Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bildung eines Behindertenbeirates und Seniorenbeirates;Zur Vorlage · 2004/359 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2004/359 die grundsätzliche Bildung eines Behindertenbeirates sowie eines Seniorenbeirates beschlossen. Die Beiräte sollen jeweils aus sieben Mitgliedern bestehen, die aus Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern gebildet werden. Dabei ist die Anzahl der sachkundigen Bürger pro Beirat auf maximal drei Personen begrenzt. Fraktionen, die nicht direkt in den Beiräten vertreten sind, erhalten die Möglichkeit, jeweils ein beratendes Mitglied zu benennen.
Die Besetzung der Gremien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen SPD, CDU, Grüne, FWI und FDP vorgesehen ist. Da die Einrichtung dieser Beiräte nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, liegt die Entscheidung über deren Bildung im Ermessen des Rates.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, für die kommende Ratssitzung einen weiteren Beschluss vorzubereiten. Dieser soll die konkrete personelle Besetzung sowie die inhaltliche Ausgestaltung und die spezifischen Zuständigkeiten der beiden Beiräte regeln. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wurde nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Verbesserung der politischen Partizipation der Migranten; hier: Benennung von Ratsmitgliedern sowie beratenden Mitgliedern im Integrationsrat und Hielsetzung Kommunaler IntegrationsarbeitZur Vorlage · 2004/385 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2004/385 befasst sich der Rat der Stadt mit der Zusammensetzung des Integrationsrates sowie der Zielsetzung der kommunalen Integrationsarbeit. Die Vorlage regelt die Benennung von Mitgliedern aus dem Rat der Stadt für dieses Gremium.
Die Zusammensetzung des Integrationsrates setzt sich weiterhin aus 14 direkt gewählten Migrantenvertretern, die über die IDU sowie die Integrationsliste gewählt wurden, und fünf vom Rat der Stadt benannten Ratsmitgliedern zusammen. An der bestehenden Struktur der gewählten Mitglieder ändert sich nichts.
Hinsichtlich der beratenden Mitglieder, die Vertreter von Kirchen, Verbänden und für Integration arbeitenden Organisationen umfassen sollen, wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag zur Sitzungsvorlage zurückgezogen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine gesonderte Vorlage vorzubereiten. Diese soll dem Rat der Stadt in der weiteren Beratungsfolge zur Beschlussfassung über die Besetzung der beratenden Plätze im Integrationsrat vorgelegt werden.
Die Maßnahme hat keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Benennung der Vertreter aus dem Rat erfolgt gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag, wobei die für Ausschüsse beschlossene Vertretungsregelung entsprechend Anwendung findet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Zweite Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seiner AusschüsseZur Vorlage · 2004/376 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/376 sieht die zweite Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seiner Ausschüsse vor. Der Rat der Stadt soll die als Anlage beigefügte Änderung beschließen.
Hintergrund der Vorlage ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuordnung des Vorlagenversandes, welche der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30. November 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Im Rahmen dieser Neuerung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Anpassung der Geschäftsordnung vorzubereiten. Diese Anpassung sieht vor, dass die Ratsmitglieder auf Antrag weiterhin sämtliche Ausschussunterlagen auf dem Postweg erhalten können.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt ist eine Abfrage bei den Ratsmitgliedern vorgesehen, um festzustellen, ob die Zustellung aller Ausschussunterlagen weiterhin per Post erfolgen soll. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 52. Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel 'EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - AöR'Zur Vorlage · 2004/353 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2004 über die zweite Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR“ beraten. Die Vorlage basiert auf einer einstimmigen Entscheidung des Verwaltungsrates vom 17. November 2004.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen verschiedene regulatorische Aspekte des Stadtbetriebs. In § 4 Abs. 6 wird der Wortlaut angepasst, um die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung formal zu verankern. In § 8 Abs. 5 Satz 1 wird die Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem Verwaltungsrat bezüglich der Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes von einer vierteljährlichen auf eine halbjährliche schriftliche Unterrichtung umgestellt. Begründet wird dies mit der praktischen Umsetzbarkeit und der Sicherstellung einer aussagekräftigen Datenlage zu den Sitzungsterminen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Prüfung der Jahresrechnung in § 11 Abs. 3 Satz 1. Hier soll die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften festgelegt werden. Ziel ist es, den Prüfungsaufwand im Vergleich zu vorherigen Regelungen zu vereinheitlichen und zusätzliche, kostenintensive Prüftätigkeiten zu vermeiden. Die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt bleibt hiervon unberührt. Zudem ist die Streichung eines Satzes in § 12 als rein redaktionelle Maßnahme vorgesehen. Die Änderung der Satzung hat laut Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Jahresabschluss 2003Zur Vorlage · 2004/354 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/354 des Rats der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Jahresabschluss 2003 des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts, der Erfolgsübersicht sowie des Berichts über die Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis nimmt.
Der Jahresabschluss wurde nach dem ersten Wirtschaftsjahr der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts am 22. März 2004 aufgestellt und vom Vorstand unterzeichnet. Dabei wurden die Vorgaben der Kommunalen Unternehmensverordnung (KUV) berücksichtigt. Eine Prüfung der Betriebs- und Rechnungsdaten wurde durch das Wirtschaftsprüfungsbüro Rödl & Partner GmbH durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht wurde zusammen mit der Jahresrechnung 2003 den Mitgliedern des Verwaltungsrates in der Sitzung am 15. September 2004 zur Einsichtnahme und Beratung vorgelegt.
Ein vorläufiges Jahresendergebnis für das Wirtschaftsjahr 2003 war bereits im Rahmen eines Zwischenberichts in der Verwaltungsratssitzung am 31. März 2004 kommuniziert worden. Im Rahmen der abschließenden Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer ergaben sich keine weiteren Änderungen am Ergebnis. Der Wirtschaftsprüfer berichtete in der Sitzung des Verwaltungsrates über die Inhalte der Prüfung und bescheinigte die Ordnungsgemäßheit der Wirtschaftsführung für das Jahr 2003, was in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mündete.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Übernahme der Geschäftsanteile der Nowak GmbHZur Vorlage · 2004/355 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2004 über die Übernahme der Geschäftsanteile der Nowak GmbH, LKW-Waschanlage, durch den EUV Stadtbetrieb beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes gefassten Beschluss zur Übernahme der Anteile zu bestätigen.
Nach Untersuchungen durch das Wirtschaftsprüfungsbüro Rödl & Partner wurde ein Modell zur vollständigen Übernahme der Geschäftsanteile in Höhe von 100 Prozent geprüft. Ziel ist es, den Betrieb nach Möglichkeit unter der Leitung des bisherigen Geschäftsführers und Gesellschafters fortzuführen. Die Waschanlage befindet sich bereits im Eigentum des EUV und wurde bislang von der Nowak GmbH angemietet.
Die Integration der Waschanlage in den Betriebshof des EUV soll die Koordination der betrieblichen Abläufe sowie die Steuerung der Ordnung auf dem Gelände optimieren, da die Anlage auch zur Reinigung der eigenen Fahrzeuge des EUV genutzt wird. Laut den vorliegenden Prüfungen wird der Dienstleistungsbetrieb als mittel- und langfristig rentabel eingestuft, wobei durch die Übernahme Synergien bei den Personaleinsätzen realisiert werden sollen. Da der Wert der geschäftlichen Transaktion als untergeordnet eingestuft wird, liegt nach Einschätzung der Verwaltung keine wichtige Angelegenheit im Sinne der Gemeindeordnung Westfalen-Lippe vor, die einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfte. Die Übernahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Ergänzungswahl zum Betriebsausschuss 2Zur Vorlage · 2004/381 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/381 wird dem Rat der Stadt ein Beschluss zur Ergänzungswahl im Betriebsausschuss 2 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Castrop-Rauxel vom 1. Dezember 2004. Die Arbeitsgemeinschaft hat darin beantragt, ein beratendes Mitglied in den Betriebsausschuss 2 entsenden zu dürfen, und hat hierfür einen Personalvorschlag eingereicht.
Da der Betriebsausschuss 2 in der vorangegangenen Ratssitzung neu gebildet wurde, ist gemäß der Gemeindeordnung NRW ein neuer Beschluss über die Wahl von sachkundigen Einwohnern erforderlich. Ein entsprechender Beschluss für die vorangegangene Sitzungsperiode war bereits am 17. Juli 2003 erfolgt. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände zu entsprechen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person sowie eine direkte Stellvertretung als sachkundige Einwohner in den Betriebsausschuss 2 zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Antrag der CDU-Fraktion vom 1. Dezember 2004; Zweite Feuer- und Rettungswache für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/379 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 1. Dezember 2004 die Einrichtung einer zweiten Feuer- und Rettungswache für die Stadt Castrop-Rauxel beantragt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/379 wurde dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag der Fraktion verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Kommunalwahl 2004; hier: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel im Wahlbezirk 14Zur Vorlage · 2004/297 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/297 befasst sich mit der Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 26. September 2004 im Wahlbezirk 14 der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist eine Unregelmäßigkeit, die der Kommunalwahlausschuss festgestellt hat. Demnach wurden im Wahlbezirk 14 bis etwa 13 Uhr am Wahltag Stimmzettel ausgegeben, die einen falschen Direktkandidaten der CDU auswiesen.
Aufgrund dieses Sachverhalts legten die PDS/OL sowie der CDU Stadtverband Castrop-Rauxel im Oktober 2004 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ein. Der Wahlprüfungsausschuss befasst sich im Rahmen der Vorlage mit der Prüfung dieser Einsprüche. Die Verwaltung schlägt vor, die Einsprüche abzulehnen und die Gültigkeit der Wahl im betreffenden Wahlbezirk zu bestätigen.
Dieser Vorschlag stützt sich auf eine rechtliche Stellungnahme der Aufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Aufsichtsbehörde vertritt die Auffassung, dass die Ausgabe der fehlerhaften Stimmzettel keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk 14 oder auf die Sitzverteilung im Rat der Stadt hatte. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an. Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt wird das Ergebnis der Aufsichtsbehörde sowie den einspruchsberechtigten Parteien zugestellt und öffentlich bekannt gemacht. Gegen den Ratsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des SV Wacker Obercastrop e. V. über 25.000 €Zur Vorlage · 2004/370 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des SV Wacker Obercastrop e. V. beschließen. Die Bürgschaft bezieht sich auf ein Darlehen der Sparkasse Vest Recklinghausen in Höhe von 25.000 Euro, welches der Finanzierung des Innenausbaus des Vereinsheimes dient. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 42.886,36 Euro, wobei der verbleibende Restbetrag von 17.886,36 Euro durch Eigenleistungen des Vereins finanziert werden soll. Die Bewilligung des Darlehens durch die Sparkasse ist an die Voraussetzung der vorliegenden städtischen Ausfallbürgschaft gebunden.
Der Verein leistet durch seine 13 Mannschaften und die Gymnastikabteilung mit insgesamt 470 Mitgliedern Beiträge zur Jugend- und Sozialarbeit sowie zur Integration. Die Übernahme der Bürgschaft wird mit der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW begründet. Eine Prüfung der Kassenberichte der Jahre 2002 bis 2004 ergab eine angespannte finanzielle Lage des Vereins, wobei die Einnahmen die Ausgaben decken können und die Beantragung von Landeszuschüssen geplant ist. Zur Absicherung der Stadt ist vertraglich vorgesehen, dass im Falle einer Inanspruchnahme der Bürgschaft der Innenausbau des Vereinsgebäudes in das Eigentum der Stadt übergeht. Die erforderliche Anzeige bei der Kommunalaufsicht wurde bereits vorgenommen; die endgültige Übernahme erfolgt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2004/374 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/374 zum Unternehmensbericht mit Stand November 2004 legt die finanzielle Prognose für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt dar. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Im Verwaltungshaushalt wird eine Budgetverschlechterung von rund 27.000 Euro prognostiziert. Im Allgemeinen Finanzbudget zeigt sich jedoch eine Verbesserung von etwa 901.000 Euro, bedingt durch geringere Ausgaben bei der Kreis- und ÖPNV-Umlage sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen des Landes. Dem stehen Mindereinnahmen bei Konzessionsabgaben und verschiedenen Steuern gegenüber. Der Betrieb 1 verzeichnet eine Verschlechterung von rund 166.000 Euro, während im Betrieb 2 eine Verschlechterung von etwa 819.000 Euro erwartet wird, primär durch geringere Elternbeiträge und höhere Kosten im Bereich der Sozialhilfe und Personalkosten. Der Betrieb 3 weist eine Verschlechterung von 70.000 Euro aus.
Im Vermögenshaushalt wird eine Budgetverbesserung von rund 797.000 Euro prognostiziert. Diese Entwicklung wird maßgeblich durch den zeitlich vorgezogenen Mittelabfluss aus Landeszuweisungen für den Ausbau des Busbahnhofes in Höhe von etwa 460.000 Euro beeinflusst, wodurch eine geplante Rücklageentnahme entfällt. Im Allgemeinen Finanzbudget ergibt sich eine Verbesserung von 312.000 Euro, während im Betrieb 3 eine Verbesserung von 526.000 Euro durch Landeszuweisungen für den Ausbau des Busbahnhofes und der Bockenfelder Straße erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Sachstandsbericht HaushaltsicherungskonzeptZur Vorlage · 2004/369 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/369 des Haupt- und Finanzausschusses enthält einen Sachstandsbericht zum Haushaltsicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist die Verwaltung verpflichtet, dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltskonsolidierung vorzulegen, der den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleicht.
Der Bericht dokumentiert die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen, die in der Anlage nach Personal- und Sachkosten aufgeschlüsselt sind. Dabei werden die Plan-Soll-Werte den Ist-Werten gegenübergestellt, wobei zukünftige oder veränderte Maßnahmen durch eine Kennzeichnung hervorgehoben werden.
Nach aktuellem Sachstand wird das Konsolidierungsziel für das Jahr 2004 erreicht. Im Vergleich zum vorherigen Berichtsstand vom 30. Juni 2004 wird ein planmäßiger Verlauf des Haushaltssicherungskonzeptes erwartet. Es wird mit einem zusätzlich erwirtschafteten Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 29.830 Euro gerechnet, der den Planvorgaben entspricht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der Maßnahmen bis zum Jahresende 2004 noch abzuwarten bleibt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den aktuellen Stand der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Sachstandsbericht über die private Reinigung städtischer ObjekteZur Vorlage · 2004/378 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/378 zum Sachstandsbericht über die private Reinigung städtischer Objekte legt die Ergebnisse eines einjährigen Versuchsmodells dar. Im Rahmen personeller Fluktuation wurden drei Schulobjekte nach Ausschreibung an verschiedene private Reinigungsunternehmen vergeben. Die Verwaltung berichtet, dass die im Leistungsverzeichnis festgelegten Standards nicht eingehalten wurden. Zu den festgestellten Mängeln gehörten unzureichende Reinigung von Toiletten und Böden, das Ausbleiben der Intervallreinigung in bestimmten Räumen sowie nicht entfernte Verschmutzungen an Möbeln und Fenstern. Zudem wurden die vertraglich zugesagten Stundenleistungen sowie die Bereitstellung von Krankheitsvertretungen durch die Unternehmen nicht vollumfänglich erbracht.
Die Analyse der Verwaltung zeigt, dass die Fremdreinigung zwar niedrigere Kosten pro Quadratmeter aufweist, dies jedoch auf deutlich höheren Leistungswerten basiert. Während die Eigenreinigung einen Leistungswert von etwa 180 m² pro Stunde aufweist, liegen die Werte der externen Firmen zwischen ca. 250 m² und 266 m² pro Stunde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die hohen Leistungsvorgaben der Fremdfirmen die Einhaltung der Qualitätsstandards erschweren.
Aufgrund der Qualitätsmängel und der damit verbundenen Risiken für die Bauunterhaltung empfiehlt die zuständige Fachabteilung, die Fortführung der Privatisierung im Reinigungsbereich bis zum Jahr 2009 auszusetzen. Nach Ablauf dieser Frist soll ein erneuter Kosten- und Leistungsvergleich zwischen Eigen- und Fremdreinigung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Unbefristete Weiterbeschäftigung bzw. befristete Neueinstellung von 14 Reinigungskräften
- 16Wahl der Schiedsperson für den Bezirk IIIZur Vorlage · 2004/313 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/313 befasst sich mit der Neubesetzung des Amtes der Schiedsperson für den Bezirk III in Castrop-Rauxel. Da die bisherige Schiedsperson auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, ist eine Neuwahl erforderlich. Der Bezirk III umfasst das Gebiet zwischen der Köln-Minden-Eisenbahn und der Emschertalbahn, wobei die Stadtteile Dingen, Schwerin, Frohlinde und Merklinde nicht zum Bereich gehören.
Für die zu besetzende Stelle gingen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen drei Bewerbungen ein. Eine der Bewerbungen wurde nicht berücksichtigt, da die Erreichbarkeit über einen Telefonanschluss nicht gewährleistet war. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden die verbleibenden Bewerber persönlich besucht, wobei die Eignung beider Personen für das Amt festgestellt wurde.
Der Vorstand des Bundes Deutscher Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund hat für die Wahl eines Bewerbers eine Empfehlung ausgesprochen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll daher beschließen, die betreffende Person zur Schiedsperson für den Bezirk III zu wählen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14. Dezember 2004 sowie des Rates der Stadt am 16. Dezember 2004 zur Beratung vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Mittelbewilligung für Projekte im Rahmen des European Energy Award und für Maßnamen im Rahmen der Lokalen Agenda 21 für das Jahr 2005Zur Vorlage · 2004/328 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/328 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2005 vor, um Projekte im Rahmen des European Energy Award sowie Maßnahmen der Lokalen Agenda 21 zu finanzieren. Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 10.000 Euro, wobei die Kosten vollständig durch den städtischen Eigenanteil zu tragen sind.
Ein Teil der Mittel in Höhe von 7.000 Euro ist für die Geschäftskosten des Energieteams vorgesehen. Dieses Team, das sich aus Mitarbeitern der Bereiche Stadtplanung und Stadtentwicklung, des Immobilienmanagements sowie des EUV zusammensetzt, soll ein energiepolitisches Arbeitsprogramm sowie einen Maßnahmenplan umsetzen. Die Mittel sollen unter anderem für die Anschaffung von Kleingeräten zur Verbrauchsanalyse in Schulen und Kindergärten, für Schulungen durch Fachreferenten sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung verwendet werden. Die Teilnahme am European Energy Award wird durch eine Zuwendung des Landes NRW im Rahmen des REN-Programms ermöglicht.
Weitere 3.000 Euro sind für Aktivitäten im Rahmen der Lokalen Agenda 21 vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erweiterung der Zusammenarbeit mit Schulen, etwa durch die Aktion „Agendatasche 2005“ für Grundschulen, sowie die Durchführung stadtteilbezogener Aktionen und die Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft LA 21 NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beantragten Mittel für das Jahr 2005 prioritär bereitstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Planungsprozess Neue Mitte Castrop-Rauxel zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt hier: Beschluss zur DurchführungZur Vorlage · 2004/331 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, den Planungsprozess „Neue Mitte Castrop-Rauxel“ zur städtebaulichen Gesamtentwicklung und Nutzungskonkretisierung am Stadtmittelpunkt durchzuführen. Die Durchführung des Vorhabens ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt und der Eigenanteil der Stadt über das Kreisinvestitionsprogramm gesichert ist.
Ziel des Prozesses ist die Revitalisierung des Standortes, insbesondere des „Forum Am Europaplatz“ mit der Stadt- und Europahalle. Die Verwaltung beabsichtigt, funktionale und gestalterische Mängel zu beheben und ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das die regionale Ausstrahlungskraft stärkt. Als erster Schritt ist die Durchführung einer zweitägigen, extern moderierten Planungswerkstatt vorgesehen. An diesem Expertenworkshop sollen Planer und Entwickler teilnehmen, um eine Nutzungskonkretisierung für das Handlungsfeld „alter Stadtmittelpunkt“ unter Einbeziehung der Themen Gesundheit, Wellness, Sport und Freizeit zu erarbeiten.
Auf den Ergebnissen der Planungswerkstatt soll ein zweiter Baustein aufbauen, der einen Gestaltungs- und Städtebauwettbewerb für die einzelnen Flächenpotenziale umfasst. Die kalkulierten Kosten für die Planungswerkstatt belaufen sich auf 20.000 Euro, während für den darauffolgenden Wettbewerb 50.000 Euro veranschlagt sind. Bei einer vollständigen Förderung durch das Land würde der städtische Eigenanteil bei 35.000 Euro liegen. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über die Erlöse aus dem Verkauf der VEW-Aktien des Kreises erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Nahversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss über die Scharnierstandorte in Merklinde und in Rauxel/DeininghausenZur Vorlage · 2004/373 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/373 befasst sich mit der Tragfähigkeitsanalyse und Eignungsbewertung zweier Scharnierstandorte im Rahmen des Nahversorgungskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel. Im Fokus stehen die Standorte Pallasstraße sowie Wittener Straße.
Am Standort Pallasstraße, im Bereich Rauxel/Deininghausen, besteht die Möglichkeit für eine zentrenverträgliche Verkaufsfläche von etwa 2.400 m² für Lebensmittelvollsortimenter und Discounter. Die geschätzte Kaufkraftbindung liegt für Rauxel bei 90 % und für Deininghausen bei 35 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nicht-Umsetzung die Nahversorgung dauerhaft schwächen könnte, während eine Ansiedlung Verdrängungsprozesse des bestehenden 150 m² großen Angebots in Rauxel nicht ausschließt.
Am Standort Wittener Straße, im Bereich Merklinde/Bövinghausen, ist eine zusätzliche Verkaufsfläche von maximal 900 m² möglich. Ein bestehender Discounter strebt eine Erweiterung von 700 m² auf 900 m² an. Eine verbindliche Bauleitplanung wurde hier noch nicht eingeleitet. Die Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt durch die Verwaltung auf Basis des Beschlusses zur Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt über die Umsetzung der beiden Scharnierstandorte jeweils einzeln zu entscheiden. Zur Auswahl stehen die Optionen der Umsetzung oder der Nicht-Umsetzung. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht. Die Beratung der Vorlage ist für den 14. Dezember und den 15. Dezember 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung)Zur Vorlage · 2004/342 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/342 wird eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Die Regelung löst die bisherige Satzung zum 31. Dezember 2004 ab und umfasst sowohl Kostenersatzansprüche bei Pflichtaufgaben als auch privatrechtliche Entgelte für freiwillige Leistungen. Die neuen Tarife sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 vorgesehen. Die Kalkulation der Sätze basiert auf Personal- und Sachkosten, wobei eine jährliche Preissteigerung der Sachkosten von 2 % berücksichtigt wurde. Die geschätzten Einnahmen belaufen sich auf etwa 51.000 Euro.
Die Satzung legt spezifische Stundensätze für Personal, Fahrzeuge und technische Geräte fest. Die Personalkosten variieren je nach Dienstgrad, wobei Sätze für Beamte im mittleren und gehobenen Dienst sowie für die Sicherheitswache definiert sind. Bei den Fahrzeugen werden unterschiedliche Sätze für Löschfahrzeuge, Drehleiter, Rüstwagen sowie Einsatzleitwagen und PKW ausgewiesen. Zudem sind Entgelte für Geräte wie Notstromaggregate oder Kettensägen sowie für Wasserfördergeräte wie Schläuche und Armaturen enthalten.
Die Haftung der Feuerwehr ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle von Beschädigungen an Leihgeräten sind die Reparaturkosten oder der Zeitwert zu erstatten. Kostenansprüche werden vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig, wobei angebrochene Zeitabschnitte in Stunden oder Tagen voll berechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat der Stadt vor. Federführend ist der Betriebsausschuss 1.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Gebührensatzung für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer LeistungenZur Vorlage · 2004/346 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 1 hat eine Vorlage zur neuen Gebührensatzung für die Durchführung von Brandschauen und weiteren brandschutztechnischen Leistungen vorgelegt. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die beigefügte Satzung beschließen, welche die bisherige Regelung mit Ablauf des 31. Dezember 2004 ablöst. Die neue Satzung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 befristet.
Die Brandschau dient der Identifizierung von brandschutztechnischen Mängeln und Gefahrenquellen in Gebäuden und Einrichtungen mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie in Objekten, in denen bei einem Schadensfall viele Personen oder hohe Sachwerte gefährdet sind. In Castrop-Rauxel umfasst dieser Bereich etwa 400 Objekte, wobei jährlich rund 100 Brandschauen durchgeführt werden müssen.
Gebührenpflichtig sind die Durchführung der Brandschau inklusive Vor- und Nachbereitung, erforderliche Nachbesichtigungen sowie beantragte Leistungen wie Brandschutzgutachten, Stellungnahmen oder Unterweisungen. Die Gebührenbemessung erfolgt nach dem Zeitaufwand und der Anzahl der eingesetzten Kräfte. Als einheitlicher Stundensatz wird ein Betrag von 53,00 Euro pro angefangene Stunde festgelegt. Gebührenschuldner sind die Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Objekte sowie Antragsteller bestimmter Leistungen. Die Verwaltung geht von jährlichen Einnahmen in Höhe von etwa 20.000 Euro aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 22Benennung eines Vertreters/Stellvertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V.Zur Vorlage · 2004/275 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/275 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V. Gemäß der Satzung des Vereins bildet die Mitgliederversammlung neben dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ein zentrales Organ, aus dessen Kreis Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt werden. Der Vorstand des Vereins setzt sich laut Satzung aus den Hauptgemeindebeamten des Sitzortes des Vereins zusammen, wobei der allgemeine Vertreter des Ortes gleichzeitig als Vertreter im Vorstand fungiert. Der Vorstand nimmt zudem ohne Sitz und Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.
Da die bisherige Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung durch Ratsmitglieder endet, ist für die neue Wahlperiode eine Neubenennung eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt auf Anregung des Betriebsausschusses 1 die entsprechenden Personen für die Vertretung in den Mitgliederversammlungen des Westfälischen Landestheaters e.V. bestimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 7. Dezember 2004 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 23Erweiterung der Lindenschule (städt. Gemeinschaftsgrundschule) hier: Genehmigung der VorplanungZur Vorlage · 2004/357 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/357 befasst sich mit der Genehmigung der Vorplanung für die Erweiterung der Lindenschule, einer städtischen Gemeinschaftsgrundschule. Die Planung sieht eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes in Richtung Westricher Straße vor. Das geplante Raumprogramm umfasst neben den Unterrichtsräumen für die zweizügig geführte Schule auch einen Computerraum, Verwaltungsräume, Räumlichkeiten für das Reinigungspersonal sowie Unterkünfte für den Hausmeister. Zudem sind Flächen für die Offene Ganztagsschule und entsprechende Betreuungsmaßnahmen vorgesehen.
Die Planung wurde unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes erstellt und erfolgte unter Beteiligung der Schule, wobei die Schulkonferenz der Lindenschule der Planung zustimmte. Die geschätzten Kosten für die Erweiterung und den Umbau des Bestands belaufen sich auf 1.427.800 Euro. Hinzu kommen etwa 140.000 Euro für die Einrichtung der Räume, was die Gesamtkosten auf circa 1.567.800 Euro beziffert. Für die Schaffung der Räumlichkeiten der Offenen Ganztagsschule ist eine Förderung durch das Land in Höhe von 80.000 Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Vorplanung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung der Maßnahme zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung soll die Angelegenheit dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage zum Zeitpunkt der Einreichung nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 Planbereich: 'Heimstraße' hier: Satzungsbeschluss nach § 10 BauGBZur Vorlage · 2004/276 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/276 der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 für den Planbereich „Heimstraße“. Der Rat der Stadt soll die Änderung nach § 10 BauGB als Satzung beschließen und die dazugehörige Begründung billigen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung entspricht dabei dem bestehenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 144.
Der Anlass für die Planung ist die Ergänzung einer Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB. Ziel ist es, die Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft den entsprechenden Grundstücken zuzuordnen. Durch diese textliche Festsetzung soll das Verhältnis zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen der Stadt Castrop-Rauxel harmonisiert und die Rechtssicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht es, Eigentümer von Grundstücken, auf denen Eingriffe in die Natur zu erwarten sind, zur Kostenerstattung für ökologische Kompensationsmaßnahmen heranzuziehen.
Die städtebaulichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes bleiben von dieser Änderung unberührt. Das Verfahren umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung, wobei keine Anregungen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange vorlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben. Die Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses 3 und des Rates im Dezember 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 25BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 171 Planbereich: Vinckeweg hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2004/314 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Dezember 2004 den Beschluss zur Errichtung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 171 „Vinckeweg“ im Ortsteil Ickern gefasst. Die Vorlage 2004/314, die im Betriebsausschuss 3 behandelt wurde, regelt die rechtliche Handhabung für den Planungsbereich, der sich räumlich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 171 deckt.
Ziel der Veränderungssperre ist es, bauliche Maßnahmen oder Grundstücksveränderungen zu unterbinden, welche die künftige Planung beeinträchtigen könnten. Konkret sollen Vorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen im Sperrgebiet unterbunden werden. Dies umfasst auch größere Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Sperre sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, genehmigungsfreie Arbeiten nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Fortführung bestehender Nutzungen und Unterhaltungsarbeiten.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet, sofern der Bebauungsplan nicht vorher rechtsverbindlich wird. Die Planung für den Bereich Vinckeweg sieht unter anderem die Ausweisung von Standorten für den ruhenden Verkehr, Regelungen für die Erweiterung der Reihenhausbebauung sowie die Sicherung eines öffentlichen Radweges auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vor. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 26Gebührenbedarfsrechnung Friedhofswesen 2005Zur Vorlage · 2004/296 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/296 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Gebührenbedarfsrechnung für das Friedhofswesen im Kalenderjahr 2005. Die Kalkulation basiert auf den Haushaltsansätzen von 2004 sowie den veranschlagten Gebühreneinnahmen.
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2005 werden auf 1.380.922 Euro beziffert. Darin enthalten sind unter anderem die Personalkosten in Höhe von 911.734 Euro, Sachausgaben, die eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelung, sowie kalkulatorische Kosten für Abschreibungen und Zinsen. Die Einnahmen werden auf 1.309.894 Euro geschätzt.
Für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel werden zwei Entscheidungsmöglichkeiten zur Deckung des Gebührenbedarfs vorgelegt. Alternative 1 sieht vor, die derzeitige Gebührensatzung beizubehalten, wodurch eine Verlustausweisung in Höhe von 71.000 Euro resultiert, die aus dem Gesamthaushalt zu decken wäre. Alternative 2 sieht eine Erhöhung der Friedhofsgebühren gemäß der beiliegenden Gebührensatzung vor, um eine kostendeckende Einrichtung des Friedhofswesens zu erreichen. Bei dieser Variante würden die Einnahmen auf 1.387.057 Euro steigen, was den Fehlbetrag auf 544 Euro reduzieren würde. Die Verwaltung geht bei der Berechnung von einer konstanten Anzahl von etwa 635 Beisetzungen pro Jahr aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 27Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen sowie über deren äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2004/306 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/306 wird die Aufstellung einer Werbesatzung für den Ortskern von Castrop vorgeschlagen. Ziel der Satzung ist es, die gestalterische Qualität des Stadtbildes zu sichern und die Außenreklame sowie Lichtwerbung zu regulieren. Die Regelung legt Anforderungen an die Art, Gestaltung und Einordnung von Werbeanlagen und Warenautomaten fest. Dabei sollen Form, Größe, Material, Farbe und Leuchtwirkung der Anlagen so gestaltet sein, dass sie sich in das Erscheinungsbild der umgebenden baulichen Anlagen sowie in das Straßen- und Platzbild einfügen.
Für genehmigungsfreie Anlagen wird eine bauordnungsrechtliche Anzeigepflicht eingeführt. Die Bauaufsichtsbehörde hat hierfür eine Prüffrist von einem Monat. Der Ausführungsbeginn muss mindestens eine Woche vorab angezeigt werden, wobei Arbeiten frühestens einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen gestartet werden dürfen. Die zulässigen Maße für Werbeanlagen sind auf eine Länge von 0,4 m pro laufendem Meter Straßenfront, eine Fläche von maximal 3 m² und eine Bautiefe von höchstens 30 cm begrenzt. Die Höhe richtet sich nach der Fassadenbreite und liegt zwischen 0,50 m und 0,70 m.
Ungenutzte Anlagen müssen nach einer Gewerbeabmeldung innerhalb von drei Monaten entfernt werden; für Wahlwerbung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Wahlende. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Denkmalschutzrecht, Bebauungspläne sowie verkehrssicherheitsrelevante Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt. Der Betriebsausschuss 3 ist für die Vorlage federführend.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 28Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die Genehmigungspflicht von GrundstücksteilungenZur Vorlage · 2004/323 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/323 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Aufhebung von Satzungen zur Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen in Castrop-Rauxel.
Der Sachverhalt basiert auf einer Entscheidung des Rates aus dem Jahr 1997 sowie auf nachfolgenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Mit diesen Beschlüssen wurde festgelegt, dass die Teilung von Grundstücken innerhalb dieser Gebiete der Genehmigung bedarf. Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 wurde jedoch das Baugesetzbuch geändert. Diese Neuregelung entzieht den Gemeinden die rechtliche Grundlage, eine solche Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen per Satzung festzulegen.
Aufgrund des Wegfalls dieser Ermächtigungsgrundlage sieht § 244 Abs. 5 Satz 1 BauGB den Gemeinden die Möglichkeit vor, die vor dem 20. Juli 2004 beschlossenen und bekannt gemachten Teilungsgenehmigungssatzungen durch eine neue Satzung aufzuheben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die bestehenden Satzungen über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen aufhebt. Die neue Satzung soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Änderung werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 29Abweichungssatzung für die 'Ziegelstraße' zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 19.12.1980Zur Vorlage · 2004/310 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/310 des Betriebsausschusses 3 behandelt den Beschlussvorschlag für eine Abweichungssatzung zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 19. Dezember 1980. Gegenstand ist die Erschließungsanlage Ziegelstraße, die sich zwischen der Sportplatzanlage an der Karlstraße und der Bochumer Straße/Am Wiedehagen befindet.
Nach Angaben der Verwaltung wurde der Ausbau der Ziegelstraße, die zuvor in einem unbefestigten Zustand war, durch die GeWo mbH in Abstimmung mit der städtischen Tiefbauverwaltung durchgeführt und bereits vorfinanziert. Da aufgrund zahlreicher Fremdanlieger kein umfassender Erschließungsvertrag nach dem Baugesetzbuch möglich war, wurde im Jahr 2000 ein modifizierter Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass die Stadt die beitragsmäßige Abrechnung vornimmt und der GeWo mbH die auf Fremdanlieger entfallenden Beiträge nach Rechtskraft der Bescheide erstattet. Die Stadt übernimmt dabei lediglich einen finanziellen Anteil von 10 Prozent der Erschließungskosten.
Die Abweichungssatzung ist erforderlich, da die endgültige Herstellung der Straße von den satzungsgemäßen Merkmalen abweicht. Konkret soll die Ziegelstraße als niveaugleiche gepflasterte Mischfläche mit einem einseitigen Gehweg ausgeführt sein. Parallel zur Satzung wird durch die Verwaltung ein Widmungsverfahren eingeleitet, um die Ziegelstraße als öffentliche Straße für den Gemeingebrauch zu kennzeichnen. Der Rat der Stadt wird gebeten, den Beschlussvorschlag anzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 30Gebührenbedarfsberechnung 'Abfallentsorgung' und Erlass einer Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und AbfallsatzungZur Vorlage · 2004/361 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der kommenden Sitzung die Gebührenbedarfsberechnung 2005 für die Abfallentsorgung zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmen.
Die vorliegende Berechnung weist eine Unterdeckung von etwa 8 Prozent aus. Als Ursachen für diese Differenz werden ein Rückgang des Behältervolumens, gestiegene Personalkosten sowie die im Vorjahr nicht beschlossene Kostendeckung angeführt, die zum Ziel einer ausgeglichenen Gebührenkalkulation geführt hatten. Aufgrund dieser Entwicklung sieht der Vorstand des EUV Stadtbetrieb eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2005 vor.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren ergibt sich aus der Kommunalunternehmenssatzung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen innerhalb seines Aufgabenbereichs. Da der Rat der Stadt gemäß der Satzung ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 31Gebührenbedarfsberechnung 'Klärschlammentsorgung' und Erlass einer GrundstücksentwässerungsanlagensatzungZur Vorlage · 2004/362 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/362 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung sowie dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Castrop-Rauxel.
Nach der vorliegenden Berechnung für das Jahr 2005 verringert sich der Gebührensatz für die Klärschlammentsorgung im Vergleich zum Vorjahr von 70,69 Euro auf 53,94 Euro pro Kubikmeter. Die detaillierten Erläuterungen hierzu sind in der Anlage zur Vorlage enthalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zur Kenntnis nimmt. Zudem soll der Rat die vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs beschlossene Satzung über die Entsorgung und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen billigen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ergibt sich aus der Kommunalunternehmenssatzung. Demnach ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen im Rahmen seiner Aufgabenbereiche zuständig, während der Rat der Stadt ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung bedarf. Die Billigung durch den Rat ist vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 32Gebührenbedarfsberechnung 'Stadtentwässerung' und Erlass einer Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2004/363 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/363 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 zur Kenntnis nehmen und der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Die vorliegende Berechnung sieht eine Anpassung der Gebührensätze vor. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 1,68 € um 0,02 € auf 1,66 €. Gleichzeitig erhöht sich die Niederschlagswassergebühr von 0,64 € um 0,04 € auf 0,68 €. Diese Veränderung resultiert aus neuen Zurechnungskriterien im Vertrag mit der Emschergenossenschaft, die höhere Anteile bei den niederschlagswasserrelevanten versiegelten Flächen vorsehen. Dies führt zu einer Kostenverschiebung zugunsten des Niederschlagswassers.
Aufgrund dieser Entwicklung hält der Vorstand des EUV eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2005 für erforderlich. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht besitzt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung bedürfen, ist die Zustimmung des Rates vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 33Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen des 'Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Klima e.V.', die sich aus der Mitgliedschaft für die Stadt Castrop-Rauxel ergebenZur Vorlage · 2004/333 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/333 der Verwaltung befasst sich mit der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in den Sitzungen und Versammlungen des Klimabündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder (Alianza del Klima e.V.). Die Stadt ist seit dem Jahr 1995 Mitglied in diesem Verein, was ihr das Recht einräumt, an den ordentlichen sowie den außerordentlichen Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Im Rahmen der Mitgliedschaft verfügt die Stadt über eine Stimme. Um die Interessen der Stadt bei den jährlich stattfindenden Versammlungen zu wahren, sieht die Vorlage die Benennung einer Vertretung sowie einer Stellvertretung vor. In der vorangegangenen Legislaturperiode wurde die Teilnahme an den Gremien durch Vertreter der Verwaltung sichergestellt.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht vor, eine Person als Hauptvertreter und eine weitere Person als Stellvertreter für die Teilnahme an den Sitzungen des Klimabündnisses zu bestimmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage war im Umweltausschuss für den 7. Dezember 2004 und im Rat der Stadt für den 15. Dezember 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 34Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. November 2004: Erhöhung der Zahl der AusbildungsplätzeZur Vorlage · 2004/380 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/380 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. November 2004. Gegenstand der Vorlage ist die Erhöhung der Anzahl an verfügbaren Ausbildungsplätzen.
Der Antrag wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, der für die Sitzung am 14. Dezember 2004 angesetzt war. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktionen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 35Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel
- 36Haushaltsüberschreitung bei der Haushaltsstelle 2.63000.940400 - Ausbau Bockenfelder StraßeZur Vorlage · 2004/382 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2004/382 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Haushaltsüberschreitung für die Haushaltsstelle 2.63000.940400 im Bereich des Ausbaus der Bockenfelder Straße vorgelegt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 87.000 Euro.
Nach den vorliegenden Informationen wurde für das Jahr 2004 bereits durch einen Ratsbeschluss vom 1. April 2004 eine zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 225.000 Euro gemäß § 82 GO NRW vorgenommen. Für das laufende Jahr ergibt sich nun ein weiterer Mehrbedarf von 87.000 Euro.
Die Deckung dieser Mehrausgabe soll durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 2.63000.361005 erfolgen, welche Landeszuweisungen für die Bockenfelder Straße umfasst. Ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 27. Oktober 2004 weist für das Projekt insgesamt 394.200 Euro aus, wovon für das Jahr 2004 bereits 205.000 Euro ausgezahlt wurden. Die entsprechende Landeszuwendung war im Haushalt 2004 nicht veranschlagt, da die Maßnahme zu Beginn des Jahres seitens der Bezirksregierung nicht als zuwendungsfähig eingestuft worden war.
Gemäß den haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Eckdatenbeschlusses 2004 liegt die Entscheidungsgewalt über Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO NRW bei Beträgen über 75.000 Euro beim Rat der Stadt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage, die anschließend im Rat der Stadt zur Entscheidung ansteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 37Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit - Bereich Schulen -Zur Vorlage · 2004/383 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Genehmigung eines betrieblichen Haushaltsmittelzuflusses in Höhe von 78.940 Euro entscheiden. Dieser Betrag ist für die Haushaltsstelle 27100.672000 vorgesehen, welche Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Konkret geht es um eine Zahlung an die Stadt Waltrop, die auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung und Fortführung der Schule Oberwiese basiert.
Gemäß dieser Vereinbarung zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Waltrop, Datteln und Oer-Erkenschwick sind die beteiligten Kommunen verpflichtet, den Schulträger der Stadt Waltrop an den Folgekosten der Sonderschule zu beteiligen. Die Kostenverteilung erfolgt auf Basis des Schüleranteils der jeweiligen Stadt. Für das Haushaltsjahr 2003 ergibt sich eine Nachzahlung von 104.847,13 Euro, während für das Jahr 2004 ein Restbetrag von 39.712,13 Euro verbleibt. Insgesamt beläuft sich die zu zahlende Summe auf 144.559,26 Euro.
Die erforderliche Mehrausgabe von 78.940 Euro wird durch Mittel aus verschiedenen Haushaltsstellen gegenfinanziert. Diese Einsparungen stammen unter anderem aus den Bereichen Schülerbeförderungskosten, Sachverständigenkosten sowie laufenden Hilfen für bestimmte Personengruppen. Da der zuständige Betriebsausschuss 2 erst im Februar 2005 erneut tagt, wird die Entscheidung über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit direkt dem Rat der Stadt vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 38Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW (überplanmäßige Ausgabe) - Bereich Wirtschaftliche Hilfen -Zur Vorlage · 2004/384 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Tischvorlage zur Beratung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 15. Dezember 2004 wird die Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung gemäß § 82 GO NRW beantragt. Konkret geht es um die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen.
Die Verwaltung legt dar, dass die Kalkulation für den Haushalt des Jahres 2004 auf der Annahme basierte, dass die Hartz-IV-Gesetzgebung zum 1. Juli 2004 in Kraft tritt. Die damit einhergehenden erwarteten Einsparungen wurden als ausgabemindernd berücksichtigt. Da sich das Inkrafttreten der Neuregelung jedoch auf den 1. Januar 2005 verzögerte, trat die geplante Kostenminderung nicht ein. Dies führte zu einer Überschreitung der Haushaltsstelle 41000.712000, welche die Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises als örtlicher Träger umfasst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen Mittelzufluss in Höhe von 551.000 Euro für diese Haushaltsstelle zu genehmigen. Dadurch erhöht sich der Ausgabeansatz von 4.472.000 Euro auf 5.023.000 Euro. Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 90000.003000, die die Gewerbesteuer umfasst. Da die Mehrausgaben die Grenze von 75.000 Euro überschreiten, ist eine Entscheidung des Rates erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 39Anfragen der Ratsmitglieder
- 40Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeitennicht öffentlich
- 2Beisitzer für die Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NW (LPVG NW)nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich