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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0321006 03013 211502 ALT_732 (Neuerrichtung eines Quertrakts an der Fridtjof-Nansen-Realschule am Standort Lange Straße 18-20)Zur Vorlage · 2020/248 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rats der Stadt Castrop-Rauxel am 17. Dezember 2020 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Jahr 2020 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Neuerrichtung eines Quertrakts an der Fridtjof-Nansen-Realschule am Standort Lange Straße 18-20.
Die Maßnahme umfasst den Neubau sowie den Abriss des alten Quertraktes, wobei die Gesamtkosten auf 3.177.172 € veranschlagt sind. Die Finanzierung der Maßnahme sieht eine Förderung in Höhe von 2.859.455 € durch Mittel des Kommunalinvestitionsgesetzes sowie einen Eigenanteil der Stadt in Höhe von 317.717 € aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vor.
Der Beschlussvorschlag sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 € auf der Buchungsstelle für Anlagen im Bau vor. Hintergrund der Notwendigkeit ist eine versäumte Ermächtigungsübertragung der bereits im Jahr 2019 beschlossenen Mittel im Zuge der Umstellung der Finanzsoftware von MPS auf INFOMA.
Die Deckung der investiven Mehrauszahlungen soll durch investive Mehreinnahmen in Höhe von 900.000 € aus Zuwendungen des Landes sowie durch investive Minderauszahlungen in Höhe von insgesamt 100.000 € bei Kreditabgängen erfolgen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gilt als gesichert.
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- 3Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 17. Dezember 2020 über die erste Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 1. Juli 2015 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung vor.
Die Anpassungen der Satzung ergeben sich aus einer Mitteilung des EUV Stadtbetriebs und betreffen die Tarifstellen 3.1 sowie 3.9. Bei der Tarifstelle 3.1 ist eine Änderung notwendig, um die Gebührenerhebung rechtssicher zu gestalten. Eine Prüfung der bisherigen Gebührenbemessung hat gezeigt, dass die entsprechenden Aufgaben in kürzerer Zeit erledigt werden können. Zudem wurde festgestellt, dass der Arbeitsaufwand von der zu prüfenden Erschließungsanlage abhängt und nicht, wie bisher angenommen, vom grundbuchlichen Grundstück.
Die Änderung der Tarifstelle 3.9 dient einer redaktionellen Anpassung. Ziel ist es, die Abrechnung der Erteilung einer Kanalanschlusserlaubnis sowie der Genehmigung eines Straßenaufbruchs über diese spezifische Tarifstelle zu ermöglichen. Bisher erfolgte die Gebührenfestsetzung für diese Verwaltungstätigkeiten über die allgemeine Tarifstelle A.1. Laut der vorliegenden Vorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sind durch diese Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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- 4Erhöhung der FraktionszuwendungenZur Vorlage · 2020/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/243 wird ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Fraktionszuwendungen in Castrop-Rauxel vorgelegt. Der Rat der Stadt soll den jährlichen Mietzuschuss für Fraktionen, die auf Büroräume im Rathaus verzichten, von bisher 2.000 Euro auf 3.600 Euro erhöhen. Im Gegenzug sieht der Vorschlag vor, dass die Stadtverwaltung grundsätzlich keine Räumlichkeiten im Rathaus mehr für die Fraktionen zur Verfügung stellt.
Die Grundlage für die Zuwendungen bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, wonach die Anmietung von Räumen für die Fraktionsarbeit als anerkannter Aufwand gilt. Die vorgeschlagene Änderung basiert auf einer Einigung im interfraktionellen Gespräch.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen jährlichen Aufwand von 12.800 Euro im Ergebnis- und Finanzplan. Die entsprechenden Mittel wurden für den Nachtragshaushalt 2021 angemeldet. Für die mittlere Haushaltsplanung wird ein jährlicher Anstieg der Sachaufwendungen in Höhe von 12.800 Euro veranschlagt, was über den Zeitraum von vier Jahren eine Gesamtsumme von 51.200 Euro ergibt. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe vorgesehen.
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- 5Bürger*innenbeteiligung in Vorlagen der VerwaltungZur Vorlage · 2020/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/255 befasst sich mit der Erweiterung der Bürgerbeteiligung in den Entscheidungsprozessen der Verwaltung und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel ist es, die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bei Vorlagen der Verwaltung zu verbessern. Der Rat der Stadt soll künftig bei Vorlagen darüber entscheiden können, welche Beteiligungsformate gewünscht sind.
Die Verwaltung wird hierzu ein Konzept erarbeiten, das verschiedene Formate unter Berücksichtigung der Kosten sowie der jeweiligen Vor- und Nachteile aufschlüsselt. Als erste Schritte sind unter anderem Bürgerversammlungen, Ortstermine, Workshops, Onlinebeteiligungen über die Plattform Consul sowie Videokonferenzen vorgesehen. Um die internen Abläufe zu optimieren, sollen für diese Formate spezifische Prozesse festgelegt werden. Zudem ist eine Anpassung des Vorlagenmusters im Sitzungsdienst geplant.
Im Vorfeld der Konzeption soll eine Umfrage über die Online-Plattform Consul durchgeführt werden, um die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Beteiligungsformate und der Einbindung in Prozesse zu ermitteln. Die Vorlage verweist auf bereits durchgeführte Projekte, wie die Umgestaltung eines Spielplatzes oder die Vergabe eines Bürgerbudgets, und strebt eine Verstetigung der Beteiligung an. Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage zur Kenntnis, wobei die Verwaltung in den folgenden Sitzungen Bericht erstatten soll. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 6Änderung der Satzung des Bürger*innenbudgetsZur Vorlage · 2020/246 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/246 der Verwaltung sieht eine Änderung der Satzung zum Bürgerbudget vor. Der Rat der Stadt hat bereits am 25. Juni 2020 die ursprüngliche Satzung für das Bürgerbudget beschlossen, woraufhin im laufenden Jahr die ersten Mittel vergeben wurden.
Aus den Erfahrungen des bisherigen Verfahrens ergibt sich der Bedarf, den Ablauf der Mittelvergabe anzupassen. Ein wesentlicher Punkt der vorgeschlagenen Änderung betrifft die Struktur der Förderphasen. Bisherige stadtteilbezogene Förderphasen führbarten dazu, dass Projekte mit geringem Finanzvolumen unter Umständen nicht realisiert werden konnten. Um dies zu vermeiden, wird vorgeschlagen, künftig nur noch eine stadtweite Förderphase durchzuführen. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Stadtteile soll dabei durch eine statistische Kontrolle sichergestellt werden, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der ersten Änderungssatzung zum Bürgerbudget vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Anpassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 7Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung der Fachmitglieder und der politischen VertreterZur Vorlage · 2020/227 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/227 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Neubesetzung des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung vorgeschlagen. Gemäß der Satzung vom 8. Oktober 2014 setzt sich das Gremium aus fünf Fachleuten der Berufsgruppen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und bildende Kunst sowie einem sachkundigen Bürger zusammen. Die Mitglieder verbleiben für die Dauer der aktuellen Legislaturperiode im Amt.
Die Verwaltung schlägt vor, vier stimmberechtigte Fachmitglieder erneut zu berufen. Diese Gruppe umfasst zwei Architekten und Stadtplaner, eine Landschaftsarchitektin sowie eine freischaffende Künstlerin. Da ein Mitglied aus der Berufsgruppe der Stadtplaner auf eigenen Wunsch aus dem Beirat ausgeschieden ist, soll für diesen Platz zeitnah eine Nachfolge benannt werden. Als nicht-stimmberechtigtes, sachkundiges Mitglied wird zudem die erneute Berufung eines Fotografen vorgeschlagen, der über fundierte Kenntnisse der Stadtgeschichte und der baulichen Entwicklung verfügt.
Ergänzend zum Fachbeirat besteht das Gremium aus beratenden Mitgliedern der politischen Fraktionen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen sowie die von den Fraktionen benannten politischen Vertreter als Mitglieder des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung zu berufen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 8Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Festsetzung der Aufwandsentschädigngen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und StadtgestaltungZur Vorlage · 2020/234 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 17. Dezember 2020 über die Neuregelung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Kunst und Stadtgestaltung beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Sitzungspauschalen vor, die zum 1. Januar 2021 wirksam werden soll.
Die Neuregelung basiert auf der Erhöhung der Sitzungspauschale für externe Fachmitglieder sowie sachkundige Bürger von bisher 120 Euro auf 200 Euro pro Sitzung. Ziel dieser Maßnahme ist eine Vereinfachung der Abrechnung durch Pauschalierung, da die individuelle Berechnung von Sitzungsgeldern und Fahrtkosten in der Vergangenheit einen hohen Verwaltungsaufwand verursachte. Für die Vorsitzenden des Beirats bleibt die jährliche Pauschale von 1.000 Euro für den Vorsitzenden sowie 500 Euro für die stellvertretende Vorsitzende unverändert, während die Sitzungspauschale ebenfalls angepasst wird. Für die Fraktionsmitglieder im Beirat ist weiterhin kein Entgelt vorgesehen, da deren Aufgaben durch die allgemeinen Fraktionszuschüsse abgedeckt sind.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung soll ohne gesonderte Rechnungsstellung nach der letzten Sitzung des Jahres für das gesamte zurückliegende Jahr erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen jährlichen städtischen Eigenanteil von 8.700 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 9Besetzung des BürgerbudgetbeiratesZur Vorlage · 2020/245 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/245 wird die Besetzung des Bürgerbudgetbeirates der Stadt Castrop-Rauxel thematisiert. Grundlage für die Bildung dieses Gremiums ist die am 25. Juni 2020 vom Rat beschlossene Satzung zum Bürgerbudget. Gemäß § 9 dieser Satzung hat der Beirat die Aufgabe, Beschlussempfehlungen zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu erarbeiten.
Der Beirat soll sich aus insgesamt 13 Vertretenden zusammensetzen, die aus der Stadtgesellschaft sowie aus den im Rat vertretenen Fraktionen stammen. Der Oberbürgermeister fungiert dabei als ordentlicher Vorsitzender. Die vorgeschlagene Zusammensetzung sieht neben dem Vorsitzenden die Mitwirkung der Fraktionen SPD, CDU, B90/Grünen, UBP, FWI, LINKE und FDP vor. Darüber hinaus sollen Vertreter des Stadtsportverbandes, der KiJuPa, der WLT sowie eine Person der Stadtteilvereine in den Beirat berufen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung dazu beauftragt, die entsprechenden Institutionen um die Entsendung von Vertretungen für den Beirat zu bitten. Die Verwaltung übernimmt zudem die Information der Mitglieder, die nicht durch die Fraktionen entsandt werden, um den Prozess der Besetzung einzuleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 10Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 2) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2020/244 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Vorkaufsrechtssatzung 2 zur Bezeichnung von Flächen beschlossen, für die die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile der nördlichen Innenstadt im Ortsteil Castrop, westlich des Busbahnhofs und südöstlich des Altstadtrings. Konkret betrifft dies das Areal um das ehemalige Gebäude der Bundespost sowie verschiedene Flurstücke der Gemarkungen Castrop, Flur 6, 7 und 8.
Die Satzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Ziel ist die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 252, welcher eine qualitative Weiterentwicklung des Hauptzentrums vorsieht. Durch die Neuregelung sollen bestehende Nutzungsbeschränkungen, wie die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, aufgehoben werden, um ein breiteres Spektrum an Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros und Wohnen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bestimmte Nutzungen, darunter Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden.
Das besondere Vorkaufsrecht fungiert als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs, um die städtebaulichen Ziele auch bei Verkäufen an Dritte abzusichern. Die Verwaltung gibt an, dass die Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht, da finanzielle Aufwendungen erst bei einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts entstehen würden. Die Stadt beabsichtigt, durch dieses Instrument die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Altstadt zu gewährleisten.
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Hauptdokument|20201126122619-0|20201126122625-0|20201126122629-0
- 11ISEK MerklindeZur Vorlage · 2020/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Stadtteil Merklinde beschlossen. Das Konzept basiert auf der vorangegangenen Nachhaltigkeitsstrategie für das Quartier, die im Rahmen des Projekts „Nachhaltigkeit nimmt Quartier“ entwickelt wurde. Ziel des ISEK ist die städtebauliche Weiterentwicklung des Gebiets, das als Gebietskulisse der Sozialen Stadt festgelegt wurde.
Die Gesamtkosten für die im Konzept aufgeführten baulichen, städtebaulichen und sozialen Maßnahmen belaufen sich auf rund 6,4 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Hinzu kommen private Projekte mit einer geschätzten Summe von etwa 2,2 Millionen Euro. Die Stadt geht bei der Finanzierung von einer Förderquote von 80 Prozent aus, während ein kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent zu leisten ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Finanzierungsbedarfe im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 zu berücksichtigen.
Konkrete investive Maßnahmen, wie die Umgestaltung von Schulhöfen, die Schaffung von Spielplätzen oder die Aufwertung von Radwegen, werden dem Rat zu späteren Zeitpunkten einzeln zur Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll über mehrere Teilanträge im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen. Ein erster Teilantrag für das Programm 2021 wurde bereits eingereicht und umfasst unter anderem Maßnahmen zur Identifizierung von Angsträumen, ein Hof- und Fassadenprogramm sowie die Einrichtung eines Begegnungszentrums.
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Hauptdokument|20201124161207-0|20201124161207-1|20201126131247-0|20201126131250-1
- 12Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/242 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/242 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält einen Sachstandsbericht über die Beteiligungen der Stadt. Der Rat wird gebeten, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird ein Anstieg des erwarteten Verlustes von 939.400 Euro auf 1.235.500 Euro prognostiziert. Es wird jedoch erwartet, dass Ausgleichszahlungen des Bundes im Zeitraum November und Dezember 2020 den Verlust mindern können. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH weisen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Halbjahresbericht auf.
Bei der LEG Wohnen NRW zeigt der Vergleich der Quartalsdaten für das Jahr 2020, dass die Anzahl der Leerstände von 36 Wohnungen im ersten Quartal auf 34 Wohnungen im zweiten Quartal sank, während die Mietrückstände von 189.679 Euro auf 227.579 Euro stiegen.
Der EUV Stadtbetrieb weist ein erwartetes Ergebnis von 662.000 Euro aus, was 27 % unter dem Planwert liegt. Gründe hierfür sind unter anderem pandemiebedingte Mehraufwendungen für Hygiene und Personal. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung wird ein Ergebnis von -412.000 Euro erwartet, bedingt durch geringere Erlöse aus dem Altpapierverkauf und höhere Personalkosten. Der Teilbetrieb Stadtentwässerung wird voraussichtlich leicht über dem Plan abschließen. Für den Teilbetrieb Kirmessen wird aufgrund der pandemiebedingten Absage der Veranstaltungen ein Ergebnis von -10.000 Euro prognostiziert.
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- 13Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft 2021 bis 2026 hier: Beschluss über einen WahlvorschlagZur Vorlage · 2020/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/200 befasst sich mit der Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft für die kommende Amtsperiode von 2021 bis 2026. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll hierzu einen Wahlvorschlag verabschieden. Konkret wird vorgeschlagen, den Bürgermeister als Vertreter der Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ für diesen Zeitraum zu nominieren.
Die aktuelle Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder des Genossenschaftsrates endet mit der konstituierenden Sitzung der neuen Genossenschaftsversammlung am 17. März 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Amtszeit der bisherigen Mitglieder unter Beibehaltung der geltenden Voraussetzungen. Da der Bürgermeister weiterhin im Amt ist, ist eine Wiederwahl gemäß den Bestimmungen des Emschergenossenschaftsgesetzes zulässig.
Die Vorlage weist zudem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, wonach eine Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat nicht mit einer Funktion als Delegierte oder Delegierter in der Genossenschaftsversammlung vereinbar ist. Ebenso ist eine Vertretung durch Personen ausgeschlossen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Genossen stehen. Die Auswahl des Wahlvorschlags erfolgt im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 16. Dezember 2020, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt am 17. Dezember 2020 getroffen wird. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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- 14Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2021 bis 2026 hier: Bestellung der DelegiertenZur Vorlage · 2020/201 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/201 befasst sich mit der Neubildung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode von 2021 bis 2026. Im Zentrum steht die Bestellung der Delegierten für die Stadt Castrop-Rauxel. Aufgrund der vorhandenen Beitragseinheiten stehen der Stadt insgesamt drei direkte Delegierte zur Verfügung.
Die aktuelle Amtsperiode der bisherigen Delegierten endet mit der konstituierenden Sitzung der neuen Genossenschaftsversammlung am 17. März 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Amtszeit der bisherigen Vertreter unter Beibachtung der geltenden Voraussetzungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass ein bisheriges Ratsmitglied durch das Ausscheiden aus dem Stadtrat nicht mehr als Delegierter zur Verfügung steht.
Gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz sind bei der Benennung spezifische rechtliche Bedingungen zu berücksichtigen. Delegierte müssen Mitglied der Genossenschaft sein, bei einem Mitglied beruflich tätig sein oder den Organen eines Mitglieds angehören. Zudem ist eine Vertretung durch Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen, unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Eine Wiederwahl der Delegierten ist zulässig. Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung entsandt werden, als die Hälfte der Delegierten der Städte, Gemeinden und Kreise aus der Vertretung der Gebietskörperschaft bestehen muss.
Die Auswahl und Wahl der neuen Delegierten ist für die Sitzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 16. Dezember 2020 vorgesehen. Eine Entscheidung über die Besetzung erfolgt im weiteren Sitzungsverlauf. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 15Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2021Zur Vorlage · 2020/231 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/231 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel vor, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Der EUV Stadtbetrieb, der seit 2014 die Märkte in der Altstadt, Ickern und Habinghorst veranstaltet, beabsichtigt, das bisherige Verfahren der Barzahlung vor Ort durch ein bargeldloses System zu ersetzen.
Nach der geplanten Neuregelung erfolgt die Festsetzung und Erhebung der Gebühren mittels Gebührenbescheiden. Die Marktmeister werden künftig lediglich die Frontmeter bei Dauerbeschickern sowie die Beschickungstage und die für die Zustellung erforderlichen Personaldaten bei Tagesbeschickern erfassen. Diese Informationen werden an den EUV Stadtbetrieb weitergeleitet, der die monatlichen Bescheide erstellt und versendet. Die Marktbeschicker können die fälligen Beträge anschließend per Überweisung oder SEPA-Lastschrift begleichen, wobei die Bescheide gleichzeitig als Belege für das Finanzamt dienen.
Die Verwaltung strebt durch diese Umstellung eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine revisionssichere und kontaktlose Vereinnahmung der Gebühren an. Zudem entfallen Kosten für die Anschaffung von Software und Hardware zur Quittierung von Bargeldsummen. Eine Erhöhung der Gebühren ist laut der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 nicht vorgesehen. Der Verwaltungsrat hat die Änderung bereits beschlossen; die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt.
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- 16Bebauungsplan Nr. 260 „Südliche Frohlinder Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/113 den Bebauungsplan Nr. 260 „Südliche Frohlinder Straße“ als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 5,8 Hektar.
Die Planung dient der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt. Ziel ist die Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche durch eine gezielte Steuerung der Einzelhandelsverkaufsflächen. Im Geltungsbereich soll die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden, um die Strukturen des nahegelegenen Nahversorgungszentrums Schwerin sowie des Hauptversorgungszentrums „Altstadt Castrop“ zu schützen. Die Planung beschränkt sich auf eine Feinsteuerung der Nutzungsarten nach § 9 Abs. 2a BauGB, wobei der Bereich weitgehend im bestehenden Zulässigkeitsregime nach § 34 BauGB verbleibt.
Der Rat hat die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft und im Sinne eines vorliegenden Abwägungsvorschlags berücksichtigt. Zudem wurden die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung des Bebauungsplans in der geänderten Fassung beschlossen. Eine Artenschutzprüfung ergab keine planungsrelevanten Verbotstatbestände für Säugetiere, Vögel oder Amphibien. Die Planung hat nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse oder die Umweltmedien.
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Hauptdokument|20201126144145-0|20201124114001-0|20201125161115-0|20201125164330-0|20201125161131-0|20201124114439-0|20201124114442-0|20201125161135-0|20201126144141-0
- 17Instandsetzung und Aufwertung der Gedenkstätte Bladenhorst Hier: Förderantrag an das Programm „Heimat-Zeugnis“Zur Vorlage · 2020/237 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Sitzungsvorlage beschlossen, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Instandsetzung und Aufwertung der Gedenkstätte Bladenhorst zu beauftragen. Der Antrag soll beim Programm „Heimat-Zeugnis“ gestellt werden. Die Gedenkstätte auf dem Waldfriedhof Bladenhorst beherbergt sieben historisch bedeutsame, denkmalgeschützte Sandsteingrabplatten der Herrschaften von Bladenhorst, die aufgrund von baulichen Mängeln wie Boden-Sackungen, Feuchtigkeitsschäden und einem überalterten Dach geschützt werden müssen.
Das geplante Sanierungsvorhaben umfasst die Instandsetzung der Grabplatten, die Erneuerung des Bodenbelages sowie Arbeiten an den Fassaden und der Decke. Zudem ist die Installation von Glaselementen mit Aluminiumrahmen vorgesehen, um die Seitenwände zu schließen und die Anlage wetterfest zu machen. Ziel ist es, die Gedenkstätte auch als multifunktionalen Begegnungsort für kulturelle Veranstaltungen und Bildungsangebote nutzbar zu machen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 146.000 Euro. Das Förderprogramm sieht eine Quote von 90 Prozent vor, was einer Fördersumme von 131.400 Euro entspricht. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt in Höhe von 14.600 Euro soll aus dem Haushalt 2021 bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen ist vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung vorgesehen.
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- 18Änderung der Richtlinien über die Verleihung einer Sportplakette der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/249 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/249 sieht eine Änderung der Richtlinien über die Verleihung einer Sportplakette der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die bestehenden Richtlinien, die im Jahr 1989 erstellt wurden, sollen einer zeitgemäßen Überarbeitung unterzogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anpassung betrifft die Neuregelung der Platzierungen innerhalb der verschiedenen Wettbewerbsklassen.
Zudem wird durch die Neufassung die Einführung einer Jugendsportplakette vorgesehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, sportliche Leistungen im Jugendbereich separat zu honorieren. Die vorliegende Vorlage, die vom Rat der Stadt zur Beratung am 17. Dezember 2020 vorgelegt wurde, sieht vor, dass der Rat die Änderungen der Richtlinien beschließt. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 19Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020_Antrag zur Verringerung des BaulärmsZur Vorlage · 2020/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/256 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 1. Dezember 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Verringerung von Baulärm.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten, die im vorliegenden Text nicht separat aufgeführt ist. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 20Antrag Bündnis 90_Die Grünen vom 02.12.2020_Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes 2020 bis 2025Zur Vorlage · 2020/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/261 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 2. Dezember 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes für den Zeitraum von 2020 bis 2025.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als öffentliches Dokument für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 21Anträge Fraktion DIE LINKE zum Bebauungsplan 245H
- 21.1Antrag Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2020 Bebauungplan 245H hier: Schützenwerter BodenZur Vorlage · 2020/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/154 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20. November 2020. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan 245H mit dem Fokus auf den Schutz von Bodenflächen.
Der Antrag wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 17. Dezember 2020 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Antrags zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 21.2Antrag Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2020 Bebauungsplan 245H hier: Lärmschutz bei BodenarbeitenZur Vorlage · 2020/175 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/175 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 20. November 2020 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan 245H mit dem Fokus auf den Lärmschutz bei anstehenden Bodenarbeiten.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 zur Beratung vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21.3Antrag Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2020 Bebauungsplan 245H hier: KlimaschutzZur Vorlage · 2020/203 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/203 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten vom 23. November 2020 behandelt einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 20. November 2020 gestellt wurde. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan 245H mit dem inhaltlichen Schwerpunkt Klimaschutz.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Behandlung des Antrags ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 21.4Antrag Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2020 Bebauungsplan 245H hier: Bodengutachten gemäß BundesbodenschutzVerordnungZur Vorlage · 2020/235 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/235 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der am 20. November 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan 245H. Die Fraktion fordert im Rahmen dieses Antrags die Erstellung eines Bodengutachtens gemäß den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung für das betreffende Planungsgebiet.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 21.5Antrag Fraktion DIE LINKE vom 01.12.2020_Sozialer WohnungsbauZur Vorlage · 2020/258 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/258, die von der Fraktion DIE LINKE am 1. Dezember 2020 gestellt wurde, befasst sich mit dem Thema des sozialen Wohnungsbaus. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 als Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 22Resolution Fraktion DIE LINKE vom 01.12.2020; Resolution zum ICAN-Städteappell, damit die Bundesregierung dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten "Abkommen zum Verbot von Atomwaffen" beitrittZur Vorlage · 2020/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/259 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einer Resolution der Fraktion DIE LINKE vom 1. Dezember 2020. Gegenstand der Vorlage ist ein Beschluss zum sogenannten ICAN-Städteappell. Dieser Appell fordert die Bundesregierung dazu auf, dem von den Vereinten Nationen verabschiedeten Abkommen zum Verbot von Atomwaffen beizutreten.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorbereitet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE den entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht hat. Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu verzeichnen. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den genauen Wortlaut der Resolution umfasst. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Resolution liegt beim Rat der Stadt.
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- 23Antrag UBP Fraktion vom 17.08.2020_Regelung und Steuerung der Plakatierung zu WahlenZur Vorlage · 2020/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/165 befasst sich mit der Regelung und Steuerung der Plakatierung zu Wahlen. Der Antrag wurde von der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei am 17. August 2020 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung von Richtlinien für die Aufstellung von Wahlplakaten im Stadtgebiet. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Rates der Stadt am 1. Oktober 2020 sowie am 17. Dezember 2020 vorbereitet.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die vorgeschlagene Regelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Regelungen ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 24Gebührenbedarfsberechnung 2021 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/232 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/232 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Nach der vorliegenden Berechnung beläuft sich die Gebühr pro Liter Abfall im Jahr 2021 auf 2,08 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem keine Anpassung vorgenommen wurde, entspricht dies einer Erhöhung von etwa 2,46 Prozent gegenüber der letzten Anpassung aus dem Jahr 2019.
Die Verwaltung führt die notwendige Anpassung auf verschiedene Faktoren zurück. Dazu zählen Mehraufwendungen bei der Kreisentsorgungsgebühr sowie tarifsteigerungs- und zuordnungsbedingte Mehraufwendungen bei den Personalkosten. Zudem werden Einnahmeverluste durch den Verkaufspreis für Papier, Pappe und Kartonage sowie gestiegene Vorhaltekosten für den Recyclinghof angeführt.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, wobei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Bestätigung durch den Rat ist vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 25Erlass einer Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)Zur Vorlage · 2020/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/233 befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel hat hierzu eine Neufassung der Entwässerungssatzung beschlossen, die nun dem Rat der Stadt zur Billigung vorgelegt wird.
Die Änderungen betreffen spezifische Regelungen innerhalb des § 13 der Satzung. In Absatz 6 wird eine Ergänzung vorgenommen, die vorsieht, dass sofern vom EUV nicht anders bestimmt, als Inspektionsöffnung ein Schacht mit einem Durchmesser von mindestens DN 400 einzubauen ist. Diese Maßnahme dient dazu, die Durchführung von Kamerabefahrungen und Spülungen über die Öffnung zu ermöglichen.
Zudem wird die Satzung um den Absatz 12 ergänzt. Dieser legt fest, dass Grundstückseigentümer die Hausanschlussleitung mittels Verfüllmasse zu verschließen oder zu beseitigen haben, sofern diese nicht mehr genutzt wird. Ziel dieser Regelung ist es, die Entstehung von Gefahrenpotenzialen durch schadhafte, stillgelegte Leitungen zu verhindern.
Der Rat der Stadt ist gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel im Rahmen seines Weisungsrechts für die Billigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zuständig. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die vorgenommenen Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 26Gebührenbedarfsberechnung 2021 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/253 befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2021 sowie einer geplanten Änderung der Gebührensatzung. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung zur Entwässerung der Grundstücke und zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage billigen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für 2021 weist Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aus. Während die Beiträge zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband um 387.099 Euro sowie die Abwasserabgabe um 58.492 Euro steigen, verzeichnen die Personalkosten einen Rückgang um 101.707 Euro. Aufgrund dieser Entwicklung werden die Entwässerungsgebühren ab dem 1. Januar 2021 angepasst: Der Satz für Schmutzwasser steigt von 2,67 Euro auf 2,75 Euro pro Kubikmeter, während die Gebühr für die grundstücksbezogene Fläche von 1,13 Euro auf 1,11 Euro pro Quadratmeter sinkt.
Zudem wird auf eine geplante Satzungsänderung für das Jahr 2022 hingewiesen. Diese betrifft die Anforderungen an Wasserzähler, die zur Berechnung der Abwassergebühren herangezogen werden, wenn Frischwasser auf dem Grundstück verbraucht, aber nicht in die Kanalisation geleitet wird. Um die Abgabengerechtigkeit zu gewährleisten, sollen künftig nur noch geeichte Wasserzähler oder solche mit einer Konformitätserklärung anerkannt werden. Die Verwaltung weist bereits jetzt auf diese Neuerung hin, um eine Übergangsphase für die Anschaffung geeigneter Messgeräte zu ermöglichen.
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- 27Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/238 befasst sich mit dem Erlass einer neuen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
Im Rahmen der Vorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes für das Jahr 2021 vorgeschlagen. Basierend auf der Gebührenbedarfsberechnung erhöht sich der Satz von 72,16 Euro pro angefangenem Kubikmeter im Jahr 2020 auf 72,34 Euro für das Jahr 2021. Diese Kalkulation setzt sich aus Verwaltungskosten in Höhe von 30,69 Euro pro Kubikmeter sowie Unternehmerkosten von 41,65 Euro pro Kubikmeter zusammen, wobei letztere die Umsatzsteuer bereits enthalten. Die Veränderung der Verwaltungskosten resultiert aus der gestiegenen Abfuhrmenge der vergangenen Jahre.
Derzeit sind 47 Grundstückseigentümer von dieser Satzung betroffen, da ihre Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und eine Entsorgung über Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Pro Entsorgungsvorgang werden im Durchschnitt etwa vier Kubikmeter Schlamm abgefahren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung billigt.
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- 28Gebührenbedarfsberechnung 2021 – Gewässerunterhaltung – und erstmaliger Erlass einer Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der GewässerunterhaltungZur Vorlage · 2020/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung einer Gebührensatzung zur Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung ab dem Jahr 2021. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung bestätigen. Ziel ist es, die Kosten für die Pflege und den Ausbau der Gewässer sowie die Beiträge der Emschergenossenschaft auf die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsbereich der Gewässer umzulegen.
Die Grundlage für diese Neuregelung bildet eine Änderung des Landeswassergesetzes NRW. Da renaturierte Gewässer nicht mehr Teil des Abwasserentsorgungssystems sind, dürfen die anfallenden Unterhaltungskosten nicht mehr über die Abwassergebühren abgerechnet werden. Die Gebührenfestsetzung erfolgt über den Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben.
Bei der Berechnung der Gebührensätze wird eine Maßstabsregelung angewandt, die versiegelte Flächen aufgrund des stärkeren Wasserabflusses neunmal höher bewertet als unversiegelte Flächen wie Wiesen oder Wald. Für das Jahr 2021 wurden für versiegelte Flächen ein Satz von 0,0411 Euro pro Quadratmeter und für übrige Flächen ein Satz von 0,0015 Euro pro Quadratmeter ermittelt. Zur Ermittlung der Flächen und Nutzungsarten wurden aktuelle Luftbildaufnahmen durch den EUV Stadtbetrieb herangezogen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt im Rahmen eines Vertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb.
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- 29Gebührenbedarfsberechnung 2021 - Straßenreinigung und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2020/252 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/252 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat bereits beschlossenen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmen.
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung sieht für die Sommerreinigung einen Betrag von 4,43 Euro pro laufendem Meter vor, während die Gebühr für die Winterreinigung unverändert bei 1,59 Euro pro laufendem Meter verbleibt. Die Anpassung der Sommerreinigung erfolgt laut Verwaltung aufgrund tariflich bedingter Steigerungen der Personalkosten.
Zudem enthält die Vorlage eine Klarstellung in Anlage 1, wonach die Winterwartung nach der jeweiligen Witterungslage durchzuführen ist. In Anlage 2 der Satzung sind Änderungen bei der Einordnung bestimmter Straßenabschnitte in die Reinigungsklasse 7 vorgesehen. Dies betrifft die Grimbergstraße (Hausnummern 46 bis 74), den Hellweg (Hausnummern 158 bis 178) sowie die Westhofenstraße (Hausnummern 30 bis 68). Die Verwaltung begründet diese Änderung damit, dass es sich bei diesen Bereichen um Neubaugebiete handelt, die sich aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten besser für die Anliegerreinigung eignen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen zuständig, wobei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen.
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Hauptdokument|20201130113707-0|20201130113837-0|20201130113915-0|20201130113944-0
- 30Aufstellung der Friedhofs-Gebührensatzung 2021Zur Vorlage · 2020/251 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2020/251 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Aufstellung der Friedhofs-Gebührensatzung für das Jahr 2021. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Gebührensatzung aus dem Jahr 2020 für ein weiteres Jahr beizubehalten. Als Begründung wird auf die durch die Corona-Pandemie entstandene Situation und die damit verbundenen gebührentechnischen Unwägbarkeiten verwiesen. Durch die Beibehaltung der aktuellen Satzung soll eine Gebührenstabilität für das Jahr 2021 erreicht werden.
Mit dieser Vorgehensweise wird jedoch eine Unterdeckung in Höhe von 12.339 Euro in Kauf genommen, die gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) im Jahr 2021 einzukalkulieren ist. Dieser Betrag muss durch den allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden. Die Verwaltung führt aus, dass die Übernahme dieser Kosten angesichts der Summe und der personellen sowie zeitlichen Aufwendungen, die eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren in dieser Sonderlage erfordern würde, vertretbar sei.
Die Betriebskostenabrechnung bleibt von dieser Entscheidung unberührt und wird für beide Jahre wie gewohnt erstellt. Das vorgeschlagene Vorgehen wurde bereits mit der Rechnungsprüfung sowie dem Bereich Finanzen abgestimmt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Beibehaltung der Gebührensatzung 2020 für das Jahr 2021 beschließt.
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- 31Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2020_Nachbenennung von GremienmitgliedernZur Vorlage · 2020/264 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Tischvorlage 2020/264 einen Antrag gestellt, der die Nachbenennung von Mitgliedern in verschiedenen Gremien zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 7. Dezember 2020 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Nachbenennungen ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt.
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- 32Antrag Fraktion DIE LINKE vom 07.12.2020_Ausschussumbesetzung AGILZur Vorlage · 2020/265 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2020/265, eingereicht von der Fraktion DIE LINKE, befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses AGIL. Der Antrag wurde am 7. Dezember 2020 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des genannten Ausschusses ist in einer separaten Anlage zum Dokument enthalten. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 33Antrag SPD Fraktion vom 09.12.2020_Ausschussumbesetzung KommWA und JHAZur Vorlage · 2020/266 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2020/266, eingereicht von der SPD-Fraktion am 9. Dezember 2020, befasst sich mit der Besetzung der Ausschüsse für Kommunalwesen sowie für Jugend, Heilwesen und Altenhilfe (KommWA und JHA). Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 17. Dezember 2020 zur Beratung vorgelegt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der genannten Ausschüsse verweist auf eine entsprechende Anlage, die den detaillierten Inhalt der personellen Änderungen festlegt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Verlängerung der gewährten Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Begegnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021Zur Vorlage · 2020/262 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Maßnahme umfasst primär die zinslose Stundung bereits fälliger Gewerbesteuern für Unternehmen, die unmittelbar oder erheblich von der Krise betroffen sind. Zudem können betroffene Betriebe Anträge auf die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
Bei der Prüfung dieser Anträge wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Die Verwaltung verzichtet auf eine vertiefte Prüfung und stützt sich auf den Vortrag einer erheblichen Härte; ein detaillierter Schadennachweis ist nicht zwingend erforderlich. Als unmittelbar betroffene Unternehmen gelten insbesondere solche, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen sind.
Die Regelung erstreckt sich auch auf die Vergnügungssteuer, die Wettbürosteuer sowie die Steuer auf sexuelle Vergnügungen. Während behördlich angeordneter Schließungen werden für Vergnügungssteuer-Anmeldungen keine Mahnungen oder Verspätungszuschläge gesetzt. Bei der Grundsteuer findet kein vereinfachtes Verfahren statt, wobei Stundungen in Einzelfällen nach hinreichender Begründung möglich sind.
Die Anträge können digital oder über Formulare auf der städtischen Homepage eingereicht werden. Die Verwaltung strebt eine bevorzugte Bearbeitung an, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Entscheidung folgt Empfehlungen des Deutschen Städtetages und der Abstimmung zwischen den Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Recklinghausen.
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- 35Neuerrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort Waldenburger Straße 130 zum Schuljahresbeginn 2021/2022 (Neue Gesamtschule Ickern - NGI) hier: Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2020 und 2021Zur Vorlage · 2020/263 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt plant die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Neuerrichtung der Neuen Gesamtschule Ickern (NGI) am Standort Waldenburger Straße 130. Ziel ist die Finanzierung notwendiger Umbau- und Sanierungsarbeiten im Rahmen des ersten Bauabschnitts, um den Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn 2021/2022 zu ermöglichen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sieht der Beschlussvorschlag außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 105.000 Euro für die Sanierung der Schüler-Sanitäranlagen sowie 62.500 Euro für die Sanierung der Lehrer-Sanitäranlagen vor. Diese Beträge werden durch investive Mehreinzahlungen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ gedeckt. Zudem sollen für das Jahr 2020 weitere 131.776 Euro für die allgemeine Neuerrichtung der Schule bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt hierbei durch die Umwidmung von Mitteln aus verschiedenen Bereichen, darunter die Gleisverlegung am Bahnhof Süd, Gutachten zum Bahnübergang Obere Münsterstraße sowie die Tilgung von Krediten.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.166.140 Euro vorgesehen. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch die zeitliche Verschiebung der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, eine Reduzierung der Mittel für die Sanierung der Tiefgarage Rathaus sowie die teilweise Inanspruchnahme von Mitteln aus der Schulentwicklungsplanung. Zudem wird die Mittelverwaltung für diese Maßnahmen vom Bereich Schule zum Bereich Immobilienmanagement verlagert.
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- 36Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 309.500 € bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2020/267 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 beraten. Es geht um die Zuweisung von insgesamt 309.500 Euro an die verschiedenen Kostenträger der örtlichen Schulformen. Die Mittel stammen aus einer Zuwendung der Bezirksregierung Münster, die auf der Richtlinie zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen basiert.
Die Finanzierung dient der Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten wie Laptops, Notebooks und Tablets sowie der notwendigen Software und des Zubehörs. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Lehrkräfte der jeweiligen Schulformen. Dabei sind 98.000 Euro für Grundschulen, 27.500 Euro für Realschulen, 32.000 Euro für Sekundarschulen, 75.500 Euro für Gymnasien, 44.500 Euro für Gesamtschulen und 32.000 Euro für Förderschulen vorgesehen.
Ein Eigenanteil der Stadt ist für diese Maßnahme nicht zu leisten, da die Ausgaben durch entsprechende Mehreinzahlungen aus der Zuwendung des Landes gedeckt werden. Da die Bereitstellung der Mittel die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Anschaffung der Endgeräte ist im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für die Lehrerschaft geplant, wobei die Nutzungsdauer auf vier Jahre angesetzt ist.
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- 37Antrag FDP Fraktion vom 15.12.2020_Beschaffung von LuftreinigungsgerätenZur Vorlage · 2020/270 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Tischvorlage 2020/270 einen Antrag zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten eingebracht. Das Dokument wurde am 15. Dezember 2020 erstellt und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 17. Dezember 2020 vorgesehen.
Der Antrag befasst sich mit der Anschaffung von technischen Geräten zur Luftreinigung. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.11.2020Zur Vorlage · 2020/268 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2020/268 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält den Bericht des Finanzcontrollings zum Stand 30. November 2020. Die Verwaltung berichtet über eine Verbesserung der Haushaltslage im Vergleich zur ursprünglichen Planung in Höhe von insgesamt 4.854.261 €. Im Vergleich zum Vormonat ist eine Steigerung dieser positiven Prognose um 6.052.616 € zu verzeichnen.
Ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Entwicklung sind die Gewerbesteuererträge. Während im Frühjahr noch von Mindererträgen in Höhe von 3,6 Millionen Euro ausgegangen wurde, wird für das Jahresende nun eine geringere Verschlechterung von etwa 2 Millionen Euro erwartet. Dies wird unter anderem durch eine Zahlung aus dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW in Höhe von rund 4,15 Millionen Euro unterstützt. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in den Folgejahren, insbesondere bei der Veranlagung im Jahr 2
Die Ausgaben für Reisekosten und Fortbildungen der Beschäftigten sind aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen um etwa 350.000 € gesunken. Im Bereich der Unternehmenszentrale zeigen sich durch Erstattungen im Personalmanagement und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik positive Effekte.
Im Bereich der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes werden durch die Pandemie unterschiedliche Entwicklungen verzeichnet. Während bei der Feuerwehr Mehrerträge durch Ausbildungen und Fahrzeugverkäufe erwartet werden, steigen die Aufwendungen für medizinische Verbrauchsmaterialien im Rettungsdienst an. Gleichzeitig werden bei den Benutzungsgebühren des Rettungsdienstes Mindererträge von bis zu 740.000 € prognostiziert. Weitere Budgetbereiche, wie die Hilfen zur Erziehung oder die Wirtschaftsförderung, weisen ebenfalls prognostizierte Verschlechterungen auf.
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- 39Resolution CDU Fraktion vom 16.12.2020_Verhaltensgrundsätze während der Corona-Pandemie für den Rat und seine GremienZur Vorlage · 2020/271 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2020/271, eingereicht durch die CDU-Fraktion, befasst sich mit der Festlegung von Verhaltensgrundsätzen während der Corona-Pandemie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel sowie dessen Gremien. Die Vorlage wurde am 16. Dezember 2020 von der Fraktion als Resolution erstellt und dem Rat der Stadt am 17. Dezember 2020 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst einen Beschlussvorschlag, der in einer beigefügten Anlage detailliert ausgeführt ist. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der Resolution keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 40Anfragen der Ratsmitglieder
- 41Mitteilungen der Verwaltung
- 1Abschluss des Kaufvertragesnicht öffentlich
- 2Straßenbeleuchtungsvertrag für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel Hier: Auftragsvergabenicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich