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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 21. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine AusschüsseZur Vorlage · 2025/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 über die erste Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung des Quorums für geheime Abstimmungen gemäß § 16 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Dabei soll die erforderliche Mitgliederzahl auf ein Drittel der Ratsmitglieder erhöht werden.
Die Änderung basiert auf der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die gesetzliche Mindestschwelle von einem Fünftel der Mitglieder durch die Kommunalverfassung erhöht werden darf. Die Erhöhung des Quorums verfolgt das Ziel, sicherzustellen, dass Abstimmungen im Rat grundsätzlich offen erfolgen und geheime Abstimmungen eine Ausnahme darstellen. Damit soll die öffentliche Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie die demokratische Kontrolle gewahrt bleiben. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht ausgewiesen.
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- 2.11. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse_ErgänzungZur Vorlage · 2025/088.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die erste Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse (Vorlage 2025/088.1). Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erhöhung des Quorums für geheime Abstimmungen gemäß § 16 Abs. 4. Das Quorum soll auf ein Drittel der Ratsmitglieder angehoben werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Abstimmungen grundsätzlich offen erfolgen und geheime Wahlen die Ausnahme bleiben, um die öffentliche demokratische Kontrolle zu gewährleisten.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen im § 18 Abs. 8 aufgrund der Umbenennung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität. Darüber hinaus wird ergänzt, dass ein vom Rat gewählter Vertreter des Stadtsportverbandes Castrop-Rauxel als sachkundiger Einwohner Mitglied im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport ist. Die Änderung der Geschäftsordnung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 3Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2026Zur Vorlage · 2025/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze in Castrop-Rauxel vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 825 ‰ auf 870 ‰ angepasst werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Mindererträge auszugleichen, die im Zuge der Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts entstanden sind.
Hintergrund der Vorlage ist, dass durch Korrekturen der Finanzverwaltung bei den Steuerbescheiden im Jahr 2025 verminderte Messbeträge festgestellt wurden. Die Verwaltung geht davon aus, dass dadurch Mindererträge in Höhe von rund 816.000 Euro entstehen. Um diese Verluste sowie mögliche weitere Veränderungen im Jahr 2026 zu kompensieren, ist die Erhöhung des Hebesatzes vorgesehen. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies eine Anpassung der Grundsteuer B um etwa 5,45 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betrag.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 600 ‰. Die Verwaltung wird den Rat über weitere Entwicklungen der Steuererträge sowie über anstehende Entscheidungen der Finanzgerichte informieren. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der entsprechenden Satzung durch den Rat der Stadt vor.
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Hauptdokument|20251201084914-0|20251201084929-0|20251201085059-0|20251209095023-0
- 4Vorläufiger Beteiligungsbericht 2025Zur Vorlage · 2025/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorläufigen Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 zum Stand vom 1. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Da die Stadt von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses belegbar befreit ist, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Vorlage eines Beteiligungsberichts. Um dem Rat eine aktuelle Information über das Beteiligungsportfolio zu ermöglichen, legt die Verwaltung jährlich einen vorläufigen Bericht vor, der unterjährig über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen informiert.
Der vorliegende Bericht basiert für bestimmte Unternehmen, wie etwa den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel oder die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, auf den bereits abgeschlossenen Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2024. Für weitere Beteiligungen wurden die Daten des Vorjahres herangezogen, da die finalen Abschlüsse für 2024 zum Berichtszeitpunkt noch nicht überall vorlagen. Zudem enthält der Bericht Rückmeldungen zum Geschäftsverlauf der im ersten Halbjahr 2025 betrachteten Beteiligungen, bei denen die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt. Ein formaler Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 wird erst im Jahr 2026 vorgelegt werden können, sobald die entsprechenden Jahresabschlüsse und die Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegen.
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- 5Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt Castrop-Rauxel an Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gemäß § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) in Verbindung mit § 10 Bürgerenergiegesetz NRWZur Vorlage · 2025/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Vereinbarungen mit Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur finanziellen Beteiligung abzuschließen. Grundlage hierfür sind Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sowie des Bürgerenergiegesetzes NRW. Nach Abschluss solcher Verträge soll der Rat über die Vereinbarungen und den voraussichtlichen Gesamtbetrag der Einzahlungen informiert werden.
Die finanzielle Beteiligung sieht vor, dass Betreiber von Windenergieanlagen sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen der Kommune Zahlungen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge anbieten können. Bei Windkraftanlagen gilt dies für Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt im Umkreis von 2,5 Kilometern. Für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind Kommunen beteiligt, auf deren Gebiet sich die Anlagen befinden. Die Stadt übernimmt dabei keine Gegenleistungsverpflichtungen.
Die Mittel sollen zur Steigerung der Akzeptanz solcher Anlagen beitragen und können unter anderem für Klimaschutz, Natur- und Artenschutz oder die Aufwertung der Infrastruktur verwendet werden. Die Verwaltung plant, die Verwendung der Erträge im Rahmen des Nachtragshaushalts 2026 vorzuschlagen. Aktuell wird mit Einzahlungen in einem mittleren fünfstelligen Bereich gerechnet, wobei eine genaue Bezifferung erst nach Abschluss der Verträge möglich ist.
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- 5.1Ergänzungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 09.12.2025 zur Vorlage 2025/162_Beteiligungsmöglichkeiten erneuerbare EnergienZur Vorlage · 2025/227 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion B90/Die Grünen hat mit der Tischvorlage 2025/227 einen Ergänzungsantrag vorgelegt, der sich auf die Vorlage 2025/162 bezieht. Gegenstand der ursprünglichen Vorlage sind die Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien.
Der parlamentarische Prozess für diesen Antrag ist terminiert: Die Beratung soll zunächst am 9. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss stattfinden. Im Anschluss daran ist die Behandlung des Antrags für den 11. Dezember 2025 im Rat der Stadt vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Ergänzungsantrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat, da keine Berührung des Haushaltes vorliegt. Die detaillierten inhaltlichen Bestimmungen des Antrags sind in der entsprechenden Anlage zur Vorlage dokumentiert.
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- 6Zusammenführung der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH und der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/192 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Zusammenführung der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH und der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH (CAWUM) entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Verschmelzung der CAWUM auf die FORUM vor, wobei eine rückwirkende Umsetzung zum 1. Januar 2026 angestrebt wird. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderlichen gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Maßnahmen einzuleiten sowie die Übertragung der Minderheitsanteile der Sparkasse Vest Recklinghausen und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR auf die Stadt vorzubereiten.
Die Kosten für den Erwerb dieser Anteile werden auf insgesamt 76.165 Euro zuzüglich Notarkosten geschätzt. Bis zur formalen Verschmelzung soll zudem die operative Geschäftsführung der CAWUM auf die Ebene der FORUM übertragen werden. Die Untersuchung der Verwaltung und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist darauf hin, dass durch die Zusammenführung Synergieeffekte in den Bereichen Leistungen, Personal, Organisation und Betriebskosten entstehen können. Als Grund für das Modell der Verschmelzung der CAWUM in die FORUM werden insbesondere die steuerrechtlich relevanten Verlustvorträge der FORUM angeführt. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, wobei die Verwaltung mit dem erforderlichen Anzeigeverfahren beauftragt wird.
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- 7Neubildung der Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2025/191 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel bereitet die Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft vor. Da die aktuelle Amtsperiode der Delegierten mit der konstituierenden Sitzung am 11. März 2026 endet, steht die Wahl neuer Vertreter an. Die derzeitige Besetzung umfasst zwei Ratsmitglieder sowie einen Vertreter des Vorstandes des EUV.
Auf Grundlage des Emschergenossenschaftsgesetzes kann die Stadt Castrop-Rauxel insgesamt drei Delegierte benennen, basierend auf den vollen Beitragseinheiten. Für die Kandidatur müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Personen Genossen sind oder bei einem Genossen bzw. einer Anstalt des öffentlichen Rechts beruflich tätig sind. Zudem gibt es Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vertretung durch Verwaltungsmitglieder sowie zur Zusammensetzung der Delegation. Eine Wiederwahl der bisherigen Delegierten ist zulässig.
Die Entscheidung über die neue Besetzung wird im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025 beraten und anschließend im Rat der Stadt am 11. Dezember 2025 beschlossen. Die Wahl der drei Delegierten erfolgt durch die Mitglieder des Rates.
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- 8Neubildung des Genossenschaftsrates der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2025/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/193 behandelt die Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bürgermeister als Vertreter der Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ für die Besetzung des Gremiums vorschlägt.
Die aktuelle Amtsperiode der Mitglieder des Genossenschaftsrates endet mit der konstituierenden Sitzung der neuen Genossenschaftsversammlung am 11. März 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Amtszeit der bisherigen Mitglieder, sofern die rechtlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Der Bürgermeister ist derzeit als Mitglied des Genossenschaftsrates benannt und bleibt in dieser Funktion im Amt.
Nach den Bestimmungen des Emschergenossenschaftsgesetzes ist eine Wiederwahl des bisherigen Mitglieds zulässig. Die Vorlage weist zudem auf gesetzliche Unvereinbarkeiten hin, wonach Personen, die als Delegierte oder Delegierte in der Genossenschaftsversammlung tätig sind, nicht Mitglied des Genossenschaftsrates sein dürfen. Die Auswahl und Wahl des entsprechenden Vorschlags soll in der Ratssitzung am 11. Dezember 2025 erfolgen.
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- 9Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung von § 9 des Vertragswerks. Nach der aktuellen Regelung dürfen Prokuristinnen und Prokuristen die Gesellschaft nur gemeinsam mit der Geschäftsführerin vertreten. Um die durchgängige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auch bei Abwesenheit der Geschäftsführung zu gewährleisten, soll eine weitere Prokura erteilt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig auch die Prokuristinnen und Prokuristen gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein sollen. Der Umfang dieser Vertretungsmacht umfasst den Ankauf sowie die Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
Die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH hat bereits im Juni 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Geschäftsführung mit der Umsetzung beauftragt. Nach einer Entscheidung des Rates muss die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist das Vorhaben nach der Beschlussfassung gegenüber der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vor.
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- 10Neuwahl der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2025/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 27. November 2025 wurden neben dem Bürgermeister und dem Beigeordneten acht Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Eventforum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH gewählt. Bei diesem Vorgang wurden die persönlichen Stellvertreter für die acht gewählten Ratsmitglieder nicht mitbestimmt.
Um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates im Falle von Verhinderungen der ordentlichen Mitglieder zu gewährleisten, ist eine Nachwahl der stellvertretenden Mitglieder erforderlich. Der Rat der Stadt soll daher in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 über die Wahl der persönlichen Stellvertreter für die acht bereits gewählten Ratsmitglieder entscheiden. Die entsprechende Vorlage zur Neuwahl der stellvertretenden Mitglieder liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vor, bevor sie im Rat der Stadt behandelt wird.
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- 11Außerplanmäßige Mittelbereitstellung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9) nach § 83 GO bei der Position "Abgang Zuwendung Land - Einzelmaßnahme" zur späteren VerwendungZur Vorlage · 2025/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 78.289,52 Euro. Diese Mittel sind für den finanziellen Ausgleich gemäß dem Belastungsausgleichsgesetz G9 vorgesehen, um die Kosten zu decken, die durch die Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge an Gymnasien entstehen. Dies umfasst insbesondere Investitionen in die Ausstattung und Schaffung von Schulraum infolge der zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I.
Die Grundlage für den Antrag ist ein Bescheid des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem September 2025. Im Zuge einer Überprüfung im Jahr 2024 wurde ein erhöhter Bedarf festgestellt, woraufhin die Stadt neben dem bereits eingeplanten Betrag diesen zusätzlichen Erhöhungsbetrag bewilligt bekam. Die entsprechenden Mittel wurden von der Verwaltung bereits als Anzahlung verbucht.
Die Bereitstellung auf einer spezifischen Abgangsposition ist erforderlich, um eine korrekte Verwendung und Ermächtigungsübertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2026 zu gewährleisten. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Entscheidung des Rates notwendig. Der Beschluss steht zudem unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Der Vorgang wird als haushaltsneutral eingestuft.
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- 12Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabesatzung im Unterschwellenbereich)Zur Vorlage · 2025/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine neue Satzung zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB entscheiden. Hintergrund ist die Neuregelung des kommunalen Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände zu orientieren, um die Beschaffungsprozesse schlanker und flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Einhaltung von Vergabeprinzipien wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz sicherzustellen.
Die neue Satzung sieht vor, dass auch Direktaufträge bis zum Schwellenwert möglich sind, wobei ab einem Wert von 25.000 Euro netto in der Regel ein formelles Verfahren angestrebt wird. Für Direktaufträge wird der Grundsatz eines Preisvergleichs verankert. Zudem soll die Dokumentation der Beschaffung grundsätzlich digital erfolgen, wobei Prozesse ab 25.000 Euro netto vorrangig über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr statt per E-Mail abgewickelt werden sollen. Die Satzung berücksichtigt zudem die Ziele der Agenda 2030 sowie der „Fairen Charta Metropole Ruhr“.
Die vorgeschlagenen Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Maßnahmen evaluiert werden, um weitere Möglichkeiten zur Verschlankung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren zu prüfen.
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Hauptdokument|20251124135637-0|20251125091405-0|20251125091409-0
- 12.1Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 09.12.2025 zur Vorlage 2025/203_Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gem. § 106 GWB (Vergabesatzung im Unterschwellenbereich)Zur Vorlage · 2025/226 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion B90/Die Grünen hat mit der Tischvorlage 2025/226 einen Änderungsantrag zur Vorlage 2025/203 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB, welche die Vergabesatzung im Unterschwellenbereich regelt.
Die parlamentarische Beratung dieses Änderungsantrags ist für zwei Termine angesetzt. Zunächst soll das Thema im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025 erörtert werden. Im Anschluss daran ist die Behandlung in der Sitzung des Rates der Stadt am 11. Dezember 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 13Verwendung der Landes- und Bundezuwendung zur Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten bzw. die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung GeflüchteterZur Vorlage · 2025/223 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Änderung bestehender vertraglicher Vereinbarungen mit dem EUV Stadtbetrieb zur Verwendung von Landes- und Bundeszuweisungen. Ziel ist die Anpassung der Mittelverwendung für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Versorgung von Geflüchteten.
Auf Basis eines Bescheids der Bezirksregierung Münster in Höhe von rund 1,58 Millionen Euro war ursprünglich der Neubau einer Container-Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Klöckner-Kraftwerks geplant. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Verwendungszweck so zu erweitern, dass auch die Anmietung von Wohnungen umfasst ist, da über konkrete Maßnahmen noch keine Entscheidung getroffen wurde.
Zudem soll eine weitere Zuweisung der Bezirksregierung Münster in Höhe von rund 1,78 Millionen Euro umgewidmet werden. Die Mittel sollen künftig für die Beschaffung von Wohncontainern auf einer alternativen Fläche eines ehemaligen Sportplatzes an der Vördestraße eingesetzt werden. Diese Container sollen neben der temporären Unterbringung auch die infrastrukturelle Versorgung, beispielsweise durch Beratungs- und Kinderbetreuungsangebote, sicherstellen.
Die geplanten Änderungsverträge dienen dazu, die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel rechtssicher zu gewährleisten. Die Anpassungen führen zu keinen neuen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 14Hausordnung für städtische Obdachlosenunterkünfte der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/205 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 mit der Neufassung der Hausordnung für die städtischen Obdachlosenunterkünfte befassen. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/205 legt den Beschlussvorschlag vor, die beigefügte Fassung der Hausordnung vom 25. November 2025 zu verabschieden.
Die bisherige Regelung, welche zuletzt am 16. Januar 2020 in Kraft trat, wurde überarbeitet und angepasst. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, die in den städtischen Unterkünften untergebracht sind. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung der neuen Hausordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Die Entscheidung über die neue Fassung liegt als Beschlussvorschlag zur Beratung im Rat vor.
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- 15Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/146 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, diesen einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten öffentlich auszulegen sowie im Internet bereitzustellen.
Der Planungsbereich umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Nachnutzung dieser Industriebrache zur Deckung des kommunalen Bedarfs. Im nördlichen Teil des Gebiets sollen eine neue Feuer- und Rettungswache sowie Flächen für weitere kommunale Infrastruktur, etwa für soziale oder Bildungszwecke, entstehen. Der südliche Bereich ist für Sportanlagen und Grünflächen vorgesehen, wobei Teile der Fläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an den Kreisverkehr Klöcknerstraße. Für den Einsatzfahrverkehr der Feuerwehr ist eine separate Ausfahrt zur B 235 mit Vorrangschaltung vorgesehen. Zur Kompensation der ökologischen Eingriffe soll das städtische Ökokonto „Obercastrop“ genutzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Sicherung von Lebensräumen, unter anderem für die Kreuzkröte, Bestandteil der Planung.
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Hauptdokument|20251117100917-5|20251117100938-6|20251117100938-7|20251117100940-8|20251125152821-0|20251125153455-0|20251117100907-2|20251117102457-0|20251117100910-4
- 168. Änderung des Flächennutzungsplans "Feuerwache" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwache“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftrag auf, die Unterlagen sowie die Fachgutachten gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Einsichtnahme als auch im Internet bereitzustellen.
Der Planungsbereich umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Entwicklung dieser Industriebrache für eine neue Nutzung. Im nördlichen Teil des Gebiets sieht die Planung Flächen für eine neue Feuerwache sowie für kommunale Infrastruktur vor. Der südliche Bereich, südlich des Deininghauser Bachs, soll als Grünfläche für Sportanlagen und zur Förderung natürlicher Sukzession genutzt werden, wobei die bisherige Darstellung als Wald angepasst wird.
Die Änderung erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“. Durch die Nutzung der bereits vorhandenen Brachflächen soll eine Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die vorliegende Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind. Die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen und die Durchführung des Verfahrens sind mit der Planung verbunden.
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Hauptdokument|20251117102605-0|20251117102605-1|20251125150411-0|20251125150414-0
- 17Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterstützung der Feuerwehr Waltrop im Randgebiet zu Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/186 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt berät über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterstützung der Feuerwehr Waltrop im Randgebiet zu Castrop-Rauxel. Ziel der Regelung ist die Verbesserung der Schutzzielerreichung an den jeweiligen Stadtgrenzen. Zwischen den Feuerwehren beider Städte bestehen bereits seit fünf Jahren verbindliche Absprachen, die auch im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Waltrop verankert sind.
Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums des Innern aus dem Januar 2025 ist eine solche planmäßige Zusammenarbeit zwischen benachbarten Gemeinden nun rechtlich in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) sowie des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkG NRW) festzulegen. Der vorliegende Entwurf wurde bereits mit den beteiligten Feuerwehren, dem Kreisbrandmeister sowie der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Zustimmung der Räte von Castrop-Rauxel und Waltrop ist für die Vereinbarung erforderlich. Eine Überarbeitung des Dokuments ist für das Jahr 2026 vorgesehen, um der Neuausrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren gerecht zu werden.
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- 18Übertragung der Erschließungslast zum BPlan Bebauungsplan 263 "Behringhauser Gärten"Zur Vorlage · 2025/196 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 263 „Behringhauser Gärten“ wird die Übertragung der Erschließungslast für ein neues Wohnbaugebiet auf einen privaten Erschließungsträger vorbereitet. Das Projekt umfasst das ehemalige Gelände der Firma Hermecke, welches östlich der Bladenunter Straße liegt und die Gebiete „Herrenland“ sowie „Messenkamp“ ergänzen soll. Für die geplante Nutzung der Flächen sind eine verkehrliche Anbindung an die Bladenhorster Straße sowie eine entwässerungstechnische Erschließung der Grundstücke notwendig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel beauftragt, einen notariell zu beurkundenden Erschließungsvertrag mit einem Unternehmen aus Essen zu schließen. Dieses Unternehmen plant die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Geländes. Die rechtliche Grundlage für die Übertragung der Erschließungslast auf Dritte ergibt sich aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Die Verhandlungen zum Vertrag werden derzeit finalisiert. Es stehen noch Regelungen zu Baugrundgutachten, dem Bodenmanagementkonzept in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen sowie zur Straßenbeleuchtung und Kanalplanung aus. Zudem ist die Hinterlegung einer Bürgschaft vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 263 wird dem Rat der Stadt in der Sitzung am 11. Dezember 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 19Bebauungsplan Nr. 263 "Behringhauser Gärten" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2025/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Bebauungsplan Nr. 263 „Behringhauser Gärten“. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie über redaktionelle Änderungen am Plan und der Begründung. Der Rat soll sich dabei der Stellungnahme der Verwaltung anschließen und den Bebauungsplan in seiner geänderten Fassung als Satzung verabschieden.
Das Projekt betrifft die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co KG im Ortsteil Behringhausen. Ziel ist die Umwandlung des Geländes in ein Wohngebiet, das durch die Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH entwickelt werden soll. Die Planung sieht eine Mischung aus Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vor. Es sollen etwa 57 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern entstehen, ergänzt durch ein viergeschossiges Gebäude mit circa 30 bzw. 22 Wohneinheiten und einer integrierten Kindertagesstätte im Erdgeschoss.
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine neue Stichstraße sowie private Zufahrten. Ein öffentlicher Spielplatz, Parkflächen mit Ladestationen für Elektromobilität, eine Paketstation sowie Flächen zur Energieerzeugung sind Teil der Planung. Zudem wird eine Fußwegverbindung zur Sägewerkstraße geschaffen. Da die Versickerung von Regenwasser auf dem Gelände aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht unmittelbar möglich ist, sieht das Entwässerungskonzept ein Trennsystem für Niederschlags- und Schmutzwasser vor.
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Hauptdokument|20251117145341-1|20251124152829-0|20251015121215-0|20251015121222-0|20251015121228-0|20251015121240-0|20251015121252-0|20251015121258-0|20251015121150-0|20251015121155-0|20251015132109-0|20251114123727-0|20251124123949-0|20251114123731-2|20251015121201-0|20251117145340-0
- 20Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2025 des EUV für den Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung / Öffentliches Grün / FriedhofswesenZur Vorlage · 2025/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2025 des EUV Stadtbetrieb für den Teilbetrieb IX zustimmen. Dieser Bereich umfasst die Straßeninfrastruktur, die Sportplatzunterhaltung, das öffentliche Grün sowie das Friedhofswesen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Position für Erstattungen durch die Stadt Castrop-Rauxel vor. Dabei reduziert sich der Betrag von 12.194.568 Euro auf 11.766.233 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb übernimmt seit dem 1. Januar 2025 die Aufgaben im Teilbetrieb IX als eigene Aufgabe der Anstalt öffentlichen Rechts. Die Finanzierung dieser übertragenen Aufgaben erfolgt über einen Zuschuss der Stadt, wobei ein zwischen dem EUV Stadtbetrieb und der Stadt abgestimmter Wirtschaftsplan Voraussetzung ist. Der Abstimmungsprozess für das Jahr 2025 wurde aufgrund der Aufgabenübertragung im laufenden Jahr abgeschlossen. Die Stadt leistet für die Aufgabenwahrnehmung im Teilbetrieb IX im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 11.766.233 Euro. Bereits geleistete quartalsweise Abschlagszahlungen decken die nun abgestimmte Forderung des EUV Stadtbetriebs vollständig ab.
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- 21Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Straßenreinigung - und Beschluss über die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2025/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 sowie über die Anpassung der Satzung zur Straßenreinigung und zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen sieht die Vorlage Änderungen bei den Gebühren für die Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen sowie beim Winterdienst vor.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung um 0,05 Euro pro laufendem Frontmeter zu erhöhen. Für den Fahrbahnwinterdienst ist eine Erhöhung um 0,02 Euro pro laufendem Frontmeter vorgesehen. Die entsprechenden Reinigungsklassen werden in der neuen Fassung der Satzung mit den angepassten Beträgen aufgeführt.
Darüber hinaus soll die Regelung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen modifiziert werden. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, wird eine Ausschlussfrist eingeführt: Ansprüche auf Gebührenerstattung aufgrund erheblicher Mängel oder eines Ausbleibens der Leistung müssen bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres schriftlich beim EUV geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Verwaltungsrates über die geänderte Satzung bestätigen.
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- 22Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Stadtentwässerung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)Zur Vorlage · 2025/208 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Gebührenbedarfsberechnung 2026 für die Stadtentwässerung sowie über die Neufassung der Entwässerungssatzung entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Gebührensätzen vor. Konkret wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr von bisher 3,09 Euro auf 3,39 Euro pro Kubikmeter zu erhöhen. Parallel dazu soll die jährliche Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche von 1,14 Euro auf 1,16 Euro steigen.
Neben der Anpassung der Gebührensätze sind in der Satzung weitere Änderungen vorgesehen, die vor allem praktischen Erwägungen dienen. So wird die Ermittlung der Wasserschwundmengen erweitert: Künftig sollen auch Wassermengen berücksichtigt werden, die aufgrund von Leitungsschäden nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Zudem wird präzisiert, dass bei Fehlfunktionen von Wasserzählern glaubhafte Angaben der Gebührenpflichtigen zur Ermittlung der Verbrauchsmenge herangezogen werden können. Die Verwaltung nutzt weiterhin die Daten des örtlichen Wasserversorgers, um eine doppelte Ablesung der Zähler zu vermeiden und die Abrechnung effizient zu gestalten.
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- 23Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Abfallentsorgung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/209 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2026 sowie der Änderung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung auseinander. Laut der vorliegenden Vorlage ergibt sich aufgrund einer prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent keine Notwendigkeit, die Gebühren anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen primär die Konkretisierung der Gebührenpflichtigen in der Satzung. Neben den Eigentümern und Erbbauberechtigten sollen künftig auch Wohnungseigentümer, Nutzungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Nießbraucher und andere dinglich Berechtigte einzeln aufgeführt werden. Zudem wird klargestellt, dass Personen und Unternehmen, die Abfallentsorgungsleistungen in Anspruch nehmen, gebührenpflichtig sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Haftung bei unerlaubt gelagerten Abfällen: Hier haften der letzte Erzeuger oder Besitzer sowie der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des betroffenen Grundstücks, wobei öffentliche Flächen und Grundstücke im Außenbereich ausgenommen sind. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Gebührenpflichtiger wird in diesem Zusammenhang ebenfalls verdeutlicht.
Da die Satzungsänderung eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung darstellt, bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates der Bestätigung durch den Rat der Stadt, bevor die neue Fassung öffentlich bekannt gemacht werden kann.
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- 24Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Gewässerunterhaltung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/210 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrats EUV und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel wird eine Änderung der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung behandelt. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026, die Anpassungen bei den Gebührensätzen für verschiedene Grundstücksflächen vorsieht.
Die vorliegende Berechnung sieht eine Erhöhung der Gebühr für versiegelte Flächen um 0,0043 Euro pro Quadratmeter vor, sodass der neue Satz 0,0546 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen würde. Für unversiegelte Flächen ist eine Anpassung um 0,0002 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, was eine Änderung des bisherigen Satzes von 0,0018 Euro auf 0,0020 Euro pro Quadratmeter und Jahr bedeutet.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates. Nach der Beratung im Verwaltungsrat EUV am 10. Dezember 2025 soll die geänderte Satzung somit in der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 bestätigt werden.
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- 25Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Friedhofswesen - und Erlass einer Satzung über die Gebühren für die städtischen FriedhöfeZur Vorlage · 2025/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2026 sowie dem Entwurf einer neuen Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe. Die Kalkulation basiert auf den Personalkosten, den Betriebsaufwendungen und den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW).
Die Gesamtkosten für das Jahr 2026 belaufen sich nach der vorliegenden Berechnung auf rund 1,86 Millionen Euro. Da Friedhöfe neben der Bestattung auch als Grünanlagen der Allgemeinheit dienen, wird ein Grünwertanteil von 28,48 Prozent der Unterhaltskosten von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen für Kriegsgräber und den jüdischen Friedhof sowie anteilige Ausgleiche für die Unterdeckungen aus den Jahren 2023 und 2024 in die Berechnung einbezogen.
Hinsichtlich der Gebührensätze sieht die Planung Anpassungen vor. Die Grabnutzungsgebühren steigen im Durchschnitt um etwa 3,75 Prozent, was beispielsweise die Kosten für Reihengräber betrifft. Bei den Bestattungsgebühren ist eine durchschnittliche Erhöhung von rund 8,5 Prozent vorgesehen. Während die Gebühr für die Gebäudenutzung der Trauerhallen von 137 Euro auf 157 Euro angehoben wird, bleiben die Sätze für Ausbettungen auf dem Niveau des Vorjahres unverändert.
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Hauptdokument|20251127113729-0|20251127113733-0|20251127113736-0
- 26Gebührenbedarfsberechnung 2026 und Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel - Wochenmarktsatzung -Zur Vorlage · 2025/212 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrats EUV am 10. Dezember 2025 und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 im Bereich der Wochenmärkte behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Berechnung sowie die Entscheidung, die bestehende Wochenmarktsatzung in der Stadt Castrop-Rauxel nicht zu ändern, zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Auswertung der Gebührenbedarfsrechnung. Trotz einer für das Jahr 2026 prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent ergibt sich nach Angaben der Verwaltung keine Notwendigkeit, die Gebühren im Bereich der Wochenmärkte anzupassen. Die Vorlage stellt zudem fest, dass durch diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 27Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Klärschlammbeseitigung - und Beschluss über die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In den anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrates EUV am 10. Dezember 2025 und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 im Bereich der Klärschlammbeseitigung behandelt. Trotz einer für 2026 prognostizierten Inflationsrate von rund zwei Prozent ergibt sich aus der vorliegenden Berechnung keine Notwendigkeit, die Gebühren in diesem Bereich anzupassen.
Zudem steht der Beschluss des Verwaltungsrates zur Kenntnisnahme an, die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, nicht zu ändern. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt bestätigt werden. Der Rat soll somit sowohl die Gebührenbedarfsberechnung als auch die Entscheidung zur Beibehaltung der bestehenden Satzung zur Kenntnis nehmen.
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- 28Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung); Änderung der Entwässerungssatzung in § 13 Abs. 4.Zur Vorlage · 2025/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung der Entwässerungssatzung beraten. Konkret geht es um die Neufassung von § 13 Absatz 4 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Der vorliegende Beschlussvorschlag folgt auf eine Entscheidung des Verwaltungsrates.
Die Änderung dient der inhaltlichen Klarstellung hinsichtlich des Schutzes gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene funktionstüchtige und geeignete Rückstausicherungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen, wobei insbesondere die DIN 1986-100 angeführt wird. Als Höhe der Rückstauebene wird künftig die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Anschlusskanals an die öffentliche Abwasseranlage festgelegt, wobei der EUV Stadtbetrieb im Einzelfall abweichende Regelungen festsetzen kann.
Die Verpflichtung zum Schutz gegen Rückstau besteht zudem unabhängig davon, ob die Nutzung der Räume baurechtlich genehmigt oder genehmigungsfähig ist. Die Pflicht zum Einbau gilt für alle Grundstücke, auch für solche, bei denen in der Vergangenheit keine Rückstausicherung vorhanden war oder satzungsrechtlich hätte eingebaut werden müssen. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, steht die Bestätigung der Satzung zur Bekanntmachung auf der Tagesordnung.
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- 29Konzept Stadtjubiläum 2026Zur Vorlage · 2025/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird die Konzeption für das 100-jährige Stadtjubiläum im Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Anlass des Jubiläums ist die Gründung von Castrop-Rauxel im Jahr 1926, die durch eine Neuregelung kommunaler Grenzen erfolgte.
Das Konzept sieht vor, verschiedene Akteure wie Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen einzubinden. Die Stadt stellt hierfür ein „Geburtstags-Paket“ bereit, das unter anderem geschichtliche Informationen sowie finanzielle Beteiligungen umfasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Jubiläumsjahres ist eine historische Ratssitzung zur Würdigung der politischen Arbeit seit der Neugründung.
Zudem sind verschiedene Veranstaltungen geplant, darunter ein Programm am Stadtmittelpunkt anlässlich des 50. Bestehens der Stadthalle und des Forumskomplexes sowie ein sportliches Vereinsfest auf der Fläche „Castroper-Holz“. Die Feuerwehr wird sich auf dem Marktplatz präsentieren, und das Stadtmarketing plant ein Open-Air-Event. Das kulturelle Angebot umfasst Ausstellungen im Stadtarchiv, in der Stadtbibliothek und in Jugendzentren, ergänzt durch Stadtführungen, Vorträge und musikalische Darbietungen.
Die finanzielle Grundlage für die Maßnahmen bildet ein Betrag von 75.000 Euro, was etwa einem Euro pro Einwohner entspricht. Zur Deckung des Bedarfs sollen zudem Sponsoren sowie Fördermittel einbezogen werden.
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- 30Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung der Fachmitglieder und der politischen Vertreter/-innenZur Vorlage · 2025/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neubesetzung des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung. Gemäß der Satzung setzt sich das Gremium aus fünf Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur oder Bildende Kunst sowie einer stadtkundigen Person zusammen. Die Verwaltung schlägt vor, drei Personen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und bildende Kunst erneut als stimmberechtigte Mitglieder zu berufen. Diese vorgeschlagenen Fachmitglieder sind bereits seit mehreren Jahren im Beirat tätig.
Ergänzend zum Fachgremium sollen die Fraktionen der Stadtpolitik jeweils ein beratendes Mitglied sowie eine feste Vertretung benennen. Dies betrifft die Fraktionen SPD, CDU, AfD, GRÜNE und LINKE. Die Mitglieder des Beirates sind für die gesamte Dauer der aktuellen Legislaturperiode bestellt. Mit der Neubesetzung der Fachmitglieder und der politischen Vertreter entstehen laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 31Berufung und Entsendung einer/eines Vertreter*in und mehrerer persönlicher Vertretenden des Stadtsportverbandes als sachkundige*r Einwohner*inZur Vorlage · 2025/217 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt befasst sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 mit der personellen Besetzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten, Sport und Ehrenamt. Grundlage für die vorliegende Sitzungsvorlage Nummer 2025/217 ist ein Ratsbeschluss aus dem April 2023. Dieser legte im Zuge der Umwandlung des Ausschusses fest, dass ein Vertreter des Stadtsportverbandes als beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung eines Vertreters des Stadtsportverbandes als sachkundigen Einwohner für den genannten Ausschuss sowie die Entsendung von zwei persönlichen Vertretenden vor. Die personelle Besetzung dient der Einbindung des Verbandes in die Ausschussarbeit. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 32Berufung und Entsendung einer/eines Vertreter*in und mehrerer persönlicher Vertretenden der Stadtteilvereine als sachkundige*r Einwohner*inZur Vorlage · 2025/218 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2025/218 wird dem Rat der Stadt die Berufung und Entsendung von Vertretenden der Stadtteilvereine als sachkundige Einwohner vorgeschlagen. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2023, welcher im Zuge der Umwandlung des Ausschusses für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport die Benennung eines beratenden Mitglieds aus den örtlichen Vereinen vorsah.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Berufung eines Vertreters des Vereins „Mein Ickern e. V.“ als sachkundigen Einwohner für diesen Ausschuss vor. Ergänzend dazu wird die Entsendung weiterer persönlicher Vertretender der verschiedenen Stadtteilvereine beantragt. Dies betrifft Vertreter der Vereine „Wir auf Schwerin e. V.“, „Unser Rauxel e. V.“, „Wir sind Merklinde e. V.“ sowie „Unser Habinghorst e. V.“.
Die personelle Besetzung des Ausschusses hat laut den vorliegenden Informationen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage dient der Umsetzung der im Rahmen der Ausschussumwandlung festgelegten Regelungen zur Einbindung der Stadtteilvereine in die beratende Arbeit des Gremiums.
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- 33Berufung und Entsendung zwei Vertreter*innen und mehrerer persönlicher Vertretenden des KiJuPa als sachkundige*r Einwohner*inZur Vorlage · 2025/221 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt am 11. Dezember 2025 wird über die Besetzung von Vertretungen im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2025/221 ist die Berufung und Entsendung von zwei Mitgliedern des KiJuPa als sachkundige Einwohner in den genannten Ausschuss. Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag vor, zwei weitere Personen als persönliche Vertretende für diese Funktion zu benennen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Ratsbeschluss aus dem April 2023. Mit der damaligen Umwandlung des Ausschusses für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport wurde festgelegt, dass zwei Vertreter des KiJuPa als beratende Mitglieder in das Gremium berufen werden sollen. Die vorliegende Vorlage dient nun der Umsetzung dieser Regelung durch die Benennung der entsprechenden Personen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.
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- 34Antrag CDU Ratsfraktion vom 05.11.2025_Bericht und Vorschlag der Verwaltung zu den möglichen Projekten im Rahmen des "Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur"Zur Vorlage · 2025/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 einen Antrag eingereicht. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/064 thematisiert die Erstellung eines Berichts sowie eines Vorschlags durch die Verwaltung zu möglichen Projekten, die im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ realisiert werden könnten.
Mit diesem Antrag wird die Identifizierung von Vorhaben angestrebt, die in das entsprechende Landesprogramm zur Infrastrukturförderung passen. Die Verwaltung soll hierzu eine Grundlage schaffen, um die Beteiligung an diesem Plan zu prüfen. Der Antrag der Ratsfraktion datiert vom 5. November 2025.
In der vorliegenden Unterlage wird festgehalten, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Für die Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist der Rat der Stadt als federführendes Gremium zuständig. Die inhaltliche Ausarbeitung des Berichts durch die zuständige Fachabteilung bildet die Basis für die parlamentarische Auseinandersetzung mit den potenziellen Infrastrukturprojekten.
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- 34.1Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.12.2025_Bericht und Vorschlag der Verwaltung zu den möglichen Projekten im Rahmen des "Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur"Zur Vorlage · 2025/228 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 liegt die Tischvorlage mit der Nummer 2025/228 zur Beratung vor. Gegenstand dieser Vorlage ist ein Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen, der am selben Tag eingereicht wurde.
Der Antrag bezieht sich auf den Bericht sowie den Vorschlag der Verwaltung zu möglichen Projekten, die im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ umgesetzt werden können. Die Vorlage dient dazu, die bereits vorliegenden Informationen und Vorschläge der zuständigen Stelle zu diesen Infrastrukturmaßnahmen zu ergänzen oder anzupassen.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Es sind somit keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt durch diesen Änderungsantrag vorgesehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 35Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2025_Entwicklung eines Konzeptes zur Verwirklichung und Verstetigung des JugendbudgetsZur Vorlage · 2025/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 einen Antrag zur Entwicklung eines Konzeptes eingereicht. Der Gegenstand des Antrags ist die Verwirklichung und die Verstetigung des Jugendbudgets. Mit diesem Vorhaben wird eine konzeptionelle Grundlage angestrebt, um die Umsetzung sowie die dauerhafte Sicherung der Mittel im Bereich des Jugendbudgets zu ermöglichen.
Gemäß der Sitzungsvorlage Nummer 2025/194 sind durch den vorliegenden Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die parlamentarische Beratung über die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes ist für die kommende Ratssitzung vorgesehen. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 7. November 2025 gestellt und liegt dem Rat der Stadt zur weiteren Behandlung vor.
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- 36Antrag der CDU-Fraktion vom 07.11.2025_Anpassung der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und BürgerentscheidenZur Vorlage · 2025/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage Nummer 2025/195 wird ein Antrag der CDU-Fraktion behandelt, der für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 auf der Tagesordnung steht. Der entsprechende Antrag wurde bereits am 7. November 2025 eingereicht und befasst sich mit der Anpassung der Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese direktdemokratischen Instrumente innerhalb der Stadtverwaltung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument ausgeführt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
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- 37CDU_Ausschussumbesetzung_Wirtschaft_und_Umwelt vom_28.11.2025Zur Vorlage · 2025/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/224 ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 11. Dezember 2025 vorgesehen. Der Gegenstand der Vorlage betrifft die Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Umwelt. Die Initiative zur Neuregelung der Ausschusszusammensetzung geht von der CDU-Fraktion aus und bezieht sich auf eine entsprechende Sitzung vom 28. November 2025.
In Bezug auf die finanziellen Folgen wird in dem Dokument festgehalten, dass die Vorlage keine haushaltsmäßige Berührung hat. Es ergeben sich somit keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt durch das Vorhaben. Der detaillierte Beschlussvorschlag zur Ausschussumbesetzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Einreichung der Unterlagen erfolgte durch die Fraktionsleitung der CDU.
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- 38Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2025/225 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 wird über die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beraten. Hintergrund ist, dass in einer vorangegangenen Sitzung am 27. November 2025 zwar die Besetzung von sieben Mitgliedern des Aufsichtsrates durch den Rat der Stadt festgelegt wurde, dabei jedoch die Wahl einer Person zum Vorsitzenden unterblieben ist.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH kann der Rat der Stadt sieben Personen in das Gremium entsenden. Ein Mitglied des Aufsichtsrates muss laut Satzung der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person aus der Verwaltung sein. Da die Stadt Castrop-Rauxel mit einem Anteil von 50,1 % als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, ist sie dazu berechtigt, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zu wählen. Der Bürgermeister bekleidete diese Funktion bereits in der vorangegangenen Wahlperiode des Stadtrates.
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- 39Anfragen der Ratsmitglieder
- 40Mitteilungen der Verwaltung
- 1Wegenutzungs- und Leitungsrechte Dritter im Stadtgebiet Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich