlag für den weiteren Umgang mit dem Ensemble zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll die langfristige Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung unter Berücksichtigung der baufachlichen Notwendigkeiten sowie der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt regeln.
Im zweiten Teil der Vorlage wurde die Fortführung des Projekts „Rathaus der Bürgerschaft“ im Bereich des Ergänzungsbaus beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung angewiesen, für das Städtebauförderprogramm 2023 entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Dies umfasst die Ausschreibung eines architektonischen Wettbewerbs für einen klimaanpassungsfähigen und nachhaltigen Ergänzungsbau mit einem veranschlagten Volumen von 500.000 Euro sowie die erneute Anmeldung von Maßnahmen zur Klimaresilienz und zum Niederschlagswassermanagement mit geschätzten Kosten von 150.000 Euro. Die notwendigen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die kommenden Jahre berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20220817190023-0|20220817190033-0|20220817190037-0|20220817190040-0|20220817190043-0|20220817190046-0
- 3Ausrufen der "Alarmstufe Gas"Zur Vorlage · 2022/243 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/243 befasst sich mit der Reaktion der Stadt Castrop-Rauxel auf die Ausrufung der Alarmstufe im Rahmen des bundesweiten Notfallplans Gas. Hintergrund ist die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz signalisierte Notwendigkeit, den Gasverbrauch zur Sicherung der Versorgungslage zu senken. Während die Versorgungssicherheit aktuell noch gewährleistet ist, weisen die hohen Großhandelspreise und die verringerten Gasflüsse aus Nord Stream 1 auf eine angespannte Lage hin.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den kommunalen Gasverbrauch während der Heizperiode 2022/2023 um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Energieeinsparmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll die Vermeidung von Einschränkungen in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten angestrebt werden. Zudem soll die finanzielle Situation der kommunalen Liegenschaften im Hinblick auf die Beschaffung von Strom und Erdgas bewertet werden. Eine regelmäßige Information der Kommunalpolitik über die aktuelle Lage ist vorgesehen.
Zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage wurde bereits ein verwaltungsinterner Krisenstab Energie eingerichtet. Erste Maßnahmen umfassen die Einstellung der Warmwasserbereitung im Rathaus, die Absenkung der Wassertemperatur im Hallenbad sowie die Reduktion der Beheizung des Freibades auf die Nutzung eines Solarabsorbers. Da diese Schritte für eine signifikante Reduktion des Verbrauchs nicht ausreichen, sollen weitere Maßnahmen auf Basis von Verbrauchsdaten und Empfehlungen des Deutschen Städtetages geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 22.08.2022 zur Initiierung eines "Energie Dialog" mit den Trägern sozialer Angebote in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/244 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/244 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. August 2022. Ziel des Antrags ist die Initiierung eines sogenannten „Energie Dialogs“ mit den Trägern sozialer Angebote in Castrop-Rauxel.
Der Vorgang ist für die Beratungsfolge im Ausschuss für Generationen und Inklusion am 24. August 2022, im Betriebsausschuss 2 am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung).
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage. Die zuständige Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe hat die Vorlage erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3.2Antrag der FDP-Fraktion vom 22.08.2022_Beteiligung aller Ratsfraktionen an den Beratungen des KrisenstabesZur Vorlage · 2022/246 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Tischvorlage Nummer 2022/246 einen Antrag gestellt, der die Beteiligung aller Fraktionen an den Beratungen des Krisenstabes regeln soll. Der Antrag wurde am 22. August 2022 eingereicht.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 24. August 2022 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in einer Anlage zum Dokument enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Hauptsatzung (2. Änderung) der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/214 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/214 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die zweite Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden, der die in der Anlage aufgeführte Änderung der Satzung vorsieht.
Die Anpassung der Hauptsatzung ist notwendig geworden, da sich das Korruptionsbekämpfungsgesetz zum 1. Juni 2022 geändert hat. Ziel der Vorlage ist es, die in der Satzung enthaltenen Verweise auf die Rechtsgrundlagen an den neuen gesetzlichen Stand anzupassen. Die Änderungen wurden in einer Synopse gegenübergestellt, welche die Korrekturen, Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur bisher gültigen Fassung der Hauptsatzung dokumentiert.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. August 2022 sowie für den Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 5Beteiligungsbericht 2019Zur Vorlage · 2022/202 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Thema Beteiligungsbericht 2019 sieht den Beschluss des Rats der Stadt Castrop-Rauxel vor, den entsprechenden Bericht für das Haushaltsjahr 2019 förmlich zu verabschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Vorlage ist die Änderung der kommunalhaushaltsrechtlichen Bestimmungen zum 1. Januar 2019. Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2009 waren Kommunen verpflichtet, neben dem Kernhaushalt auch einen kommunalen Gesamtabschluss zu erstellen. Da die Aufstellung dieses Gesamtabschlusses mit personellen und externen Prüfaufwendungen verbunden ist und der Nutzen als gering eingestuft wurde, wurde die Möglichkeit geschaffen, von dieser Verpflichtung abzusehen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Juni 2020 beschlossen, die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zum Gesamtabschluss für das Jahr 2019 in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Entscheidung trat jedoch die Verpflichtung ein, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser Bericht dient der Transparenz, indem er Informationen über Beteiligungsverhältnisse, Jahresergebnisse, die Entwicklung von Eigenkapital und Verbindlichkeiten sowie die Finanzbeziehungen der verselbständigten Aufgabenbereiche untereinander und zur Stadt umfasst. Der vorliegende Bericht für 2019 wurde auf Basis eines verbindlichen Musters des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 6Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2022/221 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/221 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2020. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Bilanz und weist für das Haushaltsjahr 2020 einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 2.197.273,06 Euro aus.
Die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses war aufgrund der Umstellung auf eine neue Finanzsoftware zum 1. Januar 2020 nicht möglich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Datenmigration konnten nach Angaben der Verwaltung bisher nur teilweise behoben werden. Infolgedessen können Abweichungen zwischen dem vorliegenden Entwurf und dem später abschließend geprüften Jahresabschluss nicht ausgeschlossen werden. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden über die Verzögerungen und die entsprechenden Gründe regelmäßig informiert.
Die Vorlage des vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs war eine formale Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und die Freigabe der städtischen Investitionsliste. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zunächst zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 30. August 2022 sowie des Rates am 1. September 2022 zur Verfügung gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20220816123922-0|20220816123950-0|20220816123954-0|20220829150848-0|20220829150905-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 7Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2022/198 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll darüber entscheiden, die „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 in Anspruch zu nehmen. Damit wäre die Stadt von der Verpflichtung befreit, einen kommunalen Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht für diesen Zeitraum zu erstellen.
Die Verwaltung begründet den Beschlussvorschlag damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. Gemäß der Kommunalabgabengesetzordnung müssen mindestens zwei von drei Kriterien vorliegen. Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zweitens liegt die Bilanzsumme dieser Bereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Ein drittes Kriterium, wonach die Gesamtsummen aller einzubeziehenden Bereiche 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten dürfen, ist nach den vorliegenden Daten ebenfalls erfüllt.
Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Jahresabschlüsse des Jahres 2020 sowie Prognosen für das Jahr 2021, da die aktuellen Abschlüsse für 2021 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich an den finanziellen Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts bestehen. Der Beschluss wird im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20220713101414-0|20220713101420-0|20220713101424-0|20220713101427-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2022/205 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Vorlage 2022/205 befasst sich mit der Aktualisierung der Maßnahmenlisten für verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt soll die aktuellen Arbeitslisten zu den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie zum Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen.
Im Bereich des KInvFöG I wurden bereits Mittel in Höhe von über 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet, dass für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Der Förderzeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Das Programm KInvFöG II, das ausschließlich die Schulinfrastruktur umfasst, stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro bereit. Der Förderzeitraum endet hier am 31. Dezember 2025. Die Liste weist aktuell keine freien Mittel mehr aus, da ein Restkontingent für den Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule verwendet wurde. Mehrere Sanierungsmaßnahmen an Schulen wurden bereits abgeschlossen, während andere Projekte, wie an der Franz-Hillebrand-Hauptschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, weiterhin in der Umsetzung sind.
Das Programm „Gute Schule 2020“ basierte auf Kreditkontingenten, deren Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro wurden vollständig abgerufen. Die abschließende Umsetzung der Maßnahmen und die Vorlage der letzten Verwendungsnachweise sind bis Ende 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20220816143323-0|20220816143329-0|20220816143332-0|20220816143336-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 9Zusätzliche Mittelbereitstellungen für den Betrieb operativen Betrieb des Corona-Testzentrums am Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel in den Monaten Januar bis Mai 2022Zur Vorlage · 2022/210 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/210 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der nachträglichen Kenntnisnahme von zusätzlichen Mittelbereitstellungen für den operativen Betrieb des Corona-Testzentrums am Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 513.750,34 Euro und deckt den Zeitraum von Januar bis Mai 2022 ab.
Nach einem Beschluss des Rates vom 24. Februar 2022 mussten zukünftige Mittelbereitstellungen für diesen Zweck nicht mehr einzeln beschlossen werden, sofern die Höhe der Übertragungen nach Schließung des Testzentrums dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird. Da der Testbetrieb Ende Mai 2022 eingestellt wurde, erfolgt nun die entsprechende Mitteilung.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgte durch Erträge der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Höhe des Gesamtbetrags. Diese Mittel wurden zur Deckung der Ausgaben verwendet, die der Forum Betriebsgesellschaft mbH im Auftrag der Stadt für den Betrieb des Testzentrums erstattet wurden. Die monatlichen Einzelbeträge setzen sich aus 171.556,58 Euro im Januar, 107.543,70 Euro im Februar, 108.901,32 Euro im März, 70.988,94 Euro im April sowie 54.759,80 Euro im Mai zusammen. Eine gesonderte Vorlage zur Endabrechnung mit der Forum Betriebsgesellschaft mbH ist für die Ratssitzung am 29. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 10Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 99.252 EUR bei dem Kostenträger 211101 (Grundschulen) aus der Fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Abbau von Lernrückständen (Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" NRW)Zur Vorlage · 2022/236 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, über eine bereits erfolgte Bereitstellung von 46.341 Euro hinaus weitere 52.911 Euro bereitzustellen, was eine Gesamtsumme von 99.252 Euro ergibt. Diese Mittel stammen aus der fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ NRW zur Reduzierung von Lernrückständen bereitgestellt wurde.
Die Grundlage bildet ein Bescheid der Bezirksregierung vom 17. August 2021, der insgesamt 500.666 Euro für den Zeitraum bis Ende 202erm bereitgestellt hat. Da die genaue Höhe und Verwendung der Mittel im Jahr 2021 noch nicht feststanden, konnte die Planung für 2022 nicht vorab berücksichtigt werden. Von der ursprünglichen Förderung wurden bereits 348.975 Euro verwendet. Der verbleibende Betrag im Schulträgerbudget von 151.691 Euro soll nun vollständig auf die Schulbudgets der Grundschulen übertragen werden.
Da die kumulierte Summe der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da der zusätzliche Aufwand durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes in gleicher Höhe gedeckt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 11Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5315000/50200/610101 (Zuschüsse an verbundene Unternehmen) über 170.000 EURZur Vorlage · 2022/237 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 Euro genehmigen. Die Mittel sind für die Kontierung „Zuschüsse an verbundene Unternehmen“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage ist der Austausch eines Notstromaggregats im Keller der Stadthalle durch die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH.
Ein Austausch der Anlage ist laut Verwaltung notwendig, um den Dienst- und Veranstaltungsbetrieb der Hallen sowie des Restaurationsbereichs aufrechtzuerhalten und Teile der Notstromversorgung im Rathaus sicherzustellen. Da die Kosten für den Austausch inklusive Einbau die im ursprünglichen Haushaltsplan 2022 bereitgestellten Mittel übersteigen, sollen die zusätzlichen Mittel im Rahmen einer unterjährigen Verlustabdeckung zur Verfügung gestellt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch Erstattungen des Kreises für SGB II-Leistungen auf der entsprechenden Kontierung. Entsprechende Anpassungen sind auch für die korrespondierenden Kontierungen des Finanzhaushalts vorgesehen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist gemäß der Haushaltssatzung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 12Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen zum Stichtag 30.06.2022 (§ 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme)Zur Vorlage · 2022/238 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Aufnahme und Unterbringung von Personen vorgelegt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine Schutz gesucht haben. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni 2022 und erfolgt gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung zur Ukraine-Schutzsuchendenaufnahme.
Zum genannten Stichtag wurden in Castrop-Rauxel insgesamt 403 Personen aufgenommen. Die finanziellen Aufwendungen beliefen sich auf 537.120,17 Euro. Diese Mittel wurden primär für die Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie für die Anmietung von Wohnraum und die Erstausstattung der Unterkünfte verwendet. Demgegenüber standen ordentliche Erträge in Höhe von 1.605.191,72 Euro, die sich aus Zuwendungen des Bundes und des Landes sowie weiteren Transfererträgen zusammensetzen. Durch den Eingang der ersten und zweiten Tranche der Bundesmittel sowie der Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ergab sich zum Stichtag ein positives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Im Bereich der Investitionen fielen Kosten in Höhe von 66.014,57 Euro für die Ausstattung der Unterkünfte an, etwa mit Betten oder Haushaltsgeräten. Da für diese Maßnahmen im ursprünglichen Haushalt 2022 kein Planansatz existierte, wurden Mittel überplanmäßig sowie durch einen Ratsbeschluss bereitgestellt.
Es mussten keine zusätzlichen Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Da die Anzahl der zukünftigen Zuweisungen nicht vorhersehbar ist und seit Juni 2022 ein Rechtskreiswechsel der Leistungen stattgefunden hat, ist mit einer Verringerung des aktuellen Ergebnisses im weiteren Jahresverlauf zu rechnen. Der Bericht wird der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen zugeleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 13Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Schule Oberwiese" in WaltropZur Vorlage · 2022/228 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb der Schule Oberwiese in Waltrop zustimmen. Die Vereinbarung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zwischen der Stadt Waltrop als Schulträgerin und den Partnerstädten Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel geschlossen werden. Die Schule Oberwiese wird als Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ betrieben.
Die Neuregelung ersetzt eine bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 1999. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass die Partnerstädte sich künftig nicht mehr direkt an den investiven Kosten beteiligen. Stattdessen erfolgt die Kostenbeteiligung nach der Aktivierung von Anlagen, Gebäuden und Wirtschaftsgütern über die konsumtiven Kosten für Zinsen und Abschreibungen. Ziel dieser Umstellung ist eine gleichmäßigere Verteilung der jährlichen Forderungen, um die Haushaltsplanung der beteiligten Städte zu erleichtern und die Notwendigkeit zusätzlicher Vereinbarungen bei Großmaßnahmen zu vermeiden.
Die Stadt Waltrop verpflichtet sich, die Abrechnungsform jährlich durch das eigene Rechnungsprüfungsamt prüfen zu lassen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kosten für Abschreibungen und Zinsen nur für Investitionen erhoben werden, die nicht bereits durch die Partnerstädte mitfinanziert wurden oder auf Zuweisungen von Land und Bund beruhen. Für das Jahr 2021 wird für Castrop-Rauxel ein Gesamtkostenanteil von rund 422.500 Euro veranschlagt, wobei eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens etwa 1.350 Euro ausmacht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14ISEK Merklinde - Antrag Städtebauförderprogramm 2023 - Planungsreife investiver MaßnahmenZur Vorlage · 2022/208 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/208 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde. Im Zentrum steht der Antrag für das Städtebauförderprogramm 2023 (STEP 23), mit dem die Verwaltung verschiedene Projekte im Quartier fördern möchte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planung für mehrere Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität zu verabschieden. Dazu gehören die Einrichtung generationenübergreifender Spiel-, Sport- und Freizeitorte, der barrierearme Umbau eines Fußweges am Sparkassenberg sowie die Aufwertung des Bereichs am Haltepunkt Merklinde. Zudem sollen eine Fläche in der Harkortstraße nachgenutzt, die Eingangssituationen des Quartiers markiert und die Umgestaltung des Schulhofes der ehemaligen F.-H.-Schule inklusive einer Stellplatzanlage realisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Projekte für das STEP 23 zu beantragen und bei Erhalt der Fördermittel umzusetzen.
Die Planung der Spiel- und Freizeitorte basiert auf Analysen und Bürgerbeteiligungsformaten. Geplant sind unter anderem ein Spielplatz mit dem Thema „Weltraum“ in der Dinnendahlstraße, die Installation von Bewegungsstationen am Sportplatz SuS Merklinde sowie die Aufwertung des Steigerplatzes durch neue Sitzmöglichkeiten und die Integration von Bergbau-Exponaten.
Finanziell sind für bereits beschlossene investive Maßnahmen Mittel zu veranschlagen. Dies betrifft den Umbau des Fußweges am Sparkassenberg mit einer Gesamtsumme von rund 53.446 Euro, die Aufwertung am Haltepunkt Merklinde mit etwa 82.259 Euro sowie die Schulhofumgestaltung und die neue Stellplatzanlage mit insgesamt rund 52.305 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20220728130914-3|20220729112524-0|20220728130915-4|20220729112533-0|20220728130910-0|20220728130910-1|20220729124503-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Übertragung der Erschließung zum BPlan 186a (Südlich der Johannesstraße)Zur Vorlage · 2022/199 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/199 befasst sich mit der Übertragung der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 186a, gelegen südlich der Johannesstraße im Bereich des Gleisdreiecks in Merklinde. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der notwendigen Infrastruktur für ein neues Wohngebiet auf diesem Gelände.
Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen wird durch den Bebauungsplan Nr. 186a geschaffen, der dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Bebauungsplans wurde bereits die Benennung der neu entstehenden öffentlichen Erschließungsstraße als „Bischof-Rettler-Straße“ festgelegt. Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Gemeinde ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Die Tecklenburg GmbH aus Straelen ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücke und plant die Entwicklung, Erschließung sowie Vermarktung des Geländes. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger notariell zu schließen. Der Vertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch der Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 16Übertragung der Erschließung zum BPlan 246 (Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 2022/200 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/200 befasst sich mit der Übertragung der Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 246, der das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Knepper umfasst. Auf diesem Areal, das sich über das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt, ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen vorgesehen. Für die Nutzung dieser Flächen ist eine verkehrliche sowie gegebenenfalls entwässerungstechnische Erschließung der geplanten Grundstücke erforderlich.
Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Stadt Castrop-Rauxel darstellt, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger notariell zu schließen. Die Eigentümerin der Grundstücke plant die Entwicklung, Erschließung sowie die Vermarktung und Vermietung des Geländes.
Der Bebauungsplan Nr. 246 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Gebiets als Gewerbegebiet. Der Erschließungsvertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch ein Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Zusätzliche Mittelbereitstellung bei der Kontierung 5241000/50670/550101 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) für die Vollentschlammung des GondelteichesZur Vorlage · 2022/241 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/241 sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Vollentschlammung des Gondelteichs vor. Im Rahmen der laufenden Kanalbaumaßnahme „Unterfahrung Gondelteich“ durch die Stadtentwässerung wurde festgestellt, dass eine Entschlammung des Gewässers notwendig ist, da die letzte Maßnahme etwa 40 Jahre zurückliegt. Für die Durchführung liegt ein Angebot über 231.130,55 Euro brutto vor.
Da die aktuelle Baustellensituation die Durchführung der Entschlammung begünstigt, wird eine Kostenbeteiligung der Stadt Castrop-Rauxel in Höhe von 50 Prozent vorgeschlagen. Dies entspricht einem städtischen Eigenanteil von 115.566 Euro. Da im Haushaltsplan 2022 für den zuständigen Bereich keine ausreichenden Mittel für diese Maßnahme vorgesehen sind, wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung auf der Kontierung für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen beantragt.
Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs soll durch vorhandene Mittel erfolgen. Als Deckungsvorschlag dienen Mehrerträge aus Erstattungen des Kreises SGB II. Die entsprechenden Anpassungen in den korrespondierenden Positionen des Finanzhaushalts sind in dem Beschlussvorschlag enthalten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 18Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 27.02.2020: Möglichkeiten erweiterter Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel (Sitzungsvorlage 2020/001)Zur Vorlage · 2022/203 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/203 sieht die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 27. Februar 2020 vor, welcher die Umsetzung erweiterter Servicezeiten im Bürgerbüro der Stadt Castrop-Rauxel vorsah. Konkret geht es um die Beibehaltung der derzeit geltenden Öffnungszeiten anstelle der ursprünglich geplanten Variante A, die unter anderem eine Öffnung bis 19:30 Uhr an einem Tag vorsah.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit den bereits durch organisatorische Änderungen erreichten Verbesserungen im Bürgerservice. Zu den umgesetzten Neuerungen gehören die Einrichtung von zwei Ausgabeschaltern für die Dokumentenabholung ohne Termin, die Einführung einer neuen Terminplanungssoftware sowie die Ausweitung der Öffnungszeiten in den Mittagsstunden. Durch diese Maßnahmen wurde die wöchentliche Erreichbarkeit auf 34 Stunden erhöht und eine zeitnahe Terminvergabe ermöglicht.
Ein erneutes Erweitern der Servicezeiten nach dem Beschluss von 2020 wird als Risiko für den Betriebsfrieden und die Personaleinsatzsteuerung bewertet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine einseitige Festlegung der Arbeitszeiten auf die Nachmittagsstunden zu Unregelmäßigkeiten bei der Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten führen könnte. Zudem werden potenzielle Schwierigkeiten bei der Personalgestellung sowie Auswirkungen auf die Terminverfügbarkeit angeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 19Antrag der FWI-Fraktion vom 08.08.2022_Einfahrsperre für KraftfahrzeugeZur Vorlage · 2022/227 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/227 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion, der am 08.08.2022 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung einer Einfahrsperre für Kraftfahrzeuge.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 24.08.2022 sowie für den Rat der Stadt am 01.09.2022 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Bebauungsplan Nr. 254 "Nördliche Bahnhofstraße" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2022/194 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 254 „Nördliche Bahnhofstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und dient der Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 1
Das betroffene Gebiet umfasst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße und des Berliner Platzes. Ziel der neuen Planung ist es, die bestehende Struktur zu erhalten und die Entwicklung des Quartiers zu steuern. Dabei sollen Handelsformen mit geringem Investitionsbedarf, wie etwa Wettbüros oder Spielhallen, sowie deren Verdrängungseffekte auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Wohnnutzung unterbunden werden. Zudem soll das Zentrums- und Einzelhandelskonzept zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Süd umgesetzt werden.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Anlagen errichtet werden, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans widersprechen. Ein konkreter Anlass ist ein bereits beantragter Bau einer Wettannahmestelle, dessen Zulässigkeit zuvor nach Baugesetzbuch zurückgestellt wurde. Da die Erarbeitung des Bebauungsplans aufgrund notwendiger Gutachten und Bestandsaufnahmen voraussichtlich länger als die einjährige Zurückstellungsfrist dauern wird, ist die Sperre zur Sicherung der Planung erforderlich. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 21Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2022/196 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/196 sieht den Satzungsbeschluss der Begrünungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die Verwaltung wurde bereits im November 2019 damit beauftragt, die Aufstellung einer solchen Satzung zu prüfen. Ziel des Instruments ist es, Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen, zur Beschaffenheit von Stellplätzen sowie zur Gestaltung von Vorgärten für das gesamte Stadtgebiet festzulegen.
Die Satzung dient als Maßnahme zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt und der Initiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Sie adressiert insbesondere die Umwandlung von Grünflächen in Schottergärten und setzt verbindliche Vorgaben für die Begrünung von Dachflächen sowie für die Herstellung wasserdurchlässiger Stellplätze. Durch die Förderung der Regenwasserversickerung auf den Grundstücken sollen der Wasserhaushalt und das Stadtklima beeinflusst werden. Die Regelungen finden bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen Anwendung, gelten auch für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, jedoch nicht für reine Nutzungsänderungen.
Die Satzung umfasst auch Vorgaben für Gewerbegebiete, um die Versickerungsfähigkeit durch Dachbegrünungen zu erhöhen. Zur Vermeidung von Belastungen für Eigentümer sind Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen, sofern Kompensationsmaßnahmen die Ziele der Satzung unterstützen. Für den städtischen Haushalt entstehen durch die Satzung keine unmittelbaren Kosten, wenngleich der Vollzug Personalaufwand erfordert. Für Grundstückseigentümer und Betriebe kann die Umsetzung der Vorgaben mit einem finanziellen Mehraufwand für die jeweiligen Bauvorhaben verbunden sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21.1Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2022/196.1 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 1. September 2022 über die Satzung über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden, die sogenannte Begrünungssatzung, beraten. Gegenstand der Vorlage 2022/196.1 ist der förmliche Satzungsbeschluss.
Die vorliegende Tischvorlage dient der Korrektur eines redaktionellen Fehlers, der in der vorangegangenen Vorlage 2022/196 enthalten war. Konkret betrifft die Änderung den Paragrafen 3 Absatz 3 der Satzung. In der ursprünglichen Fassung wurde für die Angabe des durchwurzelbaren Volumens in Baumbeeten fälschlicherweise die Maßeinheit Quadratmeter (m²) statt Kubikmeter (m³) verwendet. Die Neufassung stellt sicher, dass für jeweils fünf Stellplätze einer Anlage mindestens ein standortgerechter Laubbaum in einem Baumbeet mit einem Volumen von mindestens 12 m³ zu pflanzen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Begründung der Begrünungssatzung von der vorherigen Vorlage unverändert bleibt. Es entstehen durch diese Korrektur keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die korrigierte Fassung der Begrünungssatzung als Grundlage für die Beschlussfassung zu verwenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 22Anfrage der DIE LINKE-Fraktion vom 08.08.2022 _ Bebauung neben dem Amtsgericht an der BahnhofstraßeZur Vorlage · 2022/224 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/224 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. August 2022. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Bebauung auf der Fläche neben dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Erörterung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktionsvorsitzenden. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 23Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.08.2022 _ Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplan Nr. 261 "Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad" Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/231 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/231 befasst sich mit der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 5. August 2022 bezüglich möglicher Altlastenverdachtsflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 261, welcher den „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ in Castrop-Rauxel umfasst.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Klärung des Sachverhalts zu potenziellen Altlasten auf dem betreffenden Planungsgebiet. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022 sowie in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 eingebracht. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 1. September 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der FörderrichtlinieZur Vorlage · 2022/197 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Umwandlung von steinernen, geschotterten oder gepflasterten Vorgärten in Blühgärten finanziell zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten. Dies steht im Kontext des bereits beschlossenen Klimaanpassungskonzepts der Stadt sowie der Verabschiedung einer Begrünungssatzung.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer oder Pächter von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets. Die Zuschüsse für die Begrünung der privaten Vorgartenbereiche sind bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Größe der zu entsiegelnden Fläche, wobei die Fördersumme pro Haushalt auf maximal 400 Euro begrenzt ist. Das städtische Fördervolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro, welche durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung gedeckt werden.
Begleitend zur Umsetzung der Richtlinie ist eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Errichtung von Vorgärten für den 27. September 2022 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 25Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.08.2022_Prüfauftrag AltstadtpflasterZur Vorlage · 2022/219 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 2022/219 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag bezüglich des Altstadtpflasters vorsieht. Der Antrag wurde am 8. August 2022 eingereicht und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die zuständige Fraktionsvorsitzende hat den Antrag zur Prüfung der Situation im Bereich des Altstadtpflasters vorgelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Beschlussvorschlags ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 26Antrag der Fraktion FWI vom 09.08.2022 _ Zaunanlage am Friedhof in IckernZur Vorlage · 2022/234 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/234 befasst sich mit der Errichtung einer Zaunanlage am Friedhof in Ickern. Der Antrag wurde von der Fraktion FWI am 9. August 2022 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 27Entwicklungspfad Erneuerbare Energien in Castrop-Rauxel Statusbericht der AG Gebäude & Energie des KlimabeiratesZur Vorlage · 2022/206 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/206 befasst sich mit dem Statusbericht der Arbeitsgruppe Gebäude & Energie des Klimabeirates zum Entwicklungspfad der Erneuerbaren Energien in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der ursprüngliche Entwicklungspfad, der Ende 2020 skizziert wurde, basierte auf dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 % zu erhöhen. Die Planung sah eine jährliche Steigerung des Stromverbrauchs von 1,25 % vor und setzte auf den Ausbau von Windenergieanlagen sowie einer großen Freiflächen-Photovoltaikanlage, ergänzt durch private und gewerbliche Photovoltaikanlagen. Eine Evaluation für das Jahr 2021 zeigt jedoch, dass das Ziel für den Zubau an privater und gewerblicher Photovoltaik nicht erreicht wurde. Statt der geplanten 2.775 kWp wurden lediglich 1.161 kWp ans Netz angeschlossen.
Für die weitere Planung ergeben sich neue Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung hat das Ziel für 2030 auf einen Anteil von 80 % erneuerbarer Energien angehoben. Zudem wird nun mit einer jährlichen Steigerung des Stromverbrauchs von 2,25 % gerechnet. Aufgrund dieser Anpassungen sieht das aktualisierte Planungsmodell einen erhöhten Bedarf an Erzeugungskapazitäten vor. Neben drei Windenergieanlagen sind nun vier große PV-Freiflächenanlagen vorgesehen. Zudem steigt die Notwendigkeit für den Zubau an privater und gewerblicher Photovoltaik deutlich an, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass Kapazitäten im Solarhandwerk derzeit begrenzt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 28Umsetzungskonzept zum NahmobilitätskonzeptZur Vorlage · 2022/212 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt ein Umsetzungskonzept zum Nahmobilitätskonzept vor. Ziel der Vorlage ist es, die zeitliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem im April 2021 beschlossenen strategischen Verkehrsplan festzulegen. Das Konzept dient als Grundlage für die zeitliche Planung der baulichen Umsetzung und unterteilt die Maßnahmen in die Kategorien kurzfristig (weniger als drei Jahre), mittelfristig (drei bis zehn Jahre) und langfristig (über zehn Jahre).
Das ursprüngliche Konzept umfasst über 850 Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr. Im Bereich Radverkehr sind 39 Maßnahmen als kurzfristig und 20 als kurz-mittelfristig eingestuft, wobei für diese ersten Schritte Kosten in Höhe von etwa 1,88 Millionen Euro veranschlagt werden. Im Fußverkehr sind 24 Maßnahmen kurzfristig und sieben kurz-mittelfristig vorgesehen; die Kosten hierfür müssen im Einzelfall ermittelt werden. Insgesamt werden für alle Baulasten im Radverkehr Gesamtkosten von rund 25 Millionen Euro kalkuliert.
Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen umfasst das Konzept zwölf übergeordnete Aufgaben, wie etwa das schulische Mobilitätsmanagement, die Pflege des Wegenetzes sowie die Barrierefreiheit. Die Planung erfolgte unter Einbeziehung der AG Mobilität des Klimabeirates sowie Erkenntnissen aus einer Begehung der Altstadt. Der Umsetzungsstand soll künftig in einem Rhythmus von etwa zwei Jahren öffentlich dargestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 29Prüfauftrag der CDU-Fraktion vom 07.08.2022 _ Fahrradstraße AlemannenstraßeZur Vorlage · 2022/230 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 7. August 2022 einen Prüfauftrag bezüglich der geplanten Fahrradstraße in der Alemannenstraße gestellt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/230 liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag sieht eine Untersuchung der baulichen oder verkehrstechnischen Gegebenheiten im Bereich der Alemannenstraße vor. Laut den vorliegenden Informationen der Vorlage sind durch die Prüfung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den weiteren Fortgang des Verfahrens sowie die Details der Prüfung sind Gegenstand der anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz für den 23. August 2022 sowie in den Rat der Stadt für die Sitzung am 1. September 2022 terminiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 302. Änderung zur Entgeltordnung vom 01.09.2022 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2022/215 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/215 behandelt die zweite Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern durch Vereine und andere Nutzergruppen. Die bestehende Regelung vom 1. Januar 2013 sieht vor, dass Vereine, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Abrechnung nach Nutzung oder einer Pauschale pro Mitglied haben. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Die bisher festgelegte Nutzungsentgeltpauschale war auf eine Dauer von zehn Jahren befristet und läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Im Rahmen einer Sitzung des Lenkungskreises Sport am 18. Mai 2022 wurde gemeinsam mit dem Stadtsportverband die Fortführung dieser Pauschalregelung um weitere zehn Jahre besprochen. Ziel dieser Verlängerung ist die Schaffung von Planungssicherheit für die beteiligten Vereine.
Nach der aktuellen Regelung zahlen Vereine, die sich für die Pauschalierung entschieden haben, für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre einen Betrag von 6 Euro pro Jahr und für Erwachsene ab 18 Jahren einen Betrag von 18 Euro pro Jahr. Die vorliegende Änderung hat keine Auswirkungen auf die mittelfristigen Haushaltsplanungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der zweiten Änderung der Entgeltordnung durch den Rat der Stadt vor. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 31Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 08.08.2022 _ Der IGA 2027 mit dem Emscherland einen Zugang schaffenZur Vorlage · 2022/223 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/223 befasst sich mit einem Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 8. August 2022. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung eines Zugangs zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 im Bereich Emscherland.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 23. August 2022, in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 25. August 2022 sowie in den Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgelegt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 32Antrag der CDU-Fraktion vom 07.08.2022 _ Antrag Konzeptentwicklung "Nacht der Ausbildung"Zur Vorlage · 2022/225 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2022/225 den Auftrag zur Entwicklung eines Konzepts für eine sogenannte „Nacht der Ausbildung“ gestellt. Das Vorhaben orientiert sich an bestehenden Formaten in den Nachbarstädten Dortmund und Lünen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung unter der Federführung der Wirtschaftsförderung ein entsprechendes Konzept ausarbeitet. In diesen Prozess sollen zudem Netzwerkpartner einbezogen werden. Ziel der Maßnahme ist die Erarbeitung einer Grundlage, die nach der Konzeption dem Rat der Stadt zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die beantragte Konzeptentwicklung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 23. August 2022 sowie im Rat der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 33MitmachStadtZur Vorlage · 2022/233 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/233 befasst sich mit dem Konzept „MitmachStadt“ für Castrop-Rauxel. Die Vorlage beschreibt eine Sammlung verschiedener Beteiligungsformate, die fortlaufend ergänzt und dem Rat der Stadt vorgelegt werden sollen. Ziel ist es, durch die Auswahl geeigneter Formate eine breite Beteiligung der Bevölkerung über verschiedene Altersgruppen, Geschlechter und Herkünfte hinweg zu ermöglichen. Dabei wird auf die durch die Digitalisierung bedingten Veränderungen der Beteiligungsstruktünde hingewiesen.
Es ist vorgesehen, einen bürgeroffenen Prozess einzuleiten, in dem der Rat der Stadt und die Verwaltung über weitere Beteiligungsformate beraten. Das Ergebnis dieses Prozesses soll ein sogenannter „Instrumentenkoffer“ sein. Dieser soll dem Rat, den Ausschüssen und der Verwaltung dienen, um Bürgerinnen und Bürger gezielt zu informieren und zur Partizipation einzuladen. Durch die Integration dieser Instrumente in den politischen Beratungsprozess soll eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit sichergestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des weiteren Vorgehens ist die Durchführung einer Befragung der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Schritt soll ermittelt werden, wie die zukünftige Ausgestaltung der Beteiligung in der Stadt vorgestellt wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Unterlagen zur Kenntnis nimmt und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtentwicklung verweist. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 34Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2022/143 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/143 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzungen am 23. Juni 2022 und am 1. September 2022 den Sachstand der noch nicht vollständig umgesetzten Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung berichtet in diesem Zusammenhang über sämtliche Beschlüsse, die ab der aktuellen Wahlperiode gefasst wurden und deren Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Dies basiert auf den vorangegangenen Ratsbeschlüssen vom 5. Juli 2018 und vom 29. November 2018. Der aktuelle Umsetzungsstand der betreffenden Beschlüsse wird in den Anlagen der Vorlage detailliert dargestellt.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Vorgang keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 35Änderung zur Geschäftsordnung (11.) für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2022/201 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten (Nummer 2022/201) sieht eine Änderung der 11. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse vor. Der Rat der Stadt soll die in der Anlage aufgeführte Neufassung der Geschäftsordnung beschließen.
Die Verwaltung begründet die Änderung mit einer notwendigen redaktionellen Überarbeitung an mehreren Stellen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Korrekturen vorzunehmen, ein einheitlicheres Erscheinungsbild der Geschäftsordnung zu schaffen und die Verständlichkeit für die Leserschaft zu erhöhen.
Neben den redaktionellen Anpassungen ist eine inhaltliche Änderung bezüglich der Ausschüsse vorgesehen. Diese ergibt sich aus einem Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, nach welchem der Umweltausschuss umbenannt werden soll, um der politischen Bedeutung des kommunalen Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Die vorgeschlagenen Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind in einer Synopse der bisher gültigen Fassung gegenübergestellt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 36Antrag CDU Fraktion vom 09.08.2022_ GenderspracheZur Vorlage · 2022/118 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/118 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der am 09.08.2022 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist das Thema Gendersprache. Der Antrag wurde zur Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt am 01.09.2022 vorgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 37Antrag CDU Fraktion vom 17.08.2022_ JugendbudgetZur Vorlage · 2022/222 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/222 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Jugendbudget. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung am 17. August 2022 gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 als Tagesordnungspunkt 36 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 38Antrag der FWI Fraktion vom 09.08.2022_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2022/161 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/161, eingereicht von der FWI Fraktion am 9. August 2022, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden der FWI Fraktion erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Inhaltlich geht es um die Festlegung der Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 39Antrag Fraktion DIE LINKE vom 16.08.2022_Ausschussumbesetzung AKUZur Vorlage · 2022/239 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/239 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 16. August 2022 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des Ausschusses für Arbeit, Kultur und Unabhängige Gremien (AKU).
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 40Antrag Ratsmitglied Notburga Henke vom 16.08.2022_Rain Carbon Germany GmbH_Informationen zum Schutz der BevölkerungZur Vorlage · 2022/242 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/242, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einem Antrag eines Ratsmitglieds vom 16. August 2022. Gegenstand der Vorlage sind Informationen zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Rain Carbon Germany GmbH.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 41Zusätzlicher investiver Mittelbedarf für die Aufnahme ukrainischer KriegsflüchtlingeZur Vorlage · 2022/248 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll für das Haushaltsjahr 2022 die überplanmäßige Bereitstellung von weiteren 50.000 Euro beschließen. Diese Mittel sind für die Ausstattung von Unterkünften für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorgesehen, insbesondere für die Beschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter in angemieteten Wohnungen sowie in städtisch bereitgestellten Unterkünften.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der aktuellen Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit, die Ausstattung der Unterbringungsmöglichkeiten sicherzustellen. Zuvor bereitgestellte Mittel für diesen Zweck sind nahezu vollständig verbraucht. Die Vorlage verweist auf Informationen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach mit einem anhaltenden Aufnahmedruck zu rechnen ist.
Die Finanzierung des neuen Bedarfs sowie die Deckung bereits bereitgestellter Mittel soll über Zuweisungen der Bezirksregierung Münster erfolgen. Die Bezirksregierung hat der Stadt Castrop-Rauxel im Rahmen der Weiterleitung von Bundesmitteln zur Beteiligung an den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine insgesamt 551.812,58 Euro zugewiesen. Diese Mittel dienen der Deckung des Finanzierungsmehrbedarfs im Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 42Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.07.2022Zur Vorlage · 2022/250 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage zum Rat der Stadt Castrop-Rauxel informiert über den Stand des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.07.2022. Die Verwaltung berichtet über eine Verbesserung der Teilergebnishaushalte in Höhe von insgesamt 2.180.560 € gegenüber der Haushaltsplanung sowie um 241.930 € im Vergleich zum Vormonat. In den Teilfinanzhaushalten wird eine Verbesserung von 4.013.919 € prognostiziert.
Einzelne Budgetbereiche weisen unterschiedliche Entwicklungen auf. Im Bereich der kommunalpolitischen Gremien führen angepasste Aufwandsentschädigungen zu voraussichtlichen Mehraufwendungen von 35.000 €. Der Rettungsdienst verzeichnet prognostizierte Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 580.000 €. Im Bereich der Schülerbeförderung resultieren Mehraufwendungen von 173.000 €, die durch Landesförderungen teilweise ausgeglichen werden, was zu einer Nettoverschlechterung von 116.000 € führt. Bei den Hilfen zur Erziehung werden Mindererträge in Höhe von 508.163 € gemeldet, unter anderem aufgrund verzögerter Erstattungen des Landes. Demgegenüber stehen im Budget für Hilfen für Flüchtlinge Mehrerträge durch die Weiterleitung von Bundesmitteln sowie erhöhte Benutzungsgebühren, was zu einer Verbesserung im Teilergebnishaushalt von 1.379.082 € führt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanzielle Lage durch steigende Energie- und Baukosten sowie mögliche Rückgänge bei der Gewerbesteuer beeinflusst werden kann. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Jahresüberschuss durch die Isolierung von Corona-Folgeschäden in der Planung ermöglicht wurde, was ab dem Jahr 2025 zu zusätzlichen Belastungen führen kann. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 43Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5235000/50200/610101 (Erstattungen an verbundene Unternehmen) über 70.000 €Zur Vorlage · 2022/251 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 70.000 Euro beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Mittel gemäß § 83 GO NRW auf der Kontierung für Erstattungen an verbundene Unternehmen bereitzustellen. Diese Mittel sind für die Auszahlung der zweiten Hälfte der Vergütung für die Vollzeitstelle der Klimaschutzkoordination vorgesehen. Ein Teil der Vergütung in Höhe von 70.000 Euro wurde bereits im Jahr 2020 ausgezahlt.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel soll durch die Kontierung für Zuschüsse von privaten Unternehmen erfolgen. Da auf der betreffenden Kontierung für Erstattungen bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von über 541.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Corona-Testzentrums standen, ist gemäß der Haushaltssatzung eine Zustimmung des Rates erforderlich.
Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind laut vorliegenden Daten neutral. Die Aufwendungen in Höhe von 70.000 Euro werden durch entsprechende Erträge von Dritten gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei null Euro liegt. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 44Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022_Resolution EnergieZur Vorlage · 2022/252 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/252, eingereicht von der CDU-Fraktion, befasst sich mit einer Resolution zum Thema Energie. Der Antrag wurde am 31. August 2022 formuliert und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 1. September 2022 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die inhaltlichen Details der Resolution darlegt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehntBeschluss: mehrheitlich abgelehnt - 45Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022_Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und DigitalisierungZur Vorlage · 2022/253 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einer Tischvorlage vom 31. August 2022 einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2022/253 wurde dem Rat der Stadt zur Beratung in der Sitzung am 1. September 2022 vorgelegt.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die Umbesetzung des genannten Ausschusses das Ziel des Antrags ist. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der personellen Änderung verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 46Anfragen der Ratsmitglieder
- 47Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich