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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2021/268 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/268 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Beschlusskontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll in der Sitzung am 25. November 2021 den Sachstand der Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nehmen, die innerhalb der aktuellen Wahlperiode noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Die Verwaltung berichtet in diesem Zusammenhang über den aktuellen Status der Umsetzung, basierend auf den Vorgaben aus den Ratsbeschlüssen vom 5. Juli 2018 und vom 29. November 2018. Der Umsetzungsstand der betreffenden Beschlüsse wird in den Anlagen der Vorlage detailliert dargestellt. Für die Durchführung dieser Berichterstattung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die formale Kenntnisnahme des vorliegenden Sachstands durch das Ratsgremium vor.
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- 3Wappen und LogoZur Vorlage · 2021/309 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/309 der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit befasst sich mit der Modernisierung des Stadtwappens sowie der Aktualisierung des städtischen Logos und des Corporate Designs der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Modernisierung des Stadtwappens in einer der beiden vorgeschlagenen Varianten A oder B beschließt. Parallel dazu soll die Entscheidung über eine Aktualisierung des städtischen Logos in den Varianten I oder II sowie die Weiterentwicklung des Corporate Designs für den Konzern Stadt auf Grundlage des neuen Logos erfolgen.
Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, die visuelle Identität der Kommune zeitgemäß zu gestalten. Während das Wappen auf einer moderaten Überarbeitung basiert, soll das Corporate Design den Anforderungen moderner Kommunikationsmittel, wie etwa der Nutzung in sozialen Medien, gerecht werden. Die Neugestaltung soll die Wiedererkennung der städtischen Marke stärken und ein einheitliches Erscheinungsbild für das gesamte Unternehmen Stadt sowie dessen Tochtergesellschaften ermöglichen.
Die Kosten für die Entwicklung der Entwürfe werden aus dem laufenden Etat der Öffentlichkeitsarbeit, der Informationstechnik und der zentralen Dienste getragen. Die Umsetzung der neuen Gestaltung soll sukzessiv und bedarfsorientiert erfolgen, wobei bestehende Drucksachen und Artikel bis zum Aufbrauchen des Materialvorrats weitergenutzt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher neuer Mittelbedarf wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 4Neufassung der Hauptsatzung für den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/289 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Neufassung der Hauptsatzung für den Rat beschließen. Hintergrund der Vorlage ist ein derzeit anhängiges verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dessen Rahmen auch die bestehende Hauptsatzung der Stadt geprüft wird. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Verabschiedung einer vollständigen Neufassung vorgesehen, die im Anschluss im Amtsblatt bekanntgegeben werden soll.
Zusätzlich zur umfassenden Neufassung der Satzung ist eine spezifische Änderung der Regelungen zum Sitzungsgeld für die Mitglieder des Integrationsrates vorgesehen. Die entsprechenden Anpassungen sind in der Vorlage in Form einer Synopse der bisher gültigen Fassung gegenübergestellt.
Die Neufassung der Hauptsatzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 5Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst AnlagenZur Vorlage · 2021/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/276 regelt die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022. Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 7. Oktober 2021 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Der Rat soll zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste 2022 sowie den zugehörigen Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans beschließen.
Im Ergebnisplan ergeben sich durch die Berücksichtigung des Veränderungsdienstes Anpassungen bei den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Während die ordentlichen Erträge um etwa 2,17 Millionen Euro steigen, sinken die ordentlichen Aufwendungen um rund 991.000 Euro, was zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt. Das prognostizierte Jahresergebnis für 2022 wird nach den Anpassungen mit 298.661 Euro ausgewiesen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Behandlung von Corona-Folgeschäden. Durch neue Isolierungen im Rahmen des NKF-CIG-Gesetzes reduziert sich der als Corona-Schaden geltend gemachte Betrag um etwa 3,39 Millionen Euro auf insgesamt 11.626.463 Euro. In der Haushaltssatzung wurde zudem ein neuer Paragraph zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalwirtschaft aufgenommen. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen.
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Hauptdokument|20211111112256-0|20211111112302-0|20211111112753-0|20211111112756-0
- 5.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst AnlagenZur Vorlage · 2021/276.1 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2021/276.1 dient der Ergänzung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2022. Grund für die Neufassung ist eine Anpassung der Investitions-Dringlichkeitsliste (IDL) 2022.
Nach einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht, an dem die Verwaltung sowie Vertreter der unteren und oberen staatlichen Kommunalaufsichtsbehörden teilnahmen, ist davon auszugehen, dass die Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung des Haushalts 2022 erst im zweiten Quartal 2022 erfolgen wird. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerung ist es erforderlich, für dringende Investitionsvorhaben Vorabfreigaben bei der Kommunalaufsicht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine durch den Rat beschlossene Priorisierung der Maßnahmen in der Investitions-Dringlichkeitsliste.
In der aktualisierten Liste 2 der IDL wurde die Maßnahme zur Erhöhung der Einlage bei den Stadtwerken für den Erwerb des Gas- und Stromnetzes mit der Prioritätsziffer 1 versehen, da hier ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. In den Listen 3 und 4 wurden die vorgesehenen Maßnahmen ebenfalls mit der Priorität 1 belegt. Während die Liste 4 die Erfüllung bestehender Kredittilgungsverpflichtungen umfasst, sieht die Liste 3 die Finanzierung rentierlicher Maßnahmen durch Kreditaufnahmen vor. An den finanziellen Ansätzen der einzelnen Maßnahmen wurden keine Änderungen vorgenommen. Der Rat soll die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, das Haushaltssicherungskonzept sowie den Stellenplan in der vorliegenden Form beschließen.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 6Stellenplan 2022Zur Vorlage · 2021/278 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/278 zum Stellenplan 2022 sieht Anpassungen der personellen Kapazitäten der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Stellen auf 1161,38 vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Umstellung auf das neue Programm LOGA zur Bewirtschaftung des Stellenplans, wodurch Korrekturen bei Dateneingaben vorgenommen wurden, die nicht den geltenden Grundsätzen entsprachen.
Ein wesentlicher Teil der Stellenmehrung betrifft den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, insbesondere im Kontext der Anforderungen in Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Zunahme keine zusätzliche Belastung des Personalhaushaltes darstellt, da das Personal bereits vorhanden und kalkuliert war. Zudem werden etwa 15 neue Stellen geschaffen, um gesetzliche und kommunalpolitische Vorgaben sowie veränderte Fallzahlen umzusetzen.
Die finanziellen Auswirkungen der im Entwurf enthaltenen Veränderungen belaufen sich auf 1.541.925 Euro, wobei ein Betrag von 28.000 Euro refinanziert ist. Die Vorlage beinhaltet zudem die Regelung, dass Beschäftigtenstellen unterjährig in Beamtenstellen und umgekehrt umgewandelt werden können. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen zum Stellenplan 2022 gemäß den beigefügten Anlagen verabschiedet. Die Stellungnahme des Personalrates wird im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingeholt.
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Hauptdokument|20211108120952-0|20211108120956-0|20211108121000-0|20211108121002-0|20211108121005-0|20211108121058-0|20211118102419-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 7Haushaltsplanung für die Jahre 2022 ff. Hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2021/308 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2022 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.
Im Rahmen des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt verfügt über ein Gesamtkontingent von rund 8,06 Millionen Euro, wobei bereits ein erheblicher Teil der Mittel für abgeschlossene und laufende Projekte verwendet wurde. Eine Anpassung betrifft den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Pallasstraße, dessen Förderquote durch zusätzliche Ausgaben für eine Lichtsignalanlage und eine Dachbegrünung auf 87,8 Prozent gestiegen ist.
Das zweite Kapitel des KInvFöG (KInvFöG II) konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Hier stehen der Stadt insgesamt rund 6,59 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Während einige Maßnahmen, wie die Sanierung des Physikraums an der Willy-Brandt-Gesamtschule, bereits abgeschlossen sind, befinden sich andere Projekte, etwa an der Fridtjof-Nansen-Realschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, in der Umsetzung. Ein Restkontingent wird für den zweiten Bauabschnitt der Neuen Gesamtschule Ickern im Jahr 2022 verwendet.
Das Programm „Gute Schule 2020“ wurde für die Jahre 2017 bis 2020 genutzt, wobei die Stadt jährliche Kreditkontingente von rund 2,43 Millionen Euro abgerufen hat. Die Mittelverwendung kann bis zu 48 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden.
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Hauptdokument|20211108192051-0|20211108192108-0|20211108192112-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 8Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/304 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/304 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht zu den verschiedenen Gesellschaften und Betrieben zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf 1.155.600,00 Euro gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zeigen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem letzten Bericht. Bei der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS) wurde ein Jahresfehlbetrag für 2020 durch die Stadt ausgeglichen; für 2021 wird ein Fehlbetrag von etwa 4.500 Euro erwartet.
Die LEG Wohnen NRW verzeichnete im zweiten Quartal 2021 einen Leerstand von 55 Wohnungen und Mietrückstände in Höhe von 193.789 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – prognostiziert für das Jahr 2021 ein Gesamtergebnis von 1.183.000 Euro, was über dem Planwert liegt. Im Teilbetrieb Abfallentsorgung werden durch gestiegene Altpapiererlöse Mehreinnahmen erwartet, während bei den Fahrzeugreparaturen Abweichungen zum Plan bestehen. Der Teilbetrieb Duales System zeigt sich aufgrund neuer Verträge und höherer Erlöse positiv, sieht sich jedoch auch mit höheren Kraftstoffkosten konfrontiert. Der Teilbetrieb Straßenreinigung/Winterdienst wird voraussichtlich über dem Planwert liegen, während der Teilbetrieb Energie ein Defizit aufweist. Im Teilbetrieb Lucara führten Grundstücksverkäufe zu einer Ergebnisverbesserung.
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- 9Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2020; Vorlage gem. §18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2021/315 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/315 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2020. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres erforderlich, sofern die Einkünfte den Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der verschiedenen Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Zu den Tätigkeiten, die dem Hauptamt des Bürgermeisters zuzurechnen sind, gehören die Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft sowie die Position im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH. Die hierfür angefallenen Einkünfte belaufen sich auf insgesamt 1.401,12 Euro. Da diese Vergütungen aufgrund der Amtsträgerschaft dem Hauptamt zugeordnet werden, besteht eine Erstattungspflicht. Ein Teil der Beträge, resultierend aus Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH und dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, wurde bereits an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro ist noch zu erstatten, wofür der Bürgermeister bereits einen Bescheid erhalten hat.
Weitere Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, etwa als Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklin-hausen oder im Kommunalen Arbeitsverband NRW, sowie aus anderen Nebentätigkeiten wurden ebenfalls aufgeführt. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen aus dem Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt.
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- 10Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0321006/50370/121801/ALT573 (Zugang Geb.Aufbaut.BetriebsV Schulen).Zur Vorlage · 2021/272 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/272 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW vor. Gegenstand des Antrags ist die Umbuchung und Verstärkung einer Haushaltsstelle, um die Abrechnung von Aufträgen im Bereich der Feuerwehr zu ermöglichen.
Die Stadt Castrop-Rauxel führt seit längerer Zeit den Aufbau eines Sirenen-Warnsystems durch. Für die Umsetzung wurden seit 2015 Aufträge an die Firma Hörmann vergeben. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung durch das Unternehmen bestand zu Beginn des laufenden Jahres ein Auftragsrückstand in Höhe von 181.127,03 Euro. Dieser Betrag wurde in den Vorjahren vorgemerkt und durch Ermächtigungen in die aktuellen Haushaltsjahre übernommen.
Im Zuge der Bearbeitung wurde festgestellt, dass die ursprüngliche Auftragssumme auf einer fachlich unrichtigen Haushaltsstelle hinterlegt war. Ein Teilbetrag von 13.000 Euro wurde bereits auf die korrekte Stelle umgebucht. Um die unverzügliche Begleichung künftiger Rechnungen zu gewährleisten, soll nun der verbleibende Restbetrag in Höhe von 168.127,03 Euro aus der Haushaltsstelle für Betriebs- und Geschäftsausstattung auf die neu eingerichtete Buchungsstelle für Geb.Aufbaut.BetriebsV Schulen umgebucht werden. Der Rat der Stadt soll den entsprechenden Beschluss zur Bereitstellung dieser Mittel fassen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 11Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/297 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat mit der Vorlage 2021/297 eine Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek beantragt. Hintergrund der Anpassung ist die Anschaffung eines neuen Kopiergeräts im April 2021. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Mietgerät der Firma HDT, das über eine höhere Leistungsfähigkeit bei der Farbdarstellung und verschiedenen Formaten verfügt als das Vorgängermodell.
Die vorgeschlagene Neufassung des § 3 der Gebührensatzung sieht eine Anpassung der Kosten für die Nutzung des Kopierers vor. Während die Gebühr für DIN-A4-Seiten in Schwarz-Weiß bisher 0,05 Euro betrug, soll dieser Satz auf 0,10 Euro angehoben werden. Für Farbdrucke im DIN-A4-Format wird ein Betrag von 0,70 Euro festgesetzt. Zudem werden Gebühren für DIN-A3-Seiten eingeführt, die für Schwarz-Weiß-Kopien 0,20 Euro und für Farbkopien 1,40 Euro betragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erhöhung der Schwarz-Weiß-Kopien im DIN-A4-Format nur geringfügige finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach den erweiterten Funktionen sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch offen. Der Entwurf zur Änderungssatzung wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 12Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2021/310 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/310 dazu angehalten, die Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH zu beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den derzeitigen Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages zu benennen. Die Umsetzung der Bestellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Gesellschaftsversammlung der GmbH erfolgen, wobei der Geschäftsführervertrag eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026 vorsehen soll.
Die Grundlage für die Gründung der Gesellschaft bildet ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2020, welcher die Verwaltung mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages mit dem Mitgesellschafter EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR beauftragte. Die Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel sowie des EUV Stadtbetrieb wurden bereits für die Wahlperiode 2020 bis 2025 in der Gesellschafterversammlung bestimmt.
Die geplante Tätigkeit des Geschäftsführers soll im Nebenamt neben der bestehenden Funktion bei den Stadtwerken wahrgenommen werden. Die Vergütung richtet sich nach dem öffentlichen Tarifrecht und wird im separaten Geschäftsführervertrag geregelt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung von Geschäftsführern gemäß der Satzung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 13Vertretung im Aufsichtsrat der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2021/311 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/311 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Besetzung des Aufsichtsrats der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH. Gemäß einem Beschluss des Rates der Stadt vom 25. Juni 2020 setzt sich das Gremium aus insgesamt 11 Mitgliedern zusammen.
Nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages der GmbH sind zehn Sitze seitens der Stadt Castrop-Rauxel zu besetzen. Davon entfallen jeweils ein Sitz auf den Bürgermeister und ein Sitz auf die Kämmerin bzw. den Kämmerer. Die weiteren acht Sitze werden durch die Wahl von Ratsmitgliedern und deren persönlichen Vertretern durch den Rat der Stadt besetzt. Ein zusätzlicher Sitz steht dem EUV Stadtbetrieb zu, welcher durch den Vorstand des EUV Stadtbetrieb wahrgenommen wird.
Die Amtsdauer des Aufsichtsrats endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, wobei der amtierende Aufsichtsrat bis zur Wahl des neuen Gremiums im Amt bleibt. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollte im Rat kein einheitlicher Wahlvorschlag erzielt werden, erfolgt die Entscheidung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Vorlage sieht zudem die Bestätigung des Beschlusses des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zur Bestellung des Vorstands in den Aufsichtsrat vor. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 14Stärkung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/282 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung von Castrop-Rauxel hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, um den Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungen in der Stadt durch die Aussetzung bestimmter Gebühren zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern und ein wirtschaftspolitisches Signal zur Attraktivierung des Standortes zu setzen.
Der erste Teil des Vorschlags sieht vor, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie gemäß der Sondernutzungssatzung vom 03.03.2020 für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 auszusetzen. Die Verwaltung begründet dies mit der Förderung des gesellschaftlichen Lebens im öffentlichen Raum und weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt überschaubar seien.
Der zweite Teil des Beschlussvorschlags sieht die weitere Aussetzung der Parkgebühren vor. Diese soll für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 jeweils freitags ab 15 Uhr sowie samstags ganztägig sowohl in der Altstadt als auch in den Nebenzentren entfallen. Damit soll der stationäre Einzelhandel gegenüber dem Online-Handel gestärkt werden.
Finanziell wird mit Mindererträgen in Höhe von insgesamt 75.000 Euro gerechnet, wobei sich diese auf 15.000 Euro bei den Sondernutzungsgebühren und 60.000 Euro bei den Parkgebühren verteilen. Die Verwaltung gibt an, dass die benötigten Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen und die Mindererträge im Rahmen der kommunalen Haushaltsführung isoliert werden können.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 15Ausschreibung Zuschlagsvertrag über die Lieferung von Mobiliar/Einrichtungsgegenständen für die Schulen der Stadt Castrop-Rauxel (01.05.2022 - 30.04.2027)Zur Vorlage · 2021/303 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/303 befasst sich mit der Ausschreibung eines Zuschlagvertrages über die Lieferung von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen für die Schulen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Vertrag soll einen Zeitraum von fünf Jahren abdecken, beginnend am 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2027.
Nach Angaben der Verwaltung wurden in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 durchschnittlich 130.000 Euro brutto für die jährliche Ausstattung der Schulen aufgewendet. Im Rahmen des laufenden Schuljahres 2021/2022 erfolgt zudem die sukzessive Einrichtung der Neuen Gesamtschule Ickern mit Schulmobiliar. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushalt jährlich vorgesehen.
Durch den Abschluss eines Zuschlagvertrages soll die zeitnahe Ausstattung der Schulen sichergestellt werden, da keine separaten, zeitaufwendigen Ausschreibungsverfahren für einzelne Bedarfe mehr durchgeführt werden müssen. Zudem ermöglicht der Vertrag die Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Mobiliars und erlaubt das Ausleihen von Gegenständen zwischen den Schulen im Bedarfsfall.
Die Vorlage weist darauf hin, dass aus der Ausschreibung keine Verpflichtung zur Abnahme eines bestimmten Volumens resultiert, da der Vertrag keine Mindestabnahmen vorsieht. Somit entstehen keine finanziellen Mehraufwendungen. Der Betriebsausschuss 2 empfiehlt dem Rat der Stadt, der Ausschreibung des Zuschlagvertrages zuzustimmen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 16Antrag DIE LINKE vom 03.11.2021 Erarbeitung eines Ausbauprogramms für die Grundschulen im Hinblick auf die Einführung der Ganztagsbetreuung ab 2026Zur Vorlage · 2021/307 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Sitzungsvorlage 2021/307 den Antrag gestellt, ein Ausbauprogramm für die Grundschulen in Castrop-Rauxel zu erarbeiten. Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung der Einführung einer Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026.
Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie für den Rat der Stadt eingereicht. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des beantragten Vorhabens keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die inhaltliche Ausgestaltung der Umsetzung wird im beigefügten Beschlussvorschlag konkretisiert. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 2.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 17Antrag der CDU-Fraktion: Anfrage Situation BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 2021/300 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/300 befasst sich mit der Situation der Baugenehmigungsverfahren in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion gestellt und dient als Anfrage zu den aktuellen Abläufen und Zuständen innerhalb der Genehmigungsprozesse.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 18. November 2021 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Anfrage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 18Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 2021/283 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/283 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Einführung eines neuen Straßen- und Wegekonzepts für die Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist die Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Paragraphen 8a. Diese gesetzliche Neuerung verpflichtet die Gemeinden dazu, ein solches Konzept zu erstellen und durch die kommunale Vertretung beschließen zu lassen, sofern sie künftig Fördermittel für die Abrechnung von Straßenanliegerbeiträgen in Anspruch nehmen möchten.
Das vorliegende Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt und umfasst geplante Unterhaltungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sind in zwei Listen unterteilt. Die erste Liste führt Straßen und Abschnitte auf, die voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen erfordern, wobei hier primär die Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche ohne Erneuerung des Unterbaus im Fokus steht. Die zweite Liste umfasst Maßnahmen, bei denen beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen angezeigt sind. Bei diesen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen ist in der Planungsphase eine Anliegerversammlung vorgesehen, um die Planung vorzustellen und Änderungsvorschläge zu ermöglichen.
Zusätzlich wurden Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch in das Konzept aufgenommen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt das Straßen- und Wegekonzept am 25. November 2021 beschließt. Das Konzept muss bei Bedarf mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
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Hauptdokument|20211025144710-0|20211025144714-1|20211025144716-2
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 19ISEK Merklinde – Richtlinien zum Quartiersfonds und zum Hof- und FassadenprogrammZur Vorlage · 2021/279 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde werden zwei Förderprogramme zur Aufwertung des Stadtteils vorgestellt. Die Sitzungsvorlage 2021/279 sieht den Beschluss von Richtlinien für den Quartiersfonds sowie für ein Hof- und Fassadenprogramm vor. Beide Programme sind durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung finanziert, wobei die Stadt einen Anteil von 20 Prozent trägt.
Der Quartiersfonds steht bis Ende 2025 mit einem Budget von 89.850 Euro zur Verfügung. Ziel ist die Förderung kleinerer Projekte und Maßnahmen, um das Engagement von Bürgerinnen, Bürgern sowie Vereinen und Institutionen zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Honorarkosten für Workshops, Stadtteilfeste, die Anschaffung von Elementen für den öffentlichen Raum oder Imagekampagnen. Die Zuwendung kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen. Ein Beirat, bestehend aus maximal sieben Personen aus lokalen Vereinen und Gremien, entscheidet über die Anträge.
Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich an private Einzeleigentümer. Es umfasst Maßnahmen wie Fassadenanstriche, Begrünungen oder Entsiegelungen von Hofflächen. Die Zuschüsse sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, wobei die Höchstbeträge je nach Maßnahme zwischen 10.000 Euro für Dachmaßnahmen und 15.000 Euro für Fassaden- oder Hofflächenarbeiten liegen. Das Gesamtbudget für dieses Programm beläuft sich bis Ende 2025 auf 250.000 Euro. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die zuständige Fachabteilung.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 20Entwicklung eines Konzeptes zur ökologischen Verbesserung städt. Gewässer Bezug: Ratssitzung vom 22.04.2021Zur Vorlage · 2021/247 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im April 2021 die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept zur ökologischen Verbesserung der städtischen Gewässer zu entwickeln. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dazu, den aktuellen Bericht zu diesem Konzept zur Kenntnis zu nehmen.
Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung und den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung sowie sonstigen Gewässern ist zum 1. Januar 2021 auf den EUV Stadtbetrieb übergegangen. Dies umfasst eine Gesamtlänge von etwa 72 Kilometern. Die Aufgaben orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer sowie ein Verschlechterungsverbot vorsieht.
Im Zuständigkeitsbereich des EUV Stadtbetriebs befinden sich etwa 60 Kilometer fließende Gewässer, davon sind 6 Kilometer verrohrt. Für die Planung der Maßnahmen ist die Erfassung von Bewuchs und baulichen Anlagen maßgeblich. Erste Kartierungen für die Gewässersysteme Frohlinder Mühlenbach sowie Mosselde/Barbach wurden bereits durchgeführt; weitere Abschnitte sollen schrittweise folgen. Ein Gewässerkataster wird laufend erweitert.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der jährliche Gewässerunterhaltungs- und Maßnahmenplan. Dieser umfasst die Maßnahmen für den Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen, um die Einhaltung der ökologischen Ziele und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses zu gewährleisten.
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- 21Teilnahme am RVR-Rollout Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2021/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/266 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Rollout der Ausbauinitiative „Solarmetropole Ruhr“. Das Projekt, welches im Jahr 2019 vom Regionalverband Ruhr (RVR) ins Leben gerufen wurde, umfasst bereits zahlreiche Kommunen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern mit dem Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern. Für das Jahr 2022 ist eine Erweiterung des Projektkreises vorgesehen.
Im Rahmen der Initiative können Bürger die Eignung ihrer Dachflächen für Solaranlagen prüfen und Handwerksbetriebe finden. Zur Steigerung der Installationsraten stellt der RVR einen Fördertopf von knapp 40.000 Euro bereit. Die Teilnahme der Stadt an diesem Rollout ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Kommune muss voraussichtlich jährlich 2.500 Euro im Haushalt für Kosten wie Raummieten oder Catering bereitstellen, wobei die Kosten für die Teilnahme durch den Umweltausschuss übernommen werden. Zudem sind die Durchführung eigenständiger Veranstaltungen, die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Übermittlung von Bildmaterial sowie eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen erforderlich.
Die Verwaltung sieht die Einbindung der Verbraucherzentrale und der Stadtwerke Castrop-Rauxel als zielführend an, da auch die energetische Sanierung und Energieberatung Bestandteile des Projekts sind. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Entscheidung zur Teilnahme am Rollout empfehlen. Die endgültige Auswahl der teilnehmenden Kommunen erfolgt durch den RVR nach der Anmeldung der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 22Faire Charta Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 2021/270 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/270 befasst sich mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030. Die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits seit 2009 als Fairtrade Town zertifiziert und verfolgt seit 1993 die Praxis, bei öffentlichen Sitzungen fairen Kaffee auszuschenken sowie bei Präsenten der Stadtverwaltung fair gehandelte Blumen zu bevorzugen. Die neue Charta wurde für 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise der Metropole Ruhr verfasst.
Durch ein Bekenntnis zur Charta verpflichten sich die Kommunen zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Zielen des Fairen Handels sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Zu den genannten Mindestzielen gehört die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an nachhaltigen Entwicklungen. Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen durch Gütezeichen oder vergleichbare Nachweise die Einhaltung der Arbeitsnormen belegen. Hierzu ist eine Erfassung aller relevanten Produkte und Einkaufseinheiten vorgesehen.
Weitere Ziele der Charta umfassen die Durchführung jährlicher Veranstaltungen zum Fairen Handel, die Unterstützung kommunaler Einrichtungen sowie die Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schulen und Kindertagesstätten. Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung der geforderten Prozesse, insbesondere im Bereich der fairen Beschaffung, sowohl intern als auch kommunalübergreifend. Der Umweltausschuss und der Rat der Stadt sollen über die Ergebnisse dieser Sondierung informiert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 23Erlass der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2021/312 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/312 sieht die Neufassung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Satzung zustimmen.
Die vorliegende Änderung der bestehenden Satzung vom 27. November 2019 umfasst inhaltliche Anpassungen sowie deklaratorische Ergänzungen. Wesentliche Neuerungen betreffen die Regelungen zur Nutzung der blauen Papierabfallbehälter sowie die Abfuhr von Elektro- und Elektronikgroßgeräten. Eine beigefügte Synopse dient dazu, die vorgenommenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung kenntlich zu machen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist jedoch die Billigung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 24. November 2021 sowie des Rats der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 24Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/313 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/313 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel zur Gebührensatzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung vor. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel –AöR– hat die entsprechende Satzung bereits beschlossen. Da die Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, bedarf der Beschluss der Bestätigung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Die Vorlage begründet eine Anpassung der Gebühren auf Basis einer Bedarfsberechnung für das Jahr 2021. Dabei steigt der Preis pro Liter Abfall von 2,08 Euro im Vorjahr auf 2,14 Euro an. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 2,88 Prozent gegenüber der vorangegangenen Gebührenfestsetzung.
Als Ursachen für diese Anpassung werden die Deckung des Kostenaufwands sowie verschiedene Mehraufwendungen angeführt. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Kreisentsorgungsgebühr, tarifsteigerungsbedingte sowie zuordnungsbedingte Erhöhungen der Personalkosten sowie gestiegene Betriebsaufwendungen für Energie und Treibstoffe. Zudem werden Anpassungen der Vorhaltekosten für den Wertstoffhof als Faktor genannt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 25Gebührenbedarfsberechnung 2022 – Gewässerunterhaltung – und Erlass der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der GewässerunterhaltungZur Vorlage · 2021/316 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/316 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 im Bereich der Gewässerunterhaltung sowie dem Erlass der entsprechenden Gebührensatzung zur Umlage der Kosten des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung billigen, die gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedarf.
Inhaltlich sieht die Vorlage eine Anpassung der Terminologie vor. Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW wird der Begriff der versiegelten Fläche durch den Begriff der befestigten Fläche ersetzt. Diese Änderung dient der semantischen Übereinstimmung mit dem aktuellen Gesetzeswortlaut, während die bisherige Festsetzung inhaltlich unverändert bleibt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 weist für die befestigte Fläche einen Betrag von 0,0476 Euro pro Quadratmeter aus, im Vergleich zu 0,0411 Euro im Vorjahr. Für die übrige Fläche ergibt sich ein Betrag von 0,0017 Euro pro Quadratmeter gegenüber 0,0015 Euro im Vorjahr. Die Verwaltung führt diese Gebührenanpassung im Wesentlichen auf eine neue Stelle im gewerblichen Bereich sowie auf Tarifanpassungen zurück. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 24. November 2021 und des Rates der Stadt am 25. November 2021 zur Beratung vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 26Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/320 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/320 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel zur neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, welche bereits vom Verwaltungsrat beschlossen wurde.
Die Anpassung der Entwässerungsgebühren zum 1. Januar 2022 basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung. Dabei werden steigende Kosten bei den Beiträgen zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband, höhere Aufwendungen für Fremdarbeiten, gestiegene Personalkosten sowie höhere Abschreibungen angeführt. Als Grund für die Kostenveränderungen werden Verschiebungen bei Aufgabenzuordnungen im Rahmen der Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr genannt. In der Folge soll die Schmutzwassergebühr von 2,75 € auf 2,81 € pro m³ und die Gebühr für die gebührenpflichtige Grundstücksfläche von 1,11 € auf 1,13 € pro m² angepasst werden. Dies entspricht einer Steigerung der Schmutzwassergebühr um 2,18 % und der Niederschlagswassergebühr um 1,80 % gegenüber dem Veranlagungsjahr 2020.
Zudem ist eine Änderung des § 2 der Gebührensatzung vorgesehen. Diese betrifft die Anforderungen an Wasserzähler, die zur Messung von Schwundwassermengen dienen, welche nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Um den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und dem Äquivalenzprinzip zu entsprechen, dürfen künftig nur noch geeichte oder mit einer Konformitätserklärung versehene Wasserzähler verwendet werden. Diese müssen fest mit der Wasserversorgungsanlage verbunden sein. Die Zuständigkeit für den Erlass der Satzung liegt beim Verwaltungsrat, während die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 27Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel "EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel" -Anstalt des öffentlichen Rechts- vom 03. Dezember 2020.Zur Vorlage · 2021/321 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/321 behandelt den Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalunternehmens der Stadt Castrop-Rauxel „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ – Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung des Unternehmens wurde ursprünglich am 3. Dezember 2020 verabschiedet.
Der Sachverhalt legt dar, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel bereits in einer Sitzung am 22. April 2021 die inhaltliche Änderung der Kommunalunternehmenssatzung beschlossen hat. Die nun vorliegende Vorlage dient der formellen Bekanntmachung sowie der Umsetzung dieses vorangegangenen Ratsbeschlusses.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte erste Änderungssatzung zur Satzung des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, verabschiedet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderungssatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Verwaltungsrats des EUV am 24. November 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 28Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2021/322 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/322 sieht den Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Verwaltungsrat hat der beiliegenden Satzung bereits zugestimmt, wobei die endgültige Entscheidung über die Bestätigung durch den Rat der Stadt für die Sitzung am 25. November 2021 vorgesehen ist.
Die Vorlage enthält eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022. Demnach beläuft sich die Gebühr für die Straßenreinigung auf 4,57 Euro pro laufenden Meter, während die Gebühr für die Winterreinigung 1,60 Euro pro laufenden Meter beträgt. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Satz für die Straßenreinigung von 4,43 Euro auf 4,57 Euro.
Die Anpassung der Gebühren begründet sich unter anderem durch Veränderungen bei den Personalkosten und den Kosten für Reparaturleistungen. Die Personalkosten im gewerblichen Bereich sind aufgrund von Tariferhöhungen und der Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen um etwa 17 Prozent auf 1.570.979 Euro gestiegen. Zudem erhöhten sich die Kosten für durch die Kfz-Werkstatt durchgeführte Reparaturen, die als Erstattungen innerhalb des Stadtbetriebes erfasst werden, um 46.041 Euro auf insgesamt 236.855 Euro.
Zusätzlich ist eine Änderung der Reinigungsklassen in der Anlage 2 der Satzung vorgesehen. Ein gepflasterter Bereich der Bergstraße wird künftig der Reinigungsklasse 7 statt der bisherigen Reinigungsklasse 5 zugeordnet. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedarf die Entscheidung über diese Satzung der Zustimmung des Rates.
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Hauptdokument|20211110085555-0|20211110085555-1|20211118085935-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 29Erlass einer 12. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/323 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/323 behandelt den Erlass der 12. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat hat diese Änderung bereits beschlossen, sodass nun die Billigung durch den Rat der Stadt erforderlich ist.
Die Anpassungen betreffen primär die Definition der Volumina für verschiedene Transportkapazitäten bei den Anlieferungspreisen. Das Volumen eines PKW-Kofferraums wird von bisher 0,5 m³ auf 1,0 m³ angehoben. Für große Kofferräume erhöht sich der Grenzwert von bisher 1,0 m³ auf 5,0 m³. Bei Anhängern wird die Grenze für das entsprechende Volumen von bisher 3,0 m³ auf über 5,0 m³ verschoben. Im Zuge dieser Neuregelung entfällt der Grundanlieferungspreis für Grünabfälle, die mit einem Kleintransporter angeliefert werden.
Ein wesentlicher Punkt der Änderung ist die Anpassung des Bruttoentgelts für den großen Kofferraum. Trotz einer Verfünffachung des zulässigen Volumens steigt der Preis von bisher 10,00 € auf 15,00 €. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, wobei die endgültige Entscheidung über die öffentliche Bekanntmachung durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 30Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/324 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/324 befasst sich mit dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Aktuell sind 47 Grundstückseigentümer von dieser Regelung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.
Im Rahmen der Vorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes vorgeschlagen. Während der Gebührensatz im Jahr 2021 noch 72,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt betrug, sieht die neue Berechnung für das Jahr 2022 einen Satz von 74,72 Euro vor. Diese Änderung ergibt sich aus der Anpassung der Netto-Unternehmerkosten von 35,00 Euro auf 37,00 Euro pro Kubikmeter, während die Verwaltungskosten auf dem Vorjahresniveau von 30,69 Euro stabil bleiben. Die Kalkulation für 2022 setzt sich somit aus den Verwaltungskosten und den Unternehmerkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen.
Der Verwaltungsrat hat die Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedarf die Entscheidung über die Gebührensatzung jedoch der Zustimmung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 31Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 1Zur Vorlage · 2021/318 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 25. November 2021 über die Besetzung eines vakanten Schiedsamtsbezirks im Bezirk 1 beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2021/318 ist die Wahl einer neuen Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurden Bewerbungen für die Stelle entgegengenommen. Der Obmann der Castrop-Rauxeler Schiedspersonen führte mit allen Bewerberinnen und Bewerbern persönliche Gespräche. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde eine Kandidatin zur Wahl vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Person ist als Telefonseelsorgerin tätig und absolviert derzeit eine Ausbildung zur Notfallseelsorgerin.
Der Obmann der Schiedspersonen befürwortet die Wahl der Kandidatin und bescheinigt ihr die Erfüllung der erforderlichen Grundvoraussetzungen sowie die Eignung für das Ehrenamt. Die schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatin zur Übernahme des Amtes liegt der Vorlage vor. Mit der Wahl der Schiedsperson sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 32Genehmigung der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß §83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0331002i0087 Kostenträger 610101, Zugang Grund und Boden bei WohnbautenZur Vorlage · 2021/302 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigen. Konkret geht es um die Zuweisung von 173.000 Euro an die Buchungsstelle 0331002i0087.
Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2021 enthält für die genannte Buchungsstelle keinen entsprechenden Ansatz. Die Mittel werden für den Ankauf eines bebauten Grundstücks benötigt, wobei der Erwerb im Rahmen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung erfolgen soll. Laut Vorlage ist die Bereitstellung der Mittel notwendig, da die Ausübung des Vorkaufsrechts an bestimmte Fristen gebunden ist. Eine detaillierte Konkretisierung des Vorgangs ist für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
Die Deckung der erforderlichen Mittel soll über die Buchungsstelle 0241002alt0172 erfolgen, welche den Bereich Zugang Grund und Boden für sonstige unbebaute Grundstücke umfasst. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister, den Kämmerer und die Stadtbaurätin vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 33Bestätigung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2018Zur Vorlage · 2021/288 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/288 die Bestätigung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt zum 31. Dezember 2018 behandelt. Der Beschluss sieht vor, den Gesamtabschluss in der Fassung vom 13. Oktober 2021 mit einer Bilanzsumme von 658.013.043,33 € festzustellen. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde ein Jahresergebnis in Höhe von 644.381,52 € ausgewiesen, welches den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf 81.534.092,17 € reduziert.
Die Grundlage für die Vorlage bildete die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH. Diese legte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht vor. Die Ergebnisse der Prüfung wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt, welcher in seiner Stellungnahme dem Urteil der Wirtschaftsprüfer zustimmte und den vom Bürgermeister aufgestellten Abschluss billigte.
Mit dem Beschluss zur Feststellung des Abschlusses ist zudem die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Der festgestellte Abschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Hauptdokument|20211122110557-0|20211122110604-1|20211122151537-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 34Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2021/277 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 25. November 2021 über eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Gegenstand der Vorlage 2021/277 ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Ausschusses bilden das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Diese Regelungen schreiben vor, dass neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch eine Vertretung der Polizei dem Gremium angehören muss. Zudem ist für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen.
Da der bisherige Stellvertreter eines Ausschussmitglieds für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Neubesetzung vorgeschlagen. Ein Kriminaloberkommissar der Polizeiwache Castrop-Rauxel wurde als neuer persönlicher Stellvertreter benannt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Person als neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Mit dieser personellen Änderung ergeben sich laut der Verwaltung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 35Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.10.2021; AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2021/280 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/280 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25. Oktober 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Neubesetzungen in den Ausschüssen des Rats der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde im Rahmen der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zur Beratung für die Sitzung des Rats der Stadt am 25. November 2021 vorbereitet. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 36Antrag FWI Fraktion vom 03.11.2021_Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erreichung einer Kleingartenanlage an der VictorstraßeZur Vorlage · 2021/189 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/189 befasst sich mit einem Antrag der FWI Fraktion vom 3. November 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Schaffung einer Kleingartenanlage an der Victorstraße zum Ziel hat.
Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 37Antrag FDP Fraktion vom 05.11.2021_Satzungsänderung Beirat für Kunst und StadtgestaltungZur Vorlage · 2021/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2021/256 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 5. November 2021 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die geplante Satzungsänderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 38Antrag SPD Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 08.11.2021; Den ÖPNV in Castrop-Rauxel auf die Mobilitätswende vorbereitenZur Vorlage · 2021/301 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/301 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt einen Antrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen, der am 8. November 2021 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Vorbereitung des öffentlichen Personennahverkehrs in Castrop-Rauxel auf die Mobilitätswende.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 39Antrag Die FRAKTION vom 10.11.2021_Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2021/325 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/325, eingereicht von der Fraktion, befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen. Der Antrag wurde am 10. November 2021 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Neubesetzung von Ausschussmandaten. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit diesem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 40Antrag Die FRAKTION vom 10.11.2021_Einrichtung einer Dependance der Stadtbücherei im Norden der StadtZur Vorlage · 2021/326 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/326 befasst sich mit dem Antrag einer Fraktion, eine Dependance der Stadtbücherei im Norden von Castrop-Rauxel einzurichten. Der Antrag wurde am 10. November 2021 formuliert und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
Nach der vorliegenden Dokumentation ist eine Beratung im Betriebsausschuss 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist, für den 16. Februar 2022 vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 41Antrag Die FRAKTION vom 10.11.2021_Mehr Persönlichkeiten nicht männlich gelesenen Geschlechts ins StadtbildZur Vorlage · 2021/327 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/327 befasst sich mit dem Antrag einer Fraktion, die am 10. November 2021 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Forderung, mehr nicht männlich gelesene Persönlichkeiten im Stadtbild von Castrop-Rauxel sichtbar zu machen.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Rat der Stadt am 25. November 2021 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. Februar 2022 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 42Antrag Die FRAKTION vom 10.11.2021_Prüfauftrag "Digitalstrategie Schule NRW"Zur Vorlage · 2021/328 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/328 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten vom 10. November 2021 behandelt einen Antrag einer Fraktion zum Thema Digitalstrategie Schule NRW. Mit diesem Antrag wird ein Prüfauftrag bezweckt.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. November 2021 als Tagesordnungspunkt 42 vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge sind zudem Sitzungen im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch den Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument enthalten. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 43Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FWI, DIE LINKE, FDP, Die FRAKTION vom 23.11.2021; Einrichtung mobiler ImpfteamsZur Vorlage · 2021/331 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 25. November 2021 wurde eine Tischvorlage zur Einrichtung mobiler Impfteams behandelt. Der Antrag wurde von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FWI, DIE LINKE, FDP sowie der Fraktion „Die FRAKTION“ gemeinsam gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Organisation und Bereitstellung von mobilen Einheiten, um Impfangebote außerhalb stationärer Einrichtungen zu ermöglichen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung der Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine finanzielle Berührung des Haushalts festgestellt wurde. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der mobilen Impfteams ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 44Antrag CDU Fraktion vom 23.11.2021_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2021/332 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2021/332, eingereicht von der CDU-Fraktion, befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 23. November 2021 formuliert und war für die Beratung im Rat der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Ausschüsse ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 45Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.10.2021Zur Vorlage · 2021/329 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bereich Finanzen hat dem Rat der Stadt einen Bericht über die finanzielle Lage zum Stichtag 30. Oktober 2021 vorgelegt. Das Finanzcontrolling für das Gesamtunternehmen Stadtverwaltung Castrop-Rauxel weist für die Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 1.487.422 € gegenüber der Haushaltsplanung aus. Im Vergleich zur vorherigen Berichterstattung entspricht dies einer Verschlechterung um 1.990.334 €. In den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten wird eine Verschlechterung von 2.627.696 € gegenüber der Planung prognostiziert, was einer Abnahme um 1.925.534 € gegenüber dem letzten Bericht entspricht.
Ein wesentlicher Faktor sind die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen. Dies führt zu Mindererträgen bei der Gewerbesteuerverzinsung sowie zu einer prognostizierten Minderleistung bei den Gewerbesteuererträgen von zunächst rund 2,8 Millionen Euro bis zum Jahresende, wobei durch neu verbuchte Erträgen im November eine geringere Verschlechterung erwartet wird. Zudem fallen im Bereich Recht Mehrausgaben für Anwaltskosten an.
Gleichzeitig ergeben sich in anderen Bereichen positive Entwicklungen. So verzeichnen die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie die Tagesbetreuung Verbesserungen. Auch im Grundstücks- und Gebäudemanagement sowie bei den öffentlichen Verkehrsflächen wurden Erträge oder Einsparungen gemeldet. Im Bereich der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes führen jedoch unter anderem die Kosten für Ersatzbeschaffungen, Desinfektionsmittel und Kraftstoff zu Mehraufwendungen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 46Gemeinsamer Antrag Die FRAKTION, DIE LINKE. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU vom 25.11.2021; Dringlichkeitsantrag Klagemöglichkeiten ECOSOILZur Vorlage · 2021/333 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rats der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. November 2021 wurde die Tischvorlage mit der Nummer 2021/333 zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU.
Gegenstand des Antrags sind die Klagemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Unternehmen ECOSOIL. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der beteiligten Fraktionen gestellt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 47Anfragen der Ratsmitglieder
- 48Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtsnicht öffentlich
- 2Strom- und Gaskonzession im Stadtgebiet Castrop-Rauxelnicht öffentlich
- 3Berufung und Abberufung von Rechnungsprüferinnennicht öffentlich
- 4Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich