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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Informationen zur Corona-Krise
- 3Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2019; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 2020/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/116 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2019. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres erforderlich, sofern die Einkünfte den Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder bei Körperschaften des öffentlichen Rechts anfallen, werden dem Hauptamt zugerechnet. Im Jahr 2019 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 2.126,68 Euro. Davon sind laut Vorlage Einkünfte aus den Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH, dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und der Uniper Wärme GmbH bereits direkt an die Stadtkasse erstattet worden. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Vergütung aus der Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 1.120,00 Euro. Da die Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die geltende Höchstgrenze nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Der Rat der Stadt soll die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen.
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- 4Sachstand zum InnovationCity roll out „Links und Rechts der Emscher“ Hier: Förderantrag, Mittelbereitstellung und Erweiterung der GebietskulisseZur Vorlage · 2020/093 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Sachstand zum Projekt „InnovationCity roll out: Links und Rechts der Emscher“ vor. Ziel der Initiative ist die energetische Stadtsanierung sowie die Erhöhung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand von derzeit etwa einem Prozent auf drei Prozent. Im Fokus stehen dabei die Sanierung von Wohngebäuden, die Stromeinsparung in Haushalten sowie Heizungsmodernisierungen.
Das Projektgebiet wurde um das Quartier Habinghorst erweitert, nachdem die KfW-Bank die Erweiterung des ursprünglichen Konzepts anerkannt und entsprechende Förderbescheide ausgestellt hat. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein externes Sanierungsmanagement beauftragt werden, das unter anderem Haus-zu-Haus-Beratungen und Kampagnen durchführt. Die Verwaltung bereitet derzeit das EU-weite Vergabeverfahren vor, sodass die Arbeit des Sanierungsmanagements Anfang 2021 aufgenommen werden soll.
Für den Haushalt 2021 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 151.500 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich über die dreijährige Laufzeit von 2021 bis 2023 auf 555.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 65 Prozent durch Fördermittel der KfW-Bank und zu 35 Prozent aus Eigenmitteln der Stadt. Der städtische Eigenanteil setzt sich aus der Einbringung von Personalkosten sowie aus Mehrerträgen aus der Abwicklung eines ehemaligen Energiefonds zusammen. Die Deckung des beantragten Mehraufwands für 2021 ist durch entsprechende Projektzuschüsse und Erträge vorgesehen.
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- 5Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2020 - Stand 31.03.2020 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/152 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2020 für den Zeitraum bis zum 31. März 2020. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt hatte bereits in einer Sitzung im November 2019 den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan 2020/2021 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster den Plan für das Jahr 2020 am 27. April 2020 genehmigte. Gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes NRW ist die Verwaltung verpflichtet, einen Bericht über die Umsetzung des Plans zum Stand des 31. März jährlich bis spätestens 15. April vorzulegen. Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung im Rahmen der COVID-19-Pandemie besteht jedoch die Möglichkeit, diese Berichtspflicht ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2020 zu erfüllen. Die Verwaltung wird diese Fristverlängerung in Absprache mit der Bezirksregierung Münster nutzen.
Der Fokus des Berichts liegt auf der Dokumentation der Maßnahmenumsetzung aus dem Jahr 2019 sowie auf der laufenden Haushaltswirtschaft. Ziel ist es, den Ratsmitgliedern ein aktuelles Bild der finanziellen Lage der Stadt zu vermitteln. Der Bericht dient zudem als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das zuständige Landesministerium. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht in der Sitzung am 25. Juni 2020 zur Kenntnis nehmen.
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- 5.1Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2020 - Stand 31.03.2020 (Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster)Zur Vorlage · 2020/152.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/152.1 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2020 der Stadt Castrop-Rauxel mit dem Stand vom 31. März 2020. Dieser Bericht dient der Berichterstattung gegenüber der Bezirksregierung Münster.
Der Bericht dokumentiert die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2019 und gibt Auskunft über die laufende Haushaltswirtschaft. Grundlage für die zeitliche Gestaltung der Berichterstattung ist eine Anpassung des Landesrechts durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen. Gemäß einer Neuerung im Stärkungsgesetz NRW können Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, von der regulären Berichtspflicht abweichen und die Berichterstattung bis zum 30. Juni 2020 nachholen. Die Verwaltung nutzt diese Möglichkeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2020 gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen, bestehend aus den Anlagen 1 bis 9, liegen der Vorlage bei. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200624145253-0|20200624145300-0|20200624145303-0|20200624145311-0|20200624145315-0|20200624145319-0|20200624145322-0|20200624145328-0|20200624145334-0
- 6Gründung einer städtischen Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagementgesellschaft mit beschränkter Haftung (CAS - Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH)Zur Vorlage · 2020/141 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Gründung der „CAS – Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH“. Die neue Gesellschaft soll als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Castrop-Rauxel und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR fungieren. Dabei übernimmt die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin einen Anteil von 51 Prozent, während der EUV Stadtbetrieb als Minderheitsgesellschafterin mit 49 Prozent beteiligt ist.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein externes Gutachten der ExperConsult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co. KG, welches eine Neuausrichtung der kommunalen Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings empfahl. Die Verwaltung plant, die Gründung durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit dem EUV Stadtbetrieb umzusetzen. Die Gründung steht unter dem Vorbehalt der Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen sowie der Information der Bezirksregierung Münster. Zudem ist ein personalrechtliches Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Finanziell sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die Verlustabdeckung der GmbH durch Zuschüsse sicherstellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies haushaltsneutral erfolgen kann, da die entsprechenden Aufwendungen und Erträge aus dem Kernhaushalt in die Wirtschaftspläne der neuen Gesellschaft überführt werden. Für den Erwerb der Geschäftsanteile ist im Gründungsjahr eine investive Auszahlung von 12.750 Euro erforderlich. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht eine Deckelung der Verlustabdeckung auf maximal eine Million Euro pro Geschäftsjahr vor.
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Hauptdokument|20200610114731-0|20200610114736-0|20200616153817-0
- 7Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2020/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/146 behandelt den Antrag, für das Haushaltsjahr 2019 die sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW in Anspruch zu nehmen. Damit soll der Rat der Stadt Castrop-Rauxel auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes verzichten können.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen müssen für die Befreiung mindestens zwei von drei spezifischen Voraussetzungen zum Abschlussstichtag 31.12.2019 und des Vorjahres erfüllt sein. Die Verwaltung führt aus, dass die ersten beiden Kriterien vorliegen: Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. In der Vergangenheit war lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR in die Konsolidierung einzubeziehen. Zweitens liegen die Bilanzsummen dieser Aufgabenbereiche ebenfalls deutlich unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist, während der Nutzen als gering eingeschätzt wird. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach den vorliegenden Daten für 2019 gegeben sind, wird der Beschlussvorschlag zur Inanspruchnahme der Befreiung zur Vorlage gebracht. Eine haushaltsmäßige Berührung durch diesen Vorgang wird nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20200608170211-0|20200608170216-0|20200608170220-0|20200608170224-0
- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW (Mittelbereitstellung für die KInvFöG II - Maßnahme "Fridtjof-Nansen-Realschule, Altbau - Sanierung Fassade, Fenster, Türen")Zur Vorlage · 2020/130 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die Anfang Juni 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung des Altbaus der Fridtjof-Nansen-Realschule, wobei der Fokus auf der Erneuerung von Fassade, Fenstern und Türen liegt. Die Maßnahme ist Teil der Förderprogramme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) und „Gute Schule 2020“.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 470.000 Euro. Davon werden 423.000 Euro durch eine Landeszuwendung aus dem KInvFöG II gedeckt. Der verbleibende Eigenanteil von 47.000 Euro wird über Investitionskredite aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um die zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zu ermöglichen und einen geplanten Projektabschluss im Jahr 2020 nicht zu gefährden.
Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 13.429 Euro durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgeglichen werden. Für die mittelfristige Haushaltsplanung werden jährliche Instandhaltungsaufwendungen von 7.050 Euro veranschlagt, die durch das Immobilienmanagement aus den entsprechenden Haushaltsmitteln zu finanzieren sind. Die Vorlage korrigiert zudem eine fehlerhafte Rechtsgrundangabe in der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung auf den korrekten Paragrafen der Gemeindeordnung.
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- 9Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum 30.05.2020Zur Vorlage · 2020/148 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/148 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Berichterstattung über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Auswertung des Finanzcontrollings zum Stand des 30. Mai 2020.
Der Bericht dient dazu, den Mitgliedern des Rates ein aktuelles Bild der städtischen Haushaltslage zu vermitteln. Die Verwaltung führt dazu derzeit die Auswertung der Abfragen aus den verschiedenen Fachbereichen durch. In diesem Prozess werden zudem die täglichen Informationen berücksichtigt, die sich aus den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt ergeben.
Aufgrund der laufenden Auswertungen wird die finale Erstellung des Berichts erst kurz vor der Sitzung am 25. Juni 2020 abgeschlossen. Der Stadtkämmerer beabsichtigt, die wesentlichen Punkte des Berichts im Rahmen der Sitzung mündlich zu erläutern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die finanzielle Lage sowie den Bericht zum Finanzcontrolling zum Stand 30. Mai 2020 zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen werden den Ratsmitgliedern zur Sitzung am 25. Juni 2020 zur Verfügung gestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 9.1Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum 30.05.2020Zur Vorlage · 2020/148.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/148.1 dient der Information des Rates über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Auswertung des Finanzcontrollings mit Stand zum 30. Mai 2020.
Die Verwaltung stellt mit dieser Ergänzungsvorlage die Ergebnisse der Auswertung bereit, nachdem die Erarbeitung aufgrund der laufenden Datenerfassung und der sich ändernden Rahmenbedingungen durch die Corona-Krise verzögert war. Der Bericht umfasst neben einer ausführlichen Darstellung der finanziellen Lage zum Stand 24. Juni 2020 auch eine tabellarische Übersicht der Ergebnisse des Finanzcontrollings sowie die entsprechenden Ergebnisse des Ergebnisplans.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt sowie die spezifischen Ergebnisse des Finanzcontrollings zum 30. Mai 2020 zur Kenntnis nimmt. Die Erläuterung der wesentlichen Punkte des Berichts erfolgt durch den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer im Rahmen der Ratssitzung am 25. Juni 2020. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20200624135454-0|20200624135511-0|20200624135515-0
- 10Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021Zur Vorlage · 2020/133 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 202
- Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung zu ergänzen. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und die Aufgabenbereiche zu vereinheitlichen.
Die Verwaltung führt aus, dass die bisherige Zusammenarbeit durch die Bündelung von Ressourcen in den Städten Recklinghausen und Herten erfolgt. Während in den Vorjahren noch keine vollständige Kostendeckung durch Bußgelder erreicht wurde, ist ein Anstieg der rechtskräftigen Bußgeldbescheide und der aufgedeckten wirtschaftlichen Schäden zu verzeichnen. Die Erweiterung der Zuständigkeiten soll dazu beitragen, die Erträge aus Bußgeldern zu erhöhen und die Kosten für die beteiligten Kommunen langfristig zu decken. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch die Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Die finanziellen Auswirkungen für das kommende Jahr werden durch Erträge von Dritten gedeckt.
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- 11Fortschreibung der SchulentwicklungsplanungZur Vorlage · 2020/132 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine umfassende Neustrukturierung des Schulangebots zum Schuljahr 2021/2022. Kernstück der Vorlage ist die Neuerrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort Waldenburger Straße 1<0xC2>130, die vorläufig den Namen „Gesamtschule Ickern“ tragen soll. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit steigenden Schülerzahlen und einer Elternbefragung, die ein deutliches Interesse an diesem Schulangebot belegt.
Parallel dazu sieht die Planung eine sukzessive Auflösung der Sekundarschule Süd vor. Der Prozess beginnt mit der Jahrgangsstufe 5 und wird so lange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann. Begründet wird dies durch die Unterschreitung der erforderlichen Zügigkeit sowie geringe Anmeldezahlen. Zudem sollen die Zügigkeiten der Fridtjof-Nansen-Realschule und der Willy-Brandt-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2021/2022 auf jeweils vier Züge begrenzt werden.
Durch diese Maßnahmen sollen räumliche Kapazitäten geschaffen werden, um auf etwaige Anmeldeüberhänge reagieren zu können. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Münster einzuholen. Die beteiligten Nachbarkommunen wie Bochum, Datteln, Herne und Waltrop haben laut Vorlage keine Einwände gegen die geplanten Änderungen erhoben. Die Errichtung der neuen Gesamtschule erfordert zudem die weitere Ausarbeitung von Konzepten für die Oberstufe, die Verpflegung sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
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Hauptdokument|20200622115126-0|20200622115126-1|20200604100700-0|20200605091400-0
- 12Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/137 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/137 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für die Neufassung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG.
Bisher basierte die Abrechnung auf Stundenpauschalen, wobei keine Differenzierung zwischen Fahrzeugen der Hauptwache und der Freiwilligen Feuerwehr erfolgte. Nach einer Beanstandung durch das Rechnungsprüfungsamt soll die neue Satzung eine minutengenaue Abrechnung sowie eine Unterscheidung der Fahrzeugtypen ermöglichen. Ziel ist eine verursachergerechte und leistungsbezogene Abrechnung. Die für die Minutensätze verwendeten Werte orientieren sich an den Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erträge durch die Umstellung um etwa 15 bis 20 Prozent der bisherigen Entgelte steigen könnten, weist jedoch darauf hin, dass die genaue Höhe aufgrund schwankender Einsatzlagen schwer zu beziffern ist. Die neue Satzung ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll jährlich an die jeweilige finanzielle Situation angepasst werden. Der Entwurf wird dem Betriebsausschuss 1 und anschließend dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 13Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/138 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Betriebsausschuss 1 eine Sitzungsvorlage zur Neufassung der Satzung über Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehenden Richtlinien, die seit 13 Jahren unverändert gültig sind, durch eine neue Satzung zu ersetzen und die Pauschalbeträge anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Regelung zum Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige Einsatzkräfte. Gemäß dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) können Selbstständige bei Einsätzen, Übungen oder Fortbildungen einen Ersatz für den tatsächlich entgangenen Gewinn geltend machen. Die Vorlage sieht vor, den Regelstundensatz von bisher 40 Euro auf 50 Euro zu erhöhen und den Höchstbetrag pro Stunde auf 100 Euro zu begrenzen. Die Abrechnung soll in Zeitabschnitten von 15 Minuten erfolgen. Zudem wird das Wahlrecht für Selbstständige beibehalten, auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale anstelle des Regelstundensatzes zu erhalten.
Darüber hinaus regelt die Satzung den Ersatz notwendiger Auslagen, wie etwa Reisekosten oder Verpflegung, sowie die Erstattung erforderlicher Kinderbetreuungskosten. Für Funktionsträger, die über den regulären Dienst hinaus Aufwendungen verursachen, sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung vor, die anstelle des Einzelnachweises von Auslagen gezahlt werden kann. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 14Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juni 2020Zur Vorlage · 2020/139 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni 2020 beschlossen. Diese Maßnahme umfasst die Erhebung von Beiträgen für Angebote der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie für schulische Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und der Offenen Ganztagsschule.
Hintergrund der Entscheidung ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehenden Satzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge bei eingeschränkten Betreuungszeiten vorsehen, wurde durch die Dringlichkeitsentscheidung die notwendige Rechtsgrundlage für den Verzicht auf die Beiträge im Monat Juni geschaffen. Die Stadt verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung als auch bei der späteren Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag.
Der erwartete Minderertrag beläuft sich auf rund 317.000 Euro. Die Landesregierung hat beschlossen, 25 Prozent dieses tatsächlichen Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Um die Verwaltung der Elternbeitragsstelle zu entlasten, wurde zudem entschieden, für die Monate März und Juni 2020 keine taggenaue Abrechnung vorzunehmen, sondern eine Verrechnung der beiden Monate durchzuführen.
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- 15Hälftige Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Juli 2020Zur Vorlage · 2020/144 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie der Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2020 zur Hälfte auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege sowie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen.
Grundlage für diesen Beschluss ist die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge vorsieht, wurde diese hälftige Aussetzung als Maßnahme zur finanziellen Entlastung der betroffenen Eltern festgelegt.
Die kalkulierten Mindererträge für die Stadt belaufen sich auf rund 53.200 Euro. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge und Entgelte verteilen sich dabei zu 25 Prozent auf die Kommune und zu 25 Prozent auf die Landesregierung, während die verbleibenden 50 Prozent von den Eltern zu tragen sind. Die vorliegenden Sollstellungen für den Monat Juli belaufen sich insgesamt auf etwa 213.000 Euro, wobei der Monat Juli für die Offene Ganztagsschule sowie für das Schulkinderhaus gemäß der geltenden Satzung ohnehin beitragsfrei bleibt. Die Elternbeitragsstelle wird die betroffenen Eltern über diese Regelung informieren.
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- 16Antrag DIE LINKE. vom 20.01.20 zur aufsuchenden Beratung und Begleitung von BürgerInnen in sozialen AngelegenheitenZur Vorlage · 2020/026 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/026 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. aus dem Januar 2020. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer aufsuchenden Beratung und Begleitung von Bürgerinnen und Bürgern in sozialen Angelegenheiten.
Der Antrag wurde für die Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Debatte gestellt. Die vorgesehene Beratungsfolge sah Termine im Februar und Juni 2020 vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die Details zu den konkreten Inhalten und den daraus resultierenden Maßnahmen sind im Beschlussvorschlag der Anlage enthalten. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 2.
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- 17Antrag FDP-Fraktion vom 07.05.2020 Prüfauftrag "Raus aus der Krise - rein ins Lernen"Zur Vorlage · 2020/100 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat mit einem Antrag vom 7. Mai 2020 einen Prüfauftrag mit dem Titel „Raus aus der Krise - rein ins Lernen“ eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 2020/100 ist für die Beratungsfolge im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 18. Juni 2020 sowie im Rat der Stadt am 25. Juni 2020 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf den Bereich Schule. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 18Antrag CDU Fraktion vom 25.05.2020 Bedarfsermittlung und Mittelabruf DigitalPakt SchuleZur Vorlage · 2020/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 25. Mai 2020 einen Antrag zur Bedarfsermittlung und zum Mittelabruf im Rahmen des DigitalPakt Schule eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 2020/119 wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
Der Antrag befasst sich mit der Sicherstellung und der Abfrage des Finanzbedarfs für digitale Infrastrukturen im Schulbereich. Laut den Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung und die weitere Vorgehensweise folgt dem in der Anlage enthaltenen Beschlussvorschlag. Die Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 18. Juni 2020 und für die Sitzung des Rates am 25. Juni 2020 vorgesehen.
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- 19Antrag FWI vom 27.05.2020 auf individuelle Förderung von Kindern in der OGSZur Vorlage · 2020/131 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/131 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Freie Wählergemeinschaft (FWI) vom 27. Mai 2020. Gegenstand des Antrags ist die individuelle Förderung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie in den Rat der Stadt eingebracht. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 18. Juni 2020 vorgesehen, während die Beratung im Rat der Stadt für den 25. Juni 2020 angesetzt wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 20Änderungssatzung zur Elternbeitragssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020Zur Vorlage · 2020/134 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/134 sieht eine Änderung der Elternbeitragssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Hintergrund der Anpassung ist eine geänderte Rechtslage im Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Gemäß § 50 Abs. 1 KiBiz entfällt ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, der Elternbeitrag ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung.
Die Änderung der Satzung soll die Beitragsbefreiung entsprechend berücksichtigen. Konkret wird festgelegt, dass bei einer Beitragsbefreiung eines Kindes nach den neuen Regelungen auch die Geschwisterkinder, die zeitgleich eine Tageseinrichtung, ein Angebot der Offenen Ganztagsschule oder eine Kindertagespflege nutzen, beitragsfrei gestellt werden. Zudem wird geregelt, dass bei einer vorzeitigen Einschulung die Beitragsbefreiung ab dem 1. Dezember nach einer verbindlichen Anmeldung erfolgt. In Ausnahmefällen, etwa bei einer gesundheitlich bedingten Rückstellung nach dem Schulgesetz NRW, kann die Beitragsfreiheit auf zwei bis drei Jahre ausgedehnt werden.
Die Änderung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Ein voraussichtlicher Minderertrag von etwa 250.000 Euro für das Jahr 2020 wurde in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt und soll durch einen Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig ausgeglichen werden. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss 2 zur Beratung und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 21Antrag Bündnis 90/Die Grüne vom 03.06.2020_Abfallvermeidung durch MehrwegwindelnZur Vorlage · 2020/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/143 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Juni 2020. Gegenstand des Antrags ist das Thema der Abfallvermeidung durch den Einsatz von Mehrwegwindeln.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) für die Sitzung am 18. Juni 2020 sowie im Rat der Stadt für die Sitzung am 25. Juni 2020 vorgelegt. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 2.
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- 223. Fortschreibung 2020 des Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)Zur Vorlage · 2020/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) beschließen. Die Vorlage wird dem Rat in der abgestimmten Entwurfsfassung zur Entscheidung vorgelegt, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung durch den REHK-Arbeitskreis steht. Grund für die vorgezogene Vorlage ist, dass der ursprüngliche Zeitplan aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden konnte und ein Umlaufbeschluss des Arbeitskreises zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstand.
Das REHK dient als gemeinsames Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in einem Kooperationsraum, dem Kreise, Bezirksregierungen, die Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbände sowie der Regionalverband Ruhr angehören. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben regional abzustimmen, die Zentren zu stärken und einen Wettbewerb zwischen den Kommunen zu verhindern. Die aktuelle Fortschreibung berücksichtigt veränderte demografische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa den Landesentwicklungsplan NRW.
Die inhaltliche Ausrichtung der Fortschreibung umfasst die Festlegung von Zielen, Steuerungsregeln und Prüfkriterien. Dabei steht die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Stärkung städtischer Zentren im Vordergrund. Das Konzept soll zudem die städtebauliche und regionale Verträglichkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben gewährleisten. Für die Verwaltung dient das Dokument als Arbeitsgrundlage im Rahmen des REHK-Arbeitskreises. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 23Bericht zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2020/118 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/118 befasst sich mit einem Bericht zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung. Der Bericht dient als erster Überblick über die bestehenden Aktivitäten sowie die vorhandenen Konzepte der Stadtverwaltung und des Umweltverbunds (EUV). Er greift die politischen Vorarbeiten auf, darunter das im Juli 2019 vom Rat der Stadt beschlossene 10-Punkte-Programm zur klimagerechten Stadtentwicklung sowie die Beratungen zur strategischen Aufbereitung der Themen im November 2019.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die strategisch-konzeptionelle Ebene der Stadtentwicklung, während die operative Ebene im Rahmen des Klima-Berichtes des EUV dargestellt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der aktuellen Aufgabengliederung zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV sowie ein Ausblick auf künftige Maßnahmen und deren Umsetzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem EUV die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung zu gliedern. Im Rahmen dieser Strukturierung soll die Abgrenzung der Schnittstellen zwischen der Stadtverwaltung und dem EUV bearbeitet werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die strategische Ebene als Querschnittsaufgabe betrachtet werden kann, was eine Verortung im Betriebsausschuss 3 unter Berücksichtigung der notwendigen Ressourcen beinhalten würde. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 24Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 hier: "Unsere Gärten" in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2020/114 befasst sich die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 in der Metropole Ruhr. Während die Stadt Castrop-Rauxel bereits als Teil der Ebene „Zukunftsgärten“ durch den Natur- und Erlebnispark Emscher vertreten ist, befasst sich die vorliegende Vorlage mit der Ebene „Unsere Gärten“. Hierbei geht es um die Identifizierung und Qualifizierung städtebaulicher und landschaftlicher Projekte.
Die Verwaltung schlägt eine Modifizierung der bisher gemeldeten Projekte vor. Die Projekte „Golfplatz Castrop-Rauxel“ und „AGR-Deponie Pöppinghausen“ sollen zurückgenommen werden. Stattdessen sollen die Maßnahmen „Das Rote Band“ und die „EmscherSideGallery“ als investive Projekte neu angemeldet werden. Das Projekt „Das Rote Band“ soll durch digitale und analoge Anpassungen, etwa mittels QR-Codes und Geocaching, als multimedialer Rundgang zur Stadt- und Industriegeschichte ausgebaut werden. Die „EmscherSideGallery“ sieht die Gestaltung von Graffiti-Kunst an der Wand der BAB 2 vor, um die Verbindung zwischen Stadt-, Industrie- und Landschaftsgeschichte darzustellen. Zudem soll das „Bodendenkmal Burg Henrichenburg“ als Präsentationsprojekt neu angemeldet werden.
Die geschätzten Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 75.000 Euro für „Das Rote Band“ und 150.000 Euro für die „EmscherSideGallery“. Die Finanzierung soll primär über Fördermittel erfolgen, wobei ein kommunaler Eigenanteil von etwa 20 Prozent zu berücksichtigen ist. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, den Projektzielen zustimmen und die Verwaltung mit der weiteren Planung sowie der Prüfung von Fördermöglichkeiten beauftragen.
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Hauptdokument|20200520103142-0|20200520121639-0|20200520121734-0
- 25Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: 1) Aufnahme eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes gem. § 214 Abs. 4 BauGB 2) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens.Zur Vorlage · 2020/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern einzuleiten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches den Bebauungsplan aufgrund materieller Mängel für unwirksam erklärt hat. Die Kritikpunkte des Gerichts bezogen sich auf die Begründung von Emissionskontingenten, die Bestimmung von Lärmpegelbereichen sowie die fehlende Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten im Bereich der Maßnahmenfläche.
Durch das beantragte Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB sollen diese textlichen und zeichnerischen Korrekturen vorgenommen werden. Die Verwaltung plant, die Begründung hinsichtlich der gemeindeweiten Gliederung von Gewerbegebieten zu ergänzen und die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zu präzisieren. Zudem soll die Abgrenzung zwischen dem Besonderen Wohngebiet und den Gewerbegebieten GE2 und GE3 durch die Ergänzung einer sogenannten „Knödellinie“ verdeutlicht werden.
Die städtebaulichen Grundzüge und die Zielsetzungen der Planung bleiben von diesen Korrekturen unberührt. Der Plan soll weiterhin den Rahmen für die Entwicklung des Gewerbeparks sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sichern. Im Rahmen des Verfahrens wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht erwartet.
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- 26Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGBZur Vorlage · 2020/112 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/112 den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Planung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung von Fehlern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. April 2020, durch welches der Bebauungsplan in einem Einzelfall bezüglich einer beantragten Fremdwerbeanlage für unwirksam erklärt wurde. Um die Mängel zu beheben, soll das Planverfahren bis zum Zeitpunkt vor dem Offenlagebeschluss wiederaufgenommen werden. Dabei werden die vom Gericht angeführten Kritikpunkte in einem neuen Planentwurf zeichnerisch und textlich korrigiert. Die inhaltlichen Ziele des Bebauungsplanes, insbesondere die Leitidee „Arbeiten im Park“ sowie die städtebaulichen und architektonischen Qualitätsanforderungen, bleiben dabei unverändert.
Die vorgeschlagene Veränderungssperre nach den §§ 14 und 16 BauGB soll verhindern, dass Vorhaben realisiert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren oder unmöglich machen könnten. Die Sperre soll als Satzung beschlossen werden und zunächst für zwei Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre bzw. um ein weiteres Jahr bei besonderen Umständen. Durch die Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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- 27Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/121 behandelt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 113 Teil 1 für den Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 8,6 Hektar im Stadtteil Habingverkehr zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Wartburgstraße.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass das ursprüngliche Planungsziel der Flächenentwicklung erreicht und das Gebiet entsprechend bebaut ist. Zudem wird angeführt, dass die Festsetzung von Abstandsklassen aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als rechtswidrig einzustufen ist. Durch die Aufhebung soll zudem die Grundlage geschaffen werden, den Bebauungsplan Nr. 241 wirksam anzuwenden, um die Zentrenstruktur durch die Steuerung von Einzelhandel zu sichern.
Mit der Aufhebung werden keine neuen Baurechte geschaffen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich künftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Eine durchgeführte Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Auch der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen an der Begründung sowie dem Umweltbericht zu akzeptieren. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes soll in der geänderten Fassung beschlossen werden.
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Hauptdokument|20200519151600-0|20200519151600-1|20200519151601-2|20200519152000-0|20200506130107-0|20200506130118-0|20200506130129-0
- 28Bebauungsplan Nr. 241 Planbereich „Gewerbegebiet Habinghorst“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 241 für das Gewerbegebiet Habinghorst entscheiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die Verabschiedung redaktioneller Änderungen sowie den Satzungsbeschluss des Plans. Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 47 Hektar im Ortsteil Habinghorst, begrenzt durch die Wartburgstraße, die Emsverkehrsader Emscher, den Rhein-Herne-Kanal und die Kanalstraße.
Die Planung dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt, um die zentrale Versorgungsbereiche zu sichern und die Entwicklung der Nahversorgung zu steuern. Da das Gebiet derzeit nach § 34 BauGB als Innenbereich gilt, ermöglicht die neue Satzung eine gezielte Feinsteuerung der zulässigen Nutzungsarten. Während das Gebiet weitgehend im bestehenden Nutzungsregime verbleibt, wird die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment geregelt. Für bestimmte Flächen wird der Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen, während für die Fläche eines bestehenden Lebensmittelmarktes die Nutzung auf kleinflächigen Nahversorgung mit nahversorgungsrelevantem Sortiment beschränkt wird.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Beschränkung der Verwertungsmöglichkeiten die städtebaulichen Ziele erreicht werden können. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände für planungsrelevante Arten. Zudem werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Klima oder die Umweltmedien erwartet. Der Rat soll die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20200506160944-0|20200506160948-0|20200519121858-0|20200519103734-0|20200519105518-0|20200519121917-0|20200506161037-0
- 29Bebauungsplan Nr. 245H "Am Emscherufer" hier: a) Aufstellungsbeschluss b) OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2020/123 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/123 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sowie die Offenlage des Entwurfs beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichengast, und deckt sich weitgehend mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Die Neuregelung dient dazu, im Rat beschlossene inhaltliche Anpassungen umzusetzen, auf öffentliche Proteste zu reagieren und formelle Fehler im Vorgängerplan zu beheben.
Das städtebauliche Ziel ist die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern an der Wartburgstraße. Die Planung sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung vor, die den Wohnbaulandbedarf decken und die Siedlungsstruktur am Übergang zwischen den Ortsteilen festigen soll. Ein besonderer Fokus liegt auf der klimagerechten Gestaltung, die unter anderem die Nutzung regenerativer Energien, die Berücksichtigung von Biotopstrukturen, wie etwa einer alten Eiche, und die Entwicklung von Grünflächen im Bereich einer Hochspannungsfreileitung vorsieht.
Der Plan umfasst zudem die Aufwertung eines bestehenden Spielplatzes sowie die Sanierung einer Brücke über die Emscher. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf inklusive Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht verzeichnet.
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Hauptdokument|20200526105653-0|20200526091149-7|20200526091149-8|20200526091154-9|20200526091156-10|20200526091156-11|20200526091158-12|20200526091135-0|20200526104751-0|20200526104751-1|20200526104751-2|20200526104804-0|20200526091535-0|20200528114732-0|20200526091147-5
- 30Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2020/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2020/128 wird der Bebauungsplan Nr. 256 „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Satzung vorgeschlagen. Der Planungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg sowie angrenzende Flächen zur Stadtgrenze von Recklinghausen. Die Planung umfasst unter anderem das Areal am Durchlass der Emscher unter dem Rhein-Herne-Kanal, die Wartburginsel sowie Flächen zwischen der Bundesautobahn 2 und der Wartburgstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Umsetzung von Projekten im Rahmen des ökologischen Emscherumbaus und des integrierten Handlungskonzepts Emscherland 2020. Ziel ist die Schaffung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen. Planungsrechtlich vorgesehen sind unter anderem Geländemodellierungen, die Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, die Errichtung eines Eingangsgebäudes sowie die Sicherung von Wegverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Zudem sollen bestehende Sport- und Gastronomieangebote auf der Wartburginsel langfristig gesichert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung beschließen. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/129 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der die Erstellung eines Handlungskonzepts für sogenannte Problemhäuser und Schrottimmobilien zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Beratung vorgelegt.
Die Vorlage sieht eine Beratung im Betriebsausschuss 3 am 18. Juni 2020 sowie im Rat der Stadt am 25. Juni 2020 vor. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung ist für den Bereich der Vorlage verantwortlich.
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- 32Satzung BürgerbudgetZur Vorlage · 2020/149 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/149 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Einführung einer Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Satzung zum Bürgerbudget verabschiedet. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren für das Jahr 2021 vorzubereiten und dem neu gewählten Rat einen Vorschlag zur Besetzung des Bürgerbudgetbeirates für die kommende Wahlperiode vorzulegen.
Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 30. April 2020, der die Verwaltung mit der Umsetzung eines stadtweiten Projektvergabe-Verfahrens und der Erstellung einer entsprechenden Satzung beauftragte. Für das Jahr 2020 ist eine Sonderregelung vorgesehen, da die vollständige Infrastruktur noch nicht zur Verfügung steht. In diesem Zeitraum soll eine stadtweite Förderphase in Höhe von 35.000 Euro nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden. Dabei kommt ein einfaches Antragsverfahren ohne Abstimmung zum Einsatz, wobei die Anträge an die Verwaltung zu richten sind. Die Verwaltung legt die Projekte dem Bürgerausschuss zur Vorberatung vor, wobei die Antragsteller zu der entsprechenden Sitzung eingeladen werden sollen. Die abschließende Beratung über die Projektmittelvergabe erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss.
Der zeitliche Ablauf für das Jahr 2020 sieht ab Juli die Information über die Projektphase und die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen vor, wobei die Antragsfrist auf den 4. September 2020 festgesetzt wurde. Im Zeitraum von September bis Oktober erfolgt die Bewertung der Projekte durch Gespräche mit den Antragstellern. Nach der Sitzung des Bürgerausschusses im Oktober oder November übernimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Auswahl der stadtweiten Projekte im November. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 33Wiederwahl der Schiedspersonen der Stadt Castrop-Rauxel für die Bezirke II, III und IVZur Vorlage · 2020/115 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 25. Juni 2020 steht die Wiederwahl der Schiedspersonen für die Bezirke II, III und IV auf der Tagesordnung. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht vor, die bisherigen Schiedspersonen für die entsprechenden Bezirke erneut zu wählen.
Die bisherigen Schiedspersonen wurden bereits in der Sitzung vom 1. Oktober 2015 für die Bezirke II, III und IV bestimmt. Da die aktuelle Amtszeit zum 1. Dezember 2020 endet, ist eine Neubesetzung bzw. Wiederwahl erforderlich. Gemäß den Vorgaben des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen beginnt die neue Wahlperiode am 2. Dezember 2020 und ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW für die Wiederwahl der betreffenden Personen vorliegen. Mit der Durchführung der Wahl durch den Rat der Stadt wird die Fortführung der Schiedsämter in den genannten Bezirken sichergestellt. Es ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
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- 34Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel; hier: Anpassung der Fristen an das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020Zur Vorlage · 2020/142 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates anpassen. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2020/142 ist die Angleichung der Fristen für die am 13. September 2020 stattfindende Integrationsratswahl an die Bestimmungen des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020.
Der Rat hatte bereits in einer Sitzung am 30. April 2020 eine neue Wahlordnung für den Integrationsrat beschlossen. Die darin festgelegten Termine für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen, die öffentliche Bekanntmachung sowie den Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses orientieren sich an den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes.
Durch das vom Landtag am 29. Mai 2020 verabschiedete Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, welches als Reaktion auf die Corona-Pandemie erlassen wurde, haben sich die gesetzlichen Fristen und Termine geändert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Fristen der Wahlordnung für den Integrationsrat nun ebenfalls an diese neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht vorgesehen.
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- 35Fortführung der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale ab 01. Januar 2021Zur Vorlage · 2020/147 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2020/147 befasst sich mit der Fortführung der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am Standort Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025. Die Stadt unterstützt die Energieberatung seit 2001 mit einem Kostenanteil von 50 Prozent. Da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2020 ausläuft, ist eine vertragliche Neuregelung erforderlich.
Durch die neue Struktur soll die Energieberatung in die institutionelle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen überführt werden. Dies führt zu einer Anpassung der Finanzierungsstruktur, bei der die Kosten nun zu gleichen Teilen von Landes- und Kommunalmitteln getragen werden. In der Folge wird die kommunale Zuwendung nicht mehr als einheitlicher Festbetrag, sondern auf Basis eines Beratungsaktes nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2022 zu berücksichtigen. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, den vorliegenden Vertragsentwurf mit der Verbraucherzentrale unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abzuschließen. Für das Jahr 2021 wird laut Kostenkalkulation eine Unterdeckung von 1.347 Euro ausgewiesen, die durch Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden soll.
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Hauptdokument|20200609123902-0|20200609123922-0|20200609123933-0|20200609123950-0
- 36Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 12.05.2020_MarktverlegungZur Vorlage · 2020/106 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/106 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 12. Mai 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Verlegung des Marktes.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 37Antrag FWI Fraktion vom 26.05.2020_Einstellung aller öffentlicher Protokolle ins Bürger- und Ratsinformationssystem der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/125 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/125 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Fraktion, der am 26. Mai 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einstellung sämtlicher öffentlicher Protokolle innerhalb des Bürger- und Ratsinformationssystems der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Antrag Fraktion DIE LINKE vom 04.06.2020_Sozialer WohnungsbauZur Vorlage · 2020/140 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/140 befasst sich mit dem Thema des sozialen Wohnungsbaus in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde von der Fraktion DIE LINKE am 4. Juni 2020 gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 vorgesehen.
In der Vorlage wird festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur inhaltlichen Regelung des Antrags ist in einer Anlage zum Dokument enthalten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 39Antrag UBP Fraktion vom 11.03.2020_Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/073 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/073 befasst sich mit dem Antrag der UBP-Fraktion auf die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 11. März 2020 formuliert und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Einführung der Karte verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 40Antrag der UBP vom 14.04.2020_BürgerratssitzungZur Vorlage · 2020/087 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/087 befasst sich mit einem Antrag der UBP, der am 14. April 2020 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist eine Bürgerratssitzung. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 30. April 2020 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht direkt im Text aufgeführt, sondern verweist auf eine entsprechende Anlage. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 41Antrag UBP Fraktion vom 20.04.2020_Resolution_DemokratieZur Vorlage · 2020/091 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/091 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei (UBP), der am 20. April 2020 eingereicht wurde. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution zum Thema Demokratie.
Der Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Behandlung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine Berührung des Haushalts vorliegt. Der konkrete Inhalt der Resolution sowie der entsprechende Beschlussvorschlag sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 42Antrag UBP Fraktion vom 08.05.2020_Gastronomie jetzt stärken! Keine Gebühren für Außenflächen in 2020Zur Vorlage · 2020/101 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/101 der UBP-Fraktion vom 8. Mai 2020 befasst sich mit der finanziellen Entlastung der Gastronomie im laufenden Jahr. Der Antrag trägt den Titel „Gastronomie jetzt stärken! Keine Gebühren für Außenflächen in 2020“ und wurde zur Beratung in die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 eingebracht.
Inhaltlich wird die Befreiung von Gebühren für die Nutzung von Außenflächen für das Jahr 2020 angestrebt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu direkten haushaltsmäßigen Auswirkungen, da die finanzielle Berührung des Haushalts als nicht vorhanden markiert wurde. Der konkrete Beschlussvorschlag ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 43Antrag UBP Fraktion vom 08.05.2020_Verzicht auf Parkgebühren bis zum 24.12.2020Zur Vorlage · 2020/102 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/102, eingereicht durch die UBP-Fraktion am 8. Mai 2020, befasst sich mit der Frage eines Verzichts auf Parkgebühren. Der Antrag sieht vor, dass die Erhebung von Parkgebühren bis zum 24. Dezember 2020 ausgesetzt wird.
Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in einer separaten Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 44Antrag UBP Fraktion vom 20.04.2020_Antrag Rats-TVZur Vorlage · 2020/094 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/094 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion der Unabhängigen Bürgerpartei (UBP), der am 20. April 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines sogenannten Rats-TV.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt. Die entsprechenden Beratungstermine im Rat der Stadt waren für die Sitzungen am 30. April 2020 sowie am 25. Juni 2020 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 45Antrag der CDU-Fraktion "Arbeitskreis Kanada- und Nilgänse im Stadtgarten"Zur Vorlage · 2020/150 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/150 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Arbeitskreis Kanada- und Nilgänse im Stadtgarten“. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 zur Beratung vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 46Resolution SPD, FWI, Bündnis90/Grüne, FDP_Unterstützung kommunaler SolidarpaktZur Vorlage · 2020/151 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2020/151, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, befasst sich mit einer Resolution der Fraktionen SPD, FWI, Bündnis 90/Grüne und FDP. Gegenstand der Vorlage ist die Unterstützung eines kommunalen Solidarpakts.
Der Rat der Stadt sollte die entsprechende Resolution in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 beraten. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung der Resolution keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Abstimmung ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Die Vorlage wurde von den Vorsitzenden der beteiligten Fraktionen unterzeichnet.
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- 46.1Antrag CDU vom 22.06.2020_Resolution des RVRZur Vorlage · 2020/156 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 2020/156, eingereicht von der CDU-Fraktion am 22. Juni 2020, befasst sich mit einer Resolution des Regionalverbands Ruhr (RVR). Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 25. Juni 2020 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die im Betreff genannte Resolution des Regionalverbands Ruhr. Laut den Angaben in der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sind durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Federführung für dieses Gremium liegt beim Rat der Stadt.
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- 47Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, FWI und SPD vom 10.06.2020_Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen im Stadtgebiet von Castrop-RauxelZur Vorlage · 2020/153 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2020/153 wird ein Antrag behandelt, der von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, FWI und SPD am 10. Juni 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen innerhalb des Stadtgebiets von Castrop-Rauxel.
Die Vorlage, die für die Sitzung des Rates der Stadt am 25. Juni 2020 vorgesehen ist, enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Hauptdokument|20200610131502-0|20200610131502-1|20200610131502-2|20200610131503-3
- 48Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € bei der Kontierung Sachkonto 5272000 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen), Kostenträger 120102 (Gesundheitsschutz), Kostenstelle 50320 (Bereich 32)Zur Vorlage · 2020/155 · Tischvorlage
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Die vorliegende Tischvorlage 2020/155 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro vor. Der Antrag bezieht sich auf eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Sinne des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Bereich Gesundheitsschutz.
Hintergrund der Maßnahme sind Mehraufwendungen im Bereich des Ordnungswesens, die infolge der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Laut Sachverhalt liegen bereits Rechnungen in Höhe von rund 100.000 Euro vor. Während eine Mittelübertragung in Höhe von 50.000 Euro bereits verbucht wurde, sollen nun weitere 100.000 Euro für noch zu erwartende Aufwendungen auf die entsprechende Haushaltsposition übertragen werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen der Unabweisbarkeit gemäß der Gemeindeordnung vorliegen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen. Diese stammen aus der Erstattung des Kreises Recklinghausen im Rahmen der SGB II-Abschlagszahlungen für das Jahr 2019. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Anpassung der Kontierung im Ergebnisplan sowie im Finanzplan vor.
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- 49Anfragen der Ratsmitglieder
- 50Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich