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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Stellenplan 2024Zur Vorlage · 2023/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/262 befasst sich mit der Anpassung des Stellenplans für das Jahr 2024 der Stadt Castrop-Rauxel. Der Stellenplan dient als Grundlage für die Stellenbewirtschaftung und weist die erforderlichen Stellen für Beamte sowie nicht nur vorübergehend beschäftigte Bedienstete aus. Der Entwurf sieht vor, die Gesamtzahl der Stellen auf 1263,18 zu erhöhen, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Im Rahmen dieser Anpassung werden rund 66 neue Stellen geschaffen. Dabei handelt es sich teilweise um die Aufstockung bestehender Positionen oder um die Verstetigung von Stellen, die zuvor aufgrund befristeter Förderungen überplanmäßig waren. Weitere Veränderungen im Stellenplan resultieren aus neuen Eingruppierungstarifen, Rechtsänderungen sowie organisatorischen Anpassungen, was zu mehreren Stellenanhebungen führt. Gleichzeitig sind zwei Stellenabsenkungen vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf etwa 2,42 Millionen Euro, wobei ein Teil der Kosten refinanziert wird. Für das Jahr 2025 werden Kosten in Höhe von rund 4,48 Millionen Euro kalkuliert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besetzung der neu geschaffenen Stellen aufgrund der zeitlichen Entwicklung des Haushalts primär für ein halbes Jahr kalkuliert wurde. Zudem wird auf einen Fachkräftemangel hingewiesen, der die Besetzung vakanter Stellen erschwert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Veränderungen zum Stellenplan 2024 gemäß den beigefügten Anlagen verabschiedet.
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Hauptdokument|20231123092631-0|20231123092632-1|20231123092633-2
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/248 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/248 befasst sich mit der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan sowie dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2024. Der Rat wird angehalten, den Haushaltsplan nebst Anlagen, die Investitions-Dringlichkeitsliste und das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Zudem ist der bereits beschlossene Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan zu führen.
Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 28. September 2023 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Im Ergebnisplan des Haushaltsplans 2024 zeigt sich eine Veränderung der ordentlichen Erträge um etwa 1,76 Millionen Euro nach oben, während die ordentlichen Aufwendungen um rund 3,59 Millionen Euro steigen. Das voraussichtliche Jahresergebnis der laufenden Verwaltung wird mit einem Defizit von etwa 43,47 Millionen Euro angesetzt.
Im Bereich der Personalaufwendungen ist eine Bruttoverschlechterung von rund 519.000 Euro zu verzeichnen, was primär auf zusätzliche Kosten für die Offene Ganztagsschule (OGS) zurückzuführen ist. Zudem werden neue Budgetebenen für die digitale Transformation sowie für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamtes eingeführt.
Die formale Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt erst nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen. In der Haushaltssatzung wird zudem die Entscheidungskompetenz des Stadtkämmers für zusätzliche Mittelbereitnahmen im Einzelfall von 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.
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Hauptdokument|20231122145358-0|20231122145417-0|20231122145423-0|20231122145430-0
- 3.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 nebst AnlagenZur Vorlage · 2023/248.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/248.1 des Rates der Stadt befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) für das Jahr 2024. Die Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage 2023/248, da sich die Rahmenbedingungen für das Haushaltssicherungskonzept nach der ersten Übersendung an die Ratsmitglieder geändert haben.
Grund für die Anpassung sind neue Ausführungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die über die Bezirksregierung Münster an die Kommunen kommuniziert wurden. Diese betreffen die Anwendung von Regelungen für Kommunen mit nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträgen. Konkret wurde klargestellt, dass die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten nunmehr vollumfänglich nach den allgemeinen Regelungen des § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Der vollständige Abbau der bilanziellen Überschuldung bleibt zwar das Ziel der Haushaltssicherung, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung mehr für die Erteilung einer Genehmigung.
Die Verwaltung hat das Haushaltssicherungskonzept 2024 daher redaktionell angepasst, um den aktuellen Sachstand der Beurteilungsgrundlagen korrekt abzubilden. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Recklinghausen wurden die entsprechenden Textpassagen überarbeitet. Für die Haushaltswirtschaft der Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich durch diese Anpassung keine faktischen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Festlegung der Investitions-Dringlichkeitsliste 2024 sowie die Einbindung des bereits beschlossenen Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan.
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- 4Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.09.2023)Zur Vorlage · 2023/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/257 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2023 der Stadt Castrop-Rauxel mit dem Berichtsstichtag 30. September 2023. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 und der geltenden gesetzlichen Regelungen nach § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und jährlich fortzuschreiben.
Das für das Jahr 2023 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 28. September 2023 genehmigt. Diese Genehmigung ist mit verschiedenen Nebenbestimmungen verknüpft. Eine dieser Vorgaben verpflichtet die Stadt dazu, der Kommunalaufsicht zum Stichtag 30. September 2023 einen Bericht über die Umsetzung der im Haushaltssicherungskonzept 2023 festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen.
Der der Kommunalaufsicht am 30. Oktober 2023 übermittelte Bericht wird dem Rat der Stadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachstandsbericht gegenüber dem Landrat des Kreises Recklinghausen als zur Kenntnisnahme nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20231102083807-0|20231102083810-0|20231102083822-0|20231102083828-0|20231102083833-0
- 5Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 2023/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/266 behandelt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2021. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Bilanz und weist einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 317.888,59 Euro aus.
Die Verzögerung bei der Aufstellung des Abschlusses ist auf die Umstellung der Finanzsoftware zum 1. Januar 2020 zurückzuführen, wodurch Schwierigkeiten bei der vollständigen und korrekten Datenmigration auftraten. Eine fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 war infolgedessen nicht möglich. Die Entwürfe der Bilanz sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung wurden bereits im September 2023 an die Kommunalaufsichtsbehörde übermittelt, um die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie die Freigabe der städtischen Investitions-Dringlichkeitsliste zu ermöglichen. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden wurden über die Gründe der Verzögerung regelmäßig informiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis nimmt und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung wurde bereits die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL-WRG GmbH beauftragt. Die Vorlage wurde vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage am 5. Dezember 2023, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt am 7. Dezember 2023 erfolgt.
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Hauptdokument|20231123090705-0|20231123090705-1|20231123090705-2|20231123090721-0|20231123100835-0
- 6Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel empfiehlt die Neufassung der Hundesteuersatzung. Ein wesentlicher Grund für die Anpassung ist die Einführung des Bürgergeldes auf Bundesebene. Die Satzung soll die Terminologie aktualisieren, um den Verweis auf das Arbeitslosengeld II durch den Begriff „Bürgergeld“ zu ersetzen und so den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Integration einer bisher auf Ratsbeschluss basierenden Regelung zur Förderung der Hundevermittlung aus dem Tierheim Deininghauser Weg. Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Zuschuss in eine temporäre Steuerbefreiung umzuwandeln und den Zeitraum von 12 auf 24 Monate zu erweitern. Ziel ist es, die Übernahme von Tieren aus dieser Einrichtung attraktiver zu gestalten und gleichzeitig die administrative Abwicklung zu vereinfachen. Eine Ausweitung dieser Befreiung auf andere Tierschutzorganisationen wird von der Verwaltung abgelehnt.
Zudem sieht der Entwurf die Einführung eines erhöhten Steuersatzes für Hunde vor, die gemäß dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich oder individuell gefährlich eingestuft sind. Für Hunde bestimmter Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit gesetzlich unterstellt wird, soll der Steuersatz bei einem erfolgreichen Wesensnachweis auf den Faktor 1 reduziert werden können. Für Hunde, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, ist eine Reduzierung nicht vorgesehen. Die Steuersätze für alle übrigen Hunde bleiben unverändert.
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Hauptdokument|20231116145653-0|20231116145656-0|20231207123340-0
- 7Geplanter Übergang des Bereichs 67 (Stadtgrün und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR)Zur Vorlage · 2023/283 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel plant, die Aufgaben des Bereichs 67, der für Stadtgrün und das Friedhofswesen zuständig ist, zum 1. Januar 2025 an den EUV Stadtbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu übertragen. Ziel ist eine sogenannte „echte Delegation“, bei der die Verantwortung und die Entscheidungskompetenzen, etwa die Satzungshoheit für Friedhofsgebühren, auf den EUV Stadtbetrieb übergehen. In der Kernverwaltung sollen lediglich strategische Aufgaben der Umwelt- und Grünflächenplanung sowie Belange des Kleingartenwesens verbleiben.
Der geplante Übergang umfasst verschiedene Produktgruppen, darunter die Pflege von Grünanlagen, Spielplätze, Naturschutz, Baumschutz, Wald- und Forstwirtschaft sowie das Bestattungswesen. Auch das Personal des Bereichs 67 soll im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den EUV Stadtbetrieb übergeleitet werden, wobei die Fortgeltung bestehender Rechte unter Einbindung der Personalvertretungen sichergestellt werden soll.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vollzug auf den 1. Januar 2025 zu terminieren, um die komplexen organisatorischen, rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen sowie die Klärung der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen. Im Jahr 2024 soll eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, die die wirtschaftlichen Auswirkungen und die personellen Folgen detailliert darstellt. Durch die Zusammenführung der Bereiche werden Synergieeffekte in der Personalwirtschaft und im Fuhrpark sowie langfristige Finanzbudgetverbesserungen angestrebt. Der Rat soll über den Sachstandsbericht informieren und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
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- 8Neuabschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 01.01.2024Zur Vorlage · 2023/176 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Neuabschluss eines Vertrages mit dem Tierschutz Castrop-Rauxel e. V. zum 1. Januar 2024. Gegenstand der Vorlage 2023/176 ist die Festlegung eines pauschalen jährlichen Zuschusses in Höhe von 120.000 Euro. Damit soll die finanzielle Grundlage für den Betrieb des örtlichen Tierheims gesichert werden.
Der Verein betreibt das Tierheim und erhält bisher auf Basis einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 Zuschüsse für die Aufnahme von Fundtieren sowie für ordnungsbehördlich beschlagnahmte Tiere. Zudem werden Kosten für Tierarztleistungen und die Tierrettung übernommen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen der Stadt auf rund 85.000 Euro. Die neue Regelung sieht eine Erhöhung der pauschalen Zuwendung vor, um der Kostenentwicklung und den Tierzahlen Rechnung zu tragen.
Neben der Erhöhung der Pauschale umfasst der neue Vertrag Anpassungen der Vertragsinhalte, um die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner zu präzisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Ein Bestandteil der Vereinbarung ist zudem die Sicherstellung der kurzfristigen Unterbringung beschlagnahmter Tiere durch das permanente Freihalten eines Zwingers. Die Verwaltung wurde beauftragt, den abgestimmten Vertrag abzuschließen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 und die Folgejahre vorgesehen.
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- 9ISEK Stadtmittelpunkt: Sachstand und Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024Zur Vorlage · 2023/252 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/252 befasst sich mit dem Sachstand und dem Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2024 für den ISEK Stadtmittelpunkt. Hintergrund der Vorlage ist die grundlegende Überarbeitung der Städtebauförderrichtlinie durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum 1. Januar 2024. Diese neue Systematik erfordert eine formale Übertragung der bestehenden Planungen des ISEK Stadtmittelpunkt auf die neuen Rahmenbedingungen.
Die Verwaltung hat den Erstantrag für das Programmjahr 2024 bereits zum 31. Oktober 2023 eingereicht. Durch die neue Richtlinie wird der Zuwendungsgegenstand nun als Gesamtmaßnahme betrachtet, was die Planungssicherheit für Teilmaßnahmen erhöhen und die Verfahren vereinfachen soll. Im Zuge dieser Anpassung wurde die Maßnahmenliste überarbeitet und komprimiert. Bestimmte Projekte, wie die Verbesserung der Fußgängerquerung an der Bahnhofstraße oder die Umgestaltung der Grutholzallee, wurden im Sinne einer kompakten und umsetzbaren Planung hinterfragt oder angepasst. Eine Maßnahme zur gestalterischen Aufwertung am Europaplatz wurde zur Verbesserung der Fußwegeverbindung und der Querungsmöglichkeit umgewidmet. Zudem wurde die externe Projektsteuerung für Bauprojekte im Stadtmittelpunkt als neue Maßnahme aufgenommen.
Der Rat der Stadt soll die Sachverhalte zur Kenntnis nehmen, die aktualisierte Kosten- und Maßnahmentabelle als Grundlage für den Förderantrag beschließen und die Verwaltung beauftragen, die notwendigen Mittel in die Haushaltsaufstellung ab 2024 einzubeziehen sowie den spezifizierten Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
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Hauptdokument|20231030135215-0|20231030135226-0|20231030135237-0|20231030135251-0|20231116122117-0
- 10ISEK Merklinde: Sachstand zum ISEK-Prozess, zur Maßnahme Lückenschluss Lothringentrasse/Grüne Acht und Antrag zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24Zur Vorlage · 2023/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/255 befasst sich mit dem Sachstand des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde sowie weiteren Maßnahmen zur Stadtentwicklung. Der Rat soll den aktuellen Stand der ISEK-Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Planungen für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 24 beschließen.
Für das Programm STEP 24 wurden drei Maßnahmen zur Städtebauförderung eingereicht. Diese umfassen die qualitative Nachnutzung einer Fläche in der Harkortstraße, die Markierung der Eingangssituationen des Quartiers sowie eine Evaluation. Die geplante Gestaltung der Quartierseingänge sieht ein System aus ökologischen und baulichen Elementen vor. Dazu gehören unter anderem Staudenpflanzungen, die Pflanzung von Amberbäumen sowie ein spezieller Pflasterbelag, der als „Merklinder Teppich“ bezeichnet wird. Ziel ist es, die Identität des Stadtteils zu stärken und die Übergänge, etwa an der Wittener Straße oder der Gerther Straße, deutlicher zu gestalten. Die Maßnahme zur Markierung der Eingangssituationen wird mit geschätzten Kosten von etwa 54.000 Euro kalkuliert.
Zudem wird der Sachstand zur ISEK-Maßnahme „Lothringentrasse“ zur Kenntnis genommen. Der Rat soll die Umsetzung der entsprechenden Inhalte beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Kostenentwicklung für die Haushaltsplanungen ab 2024 zu berücksichtigen. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, die Planungen für die STEP 24-Maßnahmen bei der Städtebauförderung einzureichen und bei Zuteilung der Fördermittel umzusetzen.
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Hauptdokument|20231026180216-0|20231026180217-1|20231026180218-2|20231027084636-0|20231030075901-0
- 11Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Neubau Quertrakt Fridtjof-Nansen-Realschule".Zur Vorlage · 2023/265 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/265 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule. Der Rat der Stadt soll die Entscheidung genehmigen, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffen wurde.
Der Bau des Quertrakts begann im Jahr 2020 mit einem ursprünglichen Haushaltsansatz von 2.027.172 Euro. Aufgrund von Kostenschätzungen und weiteren Mittelbereitstellungen in den Jahren 2020, 2022 und 2023 erhöhte sich das zur Verfügung stehende Budget auf insgesamt 3.926.172 Euro. Die Verwaltung führt den aktuellen Mehrbedarf auf wirtschaftliche Veränderungen sowie Preissteigerungen infolge der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine zurück. Zudem sind notwendige Nachträge entstanden.
Für die bauliche Fertigstellung wird ein Gesamtansatz von rund 4.075.172 Euro benötigt. Der unmittelbar erforderliche zusätzliche Betrag von 149.000 Euro soll durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten gedeckt werden. Hierzu zählen Einsparungen aus der Erneuerung des Kassenbereichs im Parkbad, dem Neubau eines Klassenraums der Cottenburgschule sowie der Erweiterung der OGS der Grundschule Alter Garten und der Glasabdeckung der Pergola am Rathaus, da diese Maßnahmen zeitlich verschoben wurden oder entfallen. Die zusätzliche Bereitstellung wurde als unabweisbar und dringlich eingestuft, um Bauverzögerungen in der abschließenden Bauphase zu vermeiden.
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- 12Antrag der CDU Fraktion vom 18.10.2023_Prüfauftrag barrierefreie Sondernutzung der "Außengastronomie"Zur Vorlage · 2023/269 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/269 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2023. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur barrierefreien Sondernutzung der Außengastronomie.
Der Antrag wurde von der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe erstellt. Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport), der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität sowie der Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr). Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt ist für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Umsetzung des Antrags zu erwarten. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag sowie der detaillierte Sachverhalt sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität.
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- 13Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Recklinghausen. Auswirkungen auf die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/272 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/272 befasst sich mit den Auswirkungen des neuen Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Recklinghausen auf die Stadt Castrop-Rauxel. Der neue Plan wurde im September des laufenden Jahres vom Kreistag verabschiedet und führt zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen im Rettungsdienst.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Ausweitung der Vorhaltung von Rettungswagen im Bereich der Notfallrettung. Aus dieser Entscheidung ergeben sich notwendige Anpassungen in der Fahrzeugtechnik, beim Personalbestand sowie bei den benötigten Gebäudeflächen für den Rettungsdienst. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist zur Erfüllung der pflichtgemäßen Aufgaben nach der Verabschiedung des Bedarfsplans zeitnah vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen der Maßnahmen wird in der Vorlage angegeben, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht, da die erforderlichen Anpassungen refinanziert sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Ausführungen zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung hat der Vorlage eine Präsentation zur weiteren Erläuterung beigefügt. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1 sowie für den Rat der Stadt im November und Dezember 2023 vorgesehen.
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- 14Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Lange Straße zwischen Habinghorster Straße (B235) und RömerstraßeZur Vorlage · 2023/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel beantragt die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Länge Straße im Bereich zwischen der Habinghorster Straße (B235) und der Römerstraße. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Ost-West-Verbindung zwischen Ickern und Herne sowie die Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts, welches die Lange Straße als kurzfristige Maßnahme zur Förderung des Alltagsradverkehrs vorsieht.
Durch die Umwandlung des derzeitigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in eine Fahrradstraße soll die Vorfahrt an Knotenpunkten zugunsten der Radfahrenden angepasst werden. Dabei erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h. Die Verkehrsführung für den motorisierten Individualverkehr sowie den Linienverkehr soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten bleiben, wobei die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr auf der Lange Straße weiterhin nicht beabsichtigt ist. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem die Anpassung von Markierungen und die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen bei Parkbuchten vor, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 105.000 Euro. Diese sollen aus dem Wirtschaftsplan des EUV Stadtbetrieb AöR für den Teilbetrieb Straßeninfrastruktur im Jahr 2024 finanziert werden. Eine Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist für die Umsetzung erforderlich. Eine Prüfung durch die Bezirksregierung Münster hat ergeben, dass die Änderung gegenüber dem bestehenden Städtebauförderprojekt nicht förderschädlich ist.
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- 15Antrag der FDP-Fraktion vom 15.11.2023_Baustellen-Fußgängerampel am BiesenkampZur Vorlage · 2023/275 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit einem Antrag vom 15. November 2023 die Einrichtung einer Baustellen-Fußgängerampel am Biesenkamp beantragt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/275 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie in den Rat der Stadt eingebracht.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses am 29. November 2023 und für die Sitzung des Rates am 7. Dezember 2023 auf die Tagesordnung gesetzt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der beantragten Verkehrsregelung ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 16Auswertung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in der InnenstadtZur Vorlage · 2023/245 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat eine Auswertung zu den Auswirkungen des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt von Castrop-Rauxel vorgelegt. Grundlage war ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz eine Parkdauer von drei Stunden auf bewirtschafteten städtischen Parkplätzen in der Altstadt und den Nebenzentren ohne Gebühren ermöglichte. Diese Regelung war auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Auswertung zeigt, dass zum Stichtag am 1. September 2023 in Castrop-Rauxel 862 batterieelektrische Fahrzeuge und 703 Hybridfahrzeuge zugelassen waren. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 2,81 % an allen in der Stadt zugelassenen Kraftfahrzeugen. Damit liegt der Wert leicht über dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen, jedoch unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. Seit 2019 ist bei beiden Antriebsarten ein Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ergab die Untersuchung, dass die Einnahmen aus bewirtschafteten Stellplätzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 % gestiegen sind. Die Verwaltung führt die Einnahmenentwicklung unter anderem auf das Ende der pandemiebedingten Einschränkungen zurück. Eine Erhebung zur tatsächlichen Nutzung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge war nicht möglich. Der Klima- und Umweltausschuss soll die vorliegende Auswertung zur Kenntnis nehmen.
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- 17Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur "Sicherheitskooperation Ruhr" (Siko Ruhr)Zur Vorlage · 2023/264 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/264 behandelt den geplanten Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur Sicherheitskooperation Ruhr (Siko Ruhr). Im Rahmen der Sitzungen des Betriebsausschusses 1 und des Rates der Stadt soll zunächst eine Vorstellung der Aufgaben und Ziele der Kooperation durch die Leitung der Siko Ruhr erfolgen. Im Anschluss wird der Beschluss zur Zustimmung des Beitritts der Stadt zur Kooperation vorgelegt.
Die Siko Ruhr ist ein Projekt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ruhr-Konferenz. Das primäre Ziel der Kooperation ist die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen, um die Sicherheitslage und die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhr zu beeinflussen. Dem Netzwerk gehören Vertreter des Innenministeriums sowie des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bundespolizei, die Generalzolldirektion sowie verschiedene Kommunen an. Der Kreis Recklinghausen und alle seine Städte sind bereits Mitglied der Kooperation.
Durch den Beitritt sollen Synergieeffekte genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden bei Kontrollaktionen zu optimieren. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch die Mitgliedschaft keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da weder Mitgliedsbeiträge zu leisten sind noch Personalanteile bereitgestellt werden müssen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die professionellen Strukturen der Siko Ruhr die Koordination von Maßnahmen, wie etwa Kontrollaktionen, unterstützen können.
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- 18Evaluation der erweiterten Öffnungszeiten im BürgerbüroZur Vorlage · 2023/267 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/267 befasst sich mit der Evaluation der erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros nach einer Erprobungsphase, die vom 1. April bis zum 2. September 2023 stattfand. Während dieses Zeitraums war das Bürgerbüro an jedem ersten Samstag im Monat geöffnet.
Die Auswertung der Verwaltung zeigt, dass in diesem Zeitraum insgesamt 119 Termine an Samstagen wahrgenommen wurden, was einem Durchschnitt von etwa 20 Terminen pro Samstag entspricht. Von den 107 beantworteten Evaluationsfragebögen sprachen sich 71 Personen für eine Fortführung der Samstagsöffnung aus, primär aufgrund beruflicher Verpflichtungen unter der Woche. Die Verwaltung stellt fest, dass die bestehenden erweiterten Öffnungszeiten am Mittwoch, Donnerstag und Freitag teilweise nicht bekannt sind und Meldeangelegenheiten auch mittels Vollmacht an Werktagen abgewickelt werden können.
Hinsichtlich des Personaleinsatzes und der Kosten belaufen sich die monatlichen Personalkosten für die Samstagsöffnung auf etwa 5.270 Euro, was Kosten von circa 263,50 Euro pro Bürger entspricht. Als Alternative schlägt die Fachabteilung eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Donnerstag von 17:30 Uhr auf 18:30 Uhr vor. Hierbei würden die monatlichen Kosten auf etwa 3.600 Euro sinken, bei einer kalkulierten Kostenhöhe von circa 75 Euro pro Bürger und der Möglichkeit von 48 zusätzlichen Terminen. Aufgrund der Kostenintensiven Samstagsöffnung empfiehlt die Verwaltung, diese Maßnahme nicht weiter fortzuführen und stattdessen die Erweiterung der Donnerstagstunden zu prüfen. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 18.1Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2023_Öffnungszeiten BürgerbüroZur Vorlage · 2023/296 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Tischvorlage 2023/296 einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der eine Erweiterung der Dienstleistungsangebote des Bürgerbüros zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass zukünftig an jedem ersten Samstag im Monat ein zusätzliches Angebot für Dienstleistungen des Bürgerbüros in der Stadtbibliothek in der Altstadt von Castrop-Rauxel geschaffen wird. Dieses Angebot soll im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr stattfinden und als Ergänzung zum bestehenden Angebot im Rathaus dienen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Umsetzung zu prüfen und daraufhin einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sowie den Betriebsausschuss 1 vorzulegen. Laut der Vorlage sind durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über die Umsetzung der erweiterten Öffnungszeiten liegt nach der Prüfung durch die zuständige Stelle bei den zuständigen Gremien.
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- 18.2Dringlichkeitsantrag der Fraktionen FWI, CDU und FDP vom 06.12.2023_Öffnungszeiten BürgerbüroZur Vorlage · 2023/298 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wurde am 7. Dezember 2023 ein Dringlichkeitsantrag der Fraktionen FWI, CDU und FDP zur Regelung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros behandelt. Der Antrag bezieht sich auf die dauerhafte Bereitstellung von Servicezeiten am Wochenende.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, das Bürgerbüro auch in Zukunft an jedem ersten Samstag im Monat in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr regulär zu öffnen. Die Maßnahme soll den Zugang zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.
Aus finanzieller Sicht wurde in der Vorlage festgehalten, dass die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Entscheidung zur dauerhaften Öffnung der Dienstleistungen am Samstagvormittag ist als fester Bestandteil des regulären Betriebs vorgesehen.
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- 19Umgang mit Mikroplastik in KunstrasenplätzenZur Vorlage · 2023/261 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/261 befasst sich mit dem Umgang mit Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage sind Maßnahmen der EU-Kommission aus dem Herbst 2023, die den Verkauf von Mikroplastik regeln und nach einer achtjährigen Übergangsfrist im September 2031 ein Verbot nach sich ziehen werden.
Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt sieben Kunstrasen-Großspielfelder sowie zwei Kleinspielfelder. Davon ist lediglich das Kleinspielfeld an der Lambertstraße nicht mit einem Gemisch aus Quarzsand und Gummigranulat gefüllt. Das Gummigranulat dient bei der Bespielbarkeit der Plätze der Elastizität und dem Trittverhalten. Da Sanierungen der Kunstrasenplätze etwa alle 15 Jahre durchgeführt werden, besteht für bestehende Anlagen ein Bestandsschutz bis zur nächsten Erneuerung nach dem Jahr 2031.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits alternative natürliche Füllstoffe wie Kork, Olivenkerne oder Pinienholz zur Verfügung stehen. Um einen Beitrag zur Vermeidung von Mikroplastik zu leisten, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Rat der Stadt ab sofort auf den Einsatz von Gummigranulat bei allen geplanten Neubauten und Sanierungen von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet verzichtet. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3 und im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 20Gebührenbedarfsberechnung 2023 "Friedhofwesen"Zur Vorlage · 2023/263 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat eine neue Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich des Friedhofswesens vorgelegt. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Entwicklung der Personalkosten, Betriebsaufwendungen sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Die Gesamtkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 1.859.034 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 233.063 Euro entspricht.
In die Berechnung flossen zudem die Ausgleichsmaßnahmen für vergangene Unterdeckungen aus dem Jahr 2019 sowie die Einbeziehung von Überdeckungen aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils. Da Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen, werden 28,48 Prozent der Kosten für die Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen.
Die daraus resultierenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.378.454,07 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Berechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der angepassten Gebührensatzung beschließt. Die neuen Gebührensätze betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren für verschiedene Grabarten, wie etwa Reihengräber, Urnengräber oder Wahlgräber, wobei die Kosten für die Friedhofsanlage als maßgeblicher Kostenfaktor für die Berechnung der Nutzungsgebühren dienen.
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Hauptdokument|20231109141038-0|20231109141047-0|20231109141052-0|20231109141058-0
- 21Antrag der SPD Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 29.10.2023_ Antrag: "Politische Veranstaltungen in Castrop-Rauxel - offen für alle durch mehr Barrierefreiheit im Ratssaal, den Sitzungsräumen sowie den Forum-Hallen"Zur Vorlage · 2023/277 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/277 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe behandelt einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Oktober 2023. Ziel des Antrags ist die Förderung der Barrierefreiheit bei politischen Veranstaltungen in Castrop-Rauxel.
Konkret wird eine Verbesserung der Zugänglichkeit im Ratssaal, in den Sitzungsräumen sowie in den Forum-Hallen angestrebt, um politische Veranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger offen zu gestalten. Die Vorlage wurde für die Beratung im Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 29. November 2023 sowie für die anschließende Beratung im Rat der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein detaillierter Beschlussvorschlag sowie die inhaltliche Ausarbeitung des Sachverhalts sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 22Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum Kommunen-Netzwerk "engagiert in NRW"Zur Vorlage · 2023/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/282 sieht den Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum Kommunen-Netzwerk „engagiert in NRW“ vor. Der Rat der Stadt soll die Verwaltung beauftragen, die entsprechende Vereinbarung mit der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen zu unterzeichnen. Das Netzwerk, das auf einer gemeinsamen Erklärung der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und Pilotkommunen basiert, umfasst mittlerweile über 90 Städte, Kreise und Gemeinden sowie die Bezirksregierung Arnsberg.
Für eine Mitgliedschaft müssen Kommunen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Benennung einer kommunalen Ansprechperson für bürgerschaftliches Engagement, die Verankerung der Engagementförderung als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung sowie die Teilnahme an der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung: Zukunftsfaktor Bürgerengagement - Gemeinsam und vernetzt handeln“ sowie die Bereitschaft zur kontinuierlichen Mitarbeit im Netzwerk erforderlich.
Die Teilnahme am Netzwerk bietet laut Vorlage verschiedene Unterstützungsangebote. Dazu zählen regelmäßige Netzwerktreffen zum fachlichen Austausch, Workshops zu Themen wie Strategieentwicklung oder Digitalisierung sowie ein Wissensmanagement durch Publikationen und Methodenvermittlung. Ein jährliches kommunales Spitzentreffen ermöglicht zudem den Austausch zwischen den kommunalen Verwaltungsspitzen und der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Beitritt nicht.
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- 23Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/285 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/285 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Berechnung zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die neue Gebührensatzung zustimmen.
Nach den vorliegenden Berechnungen ist für das Jahr 2024 eine Anpassung der Gebühren vorgesehen. Die Gebühr für Schmutzwasser soll von 2,85 € pro Kubikmeter auf 3,09 € pro Kubikmeter steigen, was einer Erhöhung von etwa 8,42 % entspricht. Bei der Niederschlagswasserentsorgung ist eine Steigerung von 1,12 € auf 1,14 € pro Quadratmeter gebührenpflichtiger versiegelter Grundstücksfläche vorgesehen, was einem Zuwachs von circa 1,79 % entspricht.
Als Ursachen für diese Kalkulation werden die Inflation, die tarifbedingte Steigerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie eine Erhöhung der Beiträge zu den Gewässerverbänden angeführt. Bei der Niederschlagswassergebühr steht der Gebührenerhöhung eine Zunahme der gebührenrelevanten Flächen um etwa 450.000 Quadratmeter gegenüber, die im Zuge einer Überprüfung der veranlagten Flächen im Stadtgebiet festgestellt wurde.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass der Satzung zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrates am 6. Dezember 2023 und des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorbereitet.
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- 24Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2023/284 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/284 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der entsprechenden Gebühren in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Berechnung zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beiliegenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmen.
Nach der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist für das Jahr 2024 eine Steigerung der Gebühren um etwa 9,00 % vorgesehen. Die Kosten für die Reinigung von Anliegerstraßen sollen von bisher 4,89 € auf 5,33 € pro laufendem Frontmeter steigen. Für die Winterreinigung ist eine Gebühr von 1,70 € pro laufendem Frontmeter kalkuliert, gegenüber 1,60 € im Vorjahr. Als Gründe für diese Anpassung werden die Inflation sowie die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst angeführt.
Zudem ist eine inhaltliche Änderung des § 9 Absatz 2 Satz 2 der Satzung vorgesehen. Der Anspruch auf Gebührenminderung bei ausbleibenden Reinigungsleistungen soll künftig prozentual auf Basis der jährlich geschuldeten Reinigungsleistung bewertet werden, statt auf eine feste Anzahl von Ausfällen begrenzt zu sein. Die Neuregelung sieht vor, dass bei einem Ausbleiben der turnusgemäßen Reinigung auf der gesamten Straße von bis zu 10 % der jährlichen Leistung sowie bei wetter- oder feiertagsbedingten Ausfällen kein Anspruch auf Minderung besteht. Die Bestätigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung durch den Rat der Stadt ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung erforderlich.
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- 25Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Gewässerunterhaltung- und Erlass der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der GewässerunterhaltungZur Vorlage · 2023/286 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/286 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 im Bereich der Gewässerunterhaltung sowie dem Erlass der entsprechenden Gebührensatzung zur Umlage der anfallenden Kosten. Hintergrund der Vorlage ist die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr durch die Stadt Castrop-Rauxel infolge einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW, welche seither durch den EUV Stadtbetrieb erhoben wird.
Die vorliegende Kalkulation zeigt auf, dass die Kostenentwicklung insbesondere durch die Inflation sowie durch tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst beeinflusst wird. Zur Deckung der anfallenden Ausgaben wird vorgeschlagen, die Gebühr für das Jahr 2024 um etwa 5,7 % anzuheben. Die künftige Gebührenstruktur sieht einen Satz von 0,0503 € pro Quadratmeter für befestigte Flächen sowie einen Satz von 0,0018 € pro Quadratmeter für übrige Flächen vor.
Gemäß der Satzung für das Kommununternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR, liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung der Gebühren beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beigefügten Gebührensatzung zur Gewässerunterhaltung zustimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 26Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel -WochenmarktsatzungZur Vorlage · 2023/287 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/287 befasst sich mit der Neufassung der Wochenmarktsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel sowie der damit verbundenen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 als Veranstalter der Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst tätig und erhebt für die Durchführung Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.
Aufgrund der Kostenentwicklung und der Inflation wird eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Die Erhöhung soll im Durchschnitt zwischen 5 und 6 Prozent liegen, um die Aufwendungen des Stadtbetriebs zu decken. Die Vorlage sieht unterschiedliche Sätze pro angefangenem laufendem Meter Verkaufsfront vor, die sich nach der Art der Beschickung und dem Standort richten. So beträgt die Tagesgebühr für Propagandisten auf allen Märkten 7,00 Euro. Für andere Marktbeschicker variieren die Sätze in Ickern und Castrop zwischen 3,50 Euro und 4,20 Euro, abhängig von der Zahlungsweise und dem Umfang der Verpflichtung. In Habinghorst liegen die Sätze zwischen 3,05 Euro und 3,50 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die neue Gebührensatzung zustimmt. Da die Entscheidung über die Satzung eine grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Bestätigung durch den Rat nach dem Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich.
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- 27Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2024Zur Vorlage · 2023/288 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/288 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2024. Der EUV Stadtbetrieb übernimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen als öffentliche Einrichtung.
Die vorliegende Berechnung zeigt, dass die Gebühr im Jahr 2023 bei 81,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt lag. Die Unternehmerkosten belaufen sich für das Jahr 2024 weiterhin auf 42,00 Euro pro Kubikmeter zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, was einen Gesamtwert von 49,98 Euro pro Kubikmeter ergibt. Die Verwaltungskosten werden mit 31,33 Euro pro Kubikmeter angesetzt. Auf Basis dieser Werte ergibt sich rechnerisch ein Gebührensatz von 81,31 Euro pro Kubikmeter, was einer Senkung von 0,03 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Trotz dieser geringfügigen rechnerischen Differenz wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2024 nicht zu ändern und die bestehende Satzung nicht anzupassen. Als Begründung wird angeführt, dass die Unternehmerkosten stabil geblieben sind und mögliche geringfügige Erhöhungen der Abfuhrmengen nicht ausgeschlossen werden können. Aktuell sind 50 Grundstückseigentümer von dieser Regelung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmt, die Gebührensatzung unverändert zu lassen.
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- 28Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/290 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/290 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.
Nach der vorliegenden Kalkulation beläuft sich die Gebühr pro Liter Abfall im Jahr 2024 auf 2,49 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von rund 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 2,30 Euro. Die Verwaltung führt diese Anpassung auf die Notwendigkeit der Kostendeckung zurück. Als Einflussfaktoren für die Kostenkalkulation werden die Inflation, tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie die Bepreisung der CO2-Abgabe aus der Abfallverbrennung angeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beigefügten Gebührensatzung zustimmt. Gemäß der Satzung für das Kommununternehmen EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel –AöR– ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen im übertragenen Aufgabenbereich zuständig. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu bestätigen.
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- 29Antrag CDU Ratsfraktion vom 21.11.2023_Einführung von BodycamsZur Vorlage · 2023/270 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit Datum vom 21. November 2023 einen Antrag zur Einführung von Bodycams gestellt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/270 liegt dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Details zu den Auswirkungen auf andere Bereiche sind im Sachverhalt des Antrags aufgeführt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 30Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2023/280 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Juni 2023 mit einer Bilanzsumme von 519.540.491,35 Euro festzustellen.
Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.946.377,52 Euro erwirtschaftet. Dieser Betrag verringert den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf insgesamt 76.019.093,93 Euro. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Jahresabschlusses ergaben sich bei der Prüfung Änderungen hinsichtlich der Bilanzsumme sowie des Jahresergebnisses.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH durchgeführt, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Ergänzend erfolgte aufgrund einer Softwareumstellung zum Jahresbeginn 2020 eine IT-Systemaufnahme durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach Sichtung der Ergebnisse schriftlich Stellung bezogen und das Urteil der Wirtschaftsprüfer sowie den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht ohne Einwendungen gebilligt. Neben der Feststellung des Abschlusses steht die Entscheidung der Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 an. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Hauptdokument|20231117115811-1|20231117115819-2|20231117115836-0
- 31Resolution vom 21.11.2023_CDU Ratsfraktion_Herausforderungen der Clankriminalität gemeinsam bewältigenZur Vorlage · 2023/289 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/289 der CDU Ratsfraktion befasst sich mit der Bewältigung der Herausforderungen durch Clankriminalität. Die Vorlage, die am 21. November 2023 erstellt wurde, dient als Grundlage für eine Beratung im Rat der Stadt während der Sitzung am 7. Dezember 2023.
Inhaltlich handelt es sich bei dem Dokument um eine Resolution, die darauf abzielt, die Problematik der Clankriminalität als eine gemeinsame Aufgabe darzustellen. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den genauen Wortlaut der Resolution enthält. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine finanzielle Berührung des Haushalts vorliegt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 32Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei dem Kostenträger 360403 (Hilfen zur Erziehung - familienersetzende Hilfen)Zur Vorlage · 2023/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 7. Dezember 2023 über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Jugend und Familie beraten. Die Vorlage 2023/281 sieht vor, für den Kostenträger der familienersetzenden Hilfen im Bereich der Erziehungshilfen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 750.000 Euro bereitzustellen.
Der Bedarf ergibt sich aus der Kostenentwicklung im laufenden Haushaltsjahr. Konkret wird ein Mehraufwand von 550.000 Euro für die laufenden Kosten der gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kindern sowie ein Mehraufwand von 200.000 Euro für laufende Leistungen der Vollzeitpflege beantragt. Durch diese Anpassungen erhöht sich der erwartete Mittelbedarf auf den genannten Sachkonten entsprechend.
Die Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfolgt budgetintern durch Mehreinnahmen. Die Mittel werden durch Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf dem entsprechenden Sachkonto bereitgestellt. Da die geplante Haushaltsüberschreitung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Castrop-Rauxel die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist und keine Auswirkungen auf den städtischen Eigenanteil oder die mittelfristige Haushaltsplanung hat, da die Finanzierung durch die entsprechenden Einzahlungen von Dritten gesichert ist.
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- 33Antrag FWI Fraktion vom 05.10.2023_AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2023/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/238 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der FWI Ratsfraktion vom 5. Oktober 2023. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 7. Dezember 2023 zur Beratung vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 34Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2023/291 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses liegt eine Vorlage zur Neubesetzung des Gremiums vor. Hintergrund der Anfrage ist die durch eine Neuwahl des Jugendamtselternbeirats entstandene Vakanz.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß dem Beschlussvorschlag zwei Personen in den Jugendhilfeausschuss wählen. Dabei ist vorgesehen, einen Vertreter des Jugendamtselternbeirats als ordentliches beratendes Mitglied zu berufen sowie eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied zu bestimmen.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer h dieser Satzung obliegt die Wahl neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Rat der Stadt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 35Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung); Ergänzung des § 13 Abs. 4 der EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2023/293 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/293 sieht eine Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Konkret wird eine Ergänzung des Paragrafen 13 Absatz 4 beantragt, um die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer beim Schutz gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu präzisieren.
Der bestehende Text legt fest, dass Grundstückseigentümer in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene funktionstüchtige und geeignete Rückstausicherungen nach den Regeln der Technik einbauen müssen. Die Sicherungen müssen jederzeit zugänglich sein und eine Selbstüberwachung der Anschlussleitung ermöglichen. Die vorgeschlagene Neufassung ergänzt diesen Passus um den Hinweis, dass die Pflicht zum Einbau einer Rückstausicherung für alle Grundstücke gilt. Dies schließt explizit auch solche Grundstücke ein, bei denen in der Vergangenheit noch keine Rückstausicherung installiert wurde oder die satzungsrechtlich bereits hätte eingebaut werden müssen.
Mit dieser Änderung soll eine Annäherung an die Mustersatzung sowie eine Erhöhung der Rechtssicherheit erreicht werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Beschluss des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zuzustimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebs am 6. Dezember 2023 sowie des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen.
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- 36Genehmigung einer gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 für Beratungsleistungen im Rahmen des geplanten Neubaus der Feuer- und Rettungswache an der Habinghorster Straße (B 235)Zur Vorlage · 2023/292 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt, um die Finanzierung für externe Beratungsleistungen im Rahmen des Neubaus der Feuer- und Rettungswache an der Habinghorster Straße sicherzustellen. Der Rat der Stadt soll die Entscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen, welche die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 vorsieht.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Beschaffungsvariante einer Paketvergabe, die Planung, Bau und Instandhaltung über einen Zeitraum von 25 Jahren umfasst. Für die Vorbereitung dieses Vergabeprozesses wird technische und wirtschaftliche Expertise benötigt, insbesondere im Bereich der Begleitung von ÖPP-Projekten. Um den Zeitplan einzuhalten und eine Realisierung der Maßnahme gegen Ende 2025 oder Anfang 2026 zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Ausschreibung der Beratungsleistungen erforderlich.
Der prognostizierte Bedarf für diese Leistungen beläuft sich auf insgesamt 340.000 Euro. Während 40.000 Euro aus Mitteln des Jahres 2023 genutzt werden können, besteht für das Jahr 2024 ein Restfinanzierungsbedarf von 300.000 Euro. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme einer geplanten Mittel für die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Kirchstraße. Damit die Finanzierung zum Zeitpunkt der Vergabe formal gesichert ist, soll die Ermächtigung unmittelbar bereitgestellt werden.
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- 37Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 07.+ 08. Mai 2024 in NeussZur Vorlage · 2023/294 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Benennung von Delegierten für die anstehende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Beratung an. Die Versammlung findet am 07. und 08. Mai 2024 in Neuss statt.
Gemäß den Vorgaben für Mitgliedsstädte mit einer Einwohnerzahl von bis zu 100.000 Personen ist die Stadt berechtigt, bis zu fünf Delegierte zu entsenden. Diese Delegierten nehmen mit Stimmrecht an der Versammlung teil. Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte der entsandten Personen aus vollwahlsch gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen sollte. Zudem ist bei der Auswahl der Delegierten und Gäste eine Berücksichtigung des Frauenanteils vorgesehen, der mindestens dem Anteil der Frauen in den Stadtvertretungen entsprechen soll.
Die vorliegende Tischvorlage (Nummer 2023/294) enthält einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Benennung der fünf Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2023/295 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht eine Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses zur Entscheidung. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2023/295 regelt die personelle Änderung in der persönlichen Stellvertretung des ordentlichen Mitglieds für die Polizei.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und weiteren ergänzenden Mitgliedern zusammen. Hierbei ist vorgesehen, eine Vertretung der Polizei zu benennen.
Da die bisherige persönliche Stellvertretung für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine neue Person für die Funktion der persönlichen Stellvertretung des ordentlichen Mitglieds nominiert. Die Kriminaloberkommissarin der Polizeiwache Castrop-Rauxel übernimmt die Position als neue Vertreterin. Das ordentliche Mitglied der Polizei bleibt in seiner Funktion unverändert. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 39Resolution vom 02.12.2023_Solidarität mit IsraelZur Vorlage · 2023/297 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wurde am 7. Dezember 2023 eine Tischvorlage mit der Nummer 2023/297 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution mit dem Titel „Solidarität mit Israel“, die auf einer Entscheidung vom 2. Dezember 2023 basiert.
Die Vorlage wurde von den Fraktionsvorsitzenden der CDU, der FDP, der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingereicht. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die den konkreten Wortlaut der Resolution enthält.
Nach Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung der Resolution keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 40'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' Weitere Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei Investitionsnummer ALT884 (Optimierung/ Einrichtung Großspielflächen)Zur Vorlage · 2023/299 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beraten. Im Rahmen der Investitionsnummer ALT884 zur Optimierung und Einrichtung von Großspielflächen wird eine Umschichtung von Mitteln in Höhe von insgesamt 107.350 € für das Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen.
Die beantragte Umschichtung umfasst die Zuweisung von 6.650 € für Spielplätze (Betriebs- und Geschäftsausstattung), 27.000 € für das Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie 73.700 € für den Zukauf von Straßenbäumen und Parkanlagenaufwuchs. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen auf die Positionen für Aufbauten auf unbebauten Grundstücken sowie für Bauten auf fremdem Grund und Boden.
Hintergrund der Vorlage ist die Realisierung des zweiten Bauabschnitts, der den Sportbereich umfasst. Nach der Ausschreibung liegt ein Angebot vor, dessen Kosten auf rund 765.150 € geschätzt werden, sofern die fachtechnische Prüfung ohne Änderungen bleibt. Das Projekt wird durch Landes- und Bundesmittel aus dem Sonderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit einem Höchstbetrag von 750.000 € unterstützt. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Eine finale Zuordnung der Gesamtkosten erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorliegen der Schlussrechnung.
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- 41Anfragen der Ratsmitglieder
- 41.1Antrag der CDU Ratsfraktion vom 18.10.2023 - Anfrage Sondernutzung der "Außengastronomie"Zur Vorlage · 2023/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/271 befasst sich mit einer Anfrage der CDU-Fraktion vom 18. Oktober 2023. Gegenstand der Anfrage ist die Sondernutzung der Außengastronomie.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in verschiedenen Gremien. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 28. November 2023, im Betriebsausschuss 3 am 23. November 2023 sowie im Betriebsausschuss 1 am 29. November 2023 behandelt wird. Abschließend ist die Beratung im Rat der Stadt für den 7. Dezember 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 41.2Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.11.2023_PlakatierungenZur Vorlage · 2023/276 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/276 befasst sich mit einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 15. November 2023 zum Thema Plakatierungen. Der Gegenstand der Anfrage liegt im Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschusses 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses 1 am 29. November 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Sachverhalt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 41.3Anfrage CDU Ratsfraktion vom 10.11.2023_Einführung von BodycamsZur Vorlage · 2023/268 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 2023/268 eine Anfrage zur Einführung von Bodycams eingereicht. Das Dokument, das als Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 dient, befasst sich mit der Frage nach der Implementierung dieser technischen Hilfsmittel.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Anfrage der Fraktion am 10. November 2023 gestellt wurde. In der Vorlage wird festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zum Dokument enthalten.
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- 41.4Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.12.2023_Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH
- 42Mitteilungen der Verwaltung
- 1Abberufung und Bestellung von Rechnungsprüfer*innennicht öffentlich
- 2ISEK Merklinde: Sachstand und weiteres Vorgehen zur Maßnahme ehemaliger Getränkemarktnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich