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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/210 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2018/210 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten wird die Neubesetzung des Schriftführeramtes für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse ist für die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bürgermeister als auch von einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person zum Schriftführer zu bestellen und die bisherige Schriftführerin abzustellen. Die Neubesetzung der Funktion hat laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen.
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- 3Resolution des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 29.11.2018_Solidarität mit den MitarbeiterInnen der Metro-Tocher real,-Zur Vorlage · 2018/293 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Tischvorlage 2018/293 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Resolution zur Unterstützung der Belegschaft der Metro-Tochter real- vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Beschäftigten in ihrem Vorgehen gegen den Ausstieg aus dem Tariflohn auf Basis des ver.di-Flächentarifvertrags unterstützt.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Aufsichtsrat der real- GmbH beschlossen hat, die real-SB Warenhaus GmbH abzuspalten und die Beschäftigten in die metro-Services GmbH zu überführen. Dieser Schritt folgt auf einen langjährigen Umbauprozess des Unternehmens. Aktuell unterliegen die Beschäftigten der metro-Services GmbH einem Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband AHD und dem Verein DHV, dessen Löhne und Gehälter laut Vorlage bereits 24 Prozent unter dem ver.di-Flächentarifvertrag für den Einzelhandel liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer gerichtlichen Einstufung des DHV als nicht tariffähig für die Beschäftigten kein Tarifvertrag mehr gilt.
Am Standort Castrop-Rauxel sind von diesen Plänen 135 regulär beschäftigte Arbeitnehmer betroffen. Die Resolution fordert, dass der Arbeitgeber einen Tarifvertrag auf Basis der Allgemeinverbindlichkeit abschließt. Der Rat der Stadt bekundet in der Vorlage seine Solidarität mit den Beschäftigten und setzt sich für die Durchsetzung der Tarifbindung an die Flächentarifverträge für die Unternehmen ein. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 4Beschlusskontrolle über die Durchführung von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2018/250 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/250 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Kontrolle über die Durchführung von Ratsbeschlüssen. Im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. November 2018 wird der Sachstand zu den noch nicht vollständig umgesetzten Ratsbeschlüssen zur Kenntnis genommen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 5. Juli 2018. Mit diesem wurde festgelegt, ab November 2018 zweimal jährlich eine Kontrolle der Ratsbeschlüsse einzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, über den Umsetzungsstand aller Beschlüsse zu berichten, die zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht vollständig realisiert sind.
In Umsetzung dieser Regelung hat die Verwaltung alle ab dem Jahr 2018 gefassten Ratsbeschlüsse auf ihren Umsetzungsstand überprüft. Die Vorlage enthält eine Liste, die den aktuellen Sachstand zu den entsprechenden Beschlüssen wiedergibt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 5Gründung einer städtischen EntwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 2018/253 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/253 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Neuausrichtung städtischer Strategien im Bereich Bauen und Wohnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, gemeinsam mit der Sparkasse Vest eine städtische Entwicklungsgesellschaft nach einem beigefügten Gesellschaftsmodell zu gründen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Stadt eine aktivere Rolle im städtischen Baugeschehen zu ermöglichen.
Gleichzeitig sieht der Beschlussvorschlag vor, weitere Aktivitäten zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bis auf Weiteres zurückzustellen. Als Begründung führt die Verwaltung die aktuelle finanzielle Situation der Stadt an. Gespräche mit der Leitungsebene des zuständigen Bundesministeriums sowie der NRW-Bank lieferten keine neuen Erkenntnisse zur notwendigen Eigenkapitalausstattung aus dem kommunalen Haushalt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass für die Realisierung von 84 Wohneinheiten etwa 8,5 Millionen Euro aus dem Haushalt aufzubringen wären, was für andere kommunale Aufgaben nicht zur Verfügung stünden. Zudem blieb unklar, in welchem Umfang die im Ergebnisprotokoll des Bundeswohgipfels angekündigte Unterstützung des Bundes über reine Beratungsleistungen hinausgehen wird.
Für den Finanzplan des Jahres 2019 ist ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von 13.000 Euro für die Umsetzung vorgesehen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 vorgesehen.
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- 6Änderungen zum Stellenplan 2019Zur Vorlage · 2018/263 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/263 sieht Änderungen am Stellenplan für das Jahr 2019 vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der vollzeitverrechneten Planstellen von 918,25 auf 948,14 vor. Die daraus resultierenden fiktiven jährlichen Mehraufwendungen belaufen sich auf insgesamt 2.496.041 €, wovon 1.251.000 € refinanziert sind.
Die Veränderungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Durch die Umsetzung von Vermerken zur Haushaltskonsolidierung sind Stelleneinsparungen in Höhe von 237.857 € vorgesehen. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen durch die neue Entgeltordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Höhe von 393.283 €. Ein wesentlicher Teil der Kosten resultiert aus neuen Stellen und Stellenausweitungen mit einem Volumen von 2.186.755 €, wovon 1.221.000 € refinanziert sind. Diese neuen Stellen umfassen unter anderem Aufgaben in der IT-Administration der Feuerwehr, die Weiterbeschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, den Betriebsübergang von Küchenkräften der AGORA sowie die Bearbeitung von Förderprogrammen.
Weitere Kosten entstehen durch Stellenanhebungen in Höhe von 56.860 € sowie durch organisatorische und tarifrechtliche Änderungen in Höhe von 83.775 €. Zudem sind Mehraufwendungen im Bereich Sport und Bäder in Höhe von 13.225 € enthalten. Die Vorlage sieht zudem eine Anhebung der Besoldungsgruppe für die Stelle des Ersten Beigeordneten vor, sofern eine Wiederwahl des amtierenden Stadtkämmers erfolgt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einsparungen aus den Haushaltsvermerken erst in den Folgejahren wirksam werden, wenn Stellen nicht neu besetzt werden.
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- 7Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2018/248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/248 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2019. Der Plan umfasst den Zeitraum von 2012 bis 2021 und dient der Fortführung der Haushaltskonsolidierung in der Stadt Castrop-Rauxel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den am 27. September 2018 eingebrachten Entwurf der Fortschreibung verabschiedet. Dies schließt den Textteil sowie die Anlagen 1 bis 9 und die geänderten Maßnahmenblätter der Anlage 10 mit ein.
Zudem wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, die in der Anlage 8 aufgeführten offenen Prüfaufträge weiterhin umzusetzen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen in die künftige Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans einfließen, sobald die entsprechenden Konsolidierungspotenziale ermittelt worden sind. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei für die Umsetzung der Maßnahmen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne der Vorlage angegeben wurden.
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- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 nebst AnlagenZur Vorlage · 2018/261 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/261 regelt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2019. Der Entwurf basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 27. September 2018 sowie auf einem Veränderungsdienst, der Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten vornimmt. Der Rat soll die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Anlagen beschließen. Bestandteil des Haushaltsplans ist zudem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans gemäß dem Stärkungspaktgesetz NRW.
Der Beschluss umfasst ferner die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2019 sowie die Maßnahmenliste aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Stellenplan ist als Anlage in den Haushaltsplan integriert.
Im Ergebnisplan zeigen sich Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf: Die ordentlichen Erträge steigen um rund 1,36 Millionen Euro auf 218,59 Millionen Euro, während die ordentlichen Aufwendungen um etwa 1,09 Millionen Euro auf 213,90 Millionen Euro ansteigen. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht sich dadurch um 270.928 Euro auf 575.977 Euro. Wesentliche Ursachen für diese Anpassungen sind die aktualisierte Modellrechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die einen Anstieg um etwa 1,1 Millionen Euro prognostiziert, sowie Änderungen bei den internen Leistungsverrechnungen, etwa im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens. Im Finanzplan verzeichnet der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Rückgang um rund 2,07 Millionen Euro.
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Hauptdokument|20181113113439-0|20181113113439-1|20181113113440-2|20181113113645
- 9Haushaltsplanung für die Jahre 2019 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2018/275 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Programm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die aktualisierten Arbeitslisten zu diesen Programmen als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Im Rahmen des Programms KInvFöG I wurden Maßnahmenlisten überarbeitet. Während einige Projekte, wie die barrierefreie Gestaltung der Schulstraße oder Sanierungen an der Willy-Brandt-Gesamtschule und im Jugendzentrum BoGi’s, als fertiggestellt und abgerechnet gemeldet wurden, entfällt die behindertengerechte Ausführung der Türen im Rathaus. Zudem wurden Verschiebungen bei Sanierungsprogrammen im ZOB Altstadt sowie bei verschiedenen Kindergärten vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Listen einem ständigen Monitoring unterliegen und zukünftige Änderungen möglich sind.
Für das Programm KInvFöG II, das primär die Schulinfrastruktur fördert, stehen der Stadt Mittel in Höhe von 6.593.105 Euro zur Verfügung. In den Arbeitslisten finden sich hier Anpassungen an der Fridtjof-Nansen-Realschule, etwa die Erhöhung der Kosten für den Neubau eines Quertrakts sowie die Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt trägt in beiden Programmen grundsätzlich einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
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- 10Nationale Projekte des Städtebaus: Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel hier: Weiterleitungsvertrag und Ausführungsvereinbarung mit der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 2018/267 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen des Projekts „Sprung über die Emscher - Wasserkreuz Castrop-Rauxel“ einen Weiterleitungsvertrag sowie eine Ausführungsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen. Gegenstand der Vereinbarungen ist die Umsetzung des Projekts durch die Emschergenossenschaft und die Weiterleitung von Fördermitteln des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Diese Mittel wurden bereits im Dezember 2017 in einer Höhe von maximal 8.000.000 Euro bewilligt.
Die vorliegende Vorlage basiert auf Anpassungen der Vertragswerke, die nach Abstimmungsgesprächen mit der Emschergenossenschaft vorgenommen wurden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Verteilung der Kostenrisiken zwischen der Stadt und der Emschergenossenschaft. Die Verwaltung bewertet diese Modifizierungen als positiv.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vertraglichen Vereinbarungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsbehörde des Kreises Recklinghausen sowie der Freigabe durch den Zuwendungsgeber BBSR stehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verträge mit dem Vorstand der Emschergenossenschaft zu schließen und den Rat über den weiteren Verfahrensstand zu informieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass die für 2019 geplanten Haushaltsansätze auf 5,1 Millionen Euro erhöht wurden. Die zu erwartenden Belastungen für den städtischen Ergebnishaushalt, die sich aus jährlichen Sonderinteressen und Folgekosten in Höhe von mindestens 45.000 Euro zusammensetzen, werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 eintreten.
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- 11Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - StraßeninfrastrukturZur Vorlage · 2018/277 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/277 befasst sich mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2019 des EUV (Stadtbetrieb Castrop-Rauxel) für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur). Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des EUV mit spezifischen Anpassungen zu verabschieden.
Im Teilbetrieb VII, der unter anderem die Fahrbereitschaft des Oberbürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen Umweltschutz umfasst, sollen die Erstattungsleistungen der Stadt von ursprünglich 363.190 € auf 315.577 € reduziert werden. Diese Anpassung erfolgt auf Basis der im Haushaltssanierungsplan festgelegten Beträge.
Für den Teilbetrieb IX, der Dienstleistungen im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbringt, ist eine Reduzierung der Erstattungsleistungen von 10.407.389 € auf 6.764.268 € vorgesehen. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan verbindlich festgesetzten Höchstbeträge.
Zudem ist für das Jahr 2019 eine Maßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Bereich der Straßenbaumaßnahmen („In der Wanne / Waldenburger-straße“) mit einem Volumen von 480.000 € vorgesehen. Hierbei ist ein Eigenanteil von 48.000 €, der aus dem Wirtschaftsplan des EUV zu finanzieren ist, zu berücksichtigen. Die endgültige Abrechnung der Aufwendungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten.
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- 124. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2019Zur Vorlage · 2018/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/255 sieht eine befristete Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 von der Besteuerung auszusetzen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der veränderten wirtschaftlichen Situation und dem Rückgang der entsprechenden Steuererträge. Da das letzte regelmäßige Tanzlokal in der Stadt geschlossen hat, finden Tanzveranstaltungen nur noch in kleinem Rahmen zu spezifischen Anlässen statt. Die jährlichen Erträge belaufen sich laut Verwaltung auf etwa 6.000 Euro. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Überwachung der Formvorschriften stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu diesen Einnahmen. Durch die Aussetzung der Besteuerung sollen personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung ökonomisch sinnvoller in anderen Feldern der Steuererhebung eingesetzt werden können.
Die Maßnahme ist zeitlich befristet. Sollten sich künftig Anzeichen für eine wirtschaftliche Rentabilität der Besteuerung ergeben, kann die Erhebung ab dem 1. Januar 2023 ohne weitere Satzungsänderung wieder aufgenommen werden. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für den Zeitraum der Aussetzung Mindererträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro pro Jahr vor, was einem Gesamteffekt von 24.000 Euro entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne eines Mittelbedarfs liegt nicht vor.
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- 13Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.09.2018Zur Vorlage · 2018/243 · Sitzungsvorlage
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Der vorliegende Unternehmensbericht zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. September 2018 zeigt verschiedene Veränderungen in den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten auf. Während die Fachbereiche für die jeweiligen Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 176.25komma256 € meldeten, werden in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten Prognosen über Verbesserungen in Höhe von 375.722 € ausgewiesen.
Ein wesentlicher Faktor sind die Personalaufwendungen. Aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist ab dem 1. März 2018 mit einer Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen um durchschnittlich 3,19 % zu rechnen, was rechnerisch zusätzliche Kosten von rund 700.000 € für den Haushalt 2018 bedeutet.
In der allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktgruppe 61.01) werden deutliche Veränderungen verzeichnet. Hier ergeben sich prognostizierte Mehrerträge von rund 3,8 Mio. € durch Erstattungen vom Kreis SGB II, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuerbeteiligungen. Dem stehen Minderaufwendungen von etwa 1,6 Mio. € gegenüber, unter anderem durch geringere Zinsen für Kassenkredite und die Gewerbesteuerumlage. Allerdings werden in dieser Gruppe auch Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2,35 Mio. € erwartet.
Im Bereich der Leistungen an Flüchtlinge (Produktgruppe 31.04) wird eine Verschlechterung von 1.353.800 € prognostiziert, da die Erstattungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund veränderter Aufenthaltsstatus sinken. In der Kinder- und Tagesbetreuung (Produktgruppe 36.01) führen verzögerte Inbetriebnahmezeiten von Kindertagesstätten zu Minderaufwendungen von 515.000 €, während gleichzeitig Mehrauszahlungen bei den Kosten der Tagespflege in Höhe von 93.000 € anfallen.
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- 14Haushaltsüberschreitungen 2017Zur Vorlage · 2018/264 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/264 befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2017 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die im Verlauf des Jahres 2017 unterjährig erfolgten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Haushaltssatzung der Stadt wird zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen unterschieden. Überschreitungen über einem Schwellenwert von 75.000 Euro gelten als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche für die entsprechenden Vorgänge bereits im jeweiligen Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis für die Finanzierung innerhalb eines Betriebes bei den zuständigen Betriebsleitungen bzw. für die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft beim Kämmerer. Im Falle von Mehraufwendungen, die nicht innerhalb eines Betriebes finanziert werden können, entscheidet der Kämmerer ebenfalls bis zu einem Betrag von 75.000 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat die Mittelbereitstellungen zur Kenntnis zu geben, die unterhalb des Schwellenwertes lagen und somit nicht der vorherigen Entscheidung durch den Rat bedurften. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den Anlagen 1 und 2 als konsumtive bzw. investive Haushaltsüberschreitungen aufgeführt. Über über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 GO NRW wurden im Jahr 2017 keine Inanspruchnahmen verzeichnet.
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- 15Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/262 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/262 dient der Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll den Sachstandsbericht zu den verschiedenen Gesellschaften zur Kenntnis nehmen.
Die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, weist nach aktuellem Prognosestand einen erwarteten Verlust von rund 831.534 Euro auf. Bei der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH (Beteiligung 52 %) beziehen sich die Informationen auf den Lagebericht von Ende 2017. Die operative Tätigkeit hat sich reduziert; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Für 2018 sind neue Gutachterleistungen und Analysen vorgesehen.
Die LEG Wohnen NRW (Beteiligung 3 %) verzeichnete im zweiten Quartal 2018 einen Anstieg der Mietrückstände auf rund 215.000 Euro bei 70 Leerständen. Für die Stadt erfolgt eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3.681,30 Euro.
Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- (Beteiligung 100 %) prognostiziert ein Gesamtergebnis von etwa 1,309 Millionen Euro. Während Teilbetriebe wie die Abfallentsorgung und die Stadtentwässerung positive Ergebnisse erwarten, zeigen der Teilbetrieb Energie und der Teilbetrieb Liegenschaften negative Prognosen. Bei der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH (Beteiligung 50,1 %) sowie der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH (Beteiligung 3,8 %) ergaben sich gegenüber den letzten Halbjahresberichten keine wesentlichen Änderungen.
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- 16Erhöhung der Aufwandsentschädigung für SchiedspersonenZur Vorlage · 2018/228 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die monatliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Januar 2019 von bisher 50 Euro auf 85 Euro erhöhen. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten basiert auf einem Antrag der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Dortmund im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. – BDS.
Die Schiedstätigkeit wird als Ehrenamt geführt, wobei die Schiedspersonen die Räumlichkeiten für die vorgerichtliche Streitschlichtung in der Regel in ihrer privaten Wohnung bereitstellen. Da die Stadt keine städtischen Amtsräume mit festen Sprechzeiten zur Verfügung stellt, übernimmt die Stadt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Sachkosten. Die aktuelle Pauschale deckt Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung sowie Auslagen für den Schriftverkehr und Telefonate ab. Zudem nutzen die Schiedspersonen private technische Geräte wie Laptops oder Drucker für ihre Tätigkeit.
Die letzte Anpassung dieser Entschädigung erfolgte im Jahr 2001. Mit der beantragten Erhöhung um 35 Euro pro Monat entstehen für die Stadt jährliche Mehrkosten in Höhe von 1.680 Euro, da in Castrop-Rauxel vier Schiedspersonen tätig sind. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- 17Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für KindertagespflegepersonenZur Vorlage · 2018/218 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/218 sieht eine Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen in Castrop-Rauxel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Vergütung seit etwa 13 Jahren weitgehend unverändert geblieben ist und die Kindertagespflege eine wesentliche Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung darstellt.
Der Beschlussvorschlag umfasst mehrere Anpassungen der Vergütungsstruktur. Ab dem 1. August 2019 soll die Vergütung pro Stunde von 5,20 € auf 5,50 € steigen. Zudem ist eine dynamisierte Erhöhung um 0,10 € pro Stunde für den Zeitraum von 2020 bis 2025 vorgesehen, sodass die Vergütung bis 2025 einen Wert von 6,00 € pro Stunde erreichen soll. Weitere Maßnahmen beinhalten die Erhöhung der Pauschale für die Erstellung von Bildungsdokumentation von 15,00 € auf 20,00 € pro Kind und Monat sowie die Anhebung der Übernachtungspauschale in den Nachtstunden von 4,00 € auf 12,00 € pro Übernachtung. Zusätzlich soll ein Entgelt von 1,00 € pro Betreuungsstunde für Randzeiten zwischen 6 bis 8 Uhr sowie 18 bis 22 Uhr eingeführt werden.
Die Verwaltung führt an, dass diese Maßnahmen dazu dienen sollen, einheitliche Vergütungsstrukturen im Kreis Recklinghausen zu erhalten und die Zufriedenheit der Tagespflegekräfte zu sichern. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2019 werden auf etwa 37.034 € geschätzt, wobei die Kosten in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurden.
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- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)Zur Vorlage · 2018/260 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 31. Oktober 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für zwei spezifische Bereiche der Jugend- und Familienhilfe im Haushaltsjahr 2018.
Konkret sieht die Vorlage vor, die Mittel für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder um 133.000 Euro zu erhöhen. Damit steigt der Bedarf bei dieser Buchungsstelle über den ursprünglichen Ansatz und bereits erfolgte Bereitstellungen hinaus auf einen Gesamtwert von 2.448.000 Euro. Zudem sollen für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung zusätzliche 214.000 Euro bereitgestellt werden, was den Gesamtaufwand bei dieser Position auf 4.264.000 Euro erhöht.
Der gesamte zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 347.000 Euro. Die Deckung dieser Summe erfolgt durch Mehrerträge aus Erstattungen vom Kreis im Bereich der SGB II-Leistungen. Die Verwaltung führt an, dass die Entscheidung aufgrund eines unvorhersehbaren Anstiegs der Fallzahlen und der Notwendigkeit, die gesetzlichen Aufgaben zum Rechenlauf am 1. November 2018 zu erfüllen, als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen musste. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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- 19Genehmigung eines Dringlichkeitsentscheids gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW über die Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für die „Gute Schule 2020" Maßnahme 5 (Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium) in Höhe von insgesamt 92.000 € bei folgender Buchungsstelle: 21.17/0628.785160 (Neubau/Sanierung Schulen durch B60 — NW Räume EBG)Zur Vorlage · 2018/249 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Dringlichkeitsentscheid gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW genehmigen. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 92.000 Euro für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium. Die Maßnahme ist Teil des Programms „Gute Schule 2020“.
Die Sanierungsarbeiten begannen im Jahr 2017. Während der über zwei Haushaltsjahre laufenden Umsetzung kam es zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Buchungsstellen und Förderprogramme. Obwohl der ursprüngliche Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme von 390.000 Euro nach Vorliegen der Rechnungen eingehalten wird, reicht das auf der spezifischen Buchungsstelle 21.17/0628.785160 verfügbare Budget aus dem Programm „Gute Schule“ nicht aus, um die Schlussrechnung zu begleichen. Es ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von etwa 91.982 Euro.
Zur Deckung dieses Bedarfs sollen freiwerdende Mittel aus anderen Haushaltsstellen und abgeschlossenen Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ sowie des Programms KInvFöG II genutzt werden. Die entsprechenden Ansätze werden im Haushalt gesperrt. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 29. November 2018 stattfindet, die Begleichung der Schlussrechnung jedoch zeitnah erfolgen muss, wird die Einholung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage am 27. November 2018.
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- 20Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018; Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2018/212 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/212 befasst sich mit der Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018. Der Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied initiiert wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. November 2018 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorbereitet.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Änderung der Verordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage im Bereich Ordnungswesen und Bürgerservice erstellt.
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- 21Nahverkehrsplan für den Kreis Recklinghausen - Taktverdichtung der KOM-Linie 351 zwischen Castrop Münsterplatz und Herne-Holthausen MitteZur Vorlage · 2018/213 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/213 sieht eine Taktverdichtung der KOM-Linie 351 zwischen Castrop-Rauxel Münsterplatz und Herne-Holthausen Mitte vor. Die Maßnahme ist als Nachbesserung zum Nahverkehrsplan für den Kreis Recklinghausen geplant. Ziel ist es, den bisherigen Stundentakt auf einen Halbstundentakt zu erweitern.
Nach der bereits im August 2017 erfolgten Verlängerung der Linie auf das Herner Stadtgebiet konnte durch den Netzschluss mit der Linie 343 eine Anbindung des Gewerbegebietes Westring an Castrop-Rauxel realisiert werden. In diesem Bereich stiegen die Fahrgastzahlen infolge der Maßnahme um fast 50 %. Die geplante Taktverdichtung soll die Anbindung der Wohngebiete entlang der Bladenhorster Straße verbessern und die Einzelhandelsfunktion am Standort Westring durch eine direkte Verbindung aus der Innenstadt von Castrop-Rauxel sowie aus den Bereichen Herne-Börnig und Herne-Holthausen stärken.
Die Umsetzung soll durch die Weiterführung eines Fahrzeugs, das bislang in Herne-Holthausen endete, erfolgen. Dies soll die Wirtschaftlichkeit der Linie erhöhen, indem Standzeiten reduziert und die produktive Zeit gesteigert werden. Die zusätzliche Fahrleistung beläuft sich auf etwa 24.000 Nutz-Bus-Kilometer pro Jahr, wobei die Kosten in wesentlichen Teilen durch die Effizienzsteigerung aufgefangen werden sollen. Zudem ermöglicht der neue Takt eine umsteigefreie Erreichbarkeit verschiedener Ziele in Herne, darunter das Stadtteilzentrum Holthausen, die Siedlung Teutoburgia sowie der Bahnhof Herne. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 22Gebührenbedarfsberechnung 2019 "Friedhofswesen"Zur Vorlage · 2018/247 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/247 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2019. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Über- und Unterdeckungsbeiträge aus den Jahren 2015, 2016 sowie Teilen des Jahres 2017. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2019 beschließt.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2019 belaufen sich auf 1.800.167 Euro, was einer Steigerung von etwa 1,53 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den wesentlichen Kostenpositionen gehören Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen. Die Berechnung berücksichtigt zudem die Verteilung der Kosten auf verschiedene Kostenstellen wie Friedhofsanlage, Trauerhalle und Verwaltung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils in Höhe von 20,78 %. Da Friedhöfe auch als Erholungsflächen dienen, werden Kosten für die Parkpflege in Höhe von 273.433 Euro von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen berücksichtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund sinkender Belegungszahlen in Trauerhallen und Leichenzellen für das Jahr 2020 ein Handlungsbedarf besteht, da die Einbeziehung vergangener Unterdeckungen zu Gebühren führen könnte, die nicht mehr umsetzbar sind.
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Hauptdokument|20181105094116|20181105094446|20181105094507|20181105094129|20181105094142|20181105094156|20181105094224|20181105094241|20181105094304|20181105094344|20181105094419
- 23Regionales Radwegenetz für die Metropole RuhrZur Vorlage · 2018/217 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/217 befasst sich mit dem regionalen Radwegenetz in der Metropole Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr, das als Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr fungiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel diesen Bedarfsplan unterstützt. Zudem soll der Regionalverband Ruhr gebeten werden, die Weiterentwicklung und Umsetzung des Plans in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene voranzutreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Bedarfsplans aktiv zu unterstützen. Dabei sollen die Verknüpfung der kommunalen und regionalen Radwegenetzplanungen optimiert und die Chancen für das kommunale Radwegenetz aufgezeigt werden.
Das Konzept zielt darauf ab, ein hierarchisches Radwegenetz für den Alltagsverkehr zu entwickeln, das in drei Kategorien unterteilt ist: Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen. Die Planung basiert auf einer Potenzialanalyse, die Parameter wie Pendlerströme, Topographie und die Nutzung von Pedelecs berücksichtigt. Ziel ist die Schaffung einer adäquaten Infrastruktur, die über Stadtgrenzen hinweg eine stadtübergreifende Mobilität ermöglicht und die Anbindung aller Kommunen im Verbandsgebiet sicherstellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 24Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/239 sieht die Verabschiedung der 6. Änderungssatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll die Satzung in der nun vorgelegten Fassung beschließen.
Die Grundlage für diese Änderung bildet die bisher gültige Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21. Juni 2012. Im Rahmen einer Sitzung des Umweltausschusses am 18. September 2018 wurde eine Modifizierung der bestehenden Regelungen mit Mehrheit beschlossen. Die aktuelle Vorlage integriert diese beschlossenen Änderungswünsche in den Text der Baumschutzsatzung.
Zusätzlich zur inhaltlichen Anpassung wurde eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung vorgenommen. Diese umfasst die Aktualisierung von Gesetzesbezügen innerhalb des Dokuments. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die Beratung der Vorlage ist für den Umweltausschuss am 20. November 2018 sowie für den Rat der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 25Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2017Zur Vorlage · 2018/222.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Rechnungsprüfung behandelt die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2017. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat die Prüfung durchgeführt und schließt diese mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Der Prüfbericht bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den örtlichen Satzungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Zudem steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Durch erforderliche Korrekturen und Umbuchungen im Rahmen der Prüfung ergaben sich Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Die Bilanzsumme stieg von 517.506.027,89 € auf 518.114.269,75 €. Das Jahresergebnis verringerte sich von 1.510.288,96 € auf einen Jahresüberschuss von 495.400,47 €. Infolgedessen erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 79.949.602,72 €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übernehmen und dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der vorliegenden Fassung zu empfehlen. Zudem wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister vorgeschlagen. Der Rat der Stadt soll das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nehmen, den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von rund 518,1 Millionen Euro feststellen und die Entlastung des Bürgermeisters beschließen.
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- 26Gebührenbedarfsberechnung 2019 Klärschlammentsorgung und Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/270 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/270 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2019 sowie dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb betreibt die Überwachung und Entsorgung von 56 derartigen Anlagen im Stadtgebiet als öffentliche Einrichtung.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Gebühr für den abgefahrenen Grubeninhalt seit dem Jahr 2015 unverändert bei 58,47 Euro pro angefangenem Kubikmeter geblieben. Für das Jahr 2019 wird jedoch eine Erhöhung der Gebühr auf 60,26 Euro pro angefangenem Kubikmeter vorgeschlagen. Als Grundlage für diese Berechnung dienen steigende Unternehmerkosten, die von 18,50 Euro auf 20,00 Euro pro Kubikmeter (zzgl. Mehrwertsteuer) steigen, sowie erhöhte Verwaltungskosten. Zudem wird eine jährliche Entsorgungsmenge von 70 Kubikmetern zugrunde gelegt, da die zu entsorgenden Schlammmengen in den vergangenen vier Jahren angestiegen sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2019 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zustimmt. Gemäß der Satzung des EUV Stadtbetriebs ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, während der Rat der Stadt ein Weisungsrecht sowie die Aufgabe hat, die Satzung vor der öffentlichen Bekanntmachung zu billigen.
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- 27Gebührenbedarfsberechnung 2019 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/271 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/271 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 im Bereich der Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß der Kommunalen Unternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb unterliegen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates der Stadt.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 beraten und den Erlass der entsprechenden Gebührensatzung beschlossen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel diesem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmt. Die Satzung regelt die Entwässerung der Grundstücke sowie den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben. Die Entscheidung über die Satzung steht zur Beratung im Verwaltungsrat am 28. November 2018 sowie im Rat der Stadt am 29. November 2018 an.
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- 28Gebührenbedarfsberechnung 2019 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/272 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/272 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 bereits beraten und die entsprechende Gebührensatzung beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb unterliegen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmt. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 28. November 2018 sowie des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 29Gebührenbedarfsberechnung 2019 - Straßenreinigung und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)Zur Vorlage · 2018/273 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/273 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat hat bereits eine entsprechende Satzung beschlossen, die nun dem Rat der Stadt zur Zustimmung vorgelegt wird.
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung weist für die Sommerreinigung einen Betrag von 4,35 Euro pro laufendem Meter aus, während die Gebühr für die Winterreinigung mit 1,59 Euro pro laufendem Meter unverändert bleibt. Trotz eines geringfügig gestiegenen Bedarfs bei der Sommerreinigung ist eine Anpassung der Gebühren nicht vorgesehen.
Dennoch sieht die Vorlage eine Änderung der Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vor, da die Reinigungsklasse für die Ickerner Straße angepasst wurde. Zudem wird die Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Rechtsbehelfsfrist in § 9 Absatz 2 angepasst, wobei die bisherige Widerspruchsfrist durch eine Rechtsbehelfsfrist ersetzt wird. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung durch den Rat der Stadt bedürfen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20181112141256-0|20181112162641-0|20181112162645-1|20181128084354
- 30Erlass einer Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)Zur Vorlage · 2018/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/274 befasst sich mit dem Erlass einer neuen Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel. Der vorliegende Entwurf der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung wurde bereits im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb in der Sitzung vom 28. November 2018 beraten und beschlossen.
Gemäß der Kommunalen Unternehmenssatzung des EUV Stadtbetriebes unterliegen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Rat der Stadt der vom Verwaltungsrat verabschiedeten Satzung zustimmt. Die entsprechende Fassung der Satzung liegt der Vorlage als Anlage bei, ergänzt durch eine Synopse, welche die Änderungen gegenüber dem Stand vom 30. November 2017 darstellt.
Nach Angaben in der Vorlage ergeben sich aus der Einführung der Satzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebs am 28. November 2018 sowie des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. November 2018 vorgesehen.
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- 31Wahl einer Mediatorin/eines Mediators für den Ältestenrat der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/278 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 29. November 2018 über die Wahl einer Mediatorin oder eines Mediators für den Ältestenrat beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2018/278 ist die Besetzung dieser Funktion für die laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2020.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet eine am 27. September 2018 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse. Durch diese Neuregelung wurde die Einrichtung eines Ältestenrates ermöglicht. Gemäß der geänderten Geschäftsordnung ist der Vorsitz im Ältestenrat durch eine Person in Form einer Mediation zu besetzen, die dem Rat nicht angehört. Die Bestimmung dieser Person ist Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit des Ältestenrates.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat eine entsprechende Person für die aktuelle Wahlperiode bestimmt. Über die finanzielle Entschädigung der gewählten Mediatorin oder des gewählten Mediators wird der Ältestenrat selbst entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 32Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/283 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. November 2018 wird eine Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer Neuwahl des Jugendamtselternbeirats.
Aufgrund dieses Wahlergebnisses wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, ein Mitglied des Jugendamtselternbeirats als Nachfolger für das bisherige Mitglied aus dem Jugendamtselternbeirat zu bestimmen. Die Neubesetzung erfolgt als Ablösung für das amtierende Mitglied in dieser Funktion.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel obliegt die Wahl neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Rat der Stadt. Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 33Gemeinsamer Antrag SPD und CDU Ratsfraktionen vom 15.10.2018; Dauerhafte Öffnung der LönsstraßeZur Vorlage · 2018/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/220 befasst sich mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU zur dauerhaften Öffnung der Lönsstraße. Der Antrag wurde am 15. Oktober 2018 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. November 2018 vor, gefolgt von einer Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 22. November 2018 sowie einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt am 29. November 2018.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1.
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- 34Gemeinsamer Antrag Bündnis 90 _Die Grünen, SPD, FWI, DIE LINKE vom 07.11.2018_Kommunale CO2-BilanzZur Vorlage · 2018/269 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/269 befasst sich mit der Erstellung einer kommunalen CO2-Bilanz. Der Antrag wurde am 7. November 2018 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FWI und DIE LINKE gemeinsam gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Umweltausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzung des Rates für den 29. November 2018 angesetzt war. Der Inhalt des Antrags zielt auf die Ermittlung der CO2-Bilanz auf kommunaler Ebene ab.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 35Antrag FWI-Fraktion vom 13.11.2018_Aufnahme aller politischer Gremien in das RatsinformationssystemZur Vorlage · 2018/281 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/281, eingereicht von der FWI-Fraktion am 13. November 2018, befasst sich mit der Erweiterung des Ratsinformationssystems. Der Antrag sieht vor, sämtliche politischen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel in das bestehende System aufzunehmen.
Mit der Vorlage wurde der Rat der Stadt für die Sitzung am 29. November 2018 zur Beratung vorgelegt. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist in einer beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 36Antrag FWI-Fraktion vom 13.11.2018_Verbesserung der Kommunikation zwischen den SitzungsperiodenZur Vorlage · 2018/282 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/282, eingereicht von der FWI-Fraktion am 13. November 2018, befasst sich mit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Sitzungsperioden. Der Antrag wurde der Stabsstelle Ratsangelegenheiten zugeordnet und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 37Antrag FWI-Fraktion vom 30.10.2018_Ausschussumbesetzung Forum AufsichtsratZur Vorlage · 2018/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/241, eingereicht von der FWI-Fraktion am 30. Oktober 2018, befasst sich mit der Besetzung des Ausschusses Forum Aufsichtsrat. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 29. November 2018 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die personelle Zusammensetzung des genannten Gremiums. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Rat der Stadt.
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- 38Antrag DIE LINKE Fraktion vom 12.11.2018_Ausschussumbesetzung UmweltausschussZur Vorlage · 2018/205 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/205 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. November 2018. Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung des Umweltausschusses.
Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Umbesetzung des Ausschusses ist in einer Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 39Antrag CDU Fraktion vom 14.11.2018_Ausschussumbesetzung WahlprüfungsausschussZur Vorlage · 2018/286 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/286 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 14. November 2018. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses.
Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung eingebracht und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung des Ausschusses ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 40Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)Zur Vorlage · 2018/287 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 21. November 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich der Kinderförderung.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Plätzen in Tageseinrichtungen ist die Anzahl der durch Tagespflegepersonal betreuten Kinder gestiegen, was zu einem Mehraufwand führt. Für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege soll der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.210.000 Euro für das Jahr 2018 um 132.000 Euro erhöht werden. Der erwartete Mittelbedarf für diese Position beläuft sich somit auf insgesamt 1.342.000 Euro.
Die Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 132.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Laufe der 47. Kalenderwoche erfolgen muss und die Finanzierung des Tagespflegepersonals sichergestellt werden soll. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung, da sie ausschließlich das laufende Haushaltsjahr betrifft.
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- 41Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)Zur Vorlage · 2018/288 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage (Nummer 2018/288) eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich Jugend und Familie beantragt. Der Antrag betrifft zwei spezifische Buchungsstellen im Haushalt 2018: die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder sowie die laufenden Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung.
Grund für den Antrag ist ein gestiegener Bedarf, der auf eine unvorhersehbare Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist. Die Verwaltung beantragt eine zusätzliche Bereitstellung von 201.500 Euro für die Eingliederungshilfe sowie 432.000 Euro für die Leistungen in der Heimerziehung. Insgesamt beläuft sich der beantragte Mehraufwand auf 633.500 Euro.
Die Deckung dieser Mittel soll durch Mehrerträge aus Erstattungen vom Kreis im Rahmen der SGB II-Leistungen erfolgen. Der beantragte Betrag überschreitet die Wertgrenze von 75.000 Euro, weshalb die Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich ist. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 42Antrag SPD-Fraktion vom 26.11.2018_Resolution zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)Zur Vorlage · 2018/289 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2018/289, eingereicht von der SPD-Fraktion, befasst sich mit einer Resolution zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). Der Antrag wurde am 26. November 2018 formuliert und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag zur Resolution ist in einer beigefügten Anlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 43Teilnahme am Landes-Förderprogramm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“, hier: Einrichtung eines Heimat-PreisesZur Vorlage · 2018/292 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage beschlossen, die Stadtverwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Einrichtung eines Heimat-Preises zu beauftragen. Die Grundlage hierfür bildet das Landes-Förderprogramm „HEIMAT. ZUKUNFT. NORDRHEIN-WESTFALEN“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Die Förderung sieht für kreisangehörige Kommunen eine Summe von 5.000 Euro vor, die bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 jährlich abgerufen werden kann.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Vergabe von Preisgeldern an bis zu drei Preisträger bestimmt. Die Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Als Kriterien für die Auswahl wurden unter anderem ehrenamtliches Engagement, die Verwurzelung in der Stadt, die Förderung innovativer Projekte sowie die Pflege von Tradition und Brauchtum festgelegt. Ab dem Jahr 2020 sollen zudem die jährlich durch das Land vorgegebenen Schwerpunkte berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Preisträger soll durch ein interfraktionelles Gremium erfolgen, das durch die Leitung des Stadtarchivs ergänzt wird. Die Entscheidung über die Vergabe soll zeitgleich mit der Entscheidung über die Ehrennadel fallen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die erste Preisverleihung im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs am 2. Februar 2019 durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht, da die Bewilligung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
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- 44Anfragen der Ratsmitglieder
- 45Mitteilungen der Verwaltung
- 1Durchführung Vergabeverfahren des Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; Hier: Beschlussfassung über Bewertungsmatrix gemäß § 46 Abs. 3, 4 EnWGnicht öffentlich
- 2Durchführung Vergabeverfahren des Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; Hier: Beschlussfassung über Bewertungsmatrix gemäß § 46 Abs. 3, 4 EnWGnicht öffentlich
- 3Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaftnicht öffentlich
- 4Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig 3. Bauabschnitt hier: Folgewirkungen für den Straßenbaulastträger Stadt Castrop-Rauxel Bezug: TOP-Auszug Lfd. Nr. 2 b) Verhandlungsergebnis mit der RAG AGnicht öffentlich
- 5Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 6Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich