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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vom 04.10.2024_Nutzung von MähroboternZur Vorlage · 2024/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/200 für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel behandelt einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welcher am 4. Oktober 2024 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Nutzung von Mährobotern.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 12. Dezember 2024 vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind nach den Angaben der Vorlage keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt mit diesem Vorgang verbunden. Der Rat der Stadt ist für die Beratung dieses Antrags zuständig. Die Ausführungen zum Sachverhalt sowie der entsprechende Beschlussvorschlag sind in den Anlagen zur Sitzungsvorlage enthalten.
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- 3Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW vom 11.11.2024_Tempo 30 auf der Recklinghauser StraßeZur Vorlage · 2024/230 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über einen Bürgerantrag beraten, der auf Grundlage von § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt wurde. Der Antrag vom 11. November 2024 thematisiert die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 auf der Recklinghauser Straße.
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/230 weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt. Der entsprechende Beschlussvorschlag sowie weitere Erläuterungen zum Sachverhalt sind in den Anlagen zur Vorlage enthalten. Damit wird die parlamentarische Behandlung des Antrags für die kommende Sitzung vorbereitet.
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- 4Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt) sowie Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2025 und 2026 einschließlich der jeweiligen Anlagen.Zur Vorlage · 2024/264 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026 beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage umfasst neben dem Doppelhaushalt auch den Entwurf eines Haushaltssicherungskonzepts für denselben Zeitraum sowie die dazugehörigen Anlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Entwürfe zur Kenntnis nimmt. Den Mitgliedern des Rates werden die entsprechenden Unterlagen im Rahmen der Sitzung zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Einbringungsreden werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer den Entwurf des Haushalts für die Jahre 2025 und 2026 mündlich erläutern.
Hinsichtlich notwendiger Veränderungen im Stellenplan wird eine gesonderte Vorlage durch den Bereich Hauptverwaltung erstellt.
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- 5Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 2024/265 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel prüft die Anpassungen des Stellenplans für die Jahre 2025 und 2026. Für das Jahr 2025 ist eine Anzahl von etwa 1.186 Stellen vorgesehen, während der Plan für 2026 einen Anstieg auf rund 1.210 Stellen vorsieht.
Im Rahmen der Neugestaltung werden im Jahr 2025 etwa 45 neue Stellen geschaffen. Davon entfallen 15 Positionen auf den Bereich der Offenen Ganztagsschulen, um dort Fachkräfte und Küchenpersonal einzusetzen. Zudem sind 16 Stellen für den Bundesfreiwilligendienst vorgesehen, die durch externe Mittel refinanziert werden. Für das Jahr 2026 ist aufgrund gesetzlicher Betreuungsansprüche eine weitere Erweiterung des Personals in den Ganztagsschulen um 23 Stellen geplant.
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich für den Zeitraum 2025/2026 auf jährlich etwa 2,07 Millionen Euro. Im Jahr 2026 ist eine zusätzliche jährliche Kostensteigerung von rund 1,48 Millionen Euro vorgesehen. Die Verwaltung berichtet zudem über Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung aufgrund eines Fachkräftemangels, der zu wiederholten Stellenausschreibungen führt. Der Stellenplan dient als wesentliche Grundlage für die Personalwirtschaft und die Sicherstellung der städtischen Aufgaben.
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- 6Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 beschließen. Die vorliegende Vorlage empfiehlt für das Jahr 2025 die Festlegung eines einheitlichen Hebesatzes von 825 Hebesatzpunkten. Diese Neuregelung ist Teil der Umsetzung der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zurückgeht und die Anwendung neuer Bewertungsverfahren für Grundstücke vorschreibt.
Die Verwaltung hat den Rat bereits in vorangegangenen Sitzungen über den Entwicklungsstand der Reform informiert. Die Neubewertung der Grundstücke muss landesweit bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Für die Stadt Castrop-Rauxel stellt die Grundsteuer B eine zentrale eigene Einnahmequelle dar, wobei für das Haushaltsjahr 2024 Erträge in Höhe von etwa 17,13 Millionen Euro veranschlagt sind. Die Reform des Bundesgesetzgebers sieht keine strukturelle Erhöhung des Steueraufkommens vor, lässt den Kommunen jedoch die Möglichkeit, durch Anpassungen der Hebesätze auf die durch die Neubewertung entstehenden Belastungsverschiebungen zu reagieren.
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Hauptdokument|20241209161923-1|20241127120506-0|20241209161921-0
- 6.1Antrag der FWI-Fraktion vom 05.12.2024_Änderungsantrag Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/276 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über einen Änderungsantrag zur Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer beraten. Der entsprechende Antrag wurde von der FWI-Fraktion am 5. Dezember 2024 eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer in Castrop-Rauxel mit Wirkung zum 1. Januar 2025.
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Tischvorlage mit der Nummer 2024/276, deren Federführung beim Rat der Stadt liegt. Der Antrag befasst sich mit der Anpassung der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer für das kommende Kalenderjahr. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der zugehörigen Anlage dokumentiert.
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- 7Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 2024/218 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt und ihn zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Für das Haushaltsjahr 2023 weist der Entwurf einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von 930.285,91 Euro aus.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 verzögerte sich aufgrund von Schwierigkeiten bei der Datenmigration im Zuge einer Umstellung auf eine neue Finanzsoftware zum 1. Januar 2020. Nach der Auflösung dieser Rückstände sollen die Jahresabschlüsse künftig wieder in engerer zeitlicher Nähe zum jeweiligen Abschlussstichtag vorgelegt werden können.
Vor der endgültigen Feststellung durch den Rat müssen der Entwurf sowie der Lagebericht geprüft werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat hierfür die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL-WRG GmbH beauftragt. Die Planung sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 3. April 2025 über das Prüfungsergebnis entscheidet. Die abschließende Beschlussfassung des Rates sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters sind für die Sitzung am 15. Mai 2025 vorgesehen.
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- 8Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2022Zur Vorlage · 2024/272 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2022. Grundlage für die Beratung ist der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH, welche den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bewertet hat.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 536.252.596,79 Euro. Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 645.692,91 Euro erwirtschaftet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verringerte sich infolge dieses Ergebnisses auf insgesamt 75.213.897,74 Euro. Im Vergleich zum zuvor vorgelegten Entwurf ergab sich lediglich eine geringfügige Änderung beim Jahresergebnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse in seiner Sitzung beraten und gegenüber dem Rat Stellung genommen. Das Gremium schließt sich dem Urteil der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an und befürwortet den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht. Mit dem Beschluss zur Feststellung des Abschlusses ist zudem die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022 verbunden. Der festgestellte Abschluss wird der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und anschließend öffentlich bekannt gemacht.
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- 9Beteiligungsbericht 2021Zur Vorlage · 2024/199 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 über den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2021 beraten und diesen beschließen sollen. Die Vorlage basiert auf der Entscheidung des Rates, für das Jahr 2021 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses abzusehen. Durch diese Inanspruchnahme der gesetzlichen Option nach § 116a GO NRW trat an die Stelle des Gesamtabschlusses die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts gemäß § 117 GO NRW.
Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche Situation sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche der Stadt. Er enthält Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Jahresergebnissen, dem Stand der Verbindlichkeiten sowie zur Entwicklung des Eigenkapitals. Die Ausarbeitung folgt einem verbindlichen Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Die zeitliche Verzögerung bei der Vorlage des Berichts ist auf einen Wechsel der Finanzsoftware und damit verbundene Probleme bei der Datenmigration zurückzuführen, welche die Aufstellung der Jahresabschlüsse beeinflusst haben. Die Verwaltung erwartet, dass die Stadt im Laufe des Jahres 2025 wieder zum regulären Zustand der jährlichen Abschlusserstellung zurückkehrt. Ein vorläufiger Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 wurde dem Rat bereits im September 2024 vorgelegt.
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- 10Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räume im Bürgerhaus sowie des NutzungsvertragsZur Vorlage · 2024/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird sich mit der Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten im Bürgerhaus sowie des Nutzungsvertrags befassen. Die entsprechende Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung in Abstimmung mit den Bereichen Rechtsangelegenheiten und Rechnungsprüfung erarbeitet.
Hintergrund der Überarbeitung ist eine Feststellung der Rechnungsprüfung aus dem Jahr 2015, wonach Teile der bisherigen Miet- und Benutzungsordnung einer Anpassung bedurften. Die Neufassung dient dazu, die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten zu präzisieren und die Berechnung der Nutzungsentgelte transparenter darzustellen. Eine Erhöhung der Entgelte ist in der vorliegenden Fassung nicht vorgesehen.
Die Vorlage wird im Betriebsausschuss 1 am 4. Dezember 2024 beraten und anschließend in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 113. Änderung zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2024/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die dritte Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sportstätten entscheiden. Diese Regelung umfasst die Gebühren für Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine sowie weitere Nutzergruppen. Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, die Abrechnungsmodalitäten und die Definition der Nutzergruppen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Abrechnungszeitraum für Dauernutzer. Bisher erfolgte die Erstellung der Abrechnungen zur Mitte eines Halbjahres, wobei sowohl das vergangene als auch das kommende Quartal berücksichtigt wurden. Dies führte bei kurzfristigen Schließungen von Sportstätten, etwa aufgrund von Baumaßnahmen oder Einzelterminen, zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung. Künftig soll die Abrechnung erst nach Abschluss jedes Halbjahres durchgeführt werden.
Zudem sieht die Vorlage eine präzisere Definition der Nutzergruppen vor. Ziel ist es, eine eindeutige Zuordnung und eine strukturierte Bearbeitung aller Nutzungsanfragen für die städtischen Sportstätten zu gewährleisten. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Dezember im Rat der Stadt zur Entscheidung ansteht.
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- 12Änderung des Gesellschaftsvertrages der FORUM Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2024/228 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der FORUM Betriebsgesellschaft mbH beauftragen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ergänzung von Veröffentlichungspflichten.
Grund für die Änderung ist die Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die FORUM Betriebsgesellschaft mbH nicht die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllt, soll der Gesellschaftsvertrag so angepasst werden, dass die Anforderungen an den Jahresabschluss und Lagebericht dem aktuellen Landesrecht entsprechen. Zudem wird ein neuer Absatz zur Erfüllung gesetzlicher Publikationspflichten eingeführt.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Änderung des Firmennamens zu EVENTFORUM CASTROP-RAUXEL Betriebsgesellschaft mbH. Dies soll dazu dienen, eine eindeutige Identifizierbarkeit gegenüber einem ähnlich lautenden Unternehmen in privater Trägerschaft zu gewährleisten. Nach der Beschlussfassung durch den Rat müssen die Änderungen durch die Gesellschafter genehmigt, notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Die zuständige Kommunalaufsicht wird über die Änderung informiert.
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- 13Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/231 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beschließen. Konkret geht es um eine Anpassung der Regelungen in den Paragrafen 13 Absatz 2, 5 und 6.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen angepasst. Während bisher die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften galten, ermöglicht die neue Rechtslage eine größenadäquate Gestaltung der Berichtsstandards. Da die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft – definiert durch Bilanzsumme, Umsatzerlöse oder Mitarbeiterzahl – nicht erfüllt, soll der Gesellschaftsvertrag an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Die Änderungen in den weiteren Absätzen dienen der rechtlichen Anpassung sowie redaktionellen Korrekturen im Hinblick auf Verweisnormen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die von der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Änderung zustimmen. Nach der Verabschiedung müssen die Änderungen notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist die Kommunalaufsicht über die Änderung zu informieren.
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- 14Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/232 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH beraten. Die Vorlage sieht Anpassungen in den Paragrafen 14 und 13 des Gesellschaftsvertrages vor.
Grundlage für die Änderung sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen durch das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen sowie europarechtliche Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Bisher galt laut Gesellschaftsvertrag, dass Jahresabschlüsse und Lageberichte nach den Standards für große Kapitalgesellschaften erstellt werden müssen. Da die Entwicklungsgesellschaft jedoch die gesetzlichen Schwellenwerte für eine „große Kapitalgesellschaft“ hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl nicht erreicht, soll die Regelung auf eine größenadäquate Erstellung der Abschlüsse angepasst werden. Zudem ist eine redaktionelle Anpassung zur korrekten Verweisung im Vertrag vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die von der Stadt Castrop-Rauxel entsandten Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH der Änderung zustimmen. Nach der Beschlussfassung müssen die Änderungen notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht erforderlich.
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- 15Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/234 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH beschließen. Konkret wird die Zustimmung der städtisch entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung zu zwei spezifischen Änderungen beantragt.
Die erste Änderung betrifft die Vorgaben zur Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 17 Abs. 1. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen im Kommunalrecht Nordrhein-Westfalens soll die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches an die tatsächliche Größe der Gesellschaft angepasst werden. Da die Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH nicht die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllt, ermöglicht die Neuregelung eine größenadäquate Aufstellung und Prüfung der Abschlüsse.
Zudem soll der Aufgabenbereich der Gesellschaft in § 2 Abs. 2 um die Koordination internationaler Städtepartnerschaften sowie sonstiger internationaler Begegnungen auf kommunaler Ebene erweitert werden. Diese Aufgabe soll künftig nicht mehr durch die Kernverwaltung, sondern durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, um verwaltungsökonomische Synergieeffekte zu nutzen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat müssen die Änderungen durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung formal bestätigt sowie notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Abschließend ist die Änderung der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
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- 16Änderung der KommunalunternehmenssatzungZur Vorlage · 2024/235 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/235 sieht eine Anpassung und Ergänzung der Kommunalunternehmenssatzung für den Stadtbetrieb Castrop-Rauxel „EUV“ vor. Die Änderungen sind notwendig, um die Delegation von Aufgaben sowie den Teilbetriebsübergang im Bereich des Stadtgrüns und des Friedhofswesens rechtlich abzubilden. Zudem sollen weitere tatsächliche und rechtliche Entwicklungen in der Satzung berücksichtigt werden.
Die geplanten Anpassungen betreffen verschiedene regulatorische Aspekte des Unternehmens. Dazu gehören unter anderem der Gegenstand des Kommunalunternehmens, die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sowie die Zusammensetzung und die Aufgabenbereiche des Vorstands. Des Weiteren werden Regelungen zur Wirtschaftsführung, zum Rechnungswesen, zur Vermögensverwaltung und zur Prüfung sowie zur Offenlegung angepasst. Auch Bestimmungen zu Überleitungsregelungen und zur Personalvertretung sind Teil der Neufassung. Die vorliegenden Änderungen wurden bereits mit der Kommunalaufsicht sowie dem zuständigen Bereich abgestimmt. Der Beschlussvorschlag wird im Verwaltungsrat des EUV sowie im Rat der Stadt beraten.
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- 17Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Gewässerunterhaltung- und Beschluss über die Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der GewässerunterhaltungZur Vorlage · 2024/242 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/242 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 im Bereich der Gewässerunterhaltung sowie den Beschluss zur Gebührensatzung für die Umlage der Kosten dieser Unterhaltung. Dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird vorgeschlagen, die vorliegende Berechnung sowie die Entscheidung, die bestehende Satzung nicht zu ändern, zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage führt aus, dass trotz einer für das Jahr 2025 prognostizierten Inflationsrate von zwei Prozent keine Notwendigkeit besteht, die Gebühren im Bereich der Gewässerunterhaltung anzupassen. Die entsprechenden Beratungen sind für den Verwaltungsrat EUV am 11. Dezember 2024 und für den Rat der Stadt am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 18Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/241 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich im Dezember 2024 mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 im Bereich der Straßenreinigung sowie der entsprechenden Satzung auseinander. Laut der vorliegenden Berechnung der Verwaltung sind für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung keine Änderungen der Gebühren vorgesehen.
Eine Anpassung wird lediglich für den Fahrbahnwinterdienst vorgeschlagen. Die Gebühr pro laufendem Frontmeter soll von bisher 1,70 Euro auf 1,61 Euro gesenkt werden. Diese Änderung betrifft die Reinigungsklassen 1 bis 6, 8 sowie die Klasse 9. Trotz einer prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent für das Jahr 2025 ergibt die Berechnung keine Notwendigkeit für eine Anpassung der Gebühren für die regulären Reinigungsleistungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Berechnung zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates, bevor die Satzung offiziell bekannt gemacht werden kann.
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- 19Gebührenbedarfsberechnung 2025 und Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel -Wochenmarktsatzung-Zur Vorlage · 2024/243 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrats EUV am 11. Dezember 2024 sowie des Stadtrats am 12. Dezember 2024 wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 im Bereich der Wochenmärkte zur Kenntnis genommen. Damit einhergehend steht der Beschluss, die bestehende Satzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel – die sogenannte Wochenmarktsatzung – nicht zu ändern.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die aktuelle Berechnung des Gebührenbedarfs. Trotz einer für das Jahr 2025 prognostizierten Inflationsrate von zwei Prozent ergibt sich aus der vorliegenden Kalkulation keine Notwendigkeit, die Gebühren im Bereich der Wochenmärkte anzupassen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 20Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Abfallentsorgung- und Beschluss über die Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/244 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2024/244 wird die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung in Castrop-Rauxel für das Jahr 2025 behandelt. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Berechnung sowie den Beschluss, die Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung nicht zu ändern, zur Kenntnis nehmen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine für das Jahr 2025 prognostizierte Inflationsrate von zwei Prozent. Aufgrund dieser Entwicklung wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Notwendigkeit besteht, die Gebühren im Bereich der Abfallentsorgung anzupassen. Eine Änderung der bestehenden Satzung ist somit nicht vorgesehen.
Die Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Verwaltungsrat EUV am 11. Dezember 2024 und anschließend im Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Entscheidung entstehen.
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- 21Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Stadtentwässerung- und Beschluss über die Entwässerungsgebühren in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/248 · Sitzungsvorlage
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In den Sitzungen des Verwaltungsrats EUV und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel im Dezember 2024 wird die Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2025 behandelt. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/248 legt dar, dass trotz einer für das Jahr 2025 prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent keine unmittelbare Notwendigkeit für eine Anpassung der bestehenden Entwässerungsgebühren besteht.
Auf Grundlage dieser Berechnung wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss, die aktuelle Entwässerungssatzung nicht zu verändern, zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich die Kostenentwicklung im Bereich der Stadtentwässerung für das kommende Jahr auf einem moderaten Niveau bewegt und somit keine Änderung der Gebührensätze erforderlich ist. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in dem Dokument nicht angegeben.
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- 22Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2025Zur Vorlage · 2024/247 · Sitzungsvorlage
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Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant für das Jahr 2025 eine Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, den Gebührensatz für diese Entsorgungsleistungen zu senken. Aktuell sind 50 Grundstückseigentümer in der Stadt betroffen, deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und bei denen durchschnittlich zwischen vier und fünf Kubikmeter Schlamm abgefahren werden.
Die neue Gebührenberechnung sieht einen Satz von 81,19 Euro pro angefangenem Kubikmeter Grubeninhalt vor. Damit sinkt der Betrag um 0,15 Euro im Vergleich zum bisherigen Satz von 81,34 Euro. Die Kalkulation basiert auf Verwaltungskosten in Höhe von 31,21 Euro pro Kubikmeter sowie Unternehmerkosten von 49,98 Euro pro Kubikmeter inklusive Umsatzsteuer. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung für 2025 zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die entsprechende Satzung zustimmen.
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- 23Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.09.2024)Zur Vorlage · 2024/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes zum Berichtsstichtag 30. September 2024 informiert. Aufgrund der seit 2011 bestehenden bilanziellen Überschuldung ist die Stadt nach den gesetzlichen Regelungen des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und jährlich fortzuschreiben.
Das für das Jahr 2024 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Juli 2024 nicht genehmigt. Die entsprechende Ablehnungsverfügung enthielt verschiedene Nebenbestimmungen. Eine dieser Vorgaben sieht vor, der Kommunalaufsicht zum Berichtsstichtag 30. September 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorzulegen. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dazu, den Rat über den Bericht in Kenntnis zu setzen, welcher der Kommunalaufsicht am 25. November 2024 vorgelegt wurde.
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Hauptdokument|20241127151207-0|20241127151212-0|20241127151216-0|20241127151219-0|20241127151222-0
- 24Öffnungszeiten BürgerbüroZur Vorlage · 2024/217 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät über eine Änderung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, die Öffnungszeiten am Donnerstag künftig von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:30 Uhr festzulegen.
Hintergrund ist eine Erprobungsphase, in der das Bürgerbüro zwischen Februar und August 2024 an Donnerstagen jeweils bis 18:30 Uhr geöffnet war. Während dieses Zeitraums wurden 245 zusätzliche Termine im erweiterten Zeitraum zwischen 17:30 und 18:30 Uhr wahrgenommen. Eine Kundenbefragung zur Erprobungsphase zeigte eine hohe Zufriedenheit unter den Teilnehmenden. Im Vergleich zu der zuvor durchgeführten Testphase mit einer Samstagsöffnung, bei der 119 Termine verzeichnet wurden, konnte die Donnerstagserweiterung die Anzahl der zusätzlich angebotenen Termine steigern. Zudem wird angeführt, dass die Erweiterung am Donnerstag die Personalkosten reduziert, da keine Wochenendvergütungen anfallen.
Ziel der dauerhaften Anpassung ist es, das Angebot an freien Terminen zu erhöhen und die Flexibilität für Sonderwünsche beizubehalten. Gleichzeitig bereitet die Verwaltung die Umstellung des telefonischen Servicecenters auf den städtischen Betrieb vor, um eine bessere Abstimmung bei der Terminvergabe innerhalb der Stadtverwaltung zu ermöglichen.
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- 24.1Antrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2024_Änderungsantrag BürgerbüroZur Vorlage · 2024/273 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/273 einen Änderungsantrag zum Bürgerbüro eingebracht. Das Dokument ist als Tischvorlage für die anstehenden Sitzungen des Betriebsausschusses 1 sowie des Rates der Stadt vorgesehen. Die Beratung im Betriebsausschuss 1, der unter anderem für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist, findet am 4. Dezember 2024 statt. Im Rat der Stadt ist die Behandlung der Vorlage für den 12. Dezember 2024 angesetzt.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch diesen Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine Berührung des Haushalts vorliegt. Der Antrag der Fraktion bezieht sich auf eine Änderung im Bereich des Bürgerbüros. Die detaillierten inhaltlichen Anpassungen sowie der entsprechende Beschlussvorschlag sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 25Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_Nutzungs- und Verwertungsrechte an Kunstobjekten im öffentlichen RaumZur Vorlage · 2024/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/219 einen Antrag eingereicht, der die Nutzungs- und Verwertungsrechte an Kunstobjekten im öffentlichen Raum zum Gegenstand hat. Das Dokument dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage ist zunächst für die Sitzung des Betriebsausschusses 1, zuständig für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, am 4. Dezember 2024 vorgesehen. Im Anschluss daran soll das Thema im Rat der Stadt in der Sitzung am 12. Dezember 2024 behandelt werden.
Inhaltlich befasst sich der Antrag mit den rechtlichen Aspekten bezüglich der Nutzung und Verwertung von Kunstwerken, die im öffentlichen Raum aufgestellt sind. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zum Dokument enthalten.
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- 26Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_SperrmüllZur Vorlage · 2024/222 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/222 behandelt einen Antrag der FDP-Fraktion zum Thema Sperrmüll, welcher am 4. November 2024 eingereicht wurde. Den vorliegenden Unterlagen zufolge sind durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Der Beratungsprozess des Antrags ist für verschiedene kommunale Gremien vorgesehen. Die erste Beratung soll im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 3. Dezember 2024 stattfinden. Im Anschluss daran wird das Anliegen im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. Dezember 2024 behandelt. Die abschließende Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2024 geplant. Der vorliegende Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion.
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- 27Einrichtung von Waffenverbotszonen; Sachstandsbericht der VerwaltungZur Vorlage · 2024/226 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Stadtgebiet vorgelegt. Hintergrund ist ein zuvor zurückgezogener Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Aus den Ergebnissen einer Videokonferenz der Ordnungsdezernenten des Kreises Recklinghausen geht hervor, dass Kommunen nicht eigenständig über die Einrichtung solcher Zonen entscheiden können.
Nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen liegt die Befugnis zum Erlass von Waffenverbotszonenverordnungen beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD). Dieses entscheidet auf Antrag der zuständigen Kreispolizeibehörden, sofern eine entsprechende Gefahrenprognose vorliegt. Derzeit sind solche Zonen in Städten wie Düsseldorf, Köln und Hamm aktiv.
Der Bericht erläutert zudem, dass die Polizei bereits jetzt im Rahmen strategischer Fahndungen anlasslose Kontrollen durchführen kann, ohne dass eine spezifische Waffenverbotszone vorliegen muss. Darüber hinaus wird auf einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit hingewiesen, der Änderungen im Waffengesetz vorsieht. Dieser Entwurf beinhaltet unter anderem die Möglichkeit eines generellen Messertrageverbots bei öffentlichen Veranstaltungen.
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- 28Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024_Maßnahmen gegen MesserkriminalitätZur Vorlage · 2024/249 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/249 einen Antrag vorgelegt, der sich thematisch mit Maßnahmen gegen Messerkriminalität befasst. Der entsprechende Antrag wurde von der Fraktion am 15. November 2024 erstellt.
Für die parlamentarische Behandlung ist eine festgelegte Beratungsfolge vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Betriebsausschuss 1, dem die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zugeordnet sind, beraten. Im Anschluss folgt die Beratung im Betriebsausschuss 2, der für die Themen Familie, Jugend, Soziales und Bildung zuständig ist. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Behandlung im Rat der Stadt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass durch den Antrag keine haushaltsmäßigen Veränderungen entstehen. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer Anlage zum Dokument enthalten, auf die in der Vorlage verwiesen wird.
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- 29Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024_Erweiterung der Service-Dienstleistungen im BürgerbüroZur Vorlage · 2024/251 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2024/251 einen Antrag zur Erweiterung der Service-Dienstleistungen im Bürgerbüro eingebracht. Das entsprechende Anliegen der Fraktion datiert vom 15. November 2024 und wurde für die anstehende Beratung vorbereitet.
Die parlamentarische Behandlung des Antrags ist für den Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) sowie für den Rat der Stadt vorgesehen. Der Betriebsausschuss 1 übernimmt in diesem Vorgang die Federführung. In der vorliegenden Unterlage wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Damit ist eine unmittelbare finanzielle Belastung des städtischen Haushalts durch diesen Antrag nicht ausgewiesen. Der detaillierte Beschlussvorschlag zu den geplanten Maßnahmen ist in einer separaten Anlage zum Dokument enthalten.
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- 30Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 19.11.2024_Prüfauftrag zur Einrichtung von Fahrrad-Zonen im StadtgebietZur Vorlage · 2024/267 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und B90/Die Grünen haben mit einem Antrag vom 19. November 2024 die Prüfung der Einrichtung von Fahrrad-Zonen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel angeregt. Der vorliegende Antrag, dokumentiert unter der Nummer 2024/267, sieht einen Prüfauftrag vor, um die Möglichkeiten für die Ausweisung spezifischer Zonen für den Radverkehr zu untersuchen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Sitzungsvorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die parlamentarische Behandlung des Antrags ist für die kommenden Wochen in verschiedenen Gremien vorgesehen. Neben dem Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) steht das Thema auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen). Eine abschließende Beratung im Rat der Stadt ist für den 12. Dezember 2024 geplant.
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- 31Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024_Verkehrsberuhigung DammstraßeZur Vorlage · 2024/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/250 einen Antrag zur Verkehrsberuhigung in der Dammstraße eingebracht. Das Dokument befasst sich mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in dem genannten Straßenabschnitt.
Der Beratungszyklus für diesen Antrag ist über verschiedene Gremien verteilt. Die erste Beratung erfolgt im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. Dezember 2024. Im Anschluss findet eine Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 5. Dezember 2024 statt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
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- 32Einzelhandelskonzept Hier: Beschluss der FortschreibungZur Vorlage · 2024/207 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen. Das Konzept dient als Grundlage für die Planung und Steuerung des Einzelhandels sowie zur Bewertung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Stadtgebiet. Die Verwaltung beauftragte die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit der Erstellung dieser Aktualisierung, um den aktuellen Stand der Versorgungsstrukturen abzubilden.
Die Grundlage der Fortschreibung bilden eine flächendeckende Erhebung von Einzelhandelsunternehmen und Ladenlokalleerständen sowie Verbraucher- und Händlerbefragungen aus den Jahren 2023 und 2024. In den Prozess war zudem ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Fraktionen, der Fachverwaltung, lokalen Werbegemeinschaften und Trägern öffentlicher Belange wie der IHK oder dem Handelsverband eingebunden.
Inhaltlich bleibt die zweistufige Zentrenhierarchie mit der Innenstadt als Hauptzentrum und fünf Nahversorgungszentren – Henrichenburg, Ickern, Habinghorst, Rauxel-Nord und Schwerin – bestehen. Die Abgrenzungen dieser Versorgungsbereiche wurden an aktuelle Gegebenheiten angepasst, was zu einer geringfügigen Verkleinerung der Flächen führt. Während der Sonderstandort Siemensstraße weitgehend unverändert bleibt, wird die Ausrichtung des Standorts Am Landwehrbach auf den nördlichen Bereich begrenzt. Zudem wurden die Sortimentslisten sowie die Empfehlungen zur Steuerung und Umsetzung aktualisiert.
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- 33Bebauungsplan Nr. 268 "Südlicher Abschnitt Westring" hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/278 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 268 „Südlicher Abschnitt Westring“ beschließen, womit die Verwaltung mit der Planerstellung beauftragt wird. Das etwa sechs Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Behringhausen und umfasst gewerbliche Flächen entlang des Westrings.
Die Aufstellung erfolgt aufgrund einer Anpassung an das aktuelle Einzelhandelskonzept der Stadt. Während das Gebiet früher als Sonderstandort für den großflächigen Einzelhandel geführt wurde, ist nun die Förderung von produzierendem Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen die zulässigen Nutzungsarten konkretisiert werden. Dabei ist eine Einschränkung von reinen Lagernutzungen sowie Logistikbetrieben zur Vermeidung von Verkehrsbelastungen Teil der Planung. Auch Regelungen zu Vergnügungsstätten und Werbeanlagen sind Bestandteil der geplanten Festsetzungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die ökologische Gestaltung des Gebiets. Ziel ist eine klimaresiliente Struktur, die durch Maßnahmen zur Regenwasserabkopplung, verstärkte Versickerung und Begrünung die Starkregevorsorge unterstützt und das lokale Kleinklima verbessert. Zudem sollen Baugrenzen sowie Vorgaben zur Begrenzung der Bodenversiegelung festgelegt werden, um die städtebauliche Qualität zu sichern.
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- 34Nahmobilitätskonzept: Zwischenevaluation 2024Zur Vorlage · 2024/209 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Zwischenevaluation des Nahmobilitätskonzepts für das Jahr 2024 informiert. Das im Jahr 2021 beschlossene Konzept dient als strategische Grundlage für die Verkehrsplanung und umfasst über 850 Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität, unterteilt in kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume. Die aktuelle Auswertung dokumentiert den Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmenbereiche.
Im Bereich des Fußverkehrs sind etwa die Hälfte der kurzfristigen Maßnahmen bereits in Bearbeitung oder abgeschlossen. Zu den genannten Beispielen gehören die Anpassung der Wartezeiten am Simon-Cohen-Platz sowie die Planung barrierefreier Lichtsignalanlagen am Altstadtring. Auch im Radverkehr wurden zwei Drittel der kurzfristigen Maßnahmen eingeleitet. So wurden Fahrradstraßen auf der Pöppinghauser Straße, dem Ringelrodtweg und der Wewelingstraße bereits eingerichtet, während die Planungen für die Schillerstraße und die Lange Straße abgeschlossen sind. Für den Altstadtring-Radweg wurden die Planungen an Straßen.NRW übergeben.
Zusätzlich zu den verkehrsspezifischen Maßnahmen umfasst das Konzept übergeordnete Aufgaben wie die Mitgliedschaft in der AGFS oder die Pflege des Verkehrsnetzes. Der Rat wird gebeten, die Zwischenevaluation sowie den Zwischenbericht zur AGFS zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung nutzt das Umsetzungskonzept als Leitlinie für die Durchführung der geplanten Maßnahmen.
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Hauptdokument|20241106181102-0|20241106181106-0|20241106181110-0|20241106181115-0
- 35ISEK Stadtmittelpunkt - Sachstand, Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2025 sowie Antragsverfahren Nationale Projekte des StädtebausZur Vorlage · 2024/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Prozess des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Stadtmittelpunkt wird in Castrop-Rauxel fortgesetzt. Die Gesamtmaßnahme wurde mit einer vorläufigen Förderobergrenze von rund 25,6 Millionen Euro in das Stadterneuerungsprogramm aufgenommen, wobei der Bewilligungszeitraum bis Ende 2030 reicht. Für den Finanzierungsabschnitt 2025 wurden bei der Bezirksregierung Münster verschiedene Maßnahmen angemeldet. Dazu gehören die klimagerechte Umgestaltung des Forumsplatzes, Planungskosten für die Transformation zum Rathaus der Bürgerschaft sowie die Aufwertung von Fußwegverbindungen in den Quartieren Rosenstraße und Europaplatz.
Hinsichtlich bereits bewilligter Mittel umfasst der Finanzierungsabschnitt 2024 rund 1,5 Millionen Euro für die Ausfinanzierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks am Hallenbad sowie für weitere Planungskosten. Für den Zeitraum 2022 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung des Forumsplatzes abgeschlossen, während ein Wettbewerb zur Potenzialfläche Ost auf das Jahr 2025 verschoben wurde. Zudem wird derzeit ein energetisches Sanierungskonzept für das Rathaus in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erarbeitet.
Im Bereich der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ wurde die Interessensbekundung der Stadt durch eine Expertenkommission empfohlen und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bestätigt. Die aktualisierte Zuwendungshöhe für dieses Projekt beläuft sich auf 3 Millionen Euro. Die Verwaltung bereitet nun den entsprechenden Zuwendungsantrag vor.
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Hauptdokument|20241112092248-0|20241107150450-0|20241107151249-0
- 36Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_Antrag den Fahrradweg vor dem Bringhof Ickern zukünftig farbig zu markierenZur Vorlage · 2024/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/224 einen Antrag eingebracht, der die künftige Gestaltung eines Fahrradweges betrifft. Der Antrag, welcher am 4. November 2024 gestellt wurde, befasst sich mit der farblichen Markierung des Radwegs im Bereich vor dem Bringhof Ickern. Ziel der Vorlage ist es, eine farbige Kennzeichnung dieses Abschnitts zu veranlassen.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für die kommenden Sitzungsperioden angesetzt. Zunächst soll das Anliegen im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 5. Dezember 2024 behandelt werden. Im Anschluss daran ist eine Entscheidung durch den Rat der Stadt für die Sitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien.
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- 37Einführung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/227 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die geplante Einführung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr informiert. Das stationsgebundene System, dessen Federführung beim Regionalverband Ruhr liegt, soll im Zuge einer Neuausschreibung ab dem Jahr 2025 auf weitere Kommunen ausgeweitet werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines kreisweiten Konzepts des Kreises Recklinghausen. Für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel sind dabei bis zu 62 Fahrräder an etwa 15 Stationen vorgesehen. Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 18.006,18 Euro werden durch den Kreis Recklinghausen über die Kreisumlage finanziert, sofern der entsprechende Kreistagsbeschluss vorliegt. Diese Finanzierung ist für die ersten fünf Jahre der Systemlaufzeit geplant.
Ein Start des Verleihsystems wird für das Jahr 2026 angestrebt, abhängig vom Abschluss des Ausschreibungsprozesses und der Zustimmung des Kreistags Recklinghausen. Die Maßnahme dient der Förderung der Mobilität im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts sowie der Vorbereitung auf die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027. Die Verwaltung plant dabei vorrangig den Einsatz virtueller Stationen ohne bauliche Maßnahmen, um eine flexible Anpassung des Stationsnetzes zu ermöglichen.
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- 38Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_Zukünftige Einrichtung von Umleitungen bei StraßensperrungenZur Vorlage · 2024/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur zukünftigen Einrichtung von Umleitungen bei Straßensperrungen eingebracht. Gegenstand der Vorlage 2024/239 ist die Regelung, wie bei Sperrungen von Straßen, beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen, verfahren werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Verwaltung dazu beauftragt, bei der Einrichtung von Straßensperrungen künftig Umleitungen bereitzustellen, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll nach Möglichkeit durch den EUV Stadtbetrieb erfolgen.
Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung zur Beratung vorgelegt. Im weiteren Verfahren ist eine Behandlung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 39Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen: Bundesförderprogramm "Graue Flecken"Zur Vorlage · 2024/259 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über einen Antrag zum Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ entscheiden. Ziel ist der Anschluss von 564 Adressen an das Glasfasernetz. Hierzu wird vorgeschlagen, den Kreis Recklinghausen zu beauftragen, einen gemeinsamen Förderantrag für die beteiligten Kommunen zu stellen und einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von insgesamt 451.200 Euro, was zehn Prozent der Gesamtfördersumme entspricht. Diese Kosten sollen ab dem Jahr 2027 über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils rund 90.240 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Nach einer fachlichen Bewertung wird die Zahlung als investiver Vorgang eingestuft, wodurch die unmittelbare Belastung des Ergebnishaushalts vermieden werden soll.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Markterkundung aus dem Jahr 2023, nach der in den kreisangehörigen Städten noch immer tausende Adressen unterversorgt sind und kein Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen geplant ist. Ein Verbundantrag über den Kreis wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten auf Fördermittel des Bundes und des Landes zu erhöhen und bestehende Synergien aus vorangegangenen Programmen zur Versorgung von „Weißen Flecken“ zu nutzen.
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- 40Sachstandsbericht zu den Fördermaßnahmen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2024/252 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit einem Sachstandsbericht zu den Fördermaßnahmen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“. Die Sitzungsvorlage sieht vor, die aktualisierten Arbeitslisten zu diesen Programmen zur Kenntnis zu nehmen und als neue Gesamtmaßnahmenlisten zu beschließen.
Im Bereich des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) sind die beschlossenen Maßnahmen beendet und die Fördermittel beantragt. Aufgrund einer teilweisen Nichtumsetzung einer Straßenbaumaßnahme wurde ein Restbetrag von rund 40.571 Euro für die Erneuerung der Heizungsregelung in einem Kindergarten verwendet, um einen Verfall der Mittel zu verhindern.
Für das zweite Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II), welches auf die Schulinfrastruktur begrenzt ist, befindet sich ein Neubauprojekt an der Fridtjof-Nansen-Realschule weiterhin in der Umsetzung. Der Abschluss der Maßnahme sowie die Schlussrechnung werden für Juni 2025 erwartet. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ wurden Kreditkontingente in Höhe von insgesamt rund 9,74 Millionen Euro abgerufen. Die Mittelverwendung wird fortlaufend nachgewiesen, wobei ein Teil der Mittel als Eigenanteil für die oben genannte Baumaßnahme eingesetzt wird.
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Hauptdokument|20241119100002-0|20241119100003-1|20241119100004-2|20241119100008-3
- 41Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2024_Städtepartnerschaften im StadtbildZur Vorlage · 2024/256 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/256 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion, der am 19. November 2024 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist das Thema „Städtepartnerschaften im Stadtbild“. Die parlamentarische Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2024 zur Beratung vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der SPD-Fraktion eingebracht. Die inhaltliche Ausgestaltung und die konkreten Maßnahmen im Bereich der Städtepartnerschaften sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten, auf die sich der Beschlussvorschlag bezieht. Die Stabsstelle Ratsangelegenheiten ist für die Erstellung dieser Sitzungsvorlage verantwortlich.
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- 42Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) sowie Teilbetriebsübergang des Bereichs 67 (Stadtgrün und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 01.01.2025 hier: Abschluss eines Delegationsvertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb (AöR)Zur Vorlage · 2024/263 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel prüft die Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR), um die Friedhofsträgerschaft sowie die Satzungshoheit für das Friedhofs- und Bestattungswesen zum 1. Januar 2025 zu übertragen. Dieses Vorhaben baut auf vorangegangenen Beschlüssen zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des ehemaligen Tiefbauamtes auf.
Im Rahmen der Vorlage wird die Zustimmung zu einem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Delegationsvertrages zwischen der Stadt und dem EUV Stadtbetrieb beantragt. Die Verwaltung ist beauftragt, diesen Vertrag mit dem Vorstand des EUV abzuschließen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung notwendiger Änderungen an der Kommunalunternehmenssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Der Vertrag regelt zudem die personelle Fortführung der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Beschäftigten im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist von der Zustimmung des Landrates des Kreises Recklinghausen abhängig. Des Weiteren ist vorgesehen, nach Vorliegen der Werte aus dem Jahresabschluss 2024 im Jahr 2025 eine separate Regelung für die Übertragung von Anlagevermögen, wie Grundstücke und technische Anlagen, zu treffen. Die Stellungnahme des Personalrates zur geplanten Maßnahme liegt der Vorlage bei.
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- 43Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget 36.03 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Kostenträger 360302, Kostenstelle 50540, Sachkonto 5339400 - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 20.11.2024Zur Vorlage · 2024/262 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. November 2024 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Budget für Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, speziell für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Verwaltung führt einen Mehraufwand bei den Aufwendungen an, da die Kostenentwicklung nicht planmäßig verläuft. Grund dafür ist eine unvorhersehbare Steigerung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, da die im Haushaltsplan angenommene Anpassungsrate zu gering war. Zwar konnten bereits gestiegene Erträge aus Erstattungsfällen und Rückzahlungen des Landes zur Kompensation herangezogen werden, dennoch besteht ein verbleibender Mehrbedarf von etwa 130.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024.
Die Deckung dieses Betrags soll durch zusätzliche Erträge aus dem Bereich der Erstattungen erfolgen. Da die Summe die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Aufgrund der Notwendigkeit, die Mittel bereits zum Rechenlauf Ende November 2024 zur Verfügung zu haben, wurde die Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten Ratssitzung am 12. Dezember 2024 getroffen.
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- 44Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Budget 36.04 - Hilfen zur Erziehung; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.10.2024Zur Vorlage · 2024/269 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Oktober 2024 genehmigen. Diese betrifft die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Budget für Hilfen zur Erziehung. Der Beschlussvorschlag, der vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied unterbreitet wurde, dient der Deckung von Mehraufwendungen im laufenden Haushaltsjahr.
Die Verwaltung führt als Gründe für den gestiegenen Bedarf eine Kostenentwicklung bei Stunden-, Tagessätzen und Pauschalangeboten an, die auf Tarifanpassungen und Inflation zurückzuführen ist. Zudem wurde ein Anstieg der Fallzahlen verzeichnet, insbesondere bei der Unterbringung minderjähriger unbegleitter Flüchtlinge. Da die entsprechenden Kostenerstattungen durch das Land zeitversetzt erfolgen, stehen diese Mittel im aktuellen Haushaltsjahr noch nicht zur Verfügung. Der gesamte Mehraufwand beläuft sich auf rund 3.997.000 Euro.
Zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten werden überplanmäßige Erträge sowie Minderaufwendungen in anderen Bereichen des Haushalts herangezogen. Dazu gehören unter anderem höhere Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie geringere Aufwendungen bei der Kreisumlage und den Zinsen für Kassenkredite. Da die geplanten Ausgaben die festgelegte Wertgrenze überschreiten, ist die Entscheidung des Rates erforderlich.
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- 45Verwendung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9)Zur Vorlage · 2024/246 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Verwendung von Mitteln aus dem finanziellen Ausgleich gemäß dem Belastungsausgleichsgesetz G9. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schulträgern einen Ausgleich für die Kosten gewährt, die durch die Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium entstehen. Dies umfasst insbesondere die Investitionen in Schulraum und dessen Ausstattung infolge der zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Teilbetrag in Höhe von 444.798,58 Euro bewilligt. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um diesen Betrag im Haushalt korrekt zu verbuchen. Die Mittel sollen ab dem Jahr 2025 für einen Erweiterungsbau des Ernst-Barlach-Gymnasiums verwendet werden. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein weiterer Belastungsausgleich erwartet, wobei der Gesamtbetrag auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt wird.
Die Umsetzung der Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Dieser Vorbehalt erfolgt auf Anregung des Landrates Recklinghausen, da eine Prüfung der rechtlichen Tragfähigkeit solcher Praktiken durch die Bezirksregierung Münster stattfindet. Da die geplante Haushaltsüberschreitung den Wert von 75.000 Euro übersteigt, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 4643. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover; Benennung von DelegiertenZur Vorlage · 2024/030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 über die Benennung von Delegierten für die 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entscheiden. Die Versammlung findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt.
Nach den Satzungen des Deutschen Städtetages stehen der Stadt zwei stimmberechtigte Delegierte zu, wobei die Hälfte dieser Personen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen soll. Darüber hinaus besteht die Option, Gäste ohne Stimmrecht zu benennen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen Vertreter der Verwaltung sowie ein Ratsmitglied als stimmberechtigte Delegierte zu bestimmen.
Die anfallenden Übernachtungs- und Fahrtkosten werden auf etwa 1.200 Euro geschätzt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung vorgesehen und stehen zur Verfügung.
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- 47Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbHZur Vorlage · 2024/236 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über die Benennung eines Vertreters für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH beraten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/236 regelt die Nachbesetzung dieser Position im Gremium.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass der Rat der Stadt Vertreter für Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen benennt, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Dies umfasst unter anderem die Vertretung in Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten.
Ein bisheriger Vertreter war seit einem Beschluss aus dem Jahr 2020 in diesem Beratungsgremium tätig. Aufgrund des Todes der betreffenden Person muss nun ein neuer Vertreter bzw. eine neue Vertreterin durch den Rat bestimmt werden. Die Vorlage hält fest, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- 48Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2024_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2024/257 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2024 einen Antrag zur Neubesetzung von Ausschüssen vorgelegt. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/257 wurde am 19. November 2024 erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Rat.
Der Gegenstand des Antrags umfasst die Regelungen zu Ausschussumbesetzungen innerhalb der städtischen Gremien. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Es sind somit keine finanziellen Folgen oder Budgetänderungen für den Haushalt der Stadt durch diesen Antrag zu erwarten. Die Federführung für diese Sitzungsvorlage liegt beim Rat der Stadt. Der Vorgang ist als öffentliche Vorlage gekennzeichnet.
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- 49Umbesetzung des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 2024/266 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Anlass für diesen Vorgang ist die durchgeführte Neuwahl des Jugendamtselternbeirats.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel obliegt dem Rat die Aufgabe, neue Mitglieder in den Ausschuss zu wählen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen Vertreter des Jugendamtselternbeirats als ordentliches Mitglied sowie eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.
Mit dieser personellen Änderung im Gremium sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Neubesetzung erfolgt im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben zur Zusammensetzung des Ausschusses nach Abschluss des Wahlvorgangs im Elternbeirat.
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- 50Umbesetzung Jugendhilfeausschusses nach Neuwahl des Kinder-und JugendparlamentsZur Vorlage · 2024/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Anlass für die vorliegende Sitzungsvorlage ist die Neuwahl des Kinder- und Jugendparlaments, wodurch die bisherigen Vertreter im Ausschuss nicht mehr zur Verfügung stehen.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel sind sachkundige Bürger durch den Rat zu wählen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, vier Personen aus dem neu gewählten Kinder- und Jugendparlament als beratende Mitglieder mit Stimme in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Die Neubesetzung umfasst zwei ordentliche Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Mit dieser personellen Änderung ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die Entscheidung über die neuen Vertreter wird im Rahmen der Ratssitzung am 12. Dezember 2024 erwartet.
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- 51Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget 11.34 - Digitale TransformationZur Vorlage · 2024/274 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um die Genehmigung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Haushalt gebeten. Dabei geht es um die Umschichtung von planmäßig vorhandenen Mitteln aus dem Budget 12.12 in das Budget 11.34 in Höhe von 269.873,61 Euro.
Die Grundlage für diesen Antrag sind Fördermittel, die der Stadt im Rahmen eines Bewilligungsbescheids für Digitalisierungsmaßnahmen der Auslagländerbehörden in Nordrhein-Westfalen zugeteilt wurden. Diese Mittel wurden Ende 2023 als Ertrag verbucht und in das Jahr 2024 übertragen. Für die Durchführung der projektierten Maßnahmen ist nun eine Übertragung der Mittel von den Vereinnahmungspositionen auf die Auszahlungsseiten notwendig.
Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Modernisierung der Fachverfahrensstrukturen zur Etablierung digitaler Arbeitsprozesse. Dies geschieht in Kooperation mit anderen Kommunen im Kreis Recklinghausen und dem IT-Dienstleister GKD Recklinghausen. Die Projektkoordination sowie die Mittelverausgabung werden durch die Stabsstelle Digitale Transformation durchgeführt, um die Ausländerbehörde von koordinativen Anforderungen zu entlasten. Da der Betrag die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist eine Entscheidung des Rates erforderlich. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus den vorhandenen Fördermitteln, wodurch keine zusätzliche Belastung des Haushalts entsteht.
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- 52Verwendung der Landes- und Bundeszuwendung zur Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für GeflüchteteZur Vorlage · 2024/277 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Verwendung von Landes- und Bundesmitteln zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Der Beschlussvorschlag sieht den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb vor, um geeignete Immobilien zu erwerben. Die dafür vorgesehenen Mittel belaufen sich auf insgesamt 1.785.536,49 Euro.
Die Finanzierung setzt sich aus Landesmitteln in Höhe von 1.523.019,73 Euro sowie Bundesmitteln in Höhe von 262.516,76 Euro zusammen. Die Landesmittel wurden im Rahmen des Sondervermögens zur Bewältigung der Krise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bereitgestellt. Die Mittel dienen der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen sowie der Digitalisierung der Ausländerbehörden.
Der Verwaltungsvorstand beabsichtigt, den Betrag zeitnah für den Erwerb von Immobilien zu verwenden, wobei das konkrete Objekt noch festzulegen ist. Um die Förderfähigkeit der Mittel sicherzustellen, muss bis zum 31. Dezember 2024 eine entsprechende vertragliche Verpflichtung eingegangen werden. Die künftigen Abschreibungen sollen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert werden. Die laufenden Betriebskosten sind perspektivisch im Budget für Migration und Obdachlosenhilfe zu decken.
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- 53Antrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2024_AusschussumbesetzungZur Vorlage · 2024/279 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2024 wird über die Tischvorlage mit der Nummer 2024/279 beraten. Der entsprechende Antrag wurde von der SPD-Fraktion am 10. Dezember 2024 eingereicht und befasst sich thematisch mit der Ausschussumbesetzung. Die Vorlage stammt aus dem Bereich der Stabsstelle Ratsangelegenheiten.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Ausschüsse ist in einer Anlage zum Antrag enthalten, die als Grundlage für die parlamentarische Entscheidung dient. Die Einreichung des Antrags erfolgte durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion. Damit liegt der Rat der Stadt als federführendes Gremium für die Beratung dieser Vorlage vor.
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- 54Antrag Bündnis Sahra Wagenknecht vom 11.12.2024_Ausschussumbesetzung AGIDZur Vorlage · 2024/156 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wurde die Tischvorlage mit der Nummer 2024/156 zur Beratung vorgelegt. Bei dem Dokument handelt es sich um einen Antrag der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, welcher zum 11. Dezember 2024 datiert.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Besetzung des Ausschusses AGID. In den vorliegenden Informationen wird festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist dem Dokument als Anlage beigefunden. Die Federführung für diese Tischvorlage obliegt dem Rat der Stadt, wobei die Unterlagen als öffentlich eingestuft wurden.
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- 55Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.12.2024_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2024/280 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlagennummer 2024/280 wurde am 12. Dezember 2024 im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Der darin enthaltene Antrag, welcher von der Fraktion B90/Die Grünen am 11. Dezember 2024 gestellt wurde, befasst sich mit dem Thema der Ausschussumbesetzungen. Die Vorlage wurde durch die Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dient als Beschlussvorschlag für das Gremium.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Damit sind durch die vorgeschlagenen Änderungen in den städtischen Gremien keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt verbunden. Die konkreten Details zu den geplanten personellen Veränderungen innerhalb der Ausschüsse sind in einer Anlage zum Antrag dokumentiert, welche als Grundlage für die parlamentarische Beratung dient.
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- 56Anfragen der Ratsmitglieder
- 57Mitteilungen der Verwaltung
- 1Beschluss Brachflächenkonzeptionnicht öffentlich
- 2Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land NRW (LPVG NW) Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich